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   KG, 11.12.2007 - 1 W 125/06   

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https://dejure.org/2007,10121
KG, 11.12.2007 - 1 W 125/06 (https://dejure.org/2007,10121)
KG, Entscheidung vom 11.12.2007 - 1 W 125/06 (https://dejure.org/2007,10121)
KG, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 1 W 125/06 (https://dejure.org/2007,10121)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für den gesonderten, von sonstigen Aufgabenkreisen unabhängigen Aufgabenkreis "Vertretung gegenüber Institutionen, Sozialleistungsträgern, Behörden und Gerichten"; Krankhaftes Betreiben einer Vielzahl von behördlichen oder ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einwilligungsvorbehalt wegen einer Vielzahl von Verfahren

  • Judicialis

    BGB § 1896; ; BGB § 1903

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896; BGB § 1903
    Voraussetzungen für Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für Aufgabenkreis "Vertretung gegenüber Institutionen, Sozialleistungsträgern, Behörden und Gerichten"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts erfordert Betreuerbestellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 101
  • FamRZ 2008, 1114
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06

    Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei massenhafter

    Auszug aus KG, 11.12.2007 - 1 W 125/06
    Fortführung von Senat, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - 1 W 60/06 -, FGPrax 2007, 220 = BtPrax 2007, 84 = OLG-Report 2007, 562, und vom 27. November 2007 - 1 W 243/07.

    Das ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Betroffene krankheitsbedingt dazu neigt, eine Vielzahl solcher Verfahren zu betreiben, und sich dadurch schädigt (Senat, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - 1 W 60/06 -, FGPrax 2007, 220, 222, und vom 27. November 2007 - 1 W 243/07 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 1896 BGB, Rdn. 138).

    Allerdings hat der Senat bereits entschieden, dass die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für Behördenangelegenheiten und gerichtliche Auseinandersetzungen in Betracht kommen kann, wenn ein solcher Einwilligungsvorbehalt geeignet ist, eine erhebliche Gefährdung des Vermögens des Betroffenen abzuwenden, da dessen Verfahrenshandlungen infolge des Einwilligungsvorbehalts von vornherein unwirksam sind und gerichtliche Gebühren nicht entstehen oder erhoben werden, weil Anträge eines Prozessunfähigen keine Haftung begründen (Senat, FGPrax 2007, 220, 222).

  • KG, 27.11.2007 - 1 W 243/07

    Betreuerbestellung: Übertragung des Aufgabenkreises "Vertretung vor Behörden und

    Auszug aus KG, 11.12.2007 - 1 W 125/06
    Fortführung von Senat, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - 1 W 60/06 -, FGPrax 2007, 220 = BtPrax 2007, 84 = OLG-Report 2007, 562, und vom 27. November 2007 - 1 W 243/07.

    Das ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Betroffene krankheitsbedingt dazu neigt, eine Vielzahl solcher Verfahren zu betreiben, und sich dadurch schädigt (Senat, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - 1 W 60/06 -, FGPrax 2007, 220, 222, und vom 27. November 2007 - 1 W 243/07 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 1896 BGB, Rdn. 138).

  • BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 83/01

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Auszug aus KG, 11.12.2007 - 1 W 125/06
    Ein Betreuer darf nur für die Angelegenheiten bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist, d.h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BayObLG, FamRZ 2001, 1244 f.).
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97

    Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus KG, 11.12.2007 - 1 W 125/06
    Die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG, FamRZ 1998, 454).
  • OLG Köln, 07.09.2004 - 23 WLw 6/04

    Erfüllungseinwand im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus KG, 11.12.2007 - 1 W 125/06
    Deshalb ist bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Einwilligungsvorbehalts auch die Berechtigung der Betreuung zu prüfen (BayObLG, OLG-Report 2004, 435; Jurgeleit/Deusing, Betreuungsrecht, § 1903 BGB, Rdn. 7).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.2011 - 4 W 112/11

    Streitwertbemessung: Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Zutrittsgewährung

    Wenn sich die weit überwiegende Kasuistik (aus der obergerichtlichen Rechtsprechung: Senat, Beschl. v. 16.1.2009 - 4 W 7/09-3; Saarländisches OLG, Beschl. v. 15.5.2006 - 1 W 125/06-26-; Beschl. v. 12.3.2010 - 8 W 70/10-9-; OLG Brandenburg, RdE 2010, 229; OLG Oldenburg, Beschl. v. 22.10.2009 - 5 W 54/09; OLG Schleswig, NZM 2009, 680; OLG Hamburg, Beschl. v. 17.1.2008 - 14 W 3/08; OLG Braunschweig, NJW-RR 2006, 1584; OLG Köln, Beschl. v. 5.12.2005 - 5 W 161/05) darauf verständigt hat, auch das Interesse der Versorgungsunternehmen in die Streitwertfestsetzung einzubeziehen, einen noch größeren Zahlungsausfall zu vermeiden, der aus einer fortdauernden, in Vorleistung erfolgenden Belieferung der säumigen Kunden droht, war die Grenze einer zulässigen Ermessensausübung erreicht.
  • KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09

    Betreuung: Notwendigkeit der Betreuerbestellung für den Aufgabenkreis

    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine solche Bestimmung nur dann in Betracht kommt, wenn der Betroffene krankheitsbedingt dazu neigt, eine Vielzahl von behördlichen und gerichtlichen Verfahren zu betreiben und diese Verfahren zu einer Gefährdung des Vermögens des Betroffenen führen können (Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 1 W 125/06 -, FGPrax 2008, 101; Beschluss vom 27. November 2007 - 1 W 243/07 -, FGPrax 2008, 62).
  • LG Saarbrücken, 14.04.2011 - 15 O 56/11

    Streitwertbemessung bei einem auf Zutritt zwecks Sperrung der Energiezufuhr

    Rückständige Zahlungsverpflichtungen, wie sie die Verfügungsklägerin außerdem noch berücksichtigt wissen möchte, sind nicht, auch nicht anteilig, streitwerterhöhend zu berücksichtigen (anders möglicherweise bei einer Klage des Kunden auf Weiterversorgung, dazu Saarl. OLG v. 15. Mai 2006, 1 W 125/06-26, Bl. 98 GA).
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