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   FG München, 22.03.2002 - 1 V 4030/01   

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FG München, 22.03.2002 - 1 V 4030/01 (https://dejure.org/2002,6565)
FG München, Entscheidung vom 22.03.2002 - 1 V 4030/01 (https://dejure.org/2002,6565)
FG München, Entscheidung vom 22. März 2002 - 1 V 4030/01 (https://dejure.org/2002,6565)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerabzugsverpflichtung anlässlich einer Inlandstournee bei Abschluss getrennter Verträge mit der beschränkt steuerpflichtigen Künstlergruppe und deren Produktionsgesellschaft; Steuerabzugspflicht für Showvergütungen an beschränkt steuerpflichtigen Künstler ohne ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerabzugsverpflichtung anlässlich einer Inlandstournee bei Abschluss getrennter Verträge mit der beschrankt steuerpflichtigen Künstlergruppe und deren Produktionsgesellschaft; Steuerabzugspflicht für Showvergütungen an beschränkt steuerpflichtigen Künstler ohne ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerabzugsverpflichtung anlässlich einer Inlandstournee bei Abschluss getrennter Verträge mit der beschrankt steuerpflichtigen Künstlergruppe und deren Produktionsgesellschaft - Steuerabzugspflicht für Showvergütungen an beschränkt steuerpflichtigen Künstler ohne ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Künstler-Tournee im Inland: Steuerabzug auch bei Produktionskostenvergütungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 835
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 24.03.1999 - I B 113/98

    AdV; Abzugsanordnung nach § 50 a Abs. 7 EStG 1997

    Auszug aus FG München, 22.03.2002 - 1 V 4030/01
    Die Antragsbefugnis der AStin ergebe sich entgegen der Auffassung des FA aus dem BFH-Beschluss vom 24.03.1999 I B 113/98, BFH/NV 1999 S. 1314 .

    Der BFH hat in seinem Beschluss vom 24.03.1999 I B 113/98 (BFH/NV 1999 S. 1314 ) klargestellt, dass die grundsätzlich auch dem Vergütungsgläubiger zustehende Antragsbefugnis nur insoweit entfällt, als er nicht ohne Zustimmung des Vergütungsschuldners die Rückzahlung an sich selbst verlangen kann.

  • EuGH, 26.09.1996 - C-327/94

    Dudda / Finanzamt Bergisch Gladbach

    Auszug aus FG München, 22.03.2002 - 1 V 4030/01
    Der Zusatz "sowie die damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die für die Ausübung der Leistungen unerlässlich sind" in § 3 a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG ist erst nach Hinweis durch den EuGH im Urteil vom 26.09.1996 (Rs. C-327/94, BStBl II 1998, 313) in das UStG aufgenommen worden, wonach die bisherige Gesetzesfassung - die den Entscheidungen des FG Berlin zu Grunde lagen - nicht den Vorgaben in Art. 9 Abs. 2 Buchst. c der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17.05.1977 zur Mehrwertsteuervereinheitlichung entspricht.
  • FG München, 01.07.1998 - 1 K 1810/96
    Auszug aus FG München, 22.03.2002 - 1 V 4030/01
    Die Reisekostenübernahme für selbständige Künstler unterliegt dem Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG (vgl. Urteil des FG München vom 01.07.1998 1 K 1810/96, EFG 1998 S. 1411).
  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG München, 22.03.2002 - 1 V 4030/01
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen jedoch nach Auffassung des Senates keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 3 und Abs. 2 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) an der Rechtmäßigkeit der Steueranmeldung (vgl. Bundesfinanzhof-BFH-Beschluss vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BFHE 191, 304 , BStBl II 2000, 298), und zwar aus folgenden Erwägungen:.
  • BFH, 27.07.1988 - I R 28/87

    Zur Bemessungsgrundlage des Steuerabzugs bei beschränkter Steuerpflicht gehören

    Auszug aus FG München, 22.03.2002 - 1 V 4030/01
    Damit geht der Hinweis der AStin auf das BFH-Urteil vom 27.07.1988 I R 28/87 (BFHE 155, 479, BStBl II 1989, 449) zur Rechtslage vor Einfügung von § 50 a Abs. 4 Satz 3 EStG und das besondere betriebliche Interesse des Arbeitgebers am zeitlichen Ablauf der Tournee ins Leere.
  • BFH, 16.05.2001 - I R 64/99

    Beschränkte Steuerpflicht bei Übertragung von Werberechten

    Auszug aus FG München, 22.03.2002 - 1 V 4030/01
    Im Streitfall waren die hier durch die AStin als Produktionsgesellschaft erbrachten Leistungen dagegen - anders als etwa im Fall des BFH-Urteils vom 16.05.2001 I R 64/99 (BFHE 196, 210 , DStR 2001, 2065 ), auf das sich die AStin beruft - unabdingbare Grundlage für die Durchführung der Tournee und damit untrennbarer Teil der Gesamtleistung, zu der sich die Künstlergruppe verpflichtet hatte.
  • BFH, 27.06.2001 - I B 153/00

    Darlegungserfordernis - Grundsätzliche Bedeutung - Allgemeines Interesse -

    Auszug aus FG München, 22.03.2002 - 1 V 4030/01
    Der Fall ist nicht mit dem Fall der Aufspaltung eines Künstlerauftritts in Überlassung der Künstler und des Namensrechts zur Nutzung vergleichbar, über den der BFH auch nur im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde entschieden hat (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 27.06.2001 I B 153/00, BFH/NV 2001 S. 1563).
  • FG Berlin, 28.05.2001 - 9 K 9312/99

    Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung: Verstoß des § 50a Abs. 4 S. 1 Nr. 1

    Auszug aus FG München, 22.03.2002 - 1 V 4030/01
    Anders als in dem Vorlagebeschluss des FG Berlin vom 28.05.2001 9 K 9312/99 (EFG 2001 S. 978) an den EuGH (in diesem Fall war weder eine Erstattungs- noch eine Veranlagungsmöglichkeit gegeben) sind die beschränkt Steuerpflichtigen durch den abgeltenden Steuerabzug nicht rechtlos gestellt.
  • BFH, 13.08.1997 - I B 30/97

    Zur Frage der Erstattung von Abzugsbeträgen nach § 50 a EStG

    Auszug aus FG München, 22.03.2002 - 1 V 4030/01
    Der BFH-Beschluss vom 13.08.1997 I B 30/97 (BStBl II 1997, 700) steht dieser Annahme nicht entgegen.
  • FG München, 26.11.1997 - 1 K 3660/94
    Auszug aus FG München, 22.03.2002 - 1 V 4030/01
    Das gilt auch für die Verpflichtung zur Erbringung von persönlichen, technischen oder kaufmännischen Teilleistungen der hier streitigen Art, die als unabdingbare Grundlage der Hauptverpflichtung in einem unmittelbaren und untrennbaren Zusammenhang mit der künstlerischen Darbietung stehen, wie Beleuchtung, Bühnenbilder, Tontechnik, Kostüme, Raummiete, Transporte, Unterbringung usw., und zwar unabhängig davon, ob dafür mit dem Steuerpflichtigen ein Vertrag oder aber für die Einzelverpflichtungen mehrere Verträge abgeschlossen werden (ganz herrschende Meinung; vgl. etwa FG München Urteil vom 26.11.1997 I K 3660/94, EFG 1998 S. 743; Maßbaum in Herrmann/Heuer/Raupach § 49 Anm. 549 und 559 "Kapitalgesellschaft - Zusammenhängende Leistungen"; Grams RIW 1997, 55/60; Schmidt/Heinicke EStG 20. Aufl. § 49 Rz 32, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • FG Berlin, 20.03.2001 - 7 K 7137/99

    Ort einer sonstigen Leistung einer ausschließlich im Ausland ansässigen

  • FG Berlin, 13.07.1999 - 7 B 7355/98
  • BFH, 25.11.2002 - I B 69/02

    Steueranmeldung im Abzugsverfahren nach § 50 a EStG

    Der Antrag hatte keinen Erfolg; er wurde durch Beschluss des FG München vom 22. März 2002 1 V 4030/01 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 835) abgelehnt.
  • FG Köln, 06.11.2008 - 15 K 4515/02

    Unterliegen einer Vergütung für die technische Produktionsleistung im

    Dem Beschluss des FG München vom 22. März 2002 1 V 4030/01, EFG 2002, 835, auf den sich der Beklagte berufe, komme demgegenüber keine Bedeutung mehr zu.

    Eine sehr weitgehende Auffassung vertritt hierzu das FG München (Beschluss vom 22. März 2001 - 1 V 4030/01, EFG 2002, 835), auf das sich vorliegend auch der Beklagte beruft.

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 12 K 3078/05

    Leistungen eines Technikerteams als künstlerische bzw. mit künstlerischen

    Der grundsätzlichen Auffassung des BFH von der Notwendigkeit eines auch personellen Zusammenhangs folgen - mit Unterschieden im Detail - sowohl die jüngere instanzgerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa FG Köln, Urteil vom 06. November 2008 - 15 K 4515/02, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2009, 255; FG München, Urteil vom 30. März 2009 - 7 K 3826/05, EFG 2009, 1119 [nicht rechtskräftig]; anders noch FG München, Beschluss vom 22. März 2001 - 1 V 4030/01, EFG 2002, 835) als auch die überwiegenden Stimmen in der Literatur (vgl. Hidien, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O. Rdnr. E 411; Maßbaum, in: Hermann/Heuer/Raupach, EStG, § 49 Rdnr. 548; Gosch, in: Kirchhof, EStG, 8. Aufl. [2008], § 49 Rdnr. 43).
  • FG Sachsen, 24.08.2010 - 2 K 1022/10

    Inanspruchnahme eines Zirkusdirektors ist rechtmäßig bzgl. der anfallenden

    Liegt jedoch eine derartige Gesamtleistung einer Darbietung vor, so wird eine mögliche zivilrechtliche Zerlegung der zu erbringenden Gesamtdarbietungsverpflichtungen -hier in Probe und Auftritt- nicht berücksichtigt (Urteil des Finanzgerichtes München vom 22. März 2002, EFG 2002, 835 [FG München 22.03.2002 - 1 V 4030/01] ).
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