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   FG Hamburg, 11.06.2014 - 1 V 290/13   

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FG Hamburg, 11.06.2014 - 1 V 290/13 (https://dejure.org/2014,20496)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11.06.2014 - 1 V 290/13 (https://dejure.org/2014,20496)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11. Juni 2014 - 1 V 290/13 (https://dejure.org/2014,20496)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO : Zur unmittelbaren Unterbrechung einer Außenprüfung nach deren Beginn - USt: Zur Bemessungsgrundlage einer Leistung bei einem Tausch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    AO: Zur unmittelbaren Unterbrechung einer Außenprüfung nach deren Beginn - USt: Zur Bemessungsgrundlage einer Leistung bei einem Tausch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbrechung einer Betriebsprüfung unmittelbar nach ihrem Beginn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei einem Tausch

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1762
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 19.12.2012 - C-549/11

    Orfey Balgaria - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 63, 65, 73 und 80

    Auszug aus FG Hamburg, 11.06.2014 - 1 V 290/13
    Dieser Wert umfasst alle Ausgaben einschließlich der Nebenleistungen, die der Empfänger der jeweiligen Leistung aufwendet, um die fragliche Leistung zu erhalten (vgl. BFH-Urteil vom 11.07.2012 XI R 11/11, BFHE 238, 560 m. w. N.; vgl. auch Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH - , Urteil vom 19.12.2012, Rechtssache - Rs. - C-549/11 - Orfey -, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2013, 188 Rz. 45 m. w. N.).

    Das vereinbarte Entgelt, die Lieferung der Grundstücke durch die A GmbH, wurde erst durch die Ausführung dieser Lieferung durch Übergang von Gefahr, Nutzen und Lasten nach der Abnahme der Halle vereinnahmt (vgl. auch zur Vereinnahmung von Sachleistungen als Anzahlung EuGH-Urteil vom 19.12.2012, Rs. C-549/11 - Orfey -, HFR 2013, 188 Rz. 29, 36 f. m. w. N.).

  • BFH, 18.05.1999 - I R 60/98

    Vollverzinsung bei offener Gewinnausschüttung

    Auszug aus FG Hamburg, 11.06.2014 - 1 V 290/13
    Dies bestimmt sich nach dem jeweils einschlägigen materiellen Recht (vgl. BFH-Urteil vom 18.05.1999 I R 60/98, BFHE 188, 542, BStBl II 1999, 634 m. w. N.; Loose, in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 175 AO Rz. 25 ff. m. w. N.).
  • BFH, 26.06.2014 - IV R 51/11

    Ablaufhemmung aufgrund einer Außenprüfung - Anwendung des § 68 FGO auf

    Auszug aus FG Hamburg, 11.06.2014 - 1 V 290/13
    Insbesondere ist der im anhängigen Revisionsverfahren IV R 51/11 zu Grunde liegende Sachverhalt mit dem hiesigen nicht vergleichbar.
  • BFH, 02.04.2009 - II B 157/08

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand bei Abschluss des Bauvertrags vor Wirksamwerden

    Auszug aus FG Hamburg, 11.06.2014 - 1 V 290/13
    Eine unbillige Härte kann vorliegen, wenn der Antragstellerin durch die Zahlung Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und nicht oder schwer wiedergutzumachen wären oder wenn durch die Vollziehung die wirtschaftliche Existenz der Antragstellerin gefährdet würde (vgl. BFH-Beschluss vom 02.04.2009 II B 157/08, BFH/NV 2009, 1146).
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 6 K 6032/08

    Fortdauer der Ablaufhemmung wegen Außenprüfung bei über 6-jähriger Prüfungspause

    Auszug aus FG Hamburg, 11.06.2014 - 1 V 290/13
    Dort erfolgte eine mehr als fünfjährige Unterbrechung einer Außenprüfung (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.09.2011, 6 K 6032/08, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst - DStRE - 2012, 1087).
  • BFH, 29.01.2014 - XI R 4/12

    Zum Vorsteuerabzug aus Leistungen zur Bewirtschaftung einer Betriebskantine

    Auszug aus FG Hamburg, 11.06.2014 - 1 V 290/13
    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich ist (vgl. hierzu EuGH-Urteile vom 15.07.2010, Rs. C-368/09 - Pannon Gep Centrum -, Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts Erster Instanz - Slg. - 2010, I-7467; vom 08.05.2013, Rs. C-271/12 - Petroma Transports SA -, HFR 2013, 656; weiter offen gelassen in BFH-Urteil vom 29.01.2014 XI R 4/12, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2014, 797 m. w. N.).
  • EuGH, 15.07.2010 - C-368/09

    Pannon Gép Centrum - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG -

    Auszug aus FG Hamburg, 11.06.2014 - 1 V 290/13
    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich ist (vgl. hierzu EuGH-Urteile vom 15.07.2010, Rs. C-368/09 - Pannon Gep Centrum -, Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts Erster Instanz - Slg. - 2010, I-7467; vom 08.05.2013, Rs. C-271/12 - Petroma Transports SA -, HFR 2013, 656; weiter offen gelassen in BFH-Urteil vom 29.01.2014 XI R 4/12, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2014, 797 m. w. N.).
  • BFH, 24.04.2003 - VII R 3/02

    Ablaufhemmung durch Außenprüfung

    Auszug aus FG Hamburg, 11.06.2014 - 1 V 290/13
    Es muss sich um Maßnahmen handeln, die für den Steuerpflichtigen als Prüfungshandlungen erkennbar sind und geeignet erscheinen, sein Vertrauen in den Ablauf der Verjährungsfrist zu beseitigen (ständige Rechtsprechung, vergleiche - vgl. - zum Beispiel - z. B. - Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 24.04.2003 VII R 3/02, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 202, 32, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II - 2003, 739 m. w. N.).
  • BFH, 08.07.2009 - XI R 64/07

    Hemmung der Verjährung - Ermittlungshandlungen im Rahmen der Außenprüfung -

    Auszug aus FG Hamburg, 11.06.2014 - 1 V 290/13
    Ob eine Außenprüfung unmittelbar nach ihrem Beginn unterbrochen wurde, ist grundsätzlich nach den Verhältnissen im Einzelfall zu beurteilen, wobei neben dem zeitlichen Umfang der bereits durchgeführten Prüfungsmaßnahmen alle Umstände hinzuzuziehen sind, die Aufschluss über die Gewichtigkeit der Prüfungshandlungen vor der Unterbrechung geben (BFH-Urteil vom 08.07.2009 XI R 64/07, BFHE 226, 19, BStBl II 2010, 4 m. w. N.).
  • BFH, 02.07.1998 - IV R 39/97

    Endgerichtsbescheid nach Antrag auf mündliche Verhandlung gegen

    Auszug aus FG Hamburg, 11.06.2014 - 1 V 290/13
    Verwirkung steht der Festsetzung von Steueransprüchen aufgrund einer unterbrochenen Prüfung nur dann entgegen, wenn die Behörde während eines längeren Zeitraums untätig geblieben ist und der Steuerpflichtige daraus den Schluss ziehen konnte, dass die Untätigkeit endgültig sein sollte und der Steuergläubiger auf die Geltendmachung des Steueranspruchs verzichtet hat (BFH-Urteil vom 02.07.1998 IV R 39/97, BFHE 186, 299, BStBl II 1999, 28 m. w. N.).
  • EuGH, 08.05.2013 - C-271/12

    Petroma Transports u.a. - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie

  • VG Meiningen, 29.10.2015 - 1 K 289/13

    Anspruch auf staatliche Finanzhilfe einer genehmigten Ersatzschule in freier

  • BFH, 11.07.2012 - XI R 11/11

    Zur Frage des tauschähnlichen Umsatzes zwischen der eine Zeitschrift

  • BFH, 31.08.2011 - I B 9/11

    Außenprüfung - Ablaufhemmung - Prüfungsunterbrechung - überlange Verfahrensdauer

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