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   VG Bremen, 21.03.2007 - 1 V 331/07   

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VG Bremen, 21.03.2007 - 1 V 331/07 (https://dejure.org/2007,29234)
VG Bremen, Entscheidung vom 21.03.2007 - 1 V 331/07 (https://dejure.org/2007,29234)
VG Bremen, Entscheidung vom 21. März 2007 - 1 V 331/07 (https://dejure.org/2007,29234)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Bremen, 24.02.2006 - 1 V 547/06

    Beteiligungsrechte eines Beirats

    Auszug aus VG Bremen, 21.03.2007 - 1 V 331/07
    Für eine mutwillige Rechtsverfolgung, bei deren Vorliegen eine persönliche Kostenpflicht des Funktionsträgers in Betracht kommen könnte, bestehen keine Anhaltspunkte (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 04.06.2003 - 1 B 222/03 - s. auch VG Bremen, Beschl. v. 24.02.2006 - 1 V 547/06 -).
  • VG Frankfurt/Main, 28.01.2000 - 7 E 100/98

    Unwirksamkeit eines Stadtverordnetenversammlungsbeschlusses; Migliedschaftsrechte

    Auszug aus VG Bremen, 21.03.2007 - 1 V 331/07
    Das kommunalverfassungsrechtliche Streitverfahren ist kein objektives Beanstandungsverfahren, sondern dient wie jedes andere verwaltungsgerichtliche Verfahren dem Schutz und der Durchsetzung subjektiver Rechte (VG Frankfurt, Urt. v. 28.01.2000 - 7 E 100/98 (V) -, HGZ 2000, 379).
  • BVerwG, 07.01.1994 - 7 B 224.93
    Auszug aus VG Bremen, 21.03.2007 - 1 V 331/07
    Denn dieses fordert nicht, dass Ratsmitglieder einzeln oder gemeinschaftlich als Fraktion befugt sind, sich gerichtlich gegen Eingriffe anderer Gemeindeorgane in Zuständigkeiten des Rates, dem in Bremerhaven die Stadtverordnetenversammlung entspricht, zur Wehr zu setzen (BVerwG, Beschl. v. 07.01.1994 - 7 B 224/93 -, NVwZ-RR 1994, 352).
  • BVerwG, 05.11.1971 - VII B 35.70

    Rechtmäßigkeit von Gemeinderatsbeschlüssen - Klagebefugnis eines (überstimmten)

    Auszug aus VG Bremen, 21.03.2007 - 1 V 331/07
    Ein solcher Anspruch lässt sich auch nicht aus höherrangigem Recht wie etwa aus Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.11.1971 - VII B 35.70 -, DÖV 1972, 350; BVerwG, Beschl. v. 03.02.1994 - 7 B 11/94 -, NVwZ-RR 1994, 352; VGH München, Urt. v. 02.07.1976 - 47 V 73 -, JZ 1977, 129) ableiten.
  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 B 222.03

    Aufhebung einer Androhung der Abschiebung in einen bestimmten Zielstaat ohne

    Auszug aus VG Bremen, 21.03.2007 - 1 V 331/07
    Für eine mutwillige Rechtsverfolgung, bei deren Vorliegen eine persönliche Kostenpflicht des Funktionsträgers in Betracht kommen könnte, bestehen keine Anhaltspunkte (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 04.06.2003 - 1 B 222/03 - s. auch VG Bremen, Beschl. v. 24.02.2006 - 1 V 547/06 -).
  • VG Dresden, 18.10.1995 - 4 K 2384/95
    Auszug aus VG Bremen, 21.03.2007 - 1 V 331/07
    Der dem demokratischen Willensbildungsprozess eigene Umstand, dass die Mitglieder der Antragstellerin als Minderheit überstimmt wurden, begründet nicht die Möglichkeit einer Rechtsverletzung der Antragstellerin (VG Dresden, Beschl. v. 18.10.1995 - 4 K 2384/95 -, SächsVBl 1996, 286).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 1 S 2059/98

    Kommunalverfassungsrechtlicher Organstreit: Verletzung organschaftlicher Befugnis

    Auszug aus VG Bremen, 21.03.2007 - 1 V 331/07
    Danach ist ein Antrag nur dann zulässig, wenn das Organ bzw. Organteil geltend machen kann, durch die betreffende Maßnahme in eigenen, ihm durch Gesetz eingeräumten Rechtspositionen betroffen zu sein, § 42 Abs. 2 VwGO analog (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 25.03.1999 - 1 S 2059/98 -, VBlBW 1999, 304).
  • VG Potsdam, 29.11.2005 - 2 L 618/05
    Auszug aus VG Bremen, 21.03.2007 - 1 V 331/07
    Damit ein Organteil antragsbefugt ist, ist aber erforderlich, dass ihm gerade im Verhältnis zum Antragsgegner eine wehrfähige Innenrechtsposition gesetzlich eingeräumt ist (vgl. z. B. kürzlich VG Potsdam, Beschl. v. 29.11.2005 - 2 L 618/05 -, LKV 2006, 566).
  • BVerwG, 03.02.1994 - 7 B 11.94

    Klagerecht von Ratsfraktionen gegenüber Ratsbeschlüssen

    Auszug aus VG Bremen, 21.03.2007 - 1 V 331/07
    Ein solcher Anspruch lässt sich auch nicht aus höherrangigem Recht wie etwa aus Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.11.1971 - VII B 35.70 -, DÖV 1972, 350; BVerwG, Beschl. v. 03.02.1994 - 7 B 11/94 -, NVwZ-RR 1994, 352; VGH München, Urt. v. 02.07.1976 - 47 V 73 -, JZ 1977, 129) ableiten.
  • BGH, 01.12.1976 - VIII ZR 266/75

    Schadensersatz wegen eines unberechtigten Rücktritts von einem

    Auszug aus VG Bremen, 21.03.2007 - 1 V 331/07
    Ein solcher Anspruch lässt sich auch nicht aus höherrangigem Recht wie etwa aus Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.11.1971 - VII B 35.70 -, DÖV 1972, 350; BVerwG, Beschl. v. 03.02.1994 - 7 B 11/94 -, NVwZ-RR 1994, 352; VGH München, Urt. v. 02.07.1976 - 47 V 73 -, JZ 1977, 129) ableiten.
  • VG Regensburg, 05.07.2000 - RN 3 K 99.1926
  • VG Bremen, 01.11.2010 - 1 V 1668/10

    Kommunalverfassungsrecht, kein Anspruch eines Mitglieds der

    Die Rechtsposition eines Funktionsträgers, die sich aus der ihm zugewiesenen Zuständigkeit und den damit verbundenen Rechten ergibt, ist dann als im Kommunalverfassungsstreit einklagbares Recht anzusehen, wenn sie dem Organ(-teil) Einfluss auf die Willensbildung in der Körperschaft geben will (vgl. VG Bremen, Beschl. vom 21.03.2007 - 1 V 331/07 -, m.w.N.).

    In Kommunalverfassungsstreitigkeiten ist die Klage- bzw. Antragsbefugnis daher dann nicht gegeben, wenn sich das rechtsuchende Organ oder Organteil nicht auf Rechtsvorschriften beruft, die der Ausgestaltung oder dem Schutz (auch) seiner organschaftlichen Stellung zu dienen bestimmt sind (vgl. VG Bremen, Beschl. vom 21.03.2007 - 1 V 331/07 - Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 42, Rdnr. 80) und damit eine Verletzung seiner organschaftlichen Rechte offensichtlich ausgeschlossen erscheint.

    Einem Mitglied der Stadtverordnetenversammlung erwächst aus seiner kommunalverfassungsrechtlichen Stellung gerade kein im Rechtsweg verfolgbarer Anspruch darauf, dass die Stadtverordnetenversammlung bzw. ein von der Stadtverordnetenversammlung eingesetzter Ausschuss nur gesetzmäßige Beschlüsse fasst (vgl. VG Bremen, Beschl. vom 21.03.2007 - 1 V 331/07 -, m.w.N. zu den organschaftlichen Rechten von Gemeinderäten).

    Ein solcher Anspruch lässt sich auch nicht aus höherrangigem Recht wie etwa aus Art. 20 Abs. 3 GG ableiten (vgl. VG Bremen, Beschl. vom 21.03.2007 - 1 V 331/07 -, m.w.N.; BVerwG, Beschl. vom 05.11.1971 - VII B 35.70 -, DÖV 1972, 350; BVerwG, Beschl. vom 03.02.1994 - 7 B 11/94 -, NVwZ-RR 1994, 352).

    Damit ein Organteil antragsbefugt ist, ist aber erforderlich, dass ihm gerade im Verhältnis zur Antragsgegnerin eine wehrfähige Innenrechtsposition gesetzlich eingeräumt ist (vgl. VG Bremen, Beschl. vom 21.03.2007 - 1 V 331/07 -, m.w.N.).

    Würde einem Mitglied der Stadtverordnetenversammlung zugestanden, das Interesse der Allgemeinheit im dargestellten beamtenrechtlichen Sinne geltend zu machen, wäre der Weg zur Popularklage, die § 42 Abs. 2 VwGO gerade ausschließt, eröffnet (vgl. VG Bremen, Beschl. vom 21.03.2007 - 1 V 331/07 -).

    Dies wäre wiederum mit dem aus dem Demokratieprinzip abgeleiteten Grundsatz der Mehrheitsentscheidung nur schwer zu vereinbaren (vgl. VG Bremen, Beschl. vom 21.03.2007 - 1 V 331/07 -, m.w.N.).

  • VG Bremen, 01.11.2010 - 1 V 1753/10

    Ernennung des zweiten Bürgermeisters - Antragsbefugnis;

    Nach der Rechtsprechung der erkennenden Kammer (VG Bremen, Beschl. v. 21.03.2007 - 1 V 331/07 -) fehle es für die Zulässigkeit des Antrags bereits an einer Antragsbefugnis der Antragstellerin.

    Die Rechtsposition eines Funktionsträgers, die sich aus der ihm zugewiesenen Zuständigkeit und dem damit verbundenen Mitwirkungsrecht ergibt, ist dann als im Kommunalverfassungsstreit einklagbares Recht anzusehen, wenn sie dem Organ(-teil) Einfluss auf die Willensbildung in der Körperschaft geben will (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 21.03.2007 - 1 V 331/07 -, m.w.N.).

    In Kommunalverfassungsstreitigkeiten ist die Klage- bzw. Antragsbefugnis daher dann nicht gegeben, wenn sich das rechtsuchende Organ oder Organteil nicht auf Rechtsvorschriften berufen kann, die dem Schutz - auch - seiner organschaftlichen Stellung zu dienen bestimmt sind (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 21.03.2007 - 1 V 331/07 - Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., Rn. 80 zu § 42) und damit eine Verletzung seiner organschaftlichen Rechte offensichtlich ausgeschlossen erscheint.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem - bereits im Beschluss der Kammer vom 21.03.2007 (- 1 V 331/07 -) zitierten - Beschluss vom 07.01.1994 entschieden hat, ist dem Demokratieprinzip bereits dadurch genügt, dass dem Rat - dem in Bremerhaven die Stadtverordnetenversammlung entspricht - ein Klagerecht zukommt und die staatliche Kommunalaufsicht darüber wacht, dass die innergemeindliche Kompetenzordnung nicht verletzt wird.

  • VG Sigmaringen, 20.12.2010 - 8 K 3873/10

    Verwaltungsrechtlicher Organstreit; Antragsbefugnis; organschaftliche Rechte

    Ein allgemeines, gerichtlich durchsetzbares Beanstandungsrecht eines einzelnen, überstimmten Mitglieds eines Gremiums lässt sich weder aus Artikel 20 Abs. 3 GG noch aus sonstigem höherrangigen Recht ableiten (zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 03.02.1994 - 7 B 11/94 -, NVwZ-RR 1994, 352; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.1999 - 1 S 2059/98 -, VBlBW 1999, 304; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.05.2006 - 15 A 817/04 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2006 - OVG 7 S 67.05 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 21.03.2007 - 1 V 331/07 -, juris; VG Würzburg, Urteil vom 08.11.2006 - W 2 K 06.247 -, juris; Wahl/Schütz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Abs. 2 Rdnr. 97; Schöbener, GewArch 2008, 329 ff.; Bauer/Krause, JuS 1996, 512 ff.).

    Erteilt jedoch die Rechtsaufsichtsbehörde ihre Zustimmung zur Wiederbestellung, so wächst die Befugnis zur Beanstandung der vermeintlich rechtswidrigen Wiederbestellung dem einzelnen Mitglied des Verwaltungsrates nicht zu, vielmehr ist dann der Antragsteller als unterlegene Minderheit mangels Verletzung eigener organschaftlicher Rechte darauf beschränkt, die vermeintlich fehlerhafte Wiederbestellung politisch anzugreifen (vgl. vor allem BVerwG, Beschluss vom 03.02.1994 - 7 B 11/94 -, NVwZ-RR 1994, 352; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2006 - OVG 7 S 67.05 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 21.03.2007 - 1 V 331/07 -, juris).

    Aus Artikel 33 Abs. 2 GG lässt sich ebenfalls eine mögliche Verletzung organschaftlicher Rechte des Antragstellers nicht ableiten, da diese Verfassungsnorm solche nicht vermittelt (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 21.03.2007 - 1 V 331/07 -, juris).

  • VG Augsburg, 12.08.2019 - Au 7 K 18.1674

    Kommunalverfassungsrechtliche Organstreit in Form einer Feststellungsklage

    Nach dem die Verwaltungsgerichtsordnung beherrschenden Prinzip des subjektiven Rechtsschutzes ist auch in einem Kommunalverfassungsstreit die verwaltungsgerichtliche Klage nur dann zulässig, wenn und soweit der Kläger geltend machen kann, durch die betreffende Maßnahme in eigenen, ihm durch Gesetz eingeräumten Rechtspositionen betroffen zu sein d.h. sich auf eine Rechtsposition berufen kann, die ihm durch das Gesetz eingeräumt ist, vgl. § 42 Abs. 2 VwGO analog (VG Augsburg, U.v. 26.7.2013 - Au 7 K 12.1425; VG Bremen, B.v. 21.7.2007 - 1 V 331/07 - juris).
  • VG Augsburg, 26.07.2013 - Au 7 K 12.1425

    Kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit; Klagebefugnis einzelner Stadträte

    Eine Klage ist nur dann zulässig, wenn das Organ bzw. der Organteil geltend machen kann, durch die betreffende Maßnahme in eigenen, ihm durch Gesetz eingeräumten Rechtspositionen betroffen zu sein (vgl. VG Bremen, B.v. 21.7.2007 - 1 V 331/07 - juris).
  • VG Cottbus, 21.05.2019 - 1 K 9/18

    KommunalwahlrechtKommunalrecht (ohne kommunales Abgabenrecht - vgl. Ord. Nr.

    Das bedarf indessen keiner Entscheidung, denn das Mitglied der Gemeindevertretung, das nach dieser Vorschrift gewählt wurde, ist damit im Besitz eines wehrfähigen subjektiven Organrechts und es kann (über die Fraktion einer Gemeindevertretung hinaus ebenfalls) geltend machen, ein wichtiger Grund für seine Abwahl liege nicht vor, weil es etwa in dem Gremium nicht entgegen einer verbindlichen Richtlinie oder Weisung der Gemeindevertretung gehandelt habe (vgl. OVG NW, Beschl. v. 27. September 2002 - 15 B 855/02 -, zit. nach https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2002/15_B_855_02beschluss20020927.html [Mitgliedschaft eines Ratsmitglieds im Schulausschuss]; VG Düsseldorf, Beschl. v. 14. August 2003 - 1 L 1579/03 -, juris Rn. 7 ff.; vgl. auch VG Bremen, Beschl. v. 21. März 2007 - 1 V 331/07 -, juris Rn. 7).
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