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   KG, 09.01.1976 - 1 VA 4/75   

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https://dejure.org/1976,3652
KG, 09.01.1976 - 1 VA 4/75 (https://dejure.org/1976,3652)
KG, Entscheidung vom 09.01.1976 - 1 VA 4/75 (https://dejure.org/1976,3652)
KG, Entscheidung vom 09. Januar 1976 - 1 VA 4/75 (https://dejure.org/1976,3652)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1326 (Ls.)
  • MDR 1976, 585
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Niedersachsen, 19.12.1995 - 10 L 5059/93

    Urheberrecht; Amtliches Werk; Gerichtsentscheidung; Veröffentlichung; Bindung an

    Streitigkeiten um die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden gemäß § 23 EGGVG als Justizverwaltungsstreitigkeiten aufgrund anfechtbarer Justizverwaltungsakte angesehen (vgl. KG, Beschl. vom 9.1.1976 - 1 VA 4/75 -, NJW 1976, 1326; OLG Celle, Beschl. vom 12.6.1990 - I VAS IV/90 -, NJW 1990, 2570).
  • BayObLG, 06.12.2021 - 101 Va 106/21

    Akteneinsichtsgesuch durch Dritte aus wissenschaftlichem Interesse

    Nach der Rechtsprechung (KG MDR 1976, 585) sei zudem der Antrag auf Einsichtnahme zu Forschungszwecken nach pflichtgemäßem Ermessen positiv zu bescheiden.

    In einer Entscheidung des Kammergerichts vom 9. Januar 1976 (1 VA 4/75, OLGZ 1976, 159, zitiert nach beckonline), in der es um die Einsicht in Entscheidungssammlungen ging und die durch die oben zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Übermittlung anonymisierter Entscheidungsabschriften überholt sein dürfte, wurde es zwar als naheliegend angesehen, im Rahmen des § 299 Abs. 2 ZPO eine auch nur mittelbare Berührung persönlicher Rechte des Antragstellers genügen zu lassen und die Auswertung auch für allgemeinrechtliche Zwecke, insbesondere für Wissenschaftler oder Fachverbände zum Zwecke publizistischer Auswertung, als zulässig anzusehen, die Frage aber letztlich offengelassen (vgl. auch KG, Beschluss vom 9. Februar 1988, 1 VA 5/87, juris Rn. 5).

  • KG, 09.02.1988 - 1 VA 5/87

    Rechtliches Interesse des Gläubigers an Akteneinsicht bei Hoffnung des Gläubigers

    Selbst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, steht die Gewährung der Akteneinsicht an Dritte sodann im pflichtgemäßen Ermessen des Vorstands des Gerichts und hat der Dritte nicht etwa ein gesetzl. Einsichtsrecht, wie es in § 299 Abs. 1 ZPO den Prozeßparteien eingeräumt wird (Senat OLGZ 1976, 158).
  • KG, 12.04.1988 - 1 VA 1/88

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag eines Gläubigers auf Einsicht

    Die Entscheidung des Vorstandes eines Gerichts nach § 299 Abs. 2 ZPO stellt einen Justizverwaltungsakt im Sinne dieser Vorschrift dar (Senat OLGZ 1976, 158/159).
  • LG Magdeburg, 29.03.1996 - 3 T 201/96

    Recht auf Einsichtnahme in ein Sachverständigengutachten i.R.e.

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