Rechtsprechung
OLG Hamm, 19.11.2012 - III-1 Vollz (Ws) 299/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
GG Art. 1; GG Art. 2 Abs. 1; StGB § 66; StVollzG § 116
Sicherungsverwahrung, Abstandsgebot, Größe, Haftraum - openjur.de
Sicherungsverwahrung, Abstandsgebot, Größe des haftraums
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GG Art. 1 Abs. 1; Art. 2 Abs. 1; StGB § 66; StVollzG § 116 Abs. 1
Sicherungsverwahrung, Abstandsgebot, Größe des haftraums
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 1
Sicherungsverwahrung; Wahrung des Abstandsgebots; Vollzugskonzeption; Größe des Haftraums - Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Wahrung des Abstandsgebots bei Vollzug der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf Größe und Ausstattung des "Haftraums"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- spiegel.de (Pressemeldung, 23.01.2013)
Sicherungsverwahrung: In Einzelzelle reicht ein Vorhang vor dem Klo
Verfahrensgang
- LG Arnsberg - IV StVK 51/12
- OLG Hamm, 19.11.2012 - III-1 Vollz (Ws) 299/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 123
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 14.01.2014 - 1 Vollz (Ws) 438/13
Angemessenheit der Zimmergröße in der Sicherungsverwahrung
Die Unterbringung sei - zumal unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. November 2012, NStZ-RR 2013, Seite 123 - nicht als menschenunwürdig anzusehen.Insoweit hat der Senat in seiner von der Strafvollstreckungskammer in Bezug genommenen grundlegenden Entscheidung vom 19. November 2012 (III-1 Vollz (Ws) 299/12) ausführlich dargelegt, dass sich die Größe des Zimmers des Sicherungsverwahrten im Rahmen der Frage der Wahrung des Abstandsgebotes lediglich als einer von zahlreichen zu beachtenden Gesichtspunkten darstellt und insoweit auch nicht von vorrangiger Natur ist.
- OLG Hamm, 02.06.2014 - 1 Vollz (Ws) 170/14
Vollzug der Sicherungsverwahrung: Dusche im eigenen Zimmer?
Im Rahmen der Gesetzgebungsgeschichte ist aber zu sehen, dass die Diskussion bzgl. Sanitäreinrichtungen in Hafträumen vornehmlich um eine baulich abgetrennte Toilette geführt wurde bevor das SVVollzG geschaffen worden ist (vgl. etwa OLG Hamm NStZ-RR 2013, 123; OLG Hamm, Beschl. v. 19.12.2012 - I - 11 W 67/12 = BeckRS 2013, 01425).Der Senat hat bereits früher klargestellt, dass sich die Frage der Wahrung des Abstandsgebots nicht allein nach dem Vorhandensein einzelner Ausstattungsmerkmale beantworten lässt, sondern im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Unterbringungsbedingungen zu beantworten ist (OLG Hamm NStZ-RR 2013, 123).
- OLG Hamburg, 12.03.2013 - 3 Vollz (Ws) 37/12
Ermessen der Vollzugsanstalt hinsichtlich Art und Ausgestaltung der Unterbringung …
Die Ausstattung und Größe der Verwahrräume stehen dabei nicht im Mittelpunkt (vgl. OLG Hamm, 1. Strafsenat, Beschl. v. 19.11.2012, 1 Vollz (Ws) 299/12; OLG Hamm, 11. Zivilsenat, Beschl. v. 19.12.2012 - I-11 W 67/12 - jeweils zitiert nach "juris"). - LG Aachen, 09.09.2013 - 33i StVK 537/13
Haftraum, Zimmer, Haftraumgröße, Abstandsgebot
Eine menschenunwürdige Unterbringung ist nicht zu besorgen; insofern kann auf die Ausführungen des OLG Hamm in dem Beschluss vom 19.11.2012 (NStZ-RR 2013, S. 123) verwiesen werden.