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   OLG Hamm, 01.12.2000 - 1 Vollz (Ws) 165/2000, 1 Vollz (Ws) 165/00   

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https://dejure.org/2000,13330
OLG Hamm, 01.12.2000 - 1 Vollz (Ws) 165/2000, 1 Vollz (Ws) 165/00 (https://dejure.org/2000,13330)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.12.2000 - 1 Vollz (Ws) 165/2000, 1 Vollz (Ws) 165/00 (https://dejure.org/2000,13330)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Dezember 2000 - 1 Vollz (Ws) 165/2000, 1 Vollz (Ws) 165/00 (https://dejure.org/2000,13330)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - Vollz F 1743/99
  • OLG Hamm, 01.12.2000 - 1 Vollz (Ws) 165/2000, 1 Vollz (Ws) 165/00

Papierfundstellen

  • StV 2002, 270
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 222/96

    Widerruf der Erlaubnis zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2000 - 1 Vollz (Ws) 165/00
    Ein solcher Versagungsgrund ist aber nur dann gegeben, wenn der einem Gegenstand generell abstrakt zukommenden Eignung, in einer die Sicherheit und Ordnung gefährdenden Weise eingesetzt zu werden, nicht mit den im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsicht auch anzuwendenden Kontrollmitteln der Justizvollzugsanstalt begegnet werden kann (vgl. BVerfG NStZ-RR 96, 252).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02

    Strafvollzug: Recht zum Besitz der Playstation II bei Versiegelung und

    Teilweise wurden Besitz und Betrieb von Telespielgeräten für zulässig erachtet (OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 191; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 222; OLG Hamm StV 2002, 270), während in anderen Fällen die Erwerb und Besitz von Telespielgeräten versagenden Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern gem. § 116 Abs. 1 StVollzG mangels eines Erfordernisses zur Fortbildung des Rechts oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht nachgeprüft wurden (OLG München BlStVKunde 2001, Nr. 4/5, 2-3; OLG Nürnberg ZfStrVo 2002, 188).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05

    Allgemeine Gefährlichkeit einer Computerspielkonsole ("Sony Playstation 2") für

    Bereits die dem Gegenstand innewohnende grundsätzliche Eignung für sicherheits- oder ordnungsgefährdende Verwendungen kann das Recht zu seinem Besitz ausschließen, wenn derartige Verwendungen nicht oder nur mit einem von der Anstalt nicht erwartbaren Kontrollaufwand ausgeschlossen werden können (Senat Beschluss vom 09.03.2006 - 1 Ws 16/06; OLG Hamm StV 2002, 270; OLG Jena ZfStrVo 2003, 304 ).
  • OLG Naumburg, 20.07.2011 - 1 Ws 70/11

    Strafvollzug: Anspruch eines Gefangenen auf Besitz und Nutzung eigener Rundfunk-

    Dies ergibt sich bereits aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, § 81 Abs. 2 StVollzG (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2003, 2447; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1999, 156; OLG Hamm, StV 2002, 270, Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl., § 70 Rdn. 3).
  • OLG Hamm, 14.05.2013 - 1 Vollz (Ws) 139/13

    Besitz eines Computers im Maßregelvollzug

    Ebenfalls ist obergerichtlich geklärt, dass die einem Gegenstand innewohnende Gefährlichkeit bereits ein Recht auf dessen Besitz im Strafvollzug ausschließt, ohne dass in der Person des Gefangenen liegenden Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Sicherheit und Ordnung vorliegen müssen, und dass von einem in der Vollzugsanstalt von einem Gefangenen betriebenen Computer eine solche erhebliche Gefährlichkeit ausgeht (OLG Hamm, Beschl. v. 17.08.2010 - 1 Vollz(Ws) 255/10 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 01.12.2000 - 1 Vollz(Ws) 165/00 - juris).
  • OLG Naumburg, 18.12.2015 - 1 Ws (RB) 118/15

    Strafvollzug: Besitzverbot für in einer Postsendung enthaltene

    Dies ergibt sich bereits aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, § 81 Abs. 2 StVollzG (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2003, 2447; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1999, 156; OLG Celle, Beschluss vom 12.01.1999 - 1 Ws 288/98 -, zitiert nach juris, OLG Hamm, StV 2002, 270, Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl., § 70 Rdn. 3).
  • OLG Hamm, 02.05.2017 - 1 Vollz (Ws) 132/17
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung ausreichend geklärt, dass die einem Gegenstand innewohnende Gefährlichkeit bereits ein Recht auf dessen Besitz im Strafvollzug ausschließt, ohne dass in der Person des Gefangenen liegende Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Sicherheit und Ordnung vorliegen müssen, und dass von einem in der Vollzugsanstalt von einem Gefangenen betriebenen Computer eine solche erhebliche Gefährlichkeit ausgeht (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 14.04.2016 - III - 1 VollzWs 61/16 -, vom 14.05.2013 - III - 1 Vollz (Ws) 139/13 -, vom 17.08.2010 - III - 1 Vollz (Ws) 255/10 -, juris, und vom 01.12.2000 - III - 1 Vollz (Ws) 165/00 -, juris).
  • LG Arnsberg, 17.11.2016 - 2 StVK 77/16
    Bezüglich der Gefährdung der Sicherheit und Ordnung ist auf eine abstrakte, vom Verhalten des einzelnen Gefangenen unabhängig zu beurteilende Gefährdung abzustellen (OLG Hamm, Beschluss vom 02.06.2015, III-1 Vollz (Ws) 180/15, zit. nach juris; Beschluss vom 23.09.2014, III-1 Vollz (Ws) 352/14, zit. nach juris; Beschluss vom 01.12.2000, 1 Vollz (Ws) 165/2000, zit. nach juris).
  • LG Aachen, 23.12.2002 - 33 Vollz 592/02

    Sony-Playstation

    Das Oberlandesgericht Hamm hat durch Beschluss vom 1.12.2000 (veröffentlicht in StV 2002, 270) die Entscheidung einer Strafvollstreckungkammer aufgehoben, durch die die Versagung der Beschaffung eines Zusatzgerätes zu einer Sony Playstation bestätigt worden war.
  • LG Halle, 07.03.2012 - 11 StVK 178/11

    Strafvollzug: Besitz von Gegenständen des Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt

    Dies ergibt sich bereits aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, § 81 Abs. 2 StVollzG (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2003, 2447; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1999, 156; OLG Hamm, StV 2002, 270, Callies/Müller-Dietz, a.a.O., Rn. 3).
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