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   OLG Schleswig, 22.05.2006 - 1 Verg 5/06   

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OLG Schleswig, 22.05.2006 - 1 Verg 5/06 (https://dejure.org/2006,1614)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.05.2006 - 1 Verg 5/06 (https://dejure.org/2006,1614)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Mai 2006 - 1 Verg 5/06 (https://dejure.org/2006,1614)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Bieters aus der Vergabeauswertung wegen eines nicht fristgerecht beigebrachten Gewerbezentralregisterauszuges; Zulässige und relevante Erklärungen eines Bieters für die Angebotsauswertung im Rahmen eines Vergabeverfahrens; Ledigliche Wertung der ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Schadensdarlegung (Grundsätze)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • brueggen-ra.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss wegen fehlendem Gewerbezentralregisterauszug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (4)

  • dstgb-vis.de (Kurzanmerkung)

    Zum Wertungsausschluss im Falle fehlender Erklärungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlender Gewerbezentralregisterauszug führt zwingend zum Angebotsausschluss! (IBR 2006, 414)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauvergabe: Bekanntmachung muss keine genauen Nachweisanforderungen enthalten! (IBR 2006, 412)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abweichende Angaben zur Umsatzsteuer führen nicht zwingend zum Ausschluss! (IBR 2006, 413)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2007, 257
  • ZfBR 2006, 607
  • ZfBR 2007, 47
  • ZfBR 2007, 51
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Schleswig, 10.03.2006 - 1 (6) Verg 13/05

    Vollständigkeit der Nachunternehmererklärungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.2006 - 1 Verg 5/06
    Die Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags der Bgg könnte daraus nur abgeleitet werden, wenn die Ausschlussgründe evident vorlägen (vgl. Beschl. des Senats v. 10.03.2006 ­ 1 (6) Verg 13/05).

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Fall, der dem Senatsbeschluss vom 10.03.2006, 1 (6) Verg 13/05, [Mitt NWStGemB 2006, 151] zugrunde lag; dort war der Gewerbezentralregisterauszug nur ,,auf Verlangen" der Vergabestelle gefordert.

    2.213 Der Senat hat erwogen, die ,,scharfe" Rechtsfolge des Angebotsausschlusses gem. § 21 Nr. 1 Abs. 1, § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A teleologisch einzuschränken, weil ­ zum einen ­ aus den Auszügen vom 30.09./28.10.2005 ersichtlich ist, dass die Eignung der Bf1 gegeben ist und ­ zum anderen ­ durch die nach Angebotsabgabefrist erfolgte Nachreichung zwischen den Bietern wettbewerblich nichts ,,verschoben" wird (vgl. das obiter dictum im Beschluss des Senats v. 10.03.2006, a.a.O., zu II.1.a der Gründe).

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.2006 - 1 Verg 5/06
    Die Bgg war lediglich gehalten, eine Vergaberechtsverletzung und einen ihr drohenden Schaden schlüssig darzutun (EuGH NZBau 2003, 509 ff. - "Hackermüller"; BVerfG Beschl. vom 29.07.2004, VergabeR 2004, 597/599 f.; BGH NZBau 2004, 457 ff.).

    Demgegenüber war zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 08.09.1998, X ZR 85/97, NJW 1998, 3634; Urt. v. 07.01.2003, X ZR 50/01, NZBau 2003, 406; Beschl. v. 18.02.2003, X ZB 43/02, BGHZ 154, 32; Beschl. v. 18.05.2004, X ZB 7/04, BGHZ 159, 186, Urt. v. 07.06.2005, X ZR 19/02, NZBau 2005, 709) im Interesse eines korrekten Wettbewerbs und der Gleichbehandlung aller Bieter (§ 97 Abs. 2 GWB) ein strenger Maßstab an die Prüfung von Ausschlussgründen anzulegen ist.

  • BGH, 23.04.1980 - VIII ZR 80/79

    Formularmäßige Vereinbarung der Preisanpassung bei Änderung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.2006 - 1 Verg 5/06
    Soweit die Bf1 auf die Rechtsprechung zu § 309 BGB verweist, betrifft dies die Abwälzung von Umsatzsteuererhöhungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf (End-)Verbraucher (BGH Urt. v. 23.04.1980 VIII ZR 80/79, BGHZ 77, 79, und vom 28.01.1981, VIII ZR 165/79, NJW 1981, 979), mithin nicht die hier gegebene Problematik.
  • BGH, 28.01.1981 - VIII ZR 165/79

    Unterlassungsanspruch bei unwirksamen Bestimmungen in allgemeinen

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.2006 - 1 Verg 5/06
    Soweit die Bf1 auf die Rechtsprechung zu § 309 BGB verweist, betrifft dies die Abwälzung von Umsatzsteuererhöhungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf (End-)Verbraucher (BGH Urt. v. 23.04.1980 VIII ZR 80/79, BGHZ 77, 79, und vom 28.01.1981, VIII ZR 165/79, NJW 1981, 979), mithin nicht die hier gegebene Problematik.
  • OLG München, 21.04.2006 - Verg 8/06

    Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Bieters im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.2006 - 1 Verg 5/06
    Auch über den Rahmen der in § 149 Abs. 2 GewO erfassten Fälle hinausgehende Ausschlussgründe kann die Vergabestelle ermitteln (vgl. zum Fall einer strafgerichtlichen Verurteilung: OLG München, Beschl. v. 21.04.2006, Verg 8/06, n. v.).
  • OLG Naumburg, 09.09.2003 - 1 Verg 5/03

    Benennung geforderter Eignungsnachweise bei EU-weiter Ausschreibung

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.2006 - 1 Verg 5/06
    Mit diesen Ausführungen weicht der Senat nicht von den ­ von Bf1 angeführten ­ Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 25.11.2002 (Verg 56/02, Juris), vom 22.12.2004 (Verg 81/04, VergabeR 2005, 222), vom 16.01.2006 (VII-Verg 92/05; IBR 2006, 292) und vom 22.09.2005 (VII-Verg 50/05, Juris) bzw. des OLG Naumburg vom 09.09.2003 (1 Verg 5/03, NZBau 2004, 350) und vom 26.02.2004 (1 Verg 17/03, Juris) ab.
  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 19/02

    Schadensersatzansprüche eines zwingend von der Ausschreibung auszuschließenden

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.2006 - 1 Verg 5/06
    Demgegenüber war zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 08.09.1998, X ZR 85/97, NJW 1998, 3634; Urt. v. 07.01.2003, X ZR 50/01, NZBau 2003, 406; Beschl. v. 18.02.2003, X ZB 43/02, BGHZ 154, 32; Beschl. v. 18.05.2004, X ZB 7/04, BGHZ 159, 186, Urt. v. 07.06.2005, X ZR 19/02, NZBau 2005, 709) im Interesse eines korrekten Wettbewerbs und der Gleichbehandlung aller Bieter (§ 97 Abs. 2 GWB) ein strenger Maßstab an die Prüfung von Ausschlussgründen anzulegen ist.
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97

    Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.2006 - 1 Verg 5/06
    Demgegenüber war zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 08.09.1998, X ZR 85/97, NJW 1998, 3634; Urt. v. 07.01.2003, X ZR 50/01, NZBau 2003, 406; Beschl. v. 18.02.2003, X ZB 43/02, BGHZ 154, 32; Beschl. v. 18.05.2004, X ZB 7/04, BGHZ 159, 186, Urt. v. 07.06.2005, X ZR 19/02, NZBau 2005, 709) im Interesse eines korrekten Wettbewerbs und der Gleichbehandlung aller Bieter (§ 97 Abs. 2 GWB) ein strenger Maßstab an die Prüfung von Ausschlussgründen anzulegen ist.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Verg 81/04

    Anforderungen an die Eignung bei Nachunternehmereinsatz

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.2006 - 1 Verg 5/06
    Mit diesen Ausführungen weicht der Senat nicht von den ­ von Bf1 angeführten ­ Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 25.11.2002 (Verg 56/02, Juris), vom 22.12.2004 (Verg 81/04, VergabeR 2005, 222), vom 16.01.2006 (VII-Verg 92/05; IBR 2006, 292) und vom 22.09.2005 (VII-Verg 50/05, Juris) bzw. des OLG Naumburg vom 09.09.2003 (1 Verg 5/03, NZBau 2004, 350) und vom 26.02.2004 (1 Verg 17/03, Juris) ab.
  • OLG Frankfurt, 23.12.2005 - 11 Verg 13/05

    Vergabeverfahren: Zwingende Ausschlussgründe; Anspruch des Bieters auf Ausschluss

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.2006 - 1 Verg 5/06
    Zwar beziehen sich die genannten Entscheidungen durchweg auf preis- und leistungsbezogene Bieterangaben (u. a. Preis-, Fabrikats-, Herstellerangaben), doch sind vergleichbar strenge Maßstäbe auch auf (bieter- oder) eignungsbezogene Nachweise angewandt worden: Im Beschluss des OLG Frankfurt/M. vom 23.12.2005 (11 Verg 13/05, VergabeR 2006, 212) heißt es, das eine fehlende Erklärung zum Preis ,,zwingend zum Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A führt.
  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller

  • OLG Schleswig, 30.06.2005 - 6 Verg 5/05

    Nachprüfung eines Vergabeverfahrens: Vergaberechtsschutz trotz Ausschluss des

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2002 - Verg 56/02

    Nachweis der erforderlichen Fachkunde und Leistungsfähigkeit

  • OLG Schleswig, 05.04.2005 - 6 Verg 1/05

    Mindestanforderungen und Gleichwertigkeit eines Nebenangebotes

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - Verg 92/05

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde:

  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 50/01

    Zulässigkeit eines Grund- und eines Teilurteils; Abgrenzung der Erläuterung eines

  • OLG Naumburg, 26.02.2004 - 1 Verg 17/03

    Rechtsfolgen unterschiedlicher Veröffentlichung der Anforderungen an die

  • OLG Celle, 24.02.2004 - 13 Verg 3/04

    Kein zwingender Ausschluss des Angebots wegen fehlender Referenzen.

  • OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 11 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erkennbarkeit eines Vergabeverstoßes; positive

    Die Rechtslage nach § 7 a Nr. 3 Abs. 2 a VOL stimmt mit derjengen nach den vergleichbaren Bestimmungen der VOB/A nicht vollständig überein (vgl. hierzu OLG Schleswig, ZfBR 06, 607).

    b) Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht von dem Beschluss des OLG Schleswig vom 22.05.2006 (ZfBR 06, 607) ab.

  • OLG Schleswig, 15.04.2011 - 1 Verg 10/10

    Zulässigkeit von Nebenangeboten

    Damit sind Entscheidungen in diesen Verfahren für eine Vorlage nach § 124 Abs. 2 GWB nicht tragfähig (vgl. Beschluss des Senats vom 22. Mai 2006, 1 Verg 5/06, NZBau 2007, 257, [Tn. 44] m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 1. Juli 2004, 13 Verg 8/04, OLGR Celle 2004, 594; Röwekamp, in: Kulartz u.a., a.a.O., § 124 GWB Rn. 17; a.A.: Kuhlig, a.a.O., § 124 GWB Rn. 19 [bei Fn. 33]).

    Damit sind Entscheidungen in diesen Verfahren für eine Vorlage nach § 124 Abs. 2 GWB nicht tragfähig (vgl. Beschluss des Senats vom 22. Mai 2006, 1 Verg 5/06, NZBau 2007, 257, [Tn. 44] m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 1. Juli 2004, 13 Verg 8/04, OLGR Celle 2004, 594; Röwekamp, in: Kulartz u.a., a.a.O., § 124 GWB Rn. 17; a.A.: Kuhlig, a.a.O., § 124 GWB Rn. 19 [bei Fn. 33]).

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Verg 54/08

    Anforderungen an die Prüfung der Eignung eines Bewerbers im Vergabeverfahren

    Dabei spielt keine Rolle, ob das Fehlen der geforderten Eignungsnachweise bzw. -angaben zum Ausschluss des Angebots nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A (so OLG Naumburg, VergabeR 2004, 398; OLG Schleswig, Beschlüsse vom 10.03.2006 - 1 (6) Verg 13/05) und vom 22.06.2006 (1 Verg 5/06); OLG Celle, Beschluss vom 11.03.2006 - 13 Verg 3/04; dazu neigend auch OLG Dresden, Beschluss vom 17.10.2006 - WVerg 15/06) oder nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A (Senat, Beschlüsse vom 05.05.2003 - Verg 20/03, vom 06.09.2004 - VII-Verg 11/04; VergabeR 2005, 2222; VergabeR 2006, 547; Kulartz, in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 97 GWB Rdrn. 89; Dittmann, a.a.O., § 25 Rdrnr. 83) zu erfolgen hat.
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2007 - Verg 34/07

    Anforderungen an vom Auftraggeber geforderte Eignungsnachweise in öffentlichen

    In Verbindung mit der Bestimmung in § 17 Nr. 3 Abs. 1 S. 1 VOL/A, wonach das Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe) alle Angaben enthält, d.h. enthalten muss, die für den Entschluss zur Abgabe eines Angebots notwendig sind, hat der Auftraggeber die mit dem Angebot vorzulegenden Eignungsnachweise jedoch mit der Angebotsaufforderung zu wiederholen (so auch OLG Schleswig, Beschl. v. 22.4.2006 - 1 Verg 5/06, NZBau 2007, 257, 259 zur identischen Rechtslage nach der VOB/A).
  • OLG München, 21.08.2008 - Verg 13/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen nicht vorliegender -

    Es kann dahinstehen, ob die unterlassene Beifügung geforderter Nachweise oder Erklärungen zur Eignung nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A bei Angebotsabgabe ein Angebot grundsätzlich unvollständig i.S.v. § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A macht (bejahend OLG Schleswig vom 22.05.2006 - 1 Verg 5/06 = NZBau 2007, 257) oder ob er damit seine Eignung nicht nachgewiesen hat und deshalb nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A auszuschließen ist, denn der Antragstellerin können diesbezügliche Versäumnisse nicht angelastet werden.
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - Verg 36/07

    Zuverlässigkeitsnachweis des Bieters im Vergabeverfahren durch Bescheinigung des

    In Verbindung mit der Bestimmung in § 17 Nr. 3 Abs. 1 S. 1 VOL/A, wonach das Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe) alle Angaben enthält, d.h. enthalten muss, die für den Entschluss zur Abgabe eines Angebots notwendig sind, hat der Auftraggeber die mit dem Angebot vorzulegenden Eignungsnachweise jedoch mit der Angebotsaufforderung zu wiederholen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.12.2007, VII Verg 34/07; Umdr. Bl. 5, so auch OLG Schleswig, Beschl. v. 22.4.2006 - 1 Verg 5/06, NZBau 2007, 257, 259 zur identischen Rechtslage nach der VOB/A).
  • VK Schleswig-Holstein, 27.07.2006 - VK-SH 17/06

    Aktualität der Nachweise

    Im Unterschied zu der vorliegenden Konstellation war der Gewerbezentralregisterauszug dort nur ,,auf Verlangen" der Vergabestelle beizubringen und nicht ,,mit dem Angebot vorzulegen" - Ziff. 3.3 der Bewerbungsbedingungen (OLG Schleswig, Beschluss vom 22.05.2006, 1 Verg 5/06).

    Der Submissionstermin ist bei Vergaben im Rahmen der VOB/A der maßgebliche Zeitpunkt für die Vorlage aller geforderten Erklärungen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 22.05.2006, 1 Verg 5/06; VK Magdeburg, Beschluss vom 05.03.2003, VK 02/03; erkennende Kammer, Beschluss vom 31.01.2006, VK-SH 33/05; VK Halle, Beschluss vom 26.03.2004, 1 VK LVwA 07/04).

    Auf Grund dieses Unterschieds zwischen VOL/A und VOB/A kann auch zu der hier behandelten Frage nicht unmittelbar auf den Beschluss des OLG Schleswig vom 22.05.2006 (Az. 1 Verg 5/06) zurückgegriffen werden.

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2007 - Verg 8/07

    Zur Vollständigkeit eines Angebots im Vergabeverfahren

    Die Tatsache, dass sich diese Rechtsfolge nach der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte (s. OLG Naumburg, Beschluss vom 26.02.2004 - 1 Verg 17/03; OLG Schleswig, Beschluss vom 22.06.2006 - 1 Verg 5/06; OLG Dresden, Beschluss vom 17.10.2006 - Wverg 15/06 m.w.N.) aus § 25 Nr. 1 VOB/A ergibt, während dies nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 09.06.2004 - VII-Verg 11/04; vom 05.05.2003 - Verg 20/03; vom 01.02.2006 - VII-Verg 38/05) aus § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B folgt, ist unerheblich.
  • OLG München, 10.09.2009 - Verg 10/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Festlegungspflicht des öffentlichen Auftraggebers

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin rechtfertigt die Nichtvorlage der testierten Jahresabschlüsse mit Angebotsabgabe bzw. spätere Vorlage der Nachweise auf Nachfrage der Vergabestelle nicht den Ausschluss der Beigeladenen, wobei dahinstehen kann, ob bei Nichtvorlage geforderter Nachweise der Ausschluss eines Bieters auf der Grundlage von § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a VOL/A (so z.B. OLG Schleswig vom 22.06.2006, 1 Verg 5/06) oder von § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A (so OLG Düsseldorf vom 13.01.2006, Verg 8/05) erfolgt.
  • VK Bund, 13.06.2007 - VK 2-51/07

    Bauleistungen zur Sicherung eines Seitenkanals

    Soweit man hinsichtlich des Ausschlussgrundes nicht auf § 25 Nr. 2 Abs. 1, sondern auf § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 2 S. 5 VOB/A abstellen wollte [vgl. etwa OLG Schleswig, Beschl. v. 22. Mai 2006 - 1 Verg 5/06 (zu § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 a.F. VOB/A); Schranner in Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Aufl. 2007, § 8 VOB/A, Rz. 66, S. 301], wäre dies schon deshalb unerheblich, weil das Fehlen des Nachweises bzw. der Erklärung dieselbe Rechtsfolge, den zwingenden Ausschluss der ASt, nach sich ziehen.

    Im Interesse eines transparenten, die Bieter gleich behandelnden Verfahrens wird somit hingenommen, dass bei Nichtvorlage eines der geforderten Nachweise auch solche Bieter nicht in die Endstufe der Wertung gelangen können, von deren Eignung der Auftraggeber bereits aufgrund der übrigen Nachweise oder sonstiger Erkenntnisse überzeugt sein mag (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. Oktober 2005 - Verg 40/05; OLG Schleswig, Beschl. v. 22. Mai 2006 - 1 Verg 5/06).

  • VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08

    Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht

  • VK Hamburg, 26.05.2010 - VgK FB 2/10

    Vergabe "D-Hamburg: Juristische Beratung und Vertretung" (EU-Bekanntmachung

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 43/07

    Pflicht eines Bieters zur Vorlage eines Gewerbezentralregisterauszuges;

  • VK Sachsen, 08.06.2006 - 1/SVK/047-06

    Es kann nur "erklärt" werden, was in der Hand des Bieters liegt

  • VK Schleswig-Holstein, 30.08.2006 - VK-SH 20/06

    Umstellung der Abwasserentsorgung auf eine zentrale Entwässerung

  • VK Sachsen, 16.01.2008 - 1/SVK/084-07

    Fehlende Erklärungen: Ausschluss!

  • VK Sachsen, 18.06.2009 - 1/SVK/017-09

    Ausschluss wegen fehlender Erklärung, wenn eindeutig gefordert?

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2008 - 2 VK 7/08

    Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2008 - 3 VK 11/07

    Unverzüglichkeit einer Rüge von Vergaberechtsverstößen; Auslösung der

  • VK Bund, 03.07.2007 - VK 2-45/07

    Bauvorhaben - Institut für ..., Laboreinrichtung

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 29.12.2006 - 3 VK 12/06

    Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach Aufhebung eines

  • VK Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - VK-SH 1/07

    Kostentragungspflicht nach Erledigung

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2006 - 3 VK 10/06

    Zulässigkeit der Vornahme von Änderungen am Leistungsverzeichnis durch die

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 10.08.2006 - 3 VK 8/06

    Fehlende Antragsbefugnis zum Vergabenachprüfungsverfahren wegen von Anfang an

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2006 - 3 VK 5/06

    Nichtberücksichtigung einer Bewerbung eines Unternehmens im Rahmen einer

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   OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06   

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OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.01.2007 - 1 Verg 5/06 (https://dejure.org/2007,3189)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 1 Verg 5/06 (https://dejure.org/2007,3189)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Information nach § 13 VgV: § 13 VgV gilt analog bei "de-facto-Vergaben", die zur Beteiligung mehrerer Unternehmen, zu verschiedenen Angeboten und zu einer Auswahl durch den öffentlichen Auftraggeber geführt haben

  • VERIS
  • ibr-online

    Messegesellschaft = Öffentlicher Auftraggeber?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Messegesellschaft = Öffentlicher Auftraggeber? De-facto-Vergabe nichtig? (IBR 2007, 324)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2007, 801
  • BauR 2007, 1292
  • VergabeR 2007, 358
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 22.05.2003 - C-18/01

    Korhonen u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06
    Mit den oben genannten Vergaberichtlinien, die mit § 98 Nr. 2 GWB in deutsches Recht umgesetzt wurden, soll die Gefahr einer Diskriminierung bei der Auftragsvergabe vermieden und verhindert werden, dass sich eine von der öffentlichen Hand kontrollierte Stelle dabei von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt ( EuGH NZBau 2003, 287 - Adolf Truley; ebenso EuGH NZBau 2003, 396 - Korhonen -).

    Ist jedoch die Einrichtung unter normalen Marktbedingungen tätig, verfolgt Gewinnerzielungsabsicht und trägt die mit seiner Tätigkeit verbundenen Verluste, dann "ist es wenig wahrscheinlich, dass sie Aufgaben erfüllen soll, die nichtgewerblicher Art sind" (EuGH NZBau 2003, 396, Rdn. 51 - Korhonen -).

    Dabei sind insbesondere die Intensität des Wettbewerbs, dem sich die Antragsgegnerin zu stellen hat, die Gewinnerzielungsabsicht, die Übernahme der mit der Tätigkeit verbundenen Risiken und die etwaige Finanzierung der Tätigkeit aus öffentlichen Mitteln zu berücksichtigen (EuGH NZBau 2003, 287 - Adolf Truley - NZBau 2003, 396 - Korhonen-; NZBau 2004, 223 - SIEPSA-; KG Berlin NZBau 2006, 725 - Berliner Messegesellschaft -).

    Der EuGH hat die Kriterien für die Beurteilung der Frage, ob eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe gewerblicher oder nicht gewerblicher Art ist, in mehreren Entscheidungen herausgearbeitet (siehe EuGH NZBau 2003, 287 - Adolf Truley - NZBau 2003, 396 - Korhonen-; NZBau 2004, 223 - SIEPSA -) und gibt es regelmäßig den nationalen Gerichten auf, unter Berücksichtigung aller erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände, unter anderem der Umstände, die zur Gründung der betreffenden Einrichtung geführt haben, und der Voraussetzungen, unter denen sie ihre Tätigkeit ausübt, zu beurteilen, ob eine derartige Aufgabe vorliegt.

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03

    Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06
    Auch eine Nichtigkeit gemäß § 134 BGB scheidet aus, denn Vergaberechtsverstöße führen nach zutreffender Ansicht nicht zur Nichtigkeit, es sei denn, diese Sanktion ist wie in § 13 Satz 6 VgV ausdrücklich angeordnet (so schon tendenziell BGH, NZBau 2001, 154; OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 113).

    Eine Nichtigkeit nach dieser Vorschrift setzt voraus, dass der öffentliche Auftraggeber in bewusster Missachtung des Vergaberechts gehandelt und überdies kollusiv mit dem Auftragnehmer zusammengewirkt hat (vgl. OLG Düsseldorf, VergabeR 2004, 216).

    Es muss also neben demjenigen, der den Auftrag erhalten hat, zumindest ein weiterer Interessent in Erscheinung getreten sein (BGH, NZBau 2005, 290; OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 113 und 2005, 535; KG, NZBau 2005, 538; OLG München VergabeR 2005, 620).

  • EuGH, 27.02.2003 - C-373/00

    Adolf Truley

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06
    Mit den oben genannten Vergaberichtlinien, die mit § 98 Nr. 2 GWB in deutsches Recht umgesetzt wurden, soll die Gefahr einer Diskriminierung bei der Auftragsvergabe vermieden und verhindert werden, dass sich eine von der öffentlichen Hand kontrollierte Stelle dabei von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt ( EuGH NZBau 2003, 287 - Adolf Truley; ebenso EuGH NZBau 2003, 396 - Korhonen -).

    Dabei sind insbesondere die Intensität des Wettbewerbs, dem sich die Antragsgegnerin zu stellen hat, die Gewinnerzielungsabsicht, die Übernahme der mit der Tätigkeit verbundenen Risiken und die etwaige Finanzierung der Tätigkeit aus öffentlichen Mitteln zu berücksichtigen (EuGH NZBau 2003, 287 - Adolf Truley - NZBau 2003, 396 - Korhonen-; NZBau 2004, 223 - SIEPSA-; KG Berlin NZBau 2006, 725 - Berliner Messegesellschaft -).

    Der EuGH hat die Kriterien für die Beurteilung der Frage, ob eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe gewerblicher oder nicht gewerblicher Art ist, in mehreren Entscheidungen herausgearbeitet (siehe EuGH NZBau 2003, 287 - Adolf Truley - NZBau 2003, 396 - Korhonen-; NZBau 2004, 223 - SIEPSA -) und gibt es regelmäßig den nationalen Gerichten auf, unter Berücksichtigung aller erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände, unter anderem der Umstände, die zur Gründung der betreffenden Einrichtung geführt haben, und der Voraussetzungen, unter denen sie ihre Tätigkeit ausübt, zu beurteilen, ob eine derartige Aufgabe vorliegt.

  • OLG München, 07.06.2005 - Verg 4/05

    Rechtswidrige Vergabe eines Dienstleistungsauftrags durch Stiftung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06
    Es muss also neben demjenigen, der den Auftrag erhalten hat, zumindest ein weiterer Interessent in Erscheinung getreten sein (BGH, NZBau 2005, 290; OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 113 und 2005, 535; KG, NZBau 2005, 538; OLG München VergabeR 2005, 620).

    Hat ein Unternehmen ein Interesse an einer Auftragserteilung bekundet, hat der Auftraggeber den dadurch gegebenen Bieterstatus im weiteren Verfahren in der Regel zu beachten (OLG Düsseldorf NZBau 2005, 535 m.w.N.; OLG München VergabeR 2005, 620).

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2005 - Verg 88/04

    Überprüfung der Prüfung und Bewertung der Angebote und der Vergabeentscheidungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06
    Es muss also neben demjenigen, der den Auftrag erhalten hat, zumindest ein weiterer Interessent in Erscheinung getreten sein (BGH, NZBau 2005, 290; OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 113 und 2005, 535; KG, NZBau 2005, 538; OLG München VergabeR 2005, 620).

    Hat ein Unternehmen ein Interesse an einer Auftragserteilung bekundet, hat der Auftraggeber den dadurch gegebenen Bieterstatus im weiteren Verfahren in der Regel zu beachten (OLG Düsseldorf NZBau 2005, 535 m.w.N.; OLG München VergabeR 2005, 620).

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06
    Diese Folge tritt unabhängig davon ein, ob die Einigung unter Beachtung der Vorgaben des § 97 Abs. 1 GWB oder sonst wie zustande gekommen ist, weshalb nach einem wirksamen Vertragsschluss ein Nachprüfungsantrag auch dann unzulässig ist, wenn der Mangel eines geregelten Vergabeverfahrens gerügt wird (BGH, NZBau 2005, 290).

    Es muss also neben demjenigen, der den Auftrag erhalten hat, zumindest ein weiterer Interessent in Erscheinung getreten sein (BGH, NZBau 2005, 290; OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 113 und 2005, 535; KG, NZBau 2005, 538; OLG München VergabeR 2005, 620).

  • EuGH, 16.10.2003 - C-283/00

    Kommission / Spanien

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06
    Dabei sind insbesondere die Intensität des Wettbewerbs, dem sich die Antragsgegnerin zu stellen hat, die Gewinnerzielungsabsicht, die Übernahme der mit der Tätigkeit verbundenen Risiken und die etwaige Finanzierung der Tätigkeit aus öffentlichen Mitteln zu berücksichtigen (EuGH NZBau 2003, 287 - Adolf Truley - NZBau 2003, 396 - Korhonen-; NZBau 2004, 223 - SIEPSA-; KG Berlin NZBau 2006, 725 - Berliner Messegesellschaft -).

    Der EuGH hat die Kriterien für die Beurteilung der Frage, ob eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe gewerblicher oder nicht gewerblicher Art ist, in mehreren Entscheidungen herausgearbeitet (siehe EuGH NZBau 2003, 287 - Adolf Truley - NZBau 2003, 396 - Korhonen-; NZBau 2004, 223 - SIEPSA -) und gibt es regelmäßig den nationalen Gerichten auf, unter Berücksichtigung aller erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände, unter anderem der Umstände, die zur Gründung der betreffenden Einrichtung geführt haben, und der Voraussetzungen, unter denen sie ihre Tätigkeit ausübt, zu beurteilen, ob eine derartige Aufgabe vorliegt.

  • KG, 11.11.2004 - 2 Verg 16/04

    Vergabeverfahren: Nichtigkeitsfolge bei de-facto-Vergabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06
    Es muss also neben demjenigen, der den Auftrag erhalten hat, zumindest ein weiterer Interessent in Erscheinung getreten sein (BGH, NZBau 2005, 290; OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 113 und 2005, 535; KG, NZBau 2005, 538; OLG München VergabeR 2005, 620).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06
    Denn ab dem Zeitpunkt eines wirksamen Vertragsschlusses können Vergaberechtsverstöße nicht mehr beseitigt werden (BGHZ 146, 202).
  • KG, 27.07.2006 - 2 Verg 5/06

    Vergabeverfahren: Pflicht zur Einhaltung der Vergabebestimmungen, wenn ein

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06
    Dabei sind insbesondere die Intensität des Wettbewerbs, dem sich die Antragsgegnerin zu stellen hat, die Gewinnerzielungsabsicht, die Übernahme der mit der Tätigkeit verbundenen Risiken und die etwaige Finanzierung der Tätigkeit aus öffentlichen Mitteln zu berücksichtigen (EuGH NZBau 2003, 287 - Adolf Truley - NZBau 2003, 396 - Korhonen-; NZBau 2004, 223 - SIEPSA-; KG Berlin NZBau 2006, 725 - Berliner Messegesellschaft -).
  • EuGH, 10.05.2001 - C-223/99

    Agorà

  • OLG Hamburg, 31.03.2014 - 1 Verg 4/13

    Medialeistungen - Vergaberechtliches Beschwerdeverfahren nach Ausschreibung für

    Es ist auch nicht richtig, wenn die Antragsgegnerin meint, der Senat habe in seinem Beschluss vom 25.01.2007, 1 Verg 5/06, zu der in der Rechtsform einer GmbH organisierten Messegesellschaft Hamburg (VergabeR 2007, 358) entscheidend auf die Gewinnabführungs- und Verlustausgleichsvereinbarung abgestellt und nicht auf das fehlende Insolvenzrisiko.

    Im Gegenteil, für den Senat war maßgeblich, dass die Messegesellschaft einem Insolvenzrisiko nicht ausgesetzt war, weil ihre Muttergesellschaft verpflichtet war, entstehende Verluste zu übernehmen (OLG Hamburg, VergabeR 2007, 358, 360).

    Der Senat verkennt nicht, dass zu der hier zu entscheidenden Fallgestaltung insoweit ein Unterschied besteht, als der Senat in seinem Beschluss zur Messegesellschaft Hamburg das fehlende "echte" Insolvenzrisiko damit begründet hat, dass die Freie und Hansestadt Hamburg aus dem übergeordneten wirtschaftlichen Interesse am Erhalt des Messestandorts Hamburg die Messegesellschaft nicht einfach in die Insolvenz gehen lassen werde (VergabeR 2007, 358, 360).

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss zur Messegesellschaft Hamburg, die auch in einem wettbewerblich geprägten Umfeld mit Gewinnerzielungsabsicht tätig war, ausgeführt hat (VergabeR 2007, 358, 360), besteht auch hier allein schon wegen des fehlenden Insolvenzrisikos die Möglichkeit, dass sich die Antragsgegnerin bei der Vergabe von öffentlichen Aufträge von anderen als rein wirtschaftlichen Erwägungen leiten lässt, die zu einer Bevorzugung von inländischen Bewerbern führen können.

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2018 - Verg 28/17

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers

    Ist der Beschaffungsbedarf unverändert geblieben, ist von einem einheitlichen Vergabeverfahren auszugehen (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.02.2005, VII-Verg 85/04, juris Rn. 32; OLG Hamburg, Beschluss v. 25.01.2007, 1 Verg 5/06, juris Rn. 31; Maimann in: Kulartz / Kus / Portz / Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage, § 134 GWB Rn. 13).

    Dementsprechend hat die deutsche Vergaberechtsprechung Messegesellschaften durchweg als öffentliche Auftraggeber im Sinne des 4. Teils des GWB behandelt, wenn ein Insolvenzrisiko faktisch nicht gegeben war (vgl. KG, Beschluss v. 27.07.2006, 2 Verg 5/06, juris Rn. 26, 30, 37; OLG Hamburg, Beschluss v. 25.01.2007, 1 Verg 5/06, juris Rn. 26 f.; VK Westfalen, Beschluss v. 28.10.2016, VK 1-33/16, juris Rn. 91 f., 123).

    (s. EuGH, Urteil v. 10.05.2001, C-223/99 und C-260/99, Rn. 42; OLG Hamburg, Beschluss v. 25.01.2007, 1 Verg 5/06, Rn. 23).

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2008 - Verg 23/08

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens

    Aus diesem Grunde prüfen die Vergabesenate in derartigen Fällen, ob auch und gerade der Antragsteller - nach § 13 S. 1 VgV zu informierender - Bieter oder Interessent war (vgl. OLG Frankfurt, VergabeR 2008, 278; OLG Hamburg, VergabeR 2007, 358).

    Dabei kommt es auf die Frage, wie konkret dieses Interesse geäußert worden sein muss (vgl. OLG Hamburg, VergabeR 2007, 358 m. Anm. von Vagt; OLG Karlsruhe, VergabeR 2007, 365 m.Anm. von Hübner), nicht an.

    In der Rechtsprechung (BGH NZBau 2001, 151, 154/155; s. auch OLG Hamburg NZBau 2007, 801, 803; OLG Karlsruhe NZBau 2007, 395, 399; Senat NZBau 2004, 113, 116) wird neben der Kenntnis von den Tatsachen auch verlangt, dass die Vergabestelle sich der Vergabepflichtigkeit bewusst ist bzw. sich einer entsprechenden Kenntnis verschließt; nachvollziehbare Rechtsirrtümer sind unschädlich.

  • VK Düsseldorf, 21.03.2013 - VK-33/12

    Nicht alle Messegesellschaften sind öffentliche Auftraggeber!

    Es sei auf die Spruchpraxis des EuGH und nationaler Obergerichte zu verweisen (EuGH, Urteil v. 16.10.2003, C 283/00, OLG Düsseldorf, Beschluss v. 21.10 2009, VII Verg 28/09, OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2007, 1 Verg 5/06, KG Berlin, Beschluss vom 27.07.2006, 2 Verg 5/06).

    Diese Gesichtspunkte sollen aufzeigen, ob der Auftraggeber in einem Umfang den Kräften des Marktes ausgesetzt ist, dass er Beschaffungen bereits aus Gründen des eigenen Fortbestehens rein nach Wirtschaftlichkeitskriterien durchführt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2007, Az. VII - Verg 16/07, OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2007, Az. 1 Verg 5/06, OLG München, Beschluss vom 07.06.2005, Az. Verg 4/05).

    Ein tatsächliches Fehlen des Insolvenzrisikos im Sinne der Entscheidungen Kammergericht Berlin, Beschluss vom 27.07.2006, Az. 2 Verg 5/06 und OG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2007, Az. 1 Verg 5/06 "aufgrund übergeordneter wirtschaftlicher Interessen an deren Erhalt" kann anders als bei den dort betrachteten Auftraggebern vorliegend nicht aus vergleichbaren Anhaltspunkten entnommen werden.

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2009 - Verg 69/08

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers i.S. von § 98 Nr. 2 S. 1 GWB; Begriff des

    Dabei handelt es sich um eine Aufgabe nichtgewerblicher Art. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist darunter eine Aufgabe zu verstehen, die auf andere Art als durch das Anbieten von Waren auf dem Markt erfüllt wird und die der Staat aus Gründen des Allgemeininteresses selbst wahrnehmen oder bei der er einen entscheidenden Einfluss behalten will (vgl. EuGH, Urt. v. 10. Mai 2001 - C-223/99 und C-260/99, Messe Mailand, NZBau 2001, 403, 405; OLG Hamburg, Beschl. v. 25. Januar 2007 - 1 Verg 5/06, VergabeR 2007, 358, 359; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30. April 2003 - Verg 67/02, NZBau 2003, 400, 402; OLG Naumburg, Beschl. v. 17. Februar 2004 - 1 Verg 15/03, NZBau 2004, 403).
  • VK Westfalen, 28.10.2016 - VK 1-33/16

    Wann liegt eine Aufgabe "nichtgewerblicher Art" vor?

    Ausgehend von der Rechtsprechung, sowohl des EuGH, u. a. Urteil vom 10.5.2001, Rs. C-223/99C-260/99 ("Ente Fiera"), Urteil vom 22.5.2003, Rs. C18/01 (Korhonen), Urteil vom 16.10.2003, Rs. C-283/00 (SIEPSA), als auch des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.4.2003, Verg 67/02, Beschluss vom 13.8.2007, Verg 16/07, des KG Berlin, Beschluss vom 27.7.2006, 2 Verg 5/06, sowie des OLG Hamburg, Beschluss vom 25.1.2007, 1 Verg 5/06 und anderer Vergabenachprüfungsentscheidungen, kommt es auf die Würdigung von Gesamtumständen im Einzelfall an.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 23/08

    Nachprüfungsverfahren: Zur Veräußerung kommunaler Grundstücke, die mit einer

    In der Rechtsprechung (BGH NZBau 2001, 151, 154/155; s. auch OLG Hamburg NZBau 2007, 801, 803; OLG Karlsruhe NZBau 2007, 395, 399; Senat NZBau 2004, 113, 116) wird neben der Kenntnis von den Tatsachen auch verlangt, dass die Vergabestelle sich der Vergabepflichtigkeit bewusst ist bzw. sich einer entsprechenden Kenntnis verschließt; nachvollziehbare Rechtsirrtümer sind unschädlich.
  • VK Sachsen, 11.06.2021 - 1/SVK/006-21

    Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sind öffentliche Auftraggeber!

    Daran fehlt es, wenn wenigstens die Wahrscheinlichkeit besteht, dass im wirtschaftlichen Notfall ein Verwaltungsträger finanzielle Unterstützung gewährt oder für Verbindlichkeiten gegenüber Dritten haftet (EuGH, Urteil vom 22.05.2003 - C-18/01 - Korhonen) oder wenn das Insolvenzrisiko durch ein System des Verlustausgleichs praktisch ausgeschlossen ist (OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2007 - 1 Verg 5/06 -).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2008 - 15 Verg 4/08

    Vergaberecht: Ermittlung des Gesamtauftragswerts im Nachprüfungs- bzw.

    Zu unterrichten sind entsprechend § 13 Satz 1 VgV nicht nur Bieter, sondern auch solche Unternehmer, die ein Interesse am Auftrag angezeigt bzw. sich um eine Auftragserteilung beworben haben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2003 - Verg 67/02 - Rn. 44; OLG Celle, Beschluss vom 20.01.2004 - 13 Verg 26/03 - Rn. 31; OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006 - 13 Verg 3/06 - Rn. 28; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2007 - 1 Verg 5/06 - Rn. 31, jeweils zit. nach juris; Dippel in: jurisPK-VergR, 2. Aufl., § 13 VgV Rn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2009 - Verg 65/08

    Antragsbefugnis des früheren Auftragnehmers nach Kündigung des Auftrages

    Darüber hinaus sollen dadurch Impulse für regionale und überregionale Wirtschaft, insbesondere für den Garten- und Landschaftsbau und den betreffenden Handel in der Region und im Land Nordrhein-Westfalen gesetzt und die diesbezüglichen Infrastrukturen aufgewertet werden (vgl. dazu auch Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften [EuGH], Urt. v. 10. Mai 2001 - C-223/99 und C-260/99, Messe Mailand, NZBau 2001, 403, 405; OLG Hamburg, Beschl. v. 25. Januar 2007 - 1 Verg 5/06, VergabeR 2007, 358, 359).
  • VK Sachsen, 27.05.2021 - 1/SVK/004-21

    Ist eine Unikliniken "gehörende" Einkaufs-GmbH ein öffentlicher Auftraggeber?

  • VK Schleswig-Holstein, 24.07.2007 - VK-SH 16/07

    Frage des Bestehens einer Pflicht zur Neuausschreibung bei ursprünglicher Vergabe

  • OLG Brandenburg, 22.04.2010 - Verg W 5/10

    Vergaberecht: Nichtigkeit einer de-facto-Vergabe in einem Altfall

  • VK Schleswig-Holstein, 14.05.2008 - VK-SH 6/08

    Identität des Beschaffungsgegenstandes

  • OLG Brandenburg, 25.09.2018 - 19 Verg 1/18

    Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags nach wirksamem Zuschlag

  • VK Bund, 15.08.2008 - VK 3-107/08

    Rabattvereinbarung im Sinne des § 130 a Abs. 8 SGB V

  • VK Nordbayern, 24.05.2022 - RMF-SG21-3194-7-9

    Juristische Personen des privaten Rechts als öffentliche Auftraggeber bei

  • OLG Brandenburg, 06.03.2012 - Verg W 15/11

    Auftragswert täglich neu vergebener Postdienstleistungen

  • VK Südbayern, 29.04.2010 - Z3-3-3194-1-03-01/10

    § 13 VgV analog auf de-facto-Vergaben anzuwenden

  • LG Halle, 14.04.2022 - 4 O 249/20

    Für Eigenschaft als "öffentlicher Auftraggeber" gilt aktuelle Tätigkeit!

  • OVG Hamburg, 07.08.2009 - 3 So 104/09

    Kostenfestsetzungsverfahren; Einwände des Kostenschuldners; Inhalt des

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2015 - 2 VK 2/15

    Auf Rüge "vorläufig verzichtet": Nachprüfung unzulässig!

  • VK Hamburg, 05.06.2014 - VgK FB 6/14

    Vergabekammer überlastet: Interimsvergabe möglich!

  • VK Hamburg, 25.07.2007 - VK BSU-8/07

    Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt kein öffentlicher Auftraggeber!

  • VK Hamburg, 13.06.2014 - VgK FB 4/14

    Entgeltliche Leistungserbringung trotz "negativer Preise"?

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 15.06.2006 - 1 Verg 5/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4701
OLG Naumburg, 15.06.2006 - 1 Verg 5/06 (https://dejure.org/2006,4701)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.06.2006 - 1 Verg 5/06 (https://dejure.org/2006,4701)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Juni 2006 - 1 Verg 5/06 (https://dejure.org/2006,4701)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer gesonderten Anwaltsgebühr bei der Aussetzung eines Vergabeverfahrens; Angemessenheit eines Gebührenansatzes von 2,5 Gebühren in einem Vergabenachprüfungsverfahren ohne mündliche Verhandlung; Zuschlagsverbot bei Anordnung der Zustellung eines ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Festsetzung einer Rahmengebühr nach § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG ohne Gutachten des Vorstandes der zuständigen Rechtsanwaltskammer

  • VERIS
  • Judicialis

    GWB § 115 Abs. 2 Satz 1; ; RVG § 14; ; VV RVG Nr. 2400

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Gebühren des Rechtsanwalts für Tätigwerden im Vergabenachprüfungsverfahren

  • ibr-online

    Unangemessenheit eines Gebührenansatzes von 2,5 Gebühren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2007, 264 (Ls.)
  • ZfBR 2006, 727 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Naumburg, 09.06.2004 - 1 Verg 6/04

    Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erschließung eines Gewerbegebiets;

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.06.2006 - 1 Verg 5/06
    Eine Entscheidung der Vergabekammer kann auch lediglich in einem Kostenpunkt gemäß § 116 Abs. 1 S.1 GWB angegriffen werden (st. Rspr., vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 09.06.2004, 1 Verg 6/04, m. z. N.).
  • LG Berlin, 02.12.1981 - 82 T 231/81
    Auszug aus OLG Naumburg, 15.06.2006 - 1 Verg 5/06
    Denn ein Rechtsstreit i.S.v. § 14 Abs. 2 RVG ist lediglich ein Honorarprozess des Rechtsanwalts gegen seinen eigenen Mandanten, nicht aber das Kostenfestsetzungsverfahren, in dem die Frage der Gebührenhöhe nur Vorfrage ist (vgl. Madert, a.a.O., § 14 Rn. 112, 116; Fraunholz in: Riedel/ Sußbauer, RVG, 9. Aufl. 2005, § 14 Rn. 14 f.; ebenso zu § 12 Abs. 2 BRAGO: BVerwG JurBüro 1982, 857; BSG, Urt. v. 18. Januar 1990, 4 RA 40/89 m.w.N.; BayLSG RPfl 2002, 281; BFH, Beschluss v. 19. Oktober 2004, VII B 1/04; ebenso LG Berlin MDR 1982, 499 und LG Nürnberg-Fürth JurBüro 1985, 869).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.06.2006 - 1 Verg 5/06
    Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens ergibt sich aus § 97 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2000, X ZB 14/00), die Festsetzung des Gegenstandswertes des gerichtlichen Beschwerdeverfahrens beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO und orientiert sich am Kosteninteresse des Antragsgegners.
  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 40/89

    Berufung; Erstattungsfähige Kosten; Höhe; Kosten; Streit; Widerspruchsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.06.2006 - 1 Verg 5/06
    Denn ein Rechtsstreit i.S.v. § 14 Abs. 2 RVG ist lediglich ein Honorarprozess des Rechtsanwalts gegen seinen eigenen Mandanten, nicht aber das Kostenfestsetzungsverfahren, in dem die Frage der Gebührenhöhe nur Vorfrage ist (vgl. Madert, a.a.O., § 14 Rn. 112, 116; Fraunholz in: Riedel/ Sußbauer, RVG, 9. Aufl. 2005, § 14 Rn. 14 f.; ebenso zu § 12 Abs. 2 BRAGO: BVerwG JurBüro 1982, 857; BSG, Urt. v. 18. Januar 1990, 4 RA 40/89 m.w.N.; BayLSG RPfl 2002, 281; BFH, Beschluss v. 19. Oktober 2004, VII B 1/04; ebenso LG Berlin MDR 1982, 499 und LG Nürnberg-Fürth JurBüro 1985, 869).
  • BFH, 19.10.2004 - VII B 1/04

    Divergenz; Gebühr eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.06.2006 - 1 Verg 5/06
    Denn ein Rechtsstreit i.S.v. § 14 Abs. 2 RVG ist lediglich ein Honorarprozess des Rechtsanwalts gegen seinen eigenen Mandanten, nicht aber das Kostenfestsetzungsverfahren, in dem die Frage der Gebührenhöhe nur Vorfrage ist (vgl. Madert, a.a.O., § 14 Rn. 112, 116; Fraunholz in: Riedel/ Sußbauer, RVG, 9. Aufl. 2005, § 14 Rn. 14 f.; ebenso zu § 12 Abs. 2 BRAGO: BVerwG JurBüro 1982, 857; BSG, Urt. v. 18. Januar 1990, 4 RA 40/89 m.w.N.; BayLSG RPfl 2002, 281; BFH, Beschluss v. 19. Oktober 2004, VII B 1/04; ebenso LG Berlin MDR 1982, 499 und LG Nürnberg-Fürth JurBüro 1985, 869).
  • LSG Bayern, 08.05.2001 - L 15 SB 69/00

    Rechtsanwaltsvergütung im außergerichtlichen Verfahren in sozialrechtlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.06.2006 - 1 Verg 5/06
    Denn ein Rechtsstreit i.S.v. § 14 Abs. 2 RVG ist lediglich ein Honorarprozess des Rechtsanwalts gegen seinen eigenen Mandanten, nicht aber das Kostenfestsetzungsverfahren, in dem die Frage der Gebührenhöhe nur Vorfrage ist (vgl. Madert, a.a.O., § 14 Rn. 112, 116; Fraunholz in: Riedel/ Sußbauer, RVG, 9. Aufl. 2005, § 14 Rn. 14 f.; ebenso zu § 12 Abs. 2 BRAGO: BVerwG JurBüro 1982, 857; BSG, Urt. v. 18. Januar 1990, 4 RA 40/89 m.w.N.; BayLSG RPfl 2002, 281; BFH, Beschluss v. 19. Oktober 2004, VII B 1/04; ebenso LG Berlin MDR 1982, 499 und LG Nürnberg-Fürth JurBüro 1985, 869).
  • OLG Naumburg, 25.02.2015 - 2 Verg 2/14

    Kosten im Vergabeverfahren: Titulierung und Festsetzung der im Verfahren vor der

    Das Gestattungsverfahren nach § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB ist kostenrechtlich als eine vom Hauptsacheverfahren verschiedene Angelegenheit i.S. von § 17 RVG anzusehen, in dem weitere - erstattungsfähige - Gebührenansprüche entstehen können (Aufgabe OLG Naumburg, 15. Juni 2006, 1 Verg 5/06).(Rn.32).

    Dem gegenüber hat das Oberlandesgericht Naumburg in einer weiteren früheren Entscheidung (Beschluss v. 15.06.2006, 1 Verg 5/06) angenommen, dass ein Antrag nach § 115 Abs. 2 S. 1 GWB keine gesonderte Anwaltsgebühr auszulösen vermag, und diese Entscheidung im Wesentlichen aus einer wertenden Betrachtung der in §§ 16 und 17 RVG enthaltenen Beispiele abgeleitet.

  • OLG München, 28.02.2011 - Verg 23/10

    Vergabeverfahren: Entscheidung über die Kosten des Bieters im

    Zur Begründung führt das OLG Naumburg aus, dass dieses Verfahren lediglich der Abänderung der vorläufigen Sicherungsmaßnahme entsprechend § 16 Nr. 1 RVG diene (OLG Naumburg NJOZ 2006, 4291.).
  • OLG Naumburg, 23.12.2008 - 1 Verg 11/08

    Anwaltsgebühren für die außergerichtliche Vertretung in einem vergaberechtlichen

    Zwar erachtet der Senat hier nur einen Gebührenansatz in Höhe einer 1, 7-fachen Gebühr für angemessen (vgl. zu ähnlichen Konstellationen Senatsbeschlüsse vom 2. März 2006, 1 Verg 13/05, sowie vom 6. April 2005, 1 Verg 2/05, und vom 15. August 2006, 1 Verg 5/06).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.06.2006 - 1 Verg 4/06, 1 Verg 5/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15806
OLG Koblenz, 08.06.2006 - 1 Verg 4/06, 1 Verg 5/06 (https://dejure.org/2006,15806)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.06.2006 - 1 Verg 4/06, 1 Verg 5/06 (https://dejure.org/2006,15806)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 1 Verg 4/06, 1 Verg 5/06 (https://dejure.org/2006,15806)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Erledigung eines Nachprüfungsantrags durch Rücknahme; Wirkungslosigkeit einer Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache mit der zugehörigen Kostengrundentscheidung; Gegenstandsloswerden der gegen die Entscheidung gerichteten Rechtsmittel; Notwendigkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Erledigung eines Nachprüfungsantrags durch Rücknahme; Wirkungslosigkeit einer Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache mit der zugehörigen Kostengrundentscheidung; Gegenstandsloswerden der gegen die Entscheidung gerichteten Rechtsmittel; Notwendigkeit der ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: Rücknahme des Nachprüfungsantrags in der Beschwerdeinstanz

  • VERIS
  • rechtsportal.de

    GWB § 128; AGVwGO § 19 Abs. 1 S. 5
    Kostenerstattung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags

  • ibr-online

    Rheinland-Pfalz: Kostenverteilung nach Antragsrücknahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2007, 302 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02

    Öffentliche Ausschreibung einer Spielbankkonzession in Baden-Württemberg:

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 1 Verg 4/06
    13 Das Argument, auch für die Vergabestelle sei die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten regelmäßig notwendig, denn beim Vergaberecht handele "es sich um eine außerordentlich komplizierte Materie, die nicht nur in kurzer Zeit zahlreiche Veränderungen und Neuregelungen erfahren hat, sondern insbesondere auch durch komplexe gemeinschaftsrechtliche Fragen überlagert ist" (vgl. OLG Stuttgart v. 04.11.2002 - 2 Verg 4/02 in juris), ist eine Leerformel, die über die tatsächliche Notwendigkeit externer Beratung im konkreten Einzelfall wenig besagt.
  • OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg 2/99

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Beschwerdeverfahrens;

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 1 Verg 4/06
    Damit haben der Nachprüfungsantrag und auch das Nachprüfungsverfahren wegen des Wegfalls einer Verfahrensvoraussetzung ihre Erledigung gefunden mit der Folge, daß die Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache mit der zugehörigen Kostengrundentscheidung (einschließlich des Ausspruchs über die Notwendigkeit der Hinzuziehung von Bevollmächtigten, vgl. Senatsbeschl. v. 21.09.2000 - 1 Verg 2/99 in juris) wirkungslos und hiergegen gerichtete Rechtsmittel (der Antragstellerin in der Hauptsache und der Antragsgegnerin bzgl. der Erstattungsfähigkeit ihrer Anwaltskosten) gegenstandslos geworden sind.
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 1 Verg 4/06
    Die Antragstellerin hat in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO neben den Verfahrenskosten die im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen des Antragsgegners und der Beigeladenen zu 1 - die Beigeladene zu 2 hat sich nie aktiv am Verfahren beteiligt - zu tragen (BGH v. 25.10.2005 - X ZB 15/05 in juris).
  • OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05

    Erstattung der notwendigen Auslagen des Beigeladenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 1 Verg 4/06
    6 2. a) Gemäß § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 Satz 5 AGVwGO-RP (zur Anwendbarkeit landesrechtlicher Kostenvorschriften bei Rücknahme des Nachprüfungsantrages siehe OLG München v. 06.02.2006 - Verg 23/05 in juris) hat die Antragstellerin nach billigem Ermessen die der Antragsgegnerin im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten, weil ihr Nachprüfungsantrag mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen Rügepräklusion erfolglos geblieben wäre.
  • BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04

    Kostenentscheidung und Entscheidung über die Erstattung von Aufwendungen eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 1 Verg 4/06
    Die auch in der Beschwerdeinstanz noch mögliche Rücknahme ist mit Eingang der Einwilligung der Antragsgegnerin beim Senat am 30. Mai 2006 wirksam geworden (§ 269 Abs. 1 und 2 ZPO analog); einer Einwilligung der Beigeladenen bedurfte es nicht (BayObLG v. 11.05.2004 - Verg 3/04 in juris).
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 1 Verg 4/06
    Dafür spricht insbesondere, daß der Landesgesetzgeber auch die jüngste, am 1. November 2003 in Kraft getretene Änderung des AGVwGO nicht zum Anlaß genommen hat, die Erstattungsfähigkeit von Auslagen anderer Beteiligter zu regeln, obwohl seit langem bekannt ist daß die geltende Regelung - die im übrigen hinsichtlich der Beigeladenen § 80 Abs. 1 VwVfG entspricht (siehe dazu BGH v. 25.10.2005 - X ZB 26/05 in juris) - nicht unumstritten ist (vgl. Oster a.a.O.),.
  • VG Trier, 02.03.2021 - 7 K 3831/20

    Erstattung der Kosten für die Beauftragung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

    In der Rechtsprechung ist inzwischen geklärt, dass zu den außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen i.S.v. § 162 Abs. 3 VwGO insbesondere die Kosten des Vorverfahrens zählen (§ 162 Abs. 1 VwGO), wozu unter den Voraussetzungen des § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO auch die Kosten für die Beauftragung eines Bevollmächtigten gehören (vgl. etwa: OVG RP, Beschluss vom 19. Februar 2002 - 1 E 10012/02.OVG - VGH BW, Beschluss vom 7. März 2012 - 3 S 2452/10 -, Rn. 3; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 14. August 2019 - 3 K 6647/17 -, Rn. 3; alle juris und m.w.N.) Unbeachtlich ist insoweit, dass das rheinland-pfälzische Landesrecht für das behördliche Vorverfahren in § 19 Landesgesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung - AGVwGO - und § 15 Landesgebührengesetz - LGebG - weder eine Kostenbeteiligung noch eine Erstattungsberechtigung des Beigeladenen vorsieht (vgl. hierzu: OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 1 Verg 4/06, 1 Verg 5/06 -, Rn. 14, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 29.12.2006 - 1 Verg 5/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,34401
OLG Schleswig, 29.12.2006 - 1 Verg 5/06 (https://dejure.org/2006,34401)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.12.2006 - 1 Verg 5/06 (https://dejure.org/2006,34401)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. Dezember 2006 - 1 Verg 5/06 (https://dejure.org/2006,34401)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online

    Unterschiedliche Gegenstandswerte im Vergabenachprüfungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    RVG: Unterschiedliche Gegenstandswerte im Vergabenachprüfungsverfahren (IBR 2007, 1141)

Verfahrensgang

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