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   BVerwG, 10.01.2018 - 1 VR 14.17   

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BVerwG, 10.01.2018 - 1 VR 14.17 (https://dejure.org/2018,5119)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.2018 - 1 VR 14.17 (https://dejure.org/2018,5119)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14.17 (https://dejure.org/2018,5119)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art... . 19 Abs. 4 Satz 1; VereinsG § 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 2, Abs. 4 Satz 2, § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 und 2; VwGO § 42 Abs. 2, § 43, § 50 Abs. 1 Nr. 2, § 74 Abs. 1 Satz 2, § 80 Abs. 5 Satz 1; VwVfG § 13 Abs. 1 Nr. 2, § 41 Abs. 3 Satz 1
    Adressat; Anfechtungsklage; Antragsbefugnis; Auflösung; Bekanntgabe, öffentliche; Bekanntmachung, öffentliche; Drittbetroffener; Feststellung; Feststellungsklage, negative; Generalklausel; Gericht; Gruppierung; Hells Angels; Kennzeichen; Kennzeichenverbot; Klagefrist; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 9 Abs 1 GG, § 3 Abs 1 S 2 Nr 2 VereinsG, § 3 Abs 1 S 1 VereinsG
    Unzulässiger Antrag eines Vereins auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen ein gegenüber einem anderen Verein ergangenen Vereinsverbot

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer gegenüber einem Verein ergangenen Verbotsverfügung durch eine dem verbotenen Verein nicht eingegliederte selbständige Organisation; Anordnung der Auflösung eines Vereins; Differenzierung zwischen der Feststellung der Verwirklichung eines Verbotsgrundes ...

  • Wolters Kluwer

    Befugnis einer dem verbotenen Verein nicht eingegliederten selbständigen Organisation zur Anfechtung einer gegenüber dem Verein ergangenen Verfügung; Anfechtungsbefugnis aus dem Verbot der Verwendung von Kennzeichen durch Gleichen im Wesentlichen mit jenen des verbotenen ...

  • doev.de PDF

    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen ein gegenüber einem anderen Verein ergangenes Vereinsverbot

  • rewis.io

    Unzulässiger Antrag eines Vereins auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen ein gegenüber einem anderen Verein ergangenen Vereinsverbot

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbotsverfügung; Hells Angels; Motorcycle Club; einstweiliger Rechtsschutz; Zuständigkeit; Feststellung; aufschiebende Wirkung; Anfechtungsklage; Antragsbefugnis; allgemeines Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzgarantie; Adressat; Kennzeichenverbot; Drittbetroffener; ...

  • rechtsportal.de

    Verbotsverfügung; Hells Angels; Motorcycle Club; einstweiliger Rechtsschutz; Zuständigkeit; Feststellung; aufschiebende Wirkung; Anfechtungsklage; Antragsbefugnis; allgemeines Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzgarantie; Adressat; Kennzeichenverbot; Drittbetroffener; ...

  • rechtsportal.de

    Befugnis einer dem verbotenen Verein nicht eingegliederten selbständigen Organisation zur Anfechtung einer gegenüber dem Verein ergangenen Verfügung; Anfechtungsbefugnis aus dem Verbot der Verwendung von Kennzeichen durch Gleichen im Wesentlichen mit jenen des verbotenen ...

  • rechtsportal.de

    Anfechtung einer gegenüber einem Verein ergangenen Verbotsverfügung durch eine dem verbotenen Verein nicht eingegliederte selbständige Organisation; Anordnung der Auflösung eines Vereins; Differenzierung zwischen der Feststellung der Verwirklichung eines Verbotsgrundes ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Antrag eines Vereins auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen ein gegenüber einem anderen Verein ergangenen Vereinsverbot unzulässig

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1485
  • DÖV 2018, 453
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (19)

  • Drs-Bund, 08.11.2001 - BT-Drs 14/7386
    Auszug aus BVerwG, 10.01.2018 - 1 VR 14.17
    Ob es sich bei diesen Änderungen lediglich um Klarstellungen gehandelt hat (BT-Drs. 14/7386 S. 48 f.; BT-Drs. 14/7727 S. 5; kritisch BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 33/15 - BGHSt 61, 1 Rn. 27), bedarf hier keiner Klärung.

    In der Begründung des Entwurfs des Terrorismusbekämpfungsgesetzes wird der Zweck des § 9 Abs. 3 VereinsG, die Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine effektiv aus der Öffentlichkeit zu verbannen, herausgestellt und zugleich ausgeführt, dass es sich bei § 9 Abs. 1 VereinsG um ein an jedermann gerichtetes "gesetzliches Verbot" handle (BT-Drs. 14/7386 S. 48).

    Durch die gesetzliche Abwägung zwischen einer effektiven Eliminierung des Kennzeichens eines verbotenen Vereins und dessen Beibehaltungsinteresse und die Wertung zugunsten einer Wahrung des öffentlichen Interesses werde es leichter, Symbole und Kennzeichen aus dem öffentlichen Erscheinungsbild zu eliminieren, die in den Augen der Öffentlichkeit für die Tendenzen stünden, wegen der der Verein verboten worden sei (BT-Drs. 14/7386 S. 49).

    Diese Veröffentlichung, die nach § 7 Abs. 1 VereinsG nach der Unanfechtbarkeit des Verbots nochmals zu erfolgen hat, führt dazu, dass die in der Verfügung nach § 3 Abs. 1 VereinsG getroffene Feststellung des Verbotenseins des Vereins, die für und gegen jedermann wirkt (BT-Drs. 14/7386 (neu) S. 48; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1978 - 1 A 3.76 - BVerwGE 55, 175 ), öffentlich bekanntgemacht wird (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1978 - 1 A 3.76 - BVerwGE 55, 175 ; Tiedemann, in: Bader/Ronellenfitsch - BeckOK VwVfG, Stand 1. Oktober 2017, § 41 Rn. 91 und 94 f.; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Aufl. 2018, § 41 Rn. 136 und 139).

  • BVerwG, 25.01.1978 - 1 A 3.76

    Auflösung eines Vereins - Verbotsgründe - Verbot eines Ausländervereins -

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2018 - 1 VR 14.17
    Eine Adressatenstellung des Antragstellers folgt nicht aus dem Umstand, dass die Feststellung des Verbotenseins einer Vereinigung für und gegen jedermann wirkt (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1978 - 1 A 3.76 - BVerwGE 55, 175 ) und sich dementsprechend auch das akzessorische gesetzliche Kennzeichenverbot aus § 9 Abs. 1 VereinsG an jedermann, mithin auch an Mitglieder nicht verbotener Vereine richtet (Albrecht, in: Albrecht/Roggenkamp, Vereinsgesetz (VereinsG), 2014, § 9 Rn. 3; Wache, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, August 2017, § 9 VereinsG Rn. 4; Groh, in: Groh, Vereinsgesetz, 2012, § 9 Rn. 1; Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2014, § 9 VereinsG Rn. 13; Schnorr, Öffentliches Vereinsrecht, 1965, § 9 Rn. 1).

    Diese Veröffentlichung, die nach § 7 Abs. 1 VereinsG nach der Unanfechtbarkeit des Verbots nochmals zu erfolgen hat, führt dazu, dass die in der Verfügung nach § 3 Abs. 1 VereinsG getroffene Feststellung des Verbotenseins des Vereins, die für und gegen jedermann wirkt (BT-Drs. 14/7386 (neu) S. 48; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1978 - 1 A 3.76 - BVerwGE 55, 175 ), öffentlich bekanntgemacht wird (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1978 - 1 A 3.76 - BVerwGE 55, 175 ; Tiedemann, in: Bader/Ronellenfitsch - BeckOK VwVfG, Stand 1. Oktober 2017, § 41 Rn. 91 und 94 f.; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Aufl. 2018, § 41 Rn. 136 und 139).

    Sie vermittelt zudem eine verlässliche Grundlage für die strafgerichtliche Beurteilung etwaiger Verstöße gegen ein Vereinsverbot (BT-Drs. IV/430 S. 16 und 17; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1978 - 1 A 3.76 - BVerwGE 55, 175 ).

  • Drs-Bund, 24.05.1962 - BT-Drs IV/430
    Auszug aus BVerwG, 10.01.2018 - 1 VR 14.17
    Aus dem gleichen Grund sei es auch erforderlich, das Kennzeichenverbot schon mit dem Erlass der Vereinsverbotsverfügung "eintreten" zu lassen (BT-Drs. IV/430 S. 18).

    Sie vermittelt zudem eine verlässliche Grundlage für die strafgerichtliche Beurteilung etwaiger Verstöße gegen ein Vereinsverbot (BT-Drs. IV/430 S. 16 und 17; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1978 - 1 A 3.76 - BVerwGE 55, 175 ).

  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2018 - 1 VR 14.17
    Die hiergegen erhobene Klage hatte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18. Oktober 1988 (- 1 A 89.83 - BVerwGE 80, 299) abgewiesen.

    e) Nicht nachzugehen ist der Frage, welche Folgerungen sich daraus ergeben, dass die Verbotsverfügung spätestens mit der Abweisung der seitens des unmittelbar betroffenen Vereins erhobenen Klage durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1988 (- 1 A 89.83 - BVerwGE 80, 299) unanfechtbar und formell bestandskräftig geworden ist.

  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2018 - 1 VR 14.17
    Eine Gruppierung, die die Merkmale des Vereinsbegriffs im Sinne von Art. 9 Abs. 1 GG und § 2 Abs. 1 VereinsG nicht erfüllt, aber als Verein und deshalb rechtswidrig mit einer vereinsrechtlichen Verfügung belegt wird, wird durch sie in ihren Rechten aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt und kann diese Verfügung ebenfalls in zulässiger Weise anfechten (BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 Rn. 15).

    Nur ausnahmsweise können auch einzelne Personen, zu deren Händen eine Verbotsverfügung ergangen ist, nach § 42 Abs. 2 VwGO zur Anfechtung dieser Verfügung befugt sein, wenn sie geltend machen, die Existenz eines Vereins sei von vornherein ausgeschlossen und die Verfügung betreffe sie daher in ihrer persönlichen Rechtsstellung (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 m.w.N.).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2018 - 1 VR 14.17
    Dies hindert ihn aber nicht daran, etwa im Vorgriff auf eine Ordnungsverfügung, mit der das Kennzeichenverbot des § 9 Abs. 3 VereinsG ihm gegenüber durchgesetzt wird, oder auf ein Strafverfahren negative Feststellungsklage gegen die Anwendung des Kennzeichenverbots auf die von dem Antragsteller geführten Kennzeichen bei dem örtlich und instanziell zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben und diese mit einem Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutz zu verbinden (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - NVwZ 2017, 1111 Rn. 86), sofern nicht eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Gesetz in Betracht kommt.
  • BVerwG, 12.07.2016 - 1 C 23.15

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; bestandskräftiger Abschluss des

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2018 - 1 VR 14.17
    Das Festhalten an der formellen Bestandskraft erschwert dem Antragsteller den Zugang zum Gericht indes nicht in einer im Lichte des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 1989 - 1 BvR 1011/88 - BVerfGE 81, 123 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2016 - 1 C 23.15 - Buchholz 402.242 § 10 AufenthG Nr. 6 Rn. 20).
  • BVerwG, 07.01.2016 - 1 A 3.15

    Anhörung; "Bad Standing"; Begründung; Belohnung; Chapter; Ehrenkodex;

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2018 - 1 VR 14.17
    Diese Wirkung ist weder geeignet, die tatbestandlichen Voraussetzungen der Verbotsfeststellung, in Bezug auf die grundsätzlich kein Ermessen eingeräumt ist (BVerwG, Urteil vom 7. Januar 2016 - 1 A 3.15 - BVerwGE 154, 22 Rn. 45), zu berühren noch auf deren Verhältnismäßigkeit einzuwirken.
  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2018 - 1 VR 14.17
    Mit der Bekanntmachung wird die Rechtsbehelfsfrist in Lauf gesetzt, mangels bekanntgemachter Rechtsbehelfsbelehrung hier die Jahresfrist nach § 58 Abs. 2 VwGO; auf Fälle einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger ist auch nicht die Rechtsprechung zum Auseinanderfallen von Bekanntgabe und Beginn der Anfechtungsfrist bei Aufstellung bzw. Anbringung von Verkehrszeichen (BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 - BVerwGE 138, 21) übertragbar.
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2018 - 1 VR 14.17
    Das Festhalten an der formellen Bestandskraft erschwert dem Antragsteller den Zugang zum Gericht indes nicht in einer im Lichte des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 1989 - 1 BvR 1011/88 - BVerfGE 81, 123 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2016 - 1 C 23.15 - Buchholz 402.242 § 10 AufenthG Nr. 6 Rn. 20).
  • BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92

    Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende

  • OVG Sachsen, 08.05.2003 - 1 B 85/02

    Straßenrecht, Straßenbestandsverzeichnis, Verwaltungsakt, Bekanntgabe,

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15

    Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des

  • BVerfG, 31.07.1989 - 1 BvR 1558/88

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Vereinsgesetzes

  • BVerwG, 02.03.2001 - 6 VR 1.01

    Berechtigung eines Mitgliedes einer verbotenen Vereinigung zur Anfechtung des

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 397/87

    Lohnsteuerhilfeverein

  • BVerwG, 10.01.2003 - 6 VR 13.02

    Verbot einer Teilorganisation der Religionsgemeinschaft Kalifatsstaat unter der

  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

  • BVerwG, 26.01.2011 - 6 C 2.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Frequenzverlagerung; Frequenzzuteilung; Klagebefugnis;

  • BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 1.19

    Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos

    (1) Das Vereinsverbot beschränkt das in Art. 9 Abs. 1 GG verankerte kollektive Recht auf Fortbestand der Vereinigung (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 1 A 14.16 - NVwZ-RR 2019, 512 Rn. 15 m.w.N. sowie Beschlüsse vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 Rn. 14 und vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:100118B1VR14.17.0] - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 73 Rn. 11; s. auch BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 1989 - 2 BvL 4/87 - BVerfGE 80, 244 ).

    (4) Einzelne Personen, die sich gegen ein Vereinsverbot wenden, können danach nur geltend machen, dass das Vereinsverbot sie in ihrer von Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Betätigungsfreiheit verletzt (ebenso bereits zur Klagebefugnis einer Gruppierung, die geltend macht, dass sie die Merkmale des Vereinsbegriffs im Sinne von Art. 9 Abs. 1 GG und § 2 Abs. 1 VereinsG nicht erfüllt, aber als Verein und deshalb rechtswidrig mit einer vereinsrechtlichen Verfügung belegt wird: BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 Rn. 15 und vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14.17 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 73 Rn. 11).

    Der Bescheid enthält insoweit lediglich einen deklaratorischen Hinweis auf die Rechtslage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14.17 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 73 Rn. 18).

  • BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 2067/17

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine verfassungsgemäß -

    Das vom Beschwerdeführer zu II. 1. angestrengte Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht war nicht auf die Feststellung gerichtet, die hier angegriffenen Normen seien verfassungswidrig, sondern das Fachgericht hat auf diese Möglichkeit erst hingewiesen (BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14/17 -, juris, Rn. 34).

    (2) Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Kennzeichenverbot das legitime Ziel, abstrakte Gefahren abzuwehren, die mit den Kennzeichen verbunden sind (vgl. BTDrucks 18/9758, S. 8), und ein Vereinsverbot auch tatsächlich durchzusetzen (dazu BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14/17 -, Rn. 19).

  • BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 5.19

    Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos

    (1) Das Vereinsverbot beschränkt das in Art. 9 Abs. 1 GG verankerte kollektive Recht auf Fortbestand der Vereinigung (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 1 A 14.16 - NVwZ-RR 2019, 512 Rn. 15 m.w.N. sowie Beschlüsse vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 Rn. 14 und vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:100118B1VR14.17.0] - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 73 Rn. 11; s. auch BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 1989 - 2 BvL 4/87 - BVerfGE 80, 244 ).

    (4) Einzelne Personen, die sich gegen ein Vereinsverbot wenden, können danach nur geltend machen, dass das Vereinsverbot sie in ihrer von Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Betätigungsfreiheit verletzt (ebenso bereits zur Klagebefugnis einer Gruppierung, die geltend macht, dass sie die Merkmale des Vereinsbegriffs im Sinne von Art. 9 Abs. 1 GG und § 2 Abs. 1 VereinsG nicht erfüllt, aber als Verein und deshalb rechtswidrig mit einer vereinsrechtlichen Verfügung belegt wird: BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 Rn. 15 und vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14.17 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 73 Rn. 11).

    Der Bescheid enthält insoweit lediglich einen deklaratorischen Hinweis auf die Rechtslage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14.17 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 73 Rn. 18).

  • BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 2.19

    Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos

    (1) Das Vereinsverbot beschränkt das in Art. 9 Abs. 1 GG verankerte kollektive Recht auf Fortbestand der Vereinigung (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 1 A 14.16 - NVwZ-RR 2019, 512 Rn. 15 m.w.N. sowie Beschlüsse vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 Rn. 14 und vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:100118B1VR14.17.0] - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 73 Rn. 11; s. auch BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 1989 - 2 BvL 4/87 - BVerfGE 80, 244 ).

    (4) Einzelne Personen, die sich gegen ein Vereinsverbot wenden, können danach nur geltend machen, dass das Vereinsverbot sie in ihrer von Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Betätigungsfreiheit verletzt (ebenso bereits zur Klagebefugnis einer Gruppierung, die geltend macht, dass sie die Merkmale des Vereinsbegriffs im Sinne von Art. 9 Abs. 1 GG und § 2 Abs. 1 VereinsG nicht erfüllt, aber als Verein und deshalb rechtswidrig mit einer vereinsrechtlichen Verfügung belegt wird: BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 Rn. 15 und vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14.17 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 73 Rn. 11).

    Der Bescheid enthält insoweit lediglich einen deklaratorischen Hinweis auf die Rechtslage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14.17 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 73 Rn. 18).

  • BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 3.19

    Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos

    (1) Das Vereinsverbot beschränkt das in Art. 9 Abs. 1 GG verankerte kollektive Recht auf Fortbestand der Vereinigung (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 1 A 14.16 - NVwZ-RR 2019, 512 Rn. 15 m.w.N. sowie Beschlüsse vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 Rn. 14 und vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:100118B1VR14.17.0] - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 73 Rn. 11; s. auch BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 1989 - 2 BvL 4/87 - BVerfGE 80, 244 ).

    (4) Einzelne Personen, die sich gegen ein Vereinsverbot wenden, können danach nur geltend machen, dass das Vereinsverbot sie in ihrer von Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Betätigungsfreiheit verletzt (ebenso bereits zur Klagebefugnis einer Gruppierung, die geltend macht, dass sie die Merkmale des Vereinsbegriffs im Sinne von Art. 9 Abs. 1 GG und § 2 Abs. 1 VereinsG nicht erfüllt, aber als Verein und deshalb rechtswidrig mit einer vereinsrechtlichen Verfügung belegt wird: BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 Rn. 15 und vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14.17 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 73 Rn. 11).

    Der Bescheid enthält insoweit lediglich einen deklaratorischen Hinweis auf die Rechtslage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14.17 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 73 Rn. 18).

  • BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 4.19

    Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos

    (1) Das Vereinsverbot beschränkt das in Art. 9 Abs. 1 GG verankerte kollektive Recht auf Fortbestand der Vereinigung (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 1 A 14.16 - NVwZ-RR 2019, 512 Rn. 15 m.w.N. sowie Beschlüsse vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 Rn. 14 und vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:100118B1VR14.17.0] - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 73 Rn. 11; s. auch BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 1989 - 2 BvL 4/87 - BVerfGE 80, 244 ).

    (4) Einzelne Personen, die sich gegen ein Vereinsverbot wenden, können danach nur geltend machen, dass das Vereinsverbot sie in ihrer von Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Betätigungsfreiheit verletzt (ebenso bereits zur Klagebefugnis einer Gruppierung, die geltend macht, dass sie die Merkmale des Vereinsbegriffs im Sinne von Art. 9 Abs. 1 GG und § 2 Abs. 1 VereinsG nicht erfüllt, aber als Verein und deshalb rechtswidrig mit einer vereinsrechtlichen Verfügung belegt wird: BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 Rn. 15 und vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14.17 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 73 Rn. 11).

    Der Bescheid enthält insoweit lediglich einen deklaratorischen Hinweis auf die Rechtslage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14.17 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 73 Rn. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2023 - 12 S 1947/23

    Rechtmäßigkeit von Versammlungsauflagen betreffend eine Pro-Palästina-Kundgebung;

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 10.01.2018 - 1 VR 14.17 -, juris Rn. 11, 17) sei zur Anfechtung des Verbots einer Vereinigung regelmäßig nur die verbotene Vereinigung befugt.

    Selbst wenn man mit dem Antragsteller davon ausginge, dass ein üblicherweise in der Verbotsverfügung mitverfügtes Kennzeichenverbot grundsätzlich keinen regelnden Charakter hat und es sich dabei nur um deklaratorische Hinweise auf die entsprechenden gesetzlichen Verbote handelt (vgl. Groh in Vereinsgesetz, 2. Aufl. 2021, § 9 Rn. 4, § 3 Rn. 4; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10.01.2018 - 1 VR 14.17 -, juris Rn. 15), mit der Folge, dass von einer eigenen Prüfungskompetenz bzw. -pflicht des Instanzgerichts hinsichtlich des Vorliegens eines dem Straftatbestand des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG unterfallenden Kennzeichens auszugehen wäre (vgl. dazu - allerdings ohne Begründung - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.12.2023 - 15 B 1323/23 -, juris Rn. 50; vgl. auch - allerdings zu einem Erlass bzw. verwaltungsinternen Rundschreiben des BMI vom 02.03.2017 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.03.2022 - 1 S 2284/20 -, juris Rn. 62; zu Letzterem vgl. auch Bayerisches OLG, Beschluss vom 14.07.2022 - 206 StRR 27/22 -, juris Rn. 16), rechtfertigt dies noch keine Änderung der angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung.

    Hinzu kommt zu Gunsten des öffentlichen Interesses, dass das Kennzeichenverbot der effektiven Durchsetzung des Vereinsverbots zu dienen bestimmt ist und mit ihm wichtige Gemeinschaftsbelange verfolgt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.07.2020 - 1 BvR 2067/17 -, juris Rn. 33, 41; BVerwG, Beschluss vom 10.01.2018 - 1 VR 14/17 -, juris Rn. 19).

  • OVG Bremen, 29.11.2022 - 1 D 38/21

    Klage gegen ein Vereinsverbot - Vereinsmitglied; Vereinsverbot

    Die danach erfolgende Bekanntmachung des verfügenden Teils im Bundesanzeiger hat Wirkung inter omnes (siehe BVerwG, Beschl. v. 10.01.2018 - 1 VR 14.17, juris Rn. 25).

    Dies rechtfertigt keine Anfechtbarkeit einer Feststellung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG über die bereits beschriebenen Konstellationen hinaus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.01.2018 - 1 VR 14.17, juris Rn. 13).

    Der auf die vollziehende öffentliche Gewalt beschränkte Anwendungsbereich des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ist insoweit nicht eröffnet (vgl. st. Rspr., siehe nur BVerfG, Beschl. v. 25.01.2005 - 2 BvR 656/99, juris Rn. 87 m.w.N., vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 10.01.2018 - 1 VR 14.17, juris Rn. 34).

    Soweit der Kläger wegen der Strafandrohung in § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 , Satz 2 VereinsG nicht darauf verwiesen werden kann, die Frage der Prüfbarkeit der Verbotsverfügung in einem Strafverfahren zu thematisieren, ist er nicht gehindert, etwa im Vorgriff auf eine Ordnungsverfügung, mit der das Kennzeichenverbot ihm gegenüber durchgesetzt wird, oder auf ein Strafverfahren negative Feststellungsklage gegen die Anwendung des Kennzeichenverbots auf bestimmte Kennzeichen zu erheben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.01.2018 - 1 VR 14.17, juris Rn. 34).

  • BVerwG, 19.09.2023 - 6 A 12.21

    Klagen gegen das vereinsrechtliche Verbot der "Bandidos Motorcycle Club

    Wer nicht Angehöriger einer mit einer vereinsrechtlichen Verbotsverfügung belegten Gruppierung ist, kann durch das Verbot - unabhängig davon, ob die Gruppierung (noch) einen Verein im Sinne von § 2 Abs. 1 VereinsG darstellt und deshalb als solcher verboten werden kann oder nicht - nicht in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG betroffen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2022 - 6 A 9.20 - BVerwGE 176, 224 Rn. 22, Beschlüsse vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14.17 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 73 Rn. 11, vom 23. Oktober 2019 - 6 PKH 4.19 - juris Rn. 5 und vom 13. Mai 2020 - 6 PKH 6.19 - juris Rn. 7 f.).
  • VG Düsseldorf, 27.02.2024 - 3 K 8182/23

    Kein Sportwettenvermittlung in Spielhalle oder Spielbank!

    Für eine aufschiebende Wirkung ist allerdings dann kein Raum, wenn der eingelegte Rechtsbehelf offensichtlich unzulässig ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14.17 -, juris Rn. 23; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. September 2009 - 8 B 1342/09.AK -, juris Rn. 27; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Januar 2024 - 8 B 1160/23 -, juris Rn. 11.
  • VG Düsseldorf, 12.03.2024 - 3 K 4841/22
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2024 - 15 A 1270/20

    Verbot von Öcalan-Bildnissen in einer Versammlung rechtmäßig

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 1 S 1813/17

    Anfechtungsklage gegen Sicherstellungsverfügung; maßgeblicher Zeitpunkt für die

  • BVerwG, 05.01.2023 - 4 B 26.22

    Anhörung des Käufers vor Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2021 - 12 MS 97/21

    Genehmigung, immissionsschutzrechtliche; Windenergieanlage; Zielabweichung;

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2018 - 6 S 304/18

    Drittschutz bei Erteilung einer Härtefallbefreiung an einen Spielhallenbetreiber

  • VGH Bayern, 18.11.2019 - 4 CS 19.1839

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen zwei

  • VG Köln, 10.05.2023 - 1 L 1884/22

    Gaststätte im Kölner Severinsviertel muss Außengastronomie schon um 22:00 Uhr

  • VG Cottbus, 20.08.2020 - 6 L 477/17
  • VG Freiburg, 13.08.2021 - A 10 K 1967/21

    Zustellung des Asylbescheids durch die Aufnahmeeinrichtung - Beweiskraft der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2024 - 8 B 1160/23

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung isolierte Anfechtbarkeit Nebenbestimmung

  • VG Mainz, 26.01.2023 - 1 K 46/21

    Klage gegen die Äußerungen von Polizeibeamten zur Verwendung von Fahnen

  • VGH Bayern, 22.11.2021 - 9 B 18.986

    Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung

  • VGH Hessen, 08.12.2020 - 6 B 2637/20

    Gegen Ausfuhr von Kernbrennstoffen können Bürger nicht klagen

  • VG Arnsberg, 19.05.2021 - 7 L 274/21

    Sperrung der Prioreier Straße in Breckerfeld für Motorräder im Eilverfahren

  • VG Münster, 04.05.2021 - 6 K 1618/20
  • VG Karlsruhe, 28.05.2020 - 4 K 8139/19

    Philippsburg: Eilantrag gegen Errichtung eines Distributionsparks bleibt ohne

  • BVerwG, 19.09.2023 - 6 A 13.21

    K. ./. Bundesrepublik Deutschland - Verbotsverfügung vom 7. Juli 2021, Az.:

  • VG Bayreuth, 11.11.2021 - B 9 S 21.538

    Teilweise erfolgreicher Eilrechtsschutz einer Windkraftanlagenbetreiberin im

  • VG Schleswig, 28.04.2021 - 4 B 49/20

    Erhebung von Niederschlagswassergebühren: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2023 - 1 A 2.21

    OVG bestätigt Verbot des Vereins "Tauhid Berlin"

  • VG Gelsenkirchen, 09.10.2020 - 9 L 824/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Punkte; Klagefrist; Gewährung vorläufigen

  • BVerwG, 25.01.2022 - 9 VR 2.21

    Einstellung des Verfahrens nach übereinstimmender Erledigungserklärung in der

  • VG München, 04.02.2021 - M 18 S 21.170

    Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme wegen Volljährigkeit

  • BVerwG, 13.05.2020 - 6 PKH 6.19

    Rechtliches Gehör; Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 23.10.2019 - 6 PKH 4.19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.d. Befugnis eines Mitglieds zur Anfechtung

  • VG Köln, 14.03.2023 - 1 L 2034/22

    Open Access, Offener Netzzugang, Breitbandförderung

  • VGH Bayern, 06.03.2023 - 8 CS 22.2607

    Keine Antragsbefugnis der Gemeinde mangels Drittbetroffenheit

  • VG Mainz, 08.10.2020 - 1 K 581/19

    Fahnen und Bilder - Kurdische Farben und Abdullah Öcalan

  • VG Köln, 14.03.2023 - 1 L 2030/22

    Open Access, Offener Netzzugang, Breitbandförderung

  • VG Köln, 07.01.2022 - 18 L 16/22
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