Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.04.2003 - 1 Verg 1/03   

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OLG Koblenz, 10.04.2003 - 1 Verg 1/03 (https://dejure.org/2003,3008)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.04.2003 - 1 Verg 1/03 (https://dejure.org/2003,3008)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. April 2003 - 1 Verg 1/03 (https://dejure.org/2003,3008)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer im offenen Verfahren erfolgten Ausschreibung; Anspruch eines Bieters auf Geltendmachung der Verletzung seiner Rechte durch Aufhebung einer Ausschreibung in einem Nachprüfungsverfahren; Endgültige Beendigung des Vergabeverfahrens durch die Aufhebung der ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Zuschlagsverbot: Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren - Antragsablehnung, wenn sich das Rechtsmittel aller Wahrscheinlichkeit nach als unzulässig oder unbegründet erweisen wird

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Aufhebung der Ausschreibung; Aufhebung der Ausschreibung wegen Übersehens der Schwellenwertregelung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufhebung wegen Versäumnis einer europaweiten Ausschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung der Ausschreibung: Auch gegen Neuausschreibung muss Rüge erklärt werden! (IBR 2003, 380)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 576
  • BauR 2003, 1451 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 448
  • ZfBR 2003, 506
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 16.12.1999 - 1 Verg 1/99

    Höhe des Schwellenwerts nach § 100 Abs.1 GWB

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.04.2003 - 1 Verg 1/03
    Ein Festhalten daran wäre mit der Rechtsordnung unvereinbar und könnte zu erheblichen, u. U. erdrückenden Schadensersatzansprüchen von Bewerbern führen, die sich bei EU-weiter Ausschreibung nachweislich am Wettbewerb beteiligt hätten (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Dezember 1999 - 1 Verg 1/99 - m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - Verg 37/01

    Stellung eines Nachprüfungsantrages bei Aufhebung der Ausschreibung; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.04.2003 - 1 Verg 1/03
    Durch Bekanntgabe dieser Entscheidung an die Bieter war die Aufhebung nach außen wirksam geworden (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 378).
  • OLG Koblenz, 15.03.2001 - 1 Verg 1/01

    Vergabenachprüfungsverfahren: Begründung der sofortigen Beschwerde durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.04.2003 - 1 Verg 1/03
    Ergibt eine vorläufige Prüfung, dass sich das Rechtsmittel aller Wahrscheinlichkeit nach als unzulässig oder unbegründet erweisen wird, kann dem Antrag schon deswegen nicht entsprochen werden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 15. März 2001 - 1 Verg. 1/01 - m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.08.2001 - Verg 28/01

    Vorabinformation (VgV § 13): Wie detailliert muss die Begründung sein?

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.04.2003 - 1 Verg 1/03
    Insoweit sind an die Benachrichtigung der Bieter nach § 26 Nr. 4 VOL/A Abschnitt 2 keine höheren Anforderungen zu stellen, als an die Vorabinformationspflicht gemäß § 13 S. 1 VgV (Fett in Müller-Wrede, VOL/A, § 26 Rdn. 84 Fn. 36): Auch dort wird nicht verlangt, dass die Begründung etwa dem der Entscheidung zugrunde liegenden Vergabevermerk oder gar der Begründung eines schriftlichen Verwaltungsakts zu entsprechen hätte (OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 429, 430).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.04.2003 - 1 Verg 1/03
    In seinem auf Vorlage des OLG Dresden zu dieser Frage getroffenen Beschluss vom 18. Februar 2003 (X ZB 43/02) hat der Bundesgerichtshof zwar die Vorlage für unzulässig erklärt, zur Streitfrage jedoch eingehend Stellung genommen:.
  • OLG Koblenz, 25.03.2002 - 1 Verg 1/02

    Sofortige Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren: Voraussetzung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.04.2003 - 1 Verg 1/03
    Mehr kann auch unter dem Gesichtspunkt einer effektiven Rechtsschutzmöglichkeit von der Begründung der Aufhebung nicht verlangt werden (vgl. entsprechend zur Informationspflicht nach § 13 S. 1 VgV Senat, VergabeR 2002, 384).
  • BGH, 12.06.2001 - X ZR 150/99

    Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.04.2003 - 1 Verg 1/03
    An diesen Aufhebungsgrund sind strenge Maßstäbe anzulegen (BGH NJW 2001, 3698, 3701).
  • OLG München, 04.04.2013 - Verg 4/13

    Vergabeverfahren: Ausnutzung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen als

    Hierher zählen in erster Linie solche schweren rechtlichen Mängel, die im weiteren Verfahren nicht mehr behoben werden können, wie z.B. eine unterlassene europaweite Ausschreibung (OLG Koblenz vom 10.4.2003 - 1 Verg 1/03).
  • VK Südbayern, 15.03.2016 - Z3-3-3194-1-03-01/16

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Aufhebung des Vergabeverfahrens

    Hierher zählen z. B. schwere rechtliche Mängel, die im weiteren Verfahren nicht mehr behoben werden können, wie z. B. eine unterlassene europaweite Ausschreibung (OLG Koblenz Beschluss vom 10.04.2003 - 1 Verg 1/03).
  • VK Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - VK 1-35/12

    Wann darf Auftraggeber den Beschaffungsgegenstand (doch) nicht ändern?

    In der mündlichen Verhandlung wies die Vergabekammer auf den Beschluss des OLG Koblenz (Beschl. v. 10.04.2003, 1 Verg 1/03) hin, nach dem es unter Um ständen auch im vorliegenden Verfahren fraglich sein könnte, ob der Antragstellerin ein Rechtsschutzbedürfnis zuzuerkennen sei.

    Das OLG Koblenz hat in seiner Entscheidung vom 10. April 2003, 1 Verg 1/03, festgestellt, dass eine Neuausschreibung vergaberechtlich zulässig ist, wenn die Aufhebung durch Bekanntgabe dieser Entscheidung nach außen wirksam ge worden ist.

    An die Prüfung, ob ein schwerwiegender Grund vorliegt, sind unter Berücksichtigung des Ausnahmecharakters der Vorschrift besonders strenge Maßstäbe anzulegen (BGH, NJW 2001, 3698, 3701; OLG Koblenz, Beschl. v. 10.04.2003, 1 Verg 1/03; VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 07.09.2009, VK 1-45/09).

  • VK Schleswig-Holstein, 10.02.2005 - VK-SH 2/05

    Schwerwiegender Grund zur Aufhebung der Ausschreibung

    Insoweit kann der Auffassung des OLG Koblenz (Beschluss vom 10.04.2003, 1 Verg 1/03) nicht gefolgt werden, das die Zuschlagswirkung jeweils nur für das entsprechende Vergabeverfahren annimmt.

    Diese knappe Angabe der Gründe in allgemeiner Form genügt allerdings (vgl. Jasper in Motzke u.a., VOB-Kommentar, § 26 Rn 53 m.w. Nachw. aus der Rspr.), denn die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, eine erschöpfende und vollständige Mitteilung aller Aufhebungsgründe sowie eine bis in die Einzelheiten gehende Begründung zu liefern (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003, 1 Verg 1/03; Portz in Ingenstau/Korbion § 26 Rn. 30).

    Im Übrigen ist die Rechtmäßigkeitsüberprüfung der Aufhebung nicht auf die Gründe beschränkt, die die Vergabestelle tatsächlich mitgeteilt hat (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003, 1 Verg 1/03).

  • OLG Naumburg, 17.05.2006 - 1 Verg 3/06

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages im Vergabeverfahren

    Insbesondere ist es nicht maßgeblich, ob das Unternehmen, welches die Aufhebung einer Ausschreibung zur Nachprüfung stellt, die Neuausschreibung desselben Auftrags gerügt und ebenfalls zur Nachprüfung gestellt hat (entgegen OLG Koblenz, Beschluss vom 10. April 2004, 1 Verg 1/03, und VK Leipzig, Beschlüsse vom 2. September 2005, 1/SVK/108-05, und vom 9. Mai 2006, 1/SVK/035-06).

    Der von der Antragsgegnerin angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 10. April 2004, 1 Verg 1/03, lag zunächst tatsächlich eine andere Konstellation zugrunde, denn dort war die Antragstellerin zuerst über die Aufhebung der Ausschreibung in Kenntnis gesetzt worden und zeitlich nachlaufend war eine Neuausschreibung erfolgt, die die dortige Antragstellerin nicht gerügt hatte.

  • VK Sachsen, 10.05.2006 - 1/SVK/037-06

    "Doppelte Rügeverpflichtung" bei erneut ausgeschriebenem Verfahren

    Mit Schreiben vom 26.04.2006 wandte sich die Vergabekammer an die Antragstellerin - unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2006, Az: 1 Verg 1/03 - und stellte ihre Rechtsauffassung hinsichtlich des Rechtsschutzbedürfnisses der Antragstellerin dar.

    Insoweit setzt die Vergabekammer ihre bisherige Rechtsprechung fort (Beschluss vom 02.09.2005, Az: 1/SVK/108-05), wobei sie damit auch der Rechtsauffassung des OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003, Az: 1 Verg 1/03 sowie der VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.10.2003, Az: 19/03 folgt.

    Obwohl durch das OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003, Az: 1 Verg 1/03 zu der Problematik - Rechtsschutzbedürfnis - letztendlich nicht entschieden werden musste, wurde die Rechtsauffassung vertreten, dass einem gegen die Aufhebung einer Ausschreibung gestellten, auf die Fortführung des aufgehobenen Verfahrens gerichteten Nachprüfungsantrag das Rechtsschutzbedürfnis fehlen kann, wenn vor Antragstellung die Vergabestelle den Auftrag neu ausgeschrieben hatte, der Antragsteller die Neuausschreibung aber nicht als verfahrensfehlerhaft gerügt und dementsprechend auch nicht mit einem Nachprüfungsantrag beanstandet hat.

    Somit hätte die Auftraggeberin jederzeit die theoretische Möglichkeit ­ auch während des anhängigen Vergabenachprüfungsverfahrens hinsichtlich der Aufhebung des Vergabeverfahrens ­ den Zuschlag in dem ,,neuen" Verfahren zu erteilen (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003, Az: 1 Verg 1/03).

  • VK Sachsen, 09.05.2006 - 1/SVK/035-06

    Doppelte Rügeverpflichtung bei Neuausschreibung!

    Fortfolgend trat sie dem Vortrag der Antragstellerin hinsichtlich deren Auseinadersetzung mit den Entscheidungen des OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003, Az: 1 Verg 1/03 und der VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.02.2005, Az: VK-SH 02/05 entgegen.

    Insoweit setzt die Vergabekammer ihre bisherige Rechtsprechung fort (Beschluss vom 02.09.2005, Az: 1/SVK/108-05), wobei sie damit auch der Rechtsauffassung des OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003, Az: 1 Verg 1/03 sowie der VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.10.2003, Az: 19/03 folgt.

    Obwohl durch das OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003, Az: 1 Verg 1/03 zu der Problematik - Rechtsschutzbedürfnis - letztendlich nicht entschieden werden musste, wurde die Rechtsauffassung vertreten, dass einem gegen die Aufhebung einer Ausschreibung gestellten, auf die Fortführung des aufgehobenen Verfahrens gerichteten Nachprüfungsantrag das Rechtsschutzbedürfnis fehlen kann, wenn vor Antragstellung die Vergabestelle den Auftrag neu ausgeschrieben hatte, der Antragsteller die Neuausschreibung aber nicht als verfahrensfehlerhaft gerügt und dementsprechend auch nicht mit einem Nachprüfungsantrag beanstandet hat.

    Somit hätte die Auftraggeberin jederzeit die theoretische Möglichkeit ­ auch während des anhängigen Vergabenachprüfungsverfahrens hinsichtlich der Aufhebung des Vergabeverfahrens ­ den Zuschlag in dem ,,neuen" Verfahren zu erteilen (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003, Az: 1 Verg 1/03).

  • OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06

    Wertung von Wahlpositionen

    Nach herrschender Meinung und Rechtsprechung muss ein solcher Grund ebenso gravierend sein wie die unter den Nrn. 1 a bis c VOL/A aufgeführten Alternativen (vgl. BayObLG vom 17.2.2005, Verg 27/04; OLG Koblenz vom 10.4.2003, 1 Verg 1/03 = VergabeR 2003, 448).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2013 - 11 Verg 4/13

    Zur Zulässigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung mangels wirtschaftlichen

    Vor diesem Hintergrund scheidet eine Verletzung der Benachrichtigungspflicht durch unzureichende Begründung der Aufhebungsentscheidung hier aus (vgl. OLG Koblenz NZBau 2003, 576, 577).
  • VK Rheinland-Pfalz, 07.05.2007 - VK 10/07

    Keine europaweite Ausschreibung: Ausschreibung aufzuheben!

    Unter Verweis auf die Entscheidung OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003, 1 Verg 1/03, trägt die Antragstellerin vor, dass zwar ein Versäumnis einer europaweiten Ausschreibung in Folge des Übersehens des Schwellenwertes ein rechtfertigender Grund für die Aufhebung der Ausschreibung im Sinne des § 26 Nr. 1 d) VOL/A darstellen könne, jedoch reiche nicht jedes rechtlich oder tatsächlich fehlerhafte Handeln der Vergabestelle zur Begründung aus.

    Unter Verweis auf die Rechtsprechung des OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003, 1 Verg 1/03, führt die Vergabestelle aus, dass das Festhalten an der ursprünglichen Ausschreibung zu erheblichen Schadenersatzansprüchen von Bewerbern führen könne, die sich, anders als zuvor, bei einer EU-weiten Ausschreibung am Wettbewerb beteiligt hätten.

    Ein Festhalten daran wäre mit der Rechtsordnung unvereinbar (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003, 1 Verg. 1/03).

  • VK Rheinland-Pfalz, 15.08.2007 - VK 32/07

    Schätzung der Auftragssumme hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen!

  • VK Arnsberg, 22.06.2007 - VK 20/07

    Zulässigkeit des Generalübernehmereinsatzes nach der VOL/A

  • VK Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - VK 18/03

    Antragsbefugnis für § 107 Abs. 2 GWB

  • VK Brandenburg, 14.12.2007 - VK 50/07

    Sektorenbereich: Einstellung des Verhandlungsverfahrens

  • VK Niedersachsen, 10.10.2006 - VgK-23/06

    Rechtzeitigkeit der Rüge eines offenkundigen Verstoßes gegen die Pflicht zur

  • VK Schleswig-Holstein, 04.02.2008 - VK-SH 28/07

    Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung: Zulässigkeit des Antrags

  • VK Niedersachsen, 16.10.2008 - VgK-30/08

    Anforderungen an das Bestehen eines Anspruchs auf Aufhebung eines

  • VK Münster, 04.12.2003 - VK 21/03

    Umfang der Überprüfung im Nachprüfungsverfahren

  • VK Düsseldorf, 28.09.2007 - VK-27/07

    Aufhebung eines Vergabeverfahrens

  • VK Hessen, 04.12.2006 - 69d-VK-58/06

    Aufhebung einer Ausschreibung

  • VK Bund, 05.06.2003 - VK 2-42/03

    Umbau und Erweiterung von Institutsbauten im Institutszentrum

  • VK Nordbayern, 08.06.2010 - 21.VK-3194-11/10

    Aufhebung des Vergabeverfahrens bei Fehlen von Nachweisen

  • VK Sachsen, 02.09.2005 - 1/SVK/108-05

    Aufhebung einer Ausschreibung: Rechtsschutzbedürfnis

  • VK Köln, 03.01.2007 - VK VOB 44/06

    Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis bei fehlender Rüge in einem zweiten

  • VK Brandenburg, 21.11.2005 - 1 VK 67/05

    Zeitpunkt der Rüge

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.04.2003 - 1 Verg 1/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8198
OLG Naumburg, 23.04.2003 - 1 Verg 1/03 (https://dejure.org/2003,8198)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.04.2003 - 1 Verg 1/03 (https://dejure.org/2003,8198)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Tragung der Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer in Form von Gebühren und Auslagen durch die im Verfahren unterliegende Partei; Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten nach dem Ausgang des Nachprüfungsverfahrens

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: unterschiedliche Gebührentabellen beim Bund und in Sachsen-Anhalt (unbedenklich)

  • ibr-online

    Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens und Kostenverteilung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2003, 831 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Naumburg, 07.08.2001 - 1 Verg 1/01

    Unterlegener im Vergabeverfahren - Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2003 - 1 Verg 1/03
    Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten ist, worauf die Vergabekammer zu Recht abstellt, allein der Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag in diesem Verfahren maßgeblich (vgl. Beschluss des Senats vom 07. August 2001 - 1 Verg 1/01 -, S. 4 des Umdruckes; Beschluss vom 28. September 2001 ­ 1 Verg 9/01 ­ S. 4 des Umdrucks, so auch Gröning in: Motzke/ Pietzcker/ Prieß, Komm. z. VOB/A, 2001, § 128 GWB Rn. 12).

    Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten i.S.v. § 128 Abs. 3 S. 1 GWB ist allein der Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag in diesem Verfahren maßgeblich (vgl. Beschluss des Senats vom 07. August 2001 - 1 Verg 1/01 -, S. 4 des Umdruckes; Beschluss vom 28. September 2001 ­ 1 Verg 9/01 ­ S. 4 des Umdrucks, so auch Gröning in: Motzke/ Pietzcker/ Prieß, Komm. z. VOB/A, 2001, § 128 GWB Rn. 12).

  • VK Sachsen-Anhalt, 09.01.2003 - VK Hal 27/02

    Erschwerung der rechtzeitigen Abgabe eines Angebotes bei ungenauen Ortsangaben;

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2003 - 1 Verg 1/03
    1 Verg 1/03 OLG Naumburg verkündet am: 23.04.2003 VK Hal 27/02 Vergabekammer beim gez.

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle vom 9. Januar 2003, VK Hal 27/02, in Ziffer 4 seines Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

  • OLG Naumburg, 28.09.2001 - 1 Verg 9/01

    Vergabestelle als Mitunterlegene im Vergabenachprüfungsverfahren -

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2003 - 1 Verg 1/03
    Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten ist, worauf die Vergabekammer zu Recht abstellt, allein der Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag in diesem Verfahren maßgeblich (vgl. Beschluss des Senats vom 07. August 2001 - 1 Verg 1/01 -, S. 4 des Umdruckes; Beschluss vom 28. September 2001 ­ 1 Verg 9/01 ­ S. 4 des Umdrucks, so auch Gröning in: Motzke/ Pietzcker/ Prieß, Komm. z. VOB/A, 2001, § 128 GWB Rn. 12).

    Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten i.S.v. § 128 Abs. 3 S. 1 GWB ist allein der Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag in diesem Verfahren maßgeblich (vgl. Beschluss des Senats vom 07. August 2001 - 1 Verg 1/01 -, S. 4 des Umdruckes; Beschluss vom 28. September 2001 ­ 1 Verg 9/01 ­ S. 4 des Umdrucks, so auch Gröning in: Motzke/ Pietzcker/ Prieß, Komm. z. VOB/A, 2001, § 128 GWB Rn. 12).

  • OLG Naumburg, 03.09.2001 - 1 Verg 6/00

    Kostenfestsetzung im Verfahren vor der VergK

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2003 - 1 Verg 1/03
    Der Senat hat diese Festsetzungspraxis vor dem Hintergrund als ermessensfehlerfrei bestätigt, dass eine solche Vorgehensweise sowohl im Bereich der Gerichtskosten- als auch im Bereich der Verwaltungskosten-Ermittlung üblich ist und über die damit einher gehende Selbstbindung der Vergabekammern des Landes zu einer höheren Transparenz des Kostenrisikos für die Beteiligten eines Vergabenachprüfungsverfahrens führt (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 3. September 2001 - 1 Verg 6/00 -).

    Die Anwendung einer Gebührentabelle, welche Richtwerte für die zu erhebenden Gebühren im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer vorgibt, hält sich im Rahmen des der Vergabekammer nach § 128 Abs. 2 GWB eingeräumten Ermessens (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 3. September 2001 - 1 Verg 6/00 -).

  • OLG Naumburg, 09.10.2008 - 1 Verg 8/08

    Steinrestaurierung

    Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten ist, worauf die Vergabekammer zu Recht abstellt, allein der Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag bzw. zu den Anträgen in diesem Verfahren maßgeblich (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 7. August 2001, 1 Verg 1/01 - OLGR Naumburg 2002, 73 -, vom 28. September 2001, 1 Verg 9/01 - VergabeR 2002, 200 -, und vom 23. April 2003, 1 Verg 1/03 - ZfBR 2003, 831 - , jeweils m.w.N.).

    Insoweit ist es kostenrechtlich unerheblich, ob die konkrete Rechtsverletzung, die die Vergabekammer zum Anlass für ihren Eingriff genommen hat, von der Antragstellerin selbst bereits gerügt worden ist oder nicht (so bereits der erkennende Senat in den Beschlüssen vom 7. August 2001, 1 Verg 1/01 , vom 28. September 2001, 1 Verg 9/01 , und vom 23. April 2003, 1 Verg 1/03 , jeweils für einen von Amts wegen aufgegriffenen Vergaberechtsverstoß).

    Der Senat hält daran fest, dass im Falle der Zurückweisung des Hauptantrages der Antragstellerin sowie eines Eingriffs der Vergabekammer in das Vergabeverfahren auf einen Hilfsantrag der Antragstellerin bzw. von Amts wegen entgegen der von der Vergabestelle beantragten vollständigen Zurückweisung des Nachprüfungsantrages grundsätzlich für eine Kostenquote zu ungleichen Teilen kein Raum ist (vgl. Beschluss vom 23. April 2003, 1 Verg 1/03 ).

  • OLG Naumburg, 18.08.2011 - 2 Verg 3/11

    Altpapierverwertungsanlage - Vergabenachprüfungsverfahren: Verhandlungsverfahren

    Unterliegen sowohl die Antragstellerin wegen der Zurückweisung ihres Hauptantrages im Nachprüfungsverfahren als auch die Antragsgegnerin wegen einer in den Lauf des Vergabeverfahrens eingreifenden Anweisung der Nachprüfungsinstanz auf den Hilfsantrag der Antragstellerin, so ist für eine Kostenquote zu ungleichen Teilen regelmäßig kein Raum (so schon OLG Naumburg, Beschluss v. 23.04.2003, 1 Verg 1/03 "Gebäudemanagement" - ZfBR 2003, 831 nur Ls. - zitiert nach juris; ebenso OLG Dresden, Beschluss v. 25.01.2005, WVerg 0014/04 - OLGR 2005, 285; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 18.12.2006, VII-Verg 43/06; sowie v. 22.02.2010, VII-Verg 62/09 - beide in juris).
  • VK Schleswig-Holstein, 16.06.2011 - VK-SH 7/11

    Einstufbarkeit der Vergabe von SPVN-Leistungen als Dienstleistungskonzessionen;

    Die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten richtet sich nach dem Ausgang des Verfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag ( OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2003 - 1 Verg 1/03 ).

    Unterliegt ein Beteiligter nicht vollumfänglich, sondern nur in einem bestimmten Umfang, werden die Kosten verhältnismäßig geteilt, wobei maßgeblich für die anteilige Kostentragung grundsätzlich der wirtschaftliche Umfang des Unterliegens ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2003 - 1 Verg 1/03 ; VK Sachsen, Beschluss vom 10.05.2011 - 1/SVK/009-11 für den Fall des Unterliegens hinsichtlich einzelner Lose).

  • OLG Naumburg, 24.02.2005 - 1 Verg 1/05

    "Ingenieur-Bauwerke"; Kostenerstattung bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Der Senat hält daran fest, dass diese Vorschrift auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen in formeller Hinsicht abstellt, also auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer, welches sich im Verhältnis des Entscheidungsausspruches zu den Sachanträgen des jeweiligen Verfahrensbeteiligten äußert (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats v. 28. September 2001, 1 Verg 9/01 = VergabeR 2002, 200, v. 23. April 2003, 1 Verg 1/03; v. 12. Januar 2004, 1 Verg 13/03 und v. 28. Juni 2004, 1 Verg 5/04 = OLGReport 2004, 420; sowie v. 16. Dezember 2004, 1 Verg 15/04).
  • BayObLG, 13.04.2004 - Verg 5/04

    Gebührenbemessung durch die Vergabekammer

    Trotz des insoweit missverständlichen Wortlauts ist, entsprechend der vergleichbaren Rechtslage im Kartellverfahrensrecht (vgl. § 80 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 GWB), die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstands der gebührenpflichtigen Handlung Ausgangspunkt für die Gebührenbemessung (OLG Naumburg Beschluss vom 23.4.2003, 1 Verg 1/03 = WuW/E Verg 545; BayObLG Beschluss vom 20.1.2004, Verg 21/03).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 27.09.2011 - 2 VK 5/11

    Wann darf der Auftrag per Los vergeben werden?

    Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten ist allein auf den Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von dem betreffenden Beteiligten gestellten Antrag abzustellen (OLG Naumburg, B.v. 23.04.2003, Az.: 1 Verg 1/03).
  • OLG Naumburg, 25.08.2011 - 2 Verg 4/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Umfang der Kostenentscheidung durch den

    Die Festsetzung der Höhe der Verfahrenskosten beruht auf §§ 128 Abs. 1 und 2 GWB; der Senat kann im Beschwerdeverfahren selbst über die Festsetzung entscheiden (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 23.04.2003, 1 Verg 1/03 "Gebäudemanagement" m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 12.07.2010 - 1 Verg 9/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Erledigung des Verfahrens

    bb) Auch der erkennende Senat hatte schon zuvor die Ansicht vertreten, dass diese Vorschrift auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen in formeller Hinsicht abstellt, also auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer, welches sich im Verhältnis des Entscheidungsausspruches zu den Sachanträgen des jeweiligen Verfahrensbeteiligten äußert (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats v. 28.09.2001, 1 Verg 9/01; VergabeR 2002, 200, v. 23.04.2003, 1 Verg 1/03; v. 12.01.2004, 1 Verg 13/03; v. 28.06.2004, 1 Verg 5/04, OLGReport 2004, 420; v. 16.12.2004, 1 Verg 15/04, und v. 22.02.2005, 1 Verg 1/05).
  • OLG Naumburg, 16.12.2004 - 1 Verg 15/04

    Kosten des Nachprüfungsverfahrens

    Die Vorschrift stellt auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen in formeller Hinsicht ab, also auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer, welches sich im Verhältnis des Entscheidungsausspruches zu den Sachanträgen des jeweiligen Verfahrensbeteiligten äußert (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats v. 28. September 2001, 1 Verg 9/01 = VergabeR 2002, 200, v. 23. April 2003, 1 Verg 1/03; v. 12. Januar 2004, 1 Verg 13/03 und v. 28. Juni 2004, 1 Verg 5/04 = OLGReport 2004, 420).
  • OLG Naumburg, 22.09.2003 - 1 Verg 10/03

    Gebührenfestsetzung nach einer Tabelle auch bei sog. Ausreißern?

    Der Senat hat diese Festsetzungspraxis als ermessensfehlerfrei bestätigt, da eine solche Vorgehensweise sowohl im Bereich der Gerichtskosten als auch im Bereich der Verwaltungskosten üblich ist und über die damit einhergehende Selbstbindung der Vergabekammern des Landes zu einer höheren Transparenz des Kostenrisikos für die Beteiligten eines Vergabenachprüfungsverfahrens führt (vgl. Senatsbeschlüsse v. 23.04.2003, 1 Verg 01/03 und v. 03.09.2001,1 Verg 6/00).
  • OLG Naumburg, 16.12.2004 - 1 Verg 13/04

    Ausschreibung von Dienstleistungen zur Existenzgründung im offenen Verfahren;

  • OLG Naumburg, 16.12.2004 - 1 Verg 16/04

    Kostentragungslast im Rahmen eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2011 - 2 VK 2/11

    Bieterangebot unklar: Kein Anspruch auf Nachverhandlung!

  • VK Sachsen-Anhalt, 09.01.2003 - VK Hal 27/02
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 24.03.2003 - 1 Verg 1/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,79074
OLG Naumburg, 24.03.2003 - 1 Verg 1/03 (https://dejure.org/2003,79074)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.03.2003 - 1 Verg 1/03 (https://dejure.org/2003,79074)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. März 2003 - 1 Verg 1/03 (https://dejure.org/2003,79074)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 28.09.2001 - 1 Verg 9/01

    Vergabestelle als Mitunterlegene im Vergabenachprüfungsverfahren -

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2003 - 1 Verg 1/03
    Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten i.S.v. § 128 Abs. 3 S. 1 GWB ist allein der Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag in diesem Verfahren maßgeblich (vgl. Beschluss des Senats vom 07. August 2001 - 1 Verg 1/01 -, S. 4 des Umdruckes; Beschluss vom 28. September 2001 - 1 Verg 9/01 - S. 4 des Umdrucks, so auch Gröning in: Motzke/ Pietzcker/ Prieß, Komm. z. VOB/A, 2001, § 128 GWB Rn. 12).
  • OLG Naumburg, 03.09.2001 - 1 Verg 6/00

    Kostenfestsetzung im Verfahren vor der VergK

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2003 - 1 Verg 1/03
    Die Anwendung einer Gebührentabelle, welche Richtwerte für die zu erhebenden Gebühren im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer vorgibt, hält sich im Rahmen des der Vergabekammer nach § 128 Abs. 2 GWB eingeräumten Ermessens (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 3. September 2001 - 1 Verg 6/00 -).
  • OLG Naumburg, 07.08.2001 - 1 Verg 1/01

    Unterlegener im Vergabeverfahren - Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2003 - 1 Verg 1/03
    Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten i.S.v. § 128 Abs. 3 S. 1 GWB ist allein der Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag in diesem Verfahren maßgeblich (vgl. Beschluss des Senats vom 07. August 2001 - 1 Verg 1/01 -, S. 4 des Umdruckes; Beschluss vom 28. September 2001 - 1 Verg 9/01 - S. 4 des Umdrucks, so auch Gröning in: Motzke/ Pietzcker/ Prieß, Komm. z. VOB/A, 2001, § 128 GWB Rn. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.04.2003 - 1 Verg 1/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,28481
OLG Hamburg, 10.04.2003 - 1 Verg 1/03 (https://dejure.org/2003,28481)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.04.2003 - 1 Verg 1/03 (https://dejure.org/2003,28481)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. April 2003 - 1 Verg 1/03 (https://dejure.org/2003,28481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VERIS
  • ibr-online

    Kein Primärrechtsschutz für Dienstleistungskonzessionen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Primärrechtsschutz für Dienstleistungskonzessionen! (IBR 2003, 267)

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VK Südbayern, 03.04.2009 - Z3-3-3194-1-49-12/08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen

    Dass Dienstleistungskonzessionen nicht nationalem Vergaberecht - und somit auch nicht dem GWB- unterworfen sind, spiegelt auch die einschlägige Rechtsprechung hierzu wieder (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 10.04.2003 - 1 Verg 1/03, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.05.2006 - Verg 12/06, BayObLG Besch. v. 11.12.2001 - Verg. 15/01, OG Brandenburg, Beschl.v. 03.08.2001 - Verg. 3/01).

    Das bedeutet auch, dass die Regelungen über den vergaberechtlichen Rechtsschutz nach §§ 102 ff GWB für Dienstleistungskonzessionen keine Anwendung finden (vgl. bspw. OLG Hamburg, B. v. 10.04.2003 - 1 Verg 1/03, OLG Düsseldorf, B. v. 10.05.2006 - Verg 12/06).

  • VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08

    Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht

    Das bedeutet auch, dass die Regelungen über den vergaberechtlichen Rechtsschutz nach §§ 102 ff GWB für Dienstleistungskonzessionen keine Anwendung finden (vgl. bspw. OLG Hamburg, B. v. 10.04.2003 - 1 Verg 1/03, OLG Düsseldorf, B. v. 10.05.2006 - Verg 12/06).
  • VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09

    Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

    Das bedeutet auch, dass die Regelungen über den vergaberechtlichen Rechtsschutz nach §§ 102 ff GWB für Dienstleistungskonzessionen keine Anwendung finden (vgl. bspw. OLG Hamburg, B. v. 10.04.2003 - 1 Verg 1/03, OLG Düsseldorf, B. v. 10.05.2006 - Verg 12/06; OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 3/08; VK Sachsen, Beschluss vom 26.03.2008 - 1/SVK/004-08, VK Sachsen, Beschluss vom 26.03.2008 - 1/SVK/005-08; VK Sachsen, Beschluss vom 29.08.2008 - 1/SVK/041-08; VK Sachsen, Beschluss vom 29.08.2008 - 1/SVK/042-08; VK Sachsen, Beschluss vom 23.02.2009 - 1/SVK/003-09).
  • VK Nordbayern, 02.08.2006 - 21.VK-3194-22/06

    Dienstleistungskonzession unterliegt nicht dem Vergaberecht

    Auf die Vergabe einer Dienstleistungskonzession ist das öffentliche Vergaberecht im Gegensatz zur Baukonzession nicht anwendbar (VK Hamburg, Beschluss vom 02.04.2003 -. VgK FB 2/03, IBR 2003, 267; OLG Hamburg, Beschluss vom 10.04.2003 ­ 1 Verg 1/03).
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