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   OLG Hamm, 04.11.2014 - III-1 Vollz (Ws) 475/14   

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https://dejure.org/2014,50651
OLG Hamm, 04.11.2014 - III-1 Vollz (Ws) 475/14 (https://dejure.org/2014,50651)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.11.2014 - III-1 Vollz (Ws) 475/14 (https://dejure.org/2014,50651)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. November 2014 - III-1 Vollz (Ws) 475/14 (https://dejure.org/2014,50651)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Keine Korrektur von fehlerhaften Ermessenserwägungen der Vollzugsbehörde durch die Strafvollstreckungskammer

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StVollzG § 115 Abs. 5 ; StVollzG § 10 Abs. 1
    Keine Korrektur von fehlerhaften Ermessenserwägungen der Vollzugsbehörde durch die Strafvollstreckungskammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Keine Korrektur von fehlerhaften Ermessenserwägungen der Vollzugsbehörde durch die Strafvollstreckungskammer

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 62 StVK 19/14
  • OLG Hamm, 04.11.2014 - III-1 Vollz (Ws) 475/14
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 13.11.1990 - 1 Vollz (Ws) 70/90
    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2014 - 1 Vollz (Ws) 475/14
    Vorliegend ist die Einheitlichkeit der Rechtsprechung gefährdet, denn das Landgericht hat im Rahmen seiner Entscheidungsfindung die Grenzen des § 115 Abs. 5 StVollzG nicht hinreichend beachtet, indem es (fehlerhafte) Ermessenserwägungen durch eigene ersetzt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 13. November 1990, 1 Vollz(Ws) 70/90 - juris; Laubenthal in: Schwind u.a. [Hrsg.], Strafvollzugsgesetz, 6. Auflage, RN 19).
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2007 - 1 Ws 164/07

    Prognosemaßstab bei der Beurteilung des Bestehens einer Fluchtgefahr und

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2014 - 1 Vollz (Ws) 475/14
    Ein bloßes "non liquet" wäre insoweit nicht ausreichend (KG Berlin, Beschluss vom 8. Juni 2009 - 2 Vollz(Ws) 20/09 - juris; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 2 Vollz(Ws) 26-28/07 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 1 Ws 164/07 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.2001 - 2 Ws 330/00

    Zur Ermessensentscheidung über die Zulassung eines ehrenamtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2014 - 1 Vollz (Ws) 475/14
    Eine solche Fehlerkorrektur ist dem Gericht aber verwehrt, denn der Betroffene hat Anspruch auf eine von Anfang an rechtmäßige und nicht erst unter dem Eindruck des gerichtlichen Verfahrens berichtigte Entscheidung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Mai 2001, 2 Ws 330/00 - NStZ 2002, 614 f.).
  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2014 - 1 Vollz (Ws) 475/14
    Die Zulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfolgt, wenn vermieden werden soll, dass schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen, wobei es darauf ankommt, welche Bedeutung die angefochtene Entscheidung für die Rechtsprechung im Ganzen hat (statt vieler BGH, Beschluss vom 12. November 1970, 1 StR 263/70 - BGHSt 24, 15 sowie Laubenthal in: Schwind u.a. [Hrsg], Strafvollzugsgesetz, 6. Auflage, § 116 RN 5).
  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96

    Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Resozialisierung und willkürfreie

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2014 - 1 Vollz (Ws) 475/14
    Lediglich pauschale Wertungen oder abstrakte Hinweise auf eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr reichen insofern nicht (BVerfG Kammerbeschluss vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 - juris; Laubenthal in: Schwind u.a. [Hrsg.], Strafvollzugsgesetz, 6. Auflage, § 115 RN 22).
  • OLG Hamm, 03.05.2016 - 1 Vollz (Ws) 130/16

    Gerichtliche Überprüfung der Ablehnung der Verlegung eines Strafgefangenen in den

    § 115 Abs. 5 StVollzG nicht hinreichend beachtet, nämlich Ermessenserwägungen des Antragsgegners durch eigene ersetzt hat, indem die Strafvollstreckungskammer allein den Gesichtspunkt der unzureichenden Tataufarbeitung zur Begründung einer Missbrauchsgefahr für ausreichend erachtet und andere, gleichfalls tragende Erwägungen des Antragsgegners, namentlich den - vermeintlichen - Vorfall vom 07.10.2015 und das übrige Vollzugsverhalten des Betroffenen, letztlich lediglich ergänzend berücksichtigt hat (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 04.11.2014 - III-1 Vollz(Ws) 475/14 -, m.w.N.).

    Ohnehin mag vorliegend zu bedenken sein, ob die Missbrauchsgefahr hier nicht von untergeordneter Bedeutung ist und stattdessen eher die Eignung für den offenen Vollzug im Sinne von § 12 Abs. 1 StVollzG NRW bzw. § 10 Abs. 1 StVollzG fraglich ist, die nämlich - wie der in seinem Bescheid auch auf diesen Aspekt abstellende Antragsgegner zutreffend ausgeführt hat - über das bloße Fehlen einer Flucht- und Missbrauchsgefahr hinausgeht; denn die "Eignung" besteht auch in besonderen persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des Gefangenen, wie der Fähigkeit zu korrekter Führung unter geringerer Aufsicht, der Bereitschaft zur uneingeschränkten Mitarbeit, der Aufgeschlossenheit gegenüber Behandlungskonzepten oder der Bereitschaft und Fähigkeit zur Einordnung in die Gemeinschaft des offenen Vollzugs (vgl. Senatsbeschluss vom 04.11.2014 - III-1 Vollz(Ws) 475/14 -, juris; Arloth, a.a.O., § 10 Rn. 8).

  • OLG Hamm, 09.06.2016 - 1 Vollz (Ws) 150/16

    Vollzugslockerungen; vollzugsöffnende Maßnahmen; Feststellung von Fluchtgefahr

    Gleiches gilt nach der Rechtsprechung des Senats für die Beurteilung des Vorliegens einer Fluchtgefahr, welche zur Verweigerung von Lockerungen ebenfalls positiv festzustellen ist; ein insoweit etwaig bestehendes "non liquet" reicht dafür nicht aus (OLG Hamm, Beschluss vom 04. November 2014 - III-1 Vollz (Ws) 475/14, juris).
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 479/16

    Strafvollzug; Playstation II "light"; Widerruf einer Genehmigung zum Besitz von

    Vorliegend ist die Einheitlichkeit der Rechtsprechung schon deshalb gefährdet, weil das Landgericht im Rahmen seiner Entscheidungsfindung die Grenzen des § 115 Abs. 5 StVollzG nicht hinreichend beachtet, nämlich fehlerhafte Erwägungen des Antragsgegners im Rahmen des diesem zustehenden Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraums durch eigene ersetzt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 04.11.2014 - III-1 Vollz(Ws) 475/14 -, juris, m.w.N.; Senat, NStZ 1991, 303; Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 115 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 26.10.2017 - 1 Vollz (Ws) 464/17

    Strafvollzug; berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der

    Weder darf das Gericht im Rahmen der Kontrolle der behördlichen Sachverhaltsfeststellung Tatsachen ermitteln, die seitens der Justizvollzugsanstalt nicht in Erwägung gezogen bzw. aufgeklärt wurden, die Maßnahme aber womöglich rechtfertigen könnten (vgl. Bachmann in: Laubenthal/Nestler/Neubach/Verrel, StVollzG, 12. Aufl., Abschnitt P, Rn. 85 m.w.N.), noch etwaig unzureichende damalige Ermessenserwägungen der Antragsgegnerin durch eigene ersetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 04.11.2014 - III-1 Vollz(Ws) 475/14 -, juris, m.w.N.; Senat, NStZ 1991, 303; Arloth in: Arloth/Krä, a.a.O., § 115 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 24.11.2016 - 1 Vollz (Ws) 302/16

    Unterbringung, Maßregelvollzug, nächtliche Sichtkontrollen, Sicherungsmaßnahmen

    Vorliegend ist die Einheitlichkeit der Rechtsprechung gefährdet, insofern das Landgericht im Rahmen seiner Entscheidungsfindung die Grenzen des § 115 Abs. 5 StVollzG nicht hinreichend beachtet, nämlich fehlerhafte Ermessenserwägungen durch eigene ersetzt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 04.11.2014 - III-1 Vollz(Ws) 475/14 -, juris, m.w.N.; Senat, NStZ 1991, 303; Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 115 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 24.01.2017 - 1 Vollz (Ws) 524/16

    Strafvollzug; beschränkte Nachprüfbarkeit einer Entscheidung der Vollzugsbehörde

    Vorliegend ist aber die Einheitlichkeit der Rechtsprechung gefährdet, insofern das Landgericht im Rahmen seiner Entscheidungsfindung die Grenzen des § 115 Abs. 5 StVollzG nicht hinreichend beachtet, nämlich unzureichende Ermessenserwägungen der Anstaltsleitung durch eigene ersetzt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 04.11.2014 - III-1 Vollz(Ws) 475/14 -, juris, m. w. N.; Senat, NStZ 1991, 303; Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 115 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 04.09.2018 - 1 Vollz (Ws) 376/18

    Strafvollzug; Anforderungen an die Begründung von Fluchtgefahr und

    Gleiches gilt nach der Senatsrechtsprechung für die Beurteilung des Vorliegens einer Fluchtgefahr, welche ebenfalls positiv festzustellen ist (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 14. November 2014 zu III-1 Vollz(Ws) 475/14).
  • OLG Hamm, 20.06.2017 - 1 Vollz (Ws) 236/17

    Strafvollzug; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; rechtliches Gehör

    Hierbei kann dahinstehen, ob das Landgericht bei dieser Argumentation die Grenzen des § 115 Abs. 5 StVollzG hinreichend beachtet und nicht in unzulässiger Weise anstelle der Antragsgegnerin - die zumindest in erster Linie schlicht auf das Fehlen eines Genehmigungsantrags abgestellt hat - eigene Ermessenserwägungen angestellt hat (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 04.11.2014 - III-1 Vollz(Ws) 475/14 -, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.03.2020 - 1 Vollz (Ws) 5/20
    Lediglich pauschale Wertungen oder abstrakte Hinweise auf eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr reichen insofern nicht aus (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. April 1998 zu 2 BvR 1951/96, zitiert nach juris Rn. 19 m.w.N.; Senatsbeschluss vom zu 475/14), insbesondere genügt es nicht, wenn sie (bloß) nicht sicher auszuschließen sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04. September 2018 zu III-1 Vollz(Ws) 376/18 und vom 14. November 2014 zu III-1 Vollz(Ws) 475/14 - zur Fluchtgefahr; vgl. Senatsbeschlüsse vom 04. September 2018 zu III-1 Vollz(Ws) 376/18, vom 29. September 2015 zu III-1 Vollz(Ws) 411/15 und vom 16. Juli 2015 zu III-1 Vollz(Ws) 247/15, zitiert nach juris Rn. 14 - zur Missbrauchsgefahr).
  • OLG Hamm, 02.01.2018 - 1 Vollz (Ws) 532/17

    Strafvollzug: Bestandsschutz bezüglich genehmigten Besitzes

    Es kann daher dahinstehen, ob das Landgericht bei seiner Argumentation zudem die Grenzen des § 115 Abs. 5 StVollzG nicht hinreichend beachtet und in unzulässiger Weise anstelle des Antragsgegners - der nach seiner eigenen diesbezüglichen Hausverfügung gar nicht zwischen den verschiedenen Abteilungen differenziert - eigene Ermessenserwägungen angestellt hat, was ebenfalls die Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gebieten würde (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 20.06.2017 - 1 Vollz (Ws) 236/17 - Beschluss vom 04.11.2014 - III-1 Vollz(Ws) 475/14 -, m.w.N., jew. zit. n. juris; Arloth in: Arloth/Krä, a.a.O., § 115 Rn. 13 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.07.2017 - 1 Vollz (Ws) 209/17
  • LG Aachen, 16.08.2021 - 33a StVK 480/21

    Haft; Strafvollzug; Unschuldsvermutung; mit Strafbezug; ohne Strafbezug;

  • OLG Hamm, 24.01.2017 - 1 Vollz (Ws) 538/16
  • OLG Hamm, 10.12.2019 - 1 Vollz (Ws) 544/19
  • OLG Hamm, 17.04.2018 - 1 Vollz (Ws) 127/18

    Maßregelvollzug; Einzelkontaktverbot

  • OLG Hamm, 18.02.2022 - 1 Vollz (Ws) 480/21

    Verkürzung der Nutzungszeiten eines Freizeitraums in der JVA Begrenzung der

  • OLG Hamm, 27.06.2017 - 1 Vollz (Ws) 190/17
  • LG Bonn, 25.02.2019 - 55 StVK 592/18
  • OLG Hamm, 20.12.2018 - 1 Vollz (Ws) 665/18

    Strafvollzug; Haftkostenbeitrag; Ablösung von der Arbeit; Unzulässigkeit eigener

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