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   OLG Nürnberg, 27.10.2014 - 1 VAs 9/14   

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https://dejure.org/2014,38340
OLG Nürnberg, 27.10.2014 - 1 VAs 9/14 (https://dejure.org/2014,38340)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.10.2014 - 1 VAs 9/14 (https://dejure.org/2014,38340)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Oktober 2014 - 1 VAs 9/14 (https://dejure.org/2014,38340)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusammentreffen der Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aus verschiedenen Erkenntnisverfahren; Grenzen des Gebots der an größtmöglicher Flexibilität orientierten Handhabung der Vollstreckungsreihenfolge; Gnadenverfahren als ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusammentreffen der Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aus verschiedenen Erkenntnisverfahren; Grenzen des Gebots der an größtmöglicher Flexibilität orientierten Handhabung der Vollstreckungsreihenfolge; Gnadenverfahren als ...

  • rechtsportal.de

    Zusammentreffen der Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aus verschiedenen Erkenntnisverfahren

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Beachtung eines deutlichen Vorrangs der Heilung gegenüber dem Strafaspekt

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafen und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 62
  • StV 2015, 377 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 26.03.2014 - 2 VAs 7/14
    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.10.2014 - 1 VAs 9/14
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn gerade durch den Vorwegvollzug der Strafe der Zweck der Maßregel leichter erreicht werden kann, wenn also durch den sofortigen Beginn der Maßregel deren Erfolgsaussichten entscheidend gemindert werden würden (vgl. OLG Nürnberg 1. Strafsenat, Beschluss vom 10.03.2014, Az. 1 VAs 17/13 und 2. Strafsenat, Beschluss vom 07.08.2014, Az. 2 VAs 7/14; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 67 Rn. 5 zur entsprechenden Regelung in § 67 Abs. 1 StGB).

    Nach einem erfolgreichen Abschluss der Behandlung kann dann lediglich im Gnadenwege von der ansonsten erforderlichen Vollstreckung abgesehen und auch die Vollstreckung einer solchen nach § 57 StGB nicht aussetzungsfähige Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden (OLG Nürnberg 2. Strafsenat, Beschluss vom 07.08.2014, Az. 2 VAs 7/14).

  • BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85

    Verteidigerausschluß wegen Beteiligung an der Tat; Erforderlicher Grad des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.10.2014 - 1 VAs 9/14
    b) Zu berücksichtigen ist allerdings auch, dass der Entlassung in die Freiheit eine Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH NJW 1986, 143; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 324; OLG Nürnberg StraFo 2013, 36).
  • OLG Dresden, 01.06.2012 - 2 VAs 8/12

    Zusammentreffen einer Maßregelvollstreckung gemäß § 64 StGB mit widerrufenen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.10.2014 - 1 VAs 9/14
    So stellt § 44 b StVollstrO - entgegen § 43 Abs. 4 StVollstrO - nicht auf das Vorliegen besonderer Umstände ab, so dass eine an größtmöglicher Flexibilität orientierte Handhabung der Vollstreckungsreihenfolge mit dem Ziel, die Straftäter möglichst schnell der therapeutischen Behandlung zuzuführen, geboten ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 01.06.2012, Az. 2 VAs 8/12, zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 22.11.2012 - 2 Ws 460/12

    Strafvollstreckung: Anrechnung der Dauer der Unterbringung in einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.10.2014 - 1 VAs 9/14
    b) Zu berücksichtigen ist allerdings auch, dass der Entlassung in die Freiheit eine Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH NJW 1986, 143; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 324; OLG Nürnberg StraFo 2013, 36).
  • OLG Saarbrücken, 06.10.2015 - VAs 14/15

    Strafvollstreckung: Rechtsschutz gegen die Festlegung der Reihenfolge der

    Letzteres entspricht - soweit ersichtlich - der schon damals und auch heute einhelligen Auffassung der Rechtsprechung sowie der herrschenden Auffassung in der Literatur (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1990, 152; OLG Hamm NStZ 1999, 535 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 324 f.; OLG Dresden StraFo 2012, 382 ff.; OLG Nürnberg, Beschl. v. 27.10.2014 - 1 VAs 9/14, zit. nach juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.06.2015 - 2 VAs 9/15, zit. nach juris; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 57. Aufl., § 463 Rn. 14 i. V. mit § 454b Rn. 7; Löwe-Rosenberg/Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Aufl., § 463 Rn. 4).

    Bei der nach § 44 b Abs. 2 Satz 1 StVollstrO von der Vollstreckungsbehörde zu bestimmenden Reihenfolge der Vollstreckung von Freiheitsstrafe und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aus verschiedenen Erkenntnisverfahren handelt es sich um eine von dieser zu treffende Ermessensentscheidung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 2011 - VAs 11/10 -, 4. Oktober 2013 - VAs 11/13 - und vom 3. Juni 2014 - VAs 7/14 -, StV 2015, 375 ff.; OLG Nürnberg NStZ 1990, 152; OLG Hamm NStZ 1999, 535; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 324; OLG Nürnberg, Beschl. v. 27.10.2014 - 1 VAs 9/14, Rn. 10 nach juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.06.2015 - 2 VAs 9/15, Rn. 15 nach juris).

    Gerechtfertigt ist der Vorwegvollzug der Strafe, wenn die Behandlung der Entlassung in die Freiheit unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzuges wieder gefährden würde (vgl. BGH NJW 1986, 143; OLG Nürnberg NStZ 1990, 152; OLG Hamm NStZ 1999, 535 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 324 f.; OLG Nürnberg, Beschl. v. 27.10.2014 - 1 VAs 9/14, Rn. 14 f. nach juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.06.2015 - 2 VAs 9/15, Rn. 16 nach juris; Pohlmann/Jabel/Wolf, Strafvollstreckungsordnung, § 44b Rn. 2; Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 2011 - VAs 11/10 -, 4. Oktober 2013 - VAs 11/13 - und vom 3. Juni 2014 - VAs 7/14 -, StV 2015, 375 ff.; vgl. hierzu auch BVerfG NJW 2012, 1784, 1786).

    Der Senat hat diese Ermessensentscheidung gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG nur daraufhin zu überprüfen, ob sie rechtsfehlerfrei getroffen wurde, ob also die Vollstreckungsbehörde von einem zutreffenden, insbesondere ausreichend ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie die Grenzen des Ermessens eingehalten und von ihrem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. November 1999 - 2 VAs 52/99 -, juris; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 357; KG StraFo 2012, 337; OLG Nürnberg, Beschl. v. 27.10.2014 - 1 VAs 9/14, Rn. 10 nach juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.06.2015 - 2 VAs 9/15, Rn. 15 nach juris z. B. Senatsbeschlüsse vom 24. April 2013 - VAs 5/13 -, 4. Oktober 2013 - VAs 11/13 -, 3. Juni 2014 - VAs 7/14 -, StV 2015, 375 ff. und vom 15. Juni 2015 - VAs 7/15 - Meyer-Goßner/ Schmitt , a. a. O., § 28 EGGVG Rn. 10, jew. m. w. N.).

  • OLG Hamm, 22.02.2018 - 1 VAs 120/17

    Zulässigkeit der Vollstreckung einer nach Bewährungswiderruf zu vollstreckenden

    Der Senat hat zur Frage der Bestimmung der Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafen und einer Maßregelanordnung in verschiedenen Verfahren zuletzt - in Übereinstimmung mit dem auch seitens des Betroffenen erwähnten Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 27. Oktober 2014 (1 VAs 9/14, juris) - mit Beschluss vom 02. Februar 2017 (1 VAs 156/16, juris) u.a. folgendes ausgeführt:.

    Tatsächlich wäre mithin hinsichtlich der zu vollstreckenden Strafe von zwei Jahren allenfalls eine (erneute) Strafaussetzung im Gnadenverfahren möglich, das jedoch einer gerichtlichen Kontrolle entzogen ist und daher kein tragfähiges Entscheidungskriterium bei der gerichtlichen Bestimmung der Grenzen der staatsanwaltschaftlichen Ermessensentscheidung sein kann (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 1 VAs 9/14 -, juris).

  • OLG Bamberg, 09.10.2018 - 1 VAs 16/18

    Zusammentreffen der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe mit Unterbringung in

    Demnach wird die Maßregel vor der Strafe vollzogen, es sei denn, dass gerade durch den Vorwegvollzug der Strafe der Zweck der Maßregel leichter erreicht werden kann, wenn also durch den sofortigen Beginn der Maßregel deren Erfolgsaussichten entscheidend gemindert werden würden (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.10.2014 - 1 VAs 9/14 = BeckRS 2014, 22550 = OLGSt StVollstrO § 44b Nr. 1 = NStZ-RR 2015, 62 [Ls] = StV 2015, 377 [Ls]; Fischer StGB 65. Aufl. § 67 Rn. 5 [zur entsprechenden Regelung in § 67 Abs. 1 StGB]).
  • OLG Karlsruhe, 05.06.2015 - 2 VAs 9/15

    Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in einer

    Dies entspricht nicht nur der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.10.2014 - 1 VAs 9/14 -, juris [NStZ-RR 2015, 62 - LS]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 324), sondern kommt auch in der gesetzlichen Regelung des § 67 Abs. 2 Sätze 2 und 3 StGB als Sollvorschrift zum Ausdruck.
  • BayObLG, 28.09.2020 - 204 VAs 286/20

    Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe aus verschiedenen Urteilen

    b) Soweit sich der Verurteilte gegen die Auffassung der Staatsanwaltschaft wendet, die Möglichkeit eines Straferlasses im Gnadenwege sei bei der Entscheidung über die Änderung der Vollstreckungsreihenfolge nicht zu berücksichtigen, ist diese, wie bereits das Oberlandesgericht Nürnberg in dem von der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg zitierten Beschluss vom 27.10.2014 (Az. 1 VAs 9/14; NStZ-RR 2015, 62 [Ls.]; Volltext in juris) zutreffend entschieden hat, nicht zu beanstanden.
  • BayObLG, 18.09.2023 - 204 VAs 281/23

    Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit

    Die Möglichkeit eines Straferlasses oder einer erneuten Strafaussetzung zur Bewährung im Gnadenwege ist bei der Entscheidung über die Änderung der Vollstreckungsreihenfolge nicht zu berücksichtigen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.10.2014 - Az. 1 VAs 9/14, NStZ-RR 2015, 62 [Ls.] = BeckRS 2014, 22550; Volltext in juris).
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