Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.05.2014 - III-1 Vollz (Ws) 182/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
SVVollzG 15
Waschmaschine, Besitz. Sicherungsverwahrung - Burhoff online
Waschmaschine, Besitz, Zulässigkeit, Sicherungsverwahrung
- openjur.de
Sicherungsverwahrung, Rechtsschutz, Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten im Rechtsbeschwerdeverfahren, Besitz von Gegenständen, Waschmaschine, Wäschetrockner
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sicherungsverwahrung, Rechtsschutz, Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten im Rechtsbeschwerde-verfahren, Besitz von Gegenständen, Waschmaschine, Wäschetrockner
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Beschwerdeverfahren nach dem StVollzG
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Beschwerdeverfahren nach dem StVollzG
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Die eigene Waschmaschine in der Sicherungsverwahrung?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der auf Reinlichkeit bedachte Sicherungsverwahrte
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Keine eigene Waschmaschine für Sicherungsverwahrten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Sicherungsverwahrter muss keine eigene Waschmaschine haben
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch von Sicherungsverwahrtem auf eigene Waschmaschine
- juraforum.de (Kurzinformation)
Sicherheitsverwahrte Straftäter haben keinen Anspruch auf eigene Waschmaschine
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sicherungsverwahrter hat keinen Anspruch auf eigene Waschmaschine - Waschmaschinen und Wäschetrockner gehören nicht zu einer zu gewährenden angemessenen Zimmerausstattung
Verfahrensgang
- LG Aachen - 33a StVK 869/13
- OLG Hamm, 22.05.2014 - III-1 Vollz (Ws) 182/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 294
Wird zitiert von ... (11)
- KG, 30.09.2014 - 2 Ws 342/14
Pflichtverteidigerbestellung für Sicherungsverwahrten in Vollzugssachen
Denn dieses Verfahren ist ausweislich der Gesetzesbegründung der Regelung in § 140 StPO nachgebildet (vgl. BT-Drucks. 17/9874 S. 27; so auch OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294).Anders als bei der Beiordnung nach den Bestimmungen über die Prozesskostenhilfe (§ 120 Abs. 2 StVollzG i.V.m. § 114 ff. ZPO) kommt es bei der Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Grundlage des § 109 Abs. 3 Satz 1 StVollzG auch nicht auf die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung und die Bedürftigkeit des Antragstellers an (vgl. zu letzterem OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294).
- KG, 19.01.2016 - 2 Ws 15/16
Sicherungsverwahrung: Beiordnung eines Rechtsanwaltes in Vollzugssachen
Insoweit muss - anders als in der Antragsschrift geschehen - zwischen der Beiordnung nach § 109 Abs. 3 StVollzG und der Beiordnung nach § 120 Abs. 2 StVollzG in Verbindung mit §§ 114 ff. ZPO, also auf Grundlage eines erfolgreichen Prozesskostenhilfeantrages, differenziert werden (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294; Senat StV 2015, 577 m. Anm. Neumann StRR 2015, 74 und Peglau jurisPR 3/2015 Anm. 3).Hingegen ist eine - wie von der Strafvollstreckungskammer grundsätzlich für möglich erachtete, letztlich aber abgelehnte - "Beiordnung eines Pflichtverteidigers gemäß § 140 Abs. 2 StPO analog" in Verfahren nach den §§ 109 StVollzG von vornherein nicht möglich. - VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 1-IV-20 a) In Vollzugssachen, die Sicherungsverwahrte betreffen, kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 110 Satz 2 SächsSVVollzG i.V.m. § 109 Abs. 3 StVollzG oder nach § 110 Satz 2 SächsSVVollzG i.V.m. § 120 Abs. 2 StVollzG i.V.m. §§ 114 ff. ZPO, also auf der Grundlage eines erfolgreichen Prozesskostenhilfeantrages erfolgen (vgl. KG…, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 2 Ws 15/16 - juris Rn. 5;… Beschluss vom 30. September 2014 - 2 Ws 342/14 - juris Rn. 10 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Mai 2014 - III-1 Vollz [Ws] 182/14 - juris Rn. 5 ff.).
- KG, 29.04.2022 - 2 Ws 77/22
Die Bestellung eines Rechtsanwalts gemäß § 109 Abs. 3 S. 1 StVollzG ist keine …
Denn dieses Verfahren ist ausweislich der Gesetzesbegründung der Regelung in § 140 StPO nachgebildet (vgl. BT-Drucks. 17/9874 S. 27; so auch OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294; Senat, StV 2015, 577). - KG, 25.03.2022 - 2 Ws 3/22
Beiordnung eines Rechtsanwalts für Sicherungsverwahrte in Vollzugsverfahren
Denn dieses Verfahren ist ausweislich der Gesetzesbegründung der Regelung in § 140 StPO nachgebildet (vgl. BT-Drucks. 17/9874 S. 27; so auch OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294 Senat, StV 2015, 577). - OLG Hamm, 22.04.2020 - 1 Vollz (Ws) 18/20
Rechtmäßigkeit der Ablösung eines Strafgefangenen von einer Motivations- und …
Insoweit muss zwischen der Beiordnung nach § 109 Abs. 3 StVollzG und der Beiordnung nach § 120 Abs. 2 StVollzG in Verbindung mit §§ 114 ff. ZPO, also auf Grundlage eines erfolgreichen Prozesskostenhilfeantrages, differenziert werden (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 2 Ws 15/16 Vollz -, juris; OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294). - KG, 05.12.2016 - 2 Ws 242/16
Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin: Beachtung des Abstandsgebots bei …
- OLG Hamm, 24.09.2019 - 1 Vollz (Ws) 436/19
Bezug von Elektrogeräten aus sicherer Quelle
Zwar eröffnet § 15 Abs. 1 SVVollzG NRW den Untergebrachten lediglich die Möglichkeit, ihr Zimmer in einem angemessenem Umfang mit eigenen Gegenständen auszustatten, zu dem z.B. nicht Waschmaschinen oder Trockner zählen (vgl. Senat, Beschluss vom 22.05.2014 - III-1 Vollz (Ws) 182/14 -, juris). - KG, 14.09.2020 - 2 Ws 119/20
Beiordnung eines Verteidigers bei (vornotierter) Sicherungsverwahrung
Anders als bei der Beiordnung nach den Bestimmungen über die Prozesskostenhilfe (§ 120 Abs. 2 StVollzG i.V.m. § 114 ff. ZPO) kommt es bei der Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Grundlage des § 109 Abs. 3 Satz 1 StVollzG auch nicht auf die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung einen Antrag oder die Bedürftigkeit des Gefangenen an (vgl. zu letzterem OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294;… Senat, aaO). - OLG Hamm, 23.02.2017 - 1 Vollz (Ws) 38/17 Der Senatsbeschluss vom 22.04.2014, III-1 Vollz(Ws) 182/14, bezieht sich auf einen (elektrischen) Wäschetrockner.
- KG, 25.03.2022 - 2 Ws 2/22
Pflichtverteidiger, Sicherungsverwahrung