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   OLG Hamm, 22.05.2014 - III-1 Vollz (Ws) 182/14   

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https://dejure.org/2014,13576
OLG Hamm, 22.05.2014 - III-1 Vollz (Ws) 182/14 (https://dejure.org/2014,13576)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.05.2014 - III-1 Vollz (Ws) 182/14 (https://dejure.org/2014,13576)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - III-1 Vollz (Ws) 182/14 (https://dejure.org/2014,13576)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    SVVollzG 15
    Waschmaschine, Besitz. Sicherungsverwahrung

  • Burhoff online

    Waschmaschine, Besitz, Zulässigkeit, Sicherungsverwahrung

  • openjur.de

    Sicherungsverwahrung, Rechtsschutz, Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten im Rechtsbeschwerdeverfahren, Besitz von Gegenständen, Waschmaschine, Wäschetrockner

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sicherungsverwahrung, Rechtsschutz, Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten im Rechtsbeschwerde-verfahren, Besitz von Gegenständen, Waschmaschine, Wäschetrockner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Beschwerdeverfahren nach dem StVollzG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Beschwerdeverfahren nach dem StVollzG

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die eigene Waschmaschine in der Sicherungsverwahrung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der auf Reinlichkeit bedachte Sicherungsverwahrte

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine eigene Waschmaschine für Sicherungsverwahrten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sicherungsverwahrter muss keine eigene Waschmaschine haben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch von Sicherungsverwahrtem auf eigene Waschmaschine

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sicherheitsverwahrte Straftäter haben keinen Anspruch auf eigene Waschmaschine

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sicherungsverwahrter hat keinen Anspruch auf eigene Waschmaschine - Waschmaschinen und Wäschetrockner gehören nicht zu einer zu gewährenden angemessenen Zimmerausstattung

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 33a StVK 869/13
  • OLG Hamm, 22.05.2014 - III-1 Vollz (Ws) 182/14

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 294
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • KG, 30.09.2014 - 2 Ws 342/14

    Pflichtverteidigerbestellung für Sicherungsverwahrten in Vollzugssachen

    Denn dieses Verfahren ist ausweislich der Gesetzesbegründung der Regelung in § 140 StPO nachgebildet (vgl. BT-Drucks. 17/9874 S. 27; so auch OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294).

    Anders als bei der Beiordnung nach den Bestimmungen über die Prozesskostenhilfe (§ 120 Abs. 2 StVollzG i.V.m. § 114 ff. ZPO) kommt es bei der Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Grundlage des § 109 Abs. 3 Satz 1 StVollzG auch nicht auf die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung und die Bedürftigkeit des Antragstellers an (vgl. zu letzterem OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294).

  • KG, 19.01.2016 - 2 Ws 15/16

    Sicherungsverwahrung: Beiordnung eines Rechtsanwaltes in Vollzugssachen

    Insoweit muss - anders als in der Antragsschrift geschehen - zwischen der Beiordnung nach § 109 Abs. 3 StVollzG und der Beiordnung nach § 120 Abs. 2 StVollzG in Verbindung mit §§ 114 ff. ZPO, also auf Grundlage eines erfolgreichen Prozesskostenhilfeantrages, differenziert werden (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294; Senat StV 2015, 577 m. Anm. Neumann StRR 2015, 74 und Peglau jurisPR 3/2015 Anm. 3).Hingegen ist eine - wie von der Strafvollstreckungskammer grundsätzlich für möglich erachtete, letztlich aber abgelehnte - "Beiordnung eines Pflichtverteidigers gemäß § 140 Abs. 2 StPO analog" in Verfahren nach den §§ 109 StVollzG von vornherein nicht möglich.
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 1-IV-20
    a) In Vollzugssachen, die Sicherungsverwahrte betreffen, kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 110 Satz 2 SächsSVVollzG i.V.m. § 109 Abs. 3 StVollzG oder nach § 110 Satz 2 SächsSVVollzG i.V.m. § 120 Abs. 2 StVollzG i.V.m. §§ 114 ff. ZPO, also auf der Grundlage eines erfolgreichen Prozesskostenhilfeantrages erfolgen (vgl. KG, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 2 Ws 15/16 - juris Rn. 5; Beschluss vom 30. September 2014 - 2 Ws 342/14 - juris Rn. 10 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Mai 2014 - III-1 Vollz [Ws] 182/14 - juris Rn. 5 ff.).
  • KG, 29.04.2022 - 2 Ws 77/22

    Die Bestellung eines Rechtsanwalts gemäß § 109 Abs. 3 S. 1 StVollzG ist keine

    Denn dieses Verfahren ist ausweislich der Gesetzesbegründung der Regelung in § 140 StPO nachgebildet (vgl. BT-Drucks. 17/9874 S. 27; so auch OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294; Senat, StV 2015, 577).
  • KG, 25.03.2022 - 2 Ws 3/22

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für Sicherungsverwahrte in Vollzugsverfahren

    Denn dieses Verfahren ist ausweislich der Gesetzesbegründung der Regelung in § 140 StPO nachgebildet (vgl. BT-Drucks. 17/9874 S. 27; so auch OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294 Senat, StV 2015, 577).
  • OLG Hamm, 22.04.2020 - 1 Vollz (Ws) 18/20

    Rechtmäßigkeit der Ablösung eines Strafgefangenen von einer Motivations- und

    Insoweit muss zwischen der Beiordnung nach § 109 Abs. 3 StVollzG und der Beiordnung nach § 120 Abs. 2 StVollzG in Verbindung mit §§ 114 ff. ZPO, also auf Grundlage eines erfolgreichen Prozesskostenhilfeantrages, differenziert werden (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 2 Ws 15/16 Vollz -, juris; OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294).
  • KG, 05.12.2016 - 2 Ws 242/16

    Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin: Beachtung des Abstandsgebots bei

    a) Zu dieser Entscheidung ist im gegenwärtigen Verfahrensstadium der Vorsitzende des Rechtsbeschwerdegerichts berufen (so auch OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294; BeckOK Strafvollzug Bund/Euler StVollzG § 109 Rn. 15).
  • OLG Hamm, 24.09.2019 - 1 Vollz (Ws) 436/19

    Bezug von Elektrogeräten aus sicherer Quelle

    Zwar eröffnet § 15 Abs. 1 SVVollzG NRW den Untergebrachten lediglich die Möglichkeit, ihr Zimmer in einem angemessenem Umfang mit eigenen Gegenständen auszustatten, zu dem z.B. nicht Waschmaschinen oder Trockner zählen (vgl. Senat, Beschluss vom 22.05.2014 - III-1 Vollz (Ws) 182/14 -, juris).
  • KG, 14.09.2020 - 2 Ws 119/20

    Beiordnung eines Verteidigers bei (vornotierter) Sicherungsverwahrung

    Anders als bei der Beiordnung nach den Bestimmungen über die Prozesskostenhilfe (§ 120 Abs. 2 StVollzG i.V.m. § 114 ff. ZPO) kommt es bei der Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Grundlage des § 109 Abs. 3 Satz 1 StVollzG auch nicht auf die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung einen Antrag oder die Bedürftigkeit des Gefangenen an (vgl. zu letzterem OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294; Senat, aaO).
  • OLG Hamm, 23.02.2017 - 1 Vollz (Ws) 38/17
    Der Senatsbeschluss vom 22.04.2014, III-1 Vollz(Ws) 182/14, bezieht sich auf einen (elektrischen) Wäschetrockner.
  • KG, 25.03.2022 - 2 Ws 2/22

    Pflichtverteidiger, Sicherungsverwahrung

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