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   FG Saarland, 05.09.1996 - 1 V 150/96   

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FG Saarland, 05.09.1996 - 1 V 150/96 (https://dejure.org/1996,36627)
FG Saarland, Entscheidung vom 05.09.1996 - 1 V 150/96 (https://dejure.org/1996,36627)
FG Saarland, Entscheidung vom 05. September 1996 - 1 V 150/96 (https://dejure.org/1996,36627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 251
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Saarland, 26.06.1997 - 1 K 99/96

    Vorsteuer-Vergütungsverfahren für ausländische Unternehmer

    Auszug aus FG Saarland, 05.09.1996 - 1 V 150/96
    am 14. Mai 1996 Klage erhob, die beim erkennenden Senat unter dem Geschäftszeichen 1 K 99/96 anhängig ist.

    bis zur Entscheidung im Verfahren 1 K 99/96 vorläufig anzuerkennen.

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die beigezogenen Verwaltungsakten sowie die Akten des Verfahrens 1 K 99/96 Bezug genommen.

    Obsiegt sie nämlich im Verfahren 1 K 99/96, so steht ihre Unternehmereigenschaft fest.

  • BFH, 08.02.1988 - IV B 102/87

    Gefährdung des Steueranspruchs - Steuerrückstand - Nicht unerhebliche

    Auszug aus FG Saarland, 05.09.1996 - 1 V 150/96
    Der Antragsteller muß darlegen, daß die Finanzbehörde den im Hauptverfahren geltend gemachten Anspruch in einer Weise abschlägig beschieden hat, daß das Gericht im Rahmen des § 102 FGO zur Feststellung einer Ermessensverletzung gelangen könne ( BFH, Beschluß vom 8. Februar 1988 IV B 102/87 , BStBl. II 1988, 514, 516).

    Eine derartige Feststellung ist im Wege der einstweiligen Anordnung nicht möglich, da damit die Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorweggenommen werden würde (zu diesem Gesichtspunkt BFH, Beschluß vom 8. Februar 1988 IV B 102/87 , BStBl. II 1988, 514, 516).

  • BFH, 13.05.1977 - VII B 9/77

    Ermessensentscheidung - Gewährung einer Stundung - Anordnungsanspruch -

    Auszug aus FG Saarland, 05.09.1996 - 1 V 150/96
    Denn die Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung einer Stundung nach § 222 AO ist eine Ermessensentscheidung (Bundesfinanzhof - BFH -;, Beschluß vom 5. und 13. Mai 1977 VII B 9/77 , BStB. II 1977, 587).
  • FG Münster, 27.03.2007 - 1 K 3553/06

    Pflicht zur Erteilung einer Steuernummer sowie zur Ausstellung einer

    Obwohl im Gesetz eine Regelung der Erteilung einer Steuernummer, anders als für die ab dem 1. Juli 2007 einzuführenden Identifikationsnummern i.S.d. § 139b und § 139c AO, fehlt, besteht ein öffentlichrechtlicher Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Erteilung einer Steuernummer eigener Art. Dies ergibt sich zum einen aus §§ 14, 14a UStG in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung, die eine Rechnungserteilung nur unter Verwendung einer Steuernummer vorsehen (so auch FG München, Beschl. v. 25.8.2006, 14 V 2078/06, n.v. und FG Münster, Beschl. v. 8.7.2004, 11 V 3376/04 S, n.v.; a.A. noch vor Änderung des §§ 14f. UStG vertrat FG Saarland, Beschl. v. 5.9.1996, 1 V 150/96, EFG 1997, 251).
  • FG München, 19.02.2009 - 14 K 4531/06

    Vergabe einer Steuernummer

    Nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung besteht grundsätzlich ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Februar 2008 II B 6/08 BFH/NV 2008, 1004-1006, Finanzgericht - FG - München , Beschluss vom 25. August 2006 14 V 2078/06, DStRE 2007, 1571, a.A. FG Saarland vom 5.9.1996 1 V 150/96, EFG 1997, 251, zur alten Rechtslage ohne Verpflichtung zum Ausweis einer Steuernummer in der Rechnung).
  • FG München, 19.02.2009 - 14 K 4956/06

    Klage auf Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke

    Nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung besteht grundsätzlich ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Februar 2008 II B 6/08 BFH/NV 2008, 1004-1006, Finanzgericht - FG - München , Beschluss vom 25. August 2006 14 V 2078/06, DStRE 2007, 1571, a.A. FG Saarland vom 5.9.1996 1 V 150/96, EFG 1997, 251, zur alten Rechtslage ohne Verpflichtung zum Ausweis einer Steuernummer in der Rechnung).
  • FG Münster, 27.03.2007 - 1 K 3554/06

    Verfahren: - Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer bei Vorliegen

    Obwohl im Gesetz eine Regelung der Erteilung einer Steuernummer, anders als für die ab dem 1. Juli 2007 einzuführenden Identifikationsnummern i.S.d. § 139b und § 139c AO , fehlt, besteht ein öffentlich-rechtlicher Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Erteilung einer Steuernummer eigener Art. Dies ergibt sich zum einen aus §§ 14, 14a UStG in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung, die eine Rechnungserteilung nur unter Verwendung einer Steuernummer vorsehen (so auch FG München, Beschl. v. 25.8.2006, 14 V 2078/06 , n.v. und FG Münster, Beschl. v. 8.7.2004, 11 V 3376/04 S , n.v.; a.A. noch vor Änderung des §§ 14f. UStG vertrat FG Saarland, Beschl. v. 5.9.1996, 1 V 150/96, EFG 1997, 251).
  • FG München, 26.01.2012 - 14 K 2242/11

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Umsatzsteuernummer - Verpachtung einer

    Nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung besteht grundsätzlich ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Februar 2008 II B 6/08 BFH/NV 2008, 1004-1006, Finanzgericht - FG - München, Beschluss vom 25. August 2006 14 V 2078/06, DStRE 2007, 1571, a.A. FG Saarland vom 5.9.1996 1 V 150/96, EFG 1997, 251, zur alten Rechtslage ohne Verpflichtung zum Ausweis einer Steuernummer in der Rechnung).
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