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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 27.04.1995 - 1 W 12/95   

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https://dejure.org/1995,8193
OLG Braunschweig, 27.04.1995 - 1 W 12/95 (https://dejure.org/1995,8193)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27.04.1995 - 1 W 12/95 (https://dejure.org/1995,8193)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27. April 1995 - 1 W 12/95 (https://dejure.org/1995,8193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; § 38 DRiG; § 45 Abs. 2 ZPO
    Zivilprozessuale Anforderungen an die Substantiierung der Befangenheit eines Richters; Ausgestaltung der Sanktionierung von persönlichen Entgleisungen und Beleidigungen durch einen Richter; Ausgestaltung der Verpflichtung von Rechtsanwälten zum Tragen der Amtstracht in ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zivilprozessuale Anforderungen an die Substantiierung der Befangenheit eines Richters; Ausgestaltung der Sanktionierung von persönlichen Entgleisungen und Beleidigungen durch einen Richter; Ausgestaltung der Verpflichtung von Rechtsanwälten zum Tragen der Amtstracht in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sinnvolles 100 Jahre altes Gewohnheitsrecht? - Amtsrichter kann Rechtsanwalt zum Tragen der Robe zwingen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2113
  • AnwBl 1995, 371
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69

    Robenstreit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.04.1995 - 1 W 12/95
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 18.2.1970 (BVerfGE 28, 21) ausgeführt, daß seit rd.
  • BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61

    Drahtseilverbindung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.04.1995 - 1 W 12/95
    Hinzukommen muß die Überzeugung der beteiligten Verkehrskreise, durch die Einhaltung der Übung bestehendes Recht zu befolgen (BVerfGE 28, 28; BGHZ 37, 219, 222; Palandt, BGB, 54. Aufl., Einl. Rdn. 24).
  • OLG Karlsruhe, 25.08.1976 - 2 Ws 143/76

    Zurückweisung eines ohne Robe auftretenden Rechtsanwalt als Verteidiger durch

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.04.1995 - 1 W 12/95
    Er konnte sich für diese Vorgehensweise auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (E 28, 35) und verschiedener Obergerichte berufen (Bayer. VerfGH, AnwBl. 72, 228; OLG Karlsruhe, NJW 77, 309; KG JR 77, 172).
  • OLG München, 14.07.2006 - 2 Ws 679/06

    Zurückweisung eines Verteidigers wegen Nichttragens der Amtstracht

    Die erste Alternative wird durch § 20 BORA geregelt, die zweite durch das Gewohnheitsrecht in seiner Ausgestaltung durch die landesrechtliche Verwaltungsvorschrift (vgl. auch OLG Braunschweig, NJW 1995, 2113, 2115).

    Da das Gewohnheitsrecht, wie auf S. 4 (letzter Abs.) ausgeführt, nicht anwaltliches Standesrecht regelt, sondern Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht, kommt es auf die Erwartungen und Vorstellungen aller Verfahrensbeteiligten an, insbesondere auch der Gerichte, und nicht nur der RAe (vgl. OLG Braunschweig, NJW 1995, 2113, 2114 f.).

  • LG Mannheim, 27.01.2009 - 4 Qs 52/08

    Sitzungspolizei: Krawattenzwang in der Hauptverhandlung; Zurückweisung eines

    bb) Demgegenüber sahen das OLG Braunschweig (NJW 1995, 2113, 2114), das OLG München (NStZ 2007, 120) und zuletzt das VG Berlin (NJW 2007, 793 f.) keine die Frage der Wirksamkeit aufwerfende Kollision zwischen einerseits berufsrechtlichen und andererseits landes- bzw. gewohnheitsrechtlichen Regelungen zur anwaltlichen Amtstracht, da das eine das Standes- bzw. Berufsrecht und das andere die sich aus der Gerichtsverfassung und dem Verfahrensrecht ergebenden Pflichten betreffe; beide Regelungen stünden unabhängig nebeneinander.

    e) § 176 GVG gibt in diesem Zusammenhang - um zu der Ausgangsfrage nach der Rechtsgrundlage des angefochtenen Beschlusses zurückzukehren - dem Vorsitzenden als Sitzungspolizei grundsätzlich die Befugnis, einen (aus prinzipiellen Erwägungen) ohne Robe auftretenden Rechtsanwalt in der betreffenden Sitzung zurückzuweisen (BVerfG NJW 1970, 851 ff. ohne Nennung einer Ermächtigungsgrundlage; BGH NJW 1977, 399 ff.; BayVerfG AnwBl 72, 228 f.; KG NJW 1970, 482 ff.; OLG Karlsruhe, NJW 1977, 309 ff.; OLG Braunschweig, NJW 1995, 2113 ff.; Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., 2008, Rn 4 zu § 176 GVG; Meyer-Goßner, a.a.O. Rn 11 zu § 176 GVG; Malmendier NJW 1997, 232 ff.; a.A.: LAG Hannover, a.a.O.; Kissel, a.a.O., Rn 20 zu § 176; LR Wickern, StPO.

  • LG Augsburg, 30.06.2015 - 31 O 4554/14

    Robenzwang für Rechtsanwälte vor dem Amtsgericht Augsburg in Zivilsachen

    Diese landesrechtliche Regelung stellt eine inhaltliche Konkretisierung des bundeseinheitlichen Gewohnheitsrechtes dar (vgl. OLG München, Beschluss vom 14.07.2006, 2 Ws 679/06 und 2 Ws 684/06; OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.04.1995, Aktenzeichen 1 W 12/95).
  • LAG Niedersachsen, 29.09.2008 - 16 Ta 333/08

    Zulässigkeit eines Ausschlusses des Rechtsanwaltes von der mündlichen Verhandlung

    Ob das Arbeitsgericht eine Vertagung in Betracht ziehen durfte, um die Einleitung und Durchführung von Maßnahmen abzuwarten, die durch die Rechtsanwaltskammer durchgeführt werden können entsprechend der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), ist hier nicht zu entscheiden (vgl. Kissel, aaO., § 176 Rdnrn. 41 - 43, Bundesverfassungsgericht, aaO., BGH, Beschluss vom 11.02.1998, Az. 3 StE 7/94 - 1) (2) StB 3/98 in NJW 98, 1420, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.1976, Az. 2 Ws 143/76 in NJW 77, 309 - 311 OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.04.1995, Az. 1 W 12/95 in NJW 1995, 2113 - 2115, OLG München, Beschluss vom 14.07.2006, Az. 2 WS 679/06 in NJW 2006, 3079 - 3080).
  • OLG Rostock, 31.03.2008 - 1 W 14/08

    Richterablehnung: Ablehnungsrecht eines Prozessbevollmächtigten; fehlende

    Denn dieses allgemein geforderte legitime Verlangen der Rechtsverfolgung kann dann nicht angenommen werden, wenn die Ablehnung rechtsmissbräuchlich ist, also mit ihr offensichtlich nur das Verfahren verschleppt oder sonstige verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden sollen (vgl. Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn. 6; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 42 Rn. 5), wie es etwa der Fall ist bei einem nicht ernsthaft gemeinten oder unter einem Vorwand gestellten Ablehnungsgesuch (um beispielsweise einen nicht genehmen Richter im Wege taktischer Manipulation auszuschalten (vgl. LSG Hessen, MDR 1986, 436; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn. 6 u. Rn. 29 m.w.N.); der gesetzliche Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) darf indes nicht der Manipulation preisgegeben werden (ebenso OLG Braunschweig, NJW 1995, 2113).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 29.09.1995 - 1 W 12/95   

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https://dejure.org/1995,9585
OVG Saarland, 29.09.1995 - 1 W 12/95 (https://dejure.org/1995,9585)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.09.1995 - 1 W 12/95 (https://dejure.org/1995,9585)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. September 1995 - 1 W 12/95 (https://dejure.org/1995,9585)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fraktionsmitglied; Fraktionsausschluß ; Wichtiger Grund; Partei; Bürgermeister; Wahlkampfverhalten

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 462
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Saarland, 20.04.2012 - 2 B 105/12

    Ausschluss aus einer Gemeinderatsfraktion

    Im Falle eines Fehlens von bei der Bildung der Fraktion (§ 30 Abs. 5 KSVG) getroffener Absprachen in Form einer Geschäftsordnung und in Ermangelung entsprechender gesetzlicher Vorgaben im Saarländischen Kommunalrecht ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Fraktionsausschlusses auf Rechtsgrundsätze des Zivilrechts zurückzugreifen, die allgemein auf das persönliche Zusammenwirken mehrerer Beteiligter angelegte Dauerrechtsverhältnisse kennzeichnen.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.1995 - 1 W 12/95 -, SKZ 1996, 19) Wegen der nicht unerheblichen Auswirkungen des Ausschlusses aus der Fraktion für die politische Stellung und für die Arbeit in der Gemeindevertretung ist zunächst ein rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechendes Verfahren im Vorfeld des Ausschlusses einzuhalten.

    Entgegen der vom Antragsteller auch im Beschwerdeverfahren erneut vertretenen Auffassung bedarf es insoweit keines einstimmigen Beschlusses der übrigen Fraktionsmitglieder.(vgl. etwa Geis, Kommunalrecht, 2. Auflage 2011, § 11 Rn 98, Gern, Deutsches Kommunalrecht, 3. Auflage 2003, Rn 423, Schmidt-Jortzig/Hansen, NVwZ 1994, 116, 119, in der Sache ebenso: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.1995 - 1 W 12/95 -, SKZ 1996, 19) Die Entscheidung ist im Sitzungsprotokoll dokumentiert und unterliegt auch ansonsten keinen weitergehenden formalen Anforderungen.

    Der in dem Fraktionsausschluss zu erblickende Akt interner Selbstgestaltung unter Wahrnehmung kollektiver politischer Verantwortung unterliegt nur einer eingeschränkten Überprüfung durch die Gerichte.(vgl. dazu etwa Schmidt-Jortzíg/Hansen, NVwZ 1994, 116, 119/120) Diese muss sich auf Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, die Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und auf eine Beachtung des Willkürverbots beschränken.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.1995 - 1 W 12/95 -, SKZ 1996, 19 = NVwZ-RR 1996, 462, zust. VG Braunschweig, Beschluss vom 12.9.2007 - 1 A 37/07 -, juris, Schmidt-Jortzig/Hansen NVwZ 1994, 116, 119) Auch die Verankerung der Fraktionen letztlich im "politischen Raum" verbietet eine uneingeschränkte inhaltliche gerichtliche Kontrolle in diesem Bereich durch die staatlichen Gerichte.(vgl. auch dazu Erdmann, DÖV 1988, 907, 912, unter Verweis auf die Rechtsprechung zur gerichtlichen Kontrolle von Vereinsausschlüssen) Das unterliegt auch deshalb keinen grundsätzlichen rechtlichen Bedenken, weil im Rahmen eines solchen kommunalrechtlichen "Innerorganstreits" nicht wie in Außenrechtsverhältnissen geschützte Individualrechte des Antragstellers als Person in Rede stehen, sondern allein innerorganschaftliche Kompetenzen, die dem Antragsteller als Mitglied des Stadtrats und der in diesem durch Zusammenschluss gebildeten Antragsgegnerin nicht um seiner selbst willen, sondern im Interesse der Kommune zugewiesen wurden, und die daher weder aus seinen Grundrechten herzuleiten, noch im Schutzbereich der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG anzusiedeln sind.(so beispielsweise OVG Münster, Beschluss vom 20.7.1992 - 15 B 1643/92 - DÖV 1993, 208, mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Darüber hinaus stellt der Umstand, dass sich der Antragsteller im Frühjahr 2011 offenbar mit dem Gedanken getragen hat, zumindest parteiintern anstelle oder auch neben dem bisherigen Amtsinhaber, der ebenfalls der CDU angehört, bei der Urwahl des Oberbürgermeisters von E-Stadt zu kandidieren noch keine inhaltliche "Entfernung von Grundwerten der Partei" dar, die bereits seinen Ausschluss aus der Stadtratsfraktion hätte rechtfertigen können.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.1995 - 1 W 12/95 -, SKZ 1996, 19 = NVwZ-RR 1996, 462, zust. Gern, Deutsches Kommunalrecht, 3. Auflage 2003 Rn 423) Der Vorwurf in der "Anhörung" vom 24.11.2011 betrifft auch nicht diesen Umstand, sondern stellt zentral auf ein Verhalten gegenüber Fraktionskolleginnen und -kollegen ab, die seinerzeit nicht bereit waren, eine Kandidatur des Antragstellers zu unterstützen.

  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 53/05

    Verfassungsmäßiger Ausschluss eines Abgeordneten aus der FDP-Fraktion

    Soweit in Teilen der Rechtsprechung als formelle Voraussetzung eines Fraktionsausschlusses neben der Gewährleistung ausreichenden Gehörs auch die "Anwesenheit des betroffenen Fraktionsmitgliedes" gefordert wird (vgl. zum dortigen Landesverfassungsrecht: VerfGBbg, Urteil vom 16. Oktober 2003, a. a. O., NVwZ-RR 2004, 161 ; ähnlich für den kommunalrechtlichen Bereich: OVG Saar, Beschluss vom 29. September 1995, NVwZ-RR 1996, 462), kann dies jedenfalls nicht ausnahmslos gelten.

    Zwar wird in der uneinheitlichen, jeweils den Besonderheiten der einzelnen Kommunalverfassungen verpflichteten kommunalrechtlichen Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, dass nicht nur die Abstimmung über einen Ausschlussantrag den ordentlichen Fraktionsmitgliedern (Abgeordneten) vorbehalten sei, sondern auch allein diese an der vorhergehenden Aussprache und Beratung teilnehmen dürften (z. B.: HessVGH, NVwZ 1992, 506; offengelassen bei OVG Saar, a. a. O., NVwZ-RR 1996, 462; a. A.: OVG NW, NVwZ 1993, 399).

    Weiterhin besteht ein wichtiger Grund dann, wenn das Mitglied das Vertrauensverhältnis in sonstiger Art so nachhaltig gestört hat, dass den übrigen Fraktionsmitgliedern die weitere Zusammenarbeit nicht zugemutet werden kann (vgl. OVG Berlin, a. a. O.; OVG NW, NVwZ 1993, 399; OVG Saar, NVwZ-RR 1996, 462).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2003 - LVerfG 10/02

    Fraktionsausschluss

    Im Übrigen befassen sich Rechtsprechung und Schrifttum vor allem mit dem Ausschluss aus kommunalen Fraktionen (vgl. OVG Münster, Beschluss v. 21. November 1988 - 15 B 2380/88 -, NJW 1989, 1105; Beschluss v. 20. Juli 1992 - 15 B 1643/92 -, NVwZ 1993, 399 f.; VGH Kassel, Beschluss v. 13. Dezember 1989 - 6 TG 3175/89 -, NVwZ 1990, 391; OVG Saarlouis, Beschluss v. 29. September 1995 - 1 W 12/95 -, NVwZ-RR 1996, 462; Erdmann a.a.O., S. 912).
  • VG Hannover, 07.02.2024 - 1 B 5718/23

    Fraktionsausschluss; Rat der Stadt Hannover; strafrechtliche Ermittlungen;

    "Ein den Ausschluss eines Mitglieds rechtfertigender "wichtiger Grund" ist gegeben, wenn zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der Fraktion Umstände vorliegen, die das Vertrauensverhältnis innerhalb der Fraktion nachhaltig und derart stören, dass den übrigen Fraktionsmitgliedern eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BbgVerfG, Beschl. v. 16.10.2003 - VfGBbg 4/03 - NVwZ-RR 2004, 161 = DÖV 2004, 205; OVG Saarlouis, Beschl. v. 29.9.1995 - 1 W 12/95 - NVwZ-RR 1996, 462; VG Braunschweig, Urt. v. 12.9.2007 - 1 A 37/07 - juris; Wefelmeier, a.a.O., § 39b RdNr. 48).

    Die gerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob die Entscheidung auf ausreichender Beurteilungsgrundlage getroffen worden ist und der Fraktionsausschluss gegen gesetzliche Bestimmungen, Geschäftsordnungen, ungeschriebene Rechtsregeln, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bzw. das Willkürverbot verstößt (vgl. BbgVerfG, Beschl. v. 16.10.2003, a.a.O.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 29.9.1995, a.a.O.; Schmidt-Jortzig/Hansen, Rechtsschutz gegen Fraktionsausschlüsse im Gemeinderat, NVwZ 1994, 116 [119]; Meyer, a.a.O., S. 76; a.A. Wefelmeier, a.a.O., § 39b RdNr. 55).".

  • VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 37/07

    Beurteilungsspielraum; Fraktion; Fraktionsausschluss; Fraktionsmitglied;

    Ein den Ausschluss eines Mitglieds rechtfertigender "wichtiger Grund" ist gegeben, wenn Umstände vorliegen, die das Vertrauensverhältnis nachhaltig und derart stören, dass den übrigen Fraktionsmitgliedern eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. vom 29.09.1995 - 1 W 12/95 -, NVwZ-RR 1996, 462; VG Oldenburg, Beschl. vom 30.08.2002, a.a.O.; Wefelmeier, a.a.O., § 39b Rn. 48, m.w.N.).

    Die Kontrolle seitens der Gerichte ist auf Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, Geschäftsordnungen, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Willkürverbot beschränkt (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. vom 29.09.1995, a.a.O.; VG Oldenburg, Beschl. vom 30.08.2002, a.a.O.; VG Lüneburg; Beschl. vom 08.08.2005, a.a.O. Schmidt-Jortzig/Hansen, NVwZ 1994, 116; 119; Lenz NVwZ 2005, 364, 368).

  • VG Gießen, 30.05.2003 - 8 G 1662/03

    Fraktionsausschluss

    Demzufolge kann in Rechtsstreitigkeiten der vorliegenden Art - unbesehen des korrekten Verfahrens - lediglich überprüft werden kann, ob dem Fraktionsausschluss gesetzliche Bestimmungen, ungeschriebene Rechtsregeln oder Geschäftsordnungsvorschriften entgegenstehen und die Maßnahme nicht grob unverhältnismäßig bzw. willkürlich erscheint (VG Gießen, B. v. 27.05.1987 - II/1 E 185/87 -, Seite 4 f., OVG Saarland, B. v. 29.09.1995 - 1 W 12/95 -, Seite 5 f.; Schmidt-Jortzig/Hansen, a.a.O., 119 f.).
  • VG Gießen, 02.10.2023 - 8 L 2375/23

    Fraktionsausschluss

    Demzufolge kann auch in Rechtsstreitigkeiten der vorliegenden Art lediglich überprüft werden, ob dem Fraktionsausschluss gesetzliche Bestimmungen, ungeschriebene Rechtsregeln oder Geschäftsordnungsvorschriften bzw. Satzungen entgegenstehen und die Maßnahme nicht grob unverhältnismäßig bzw. willkürlich erscheint (Saarl. OVG, Beschluss vom 29. September 1995 - 1 W 12/95 -, NVwZ-RR 1996, 462 f.; VG Gießen, Beschluss vom 30. Mai 2003 - 8 G 1662/03 -, juris, Rdnr. 14; Schmidt-Jortzig/Hansen, a.a.O., 119 f.).
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