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   OVG Saarland, 21.09.1989 - 1 W 144/89   

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https://dejure.org/1989,3464
OVG Saarland, 21.09.1989 - 1 W 144/89 (https://dejure.org/1989,3464)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21.09.1989 - 1 W 144/89 (https://dejure.org/1989,3464)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21. September 1989 - 1 W 144/89 (https://dejure.org/1989,3464)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entziehung; Fahrerlaubnis; Probezeit; Nachschulung; Führerschein; Verschulden; Frist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 2a Abs. 2, Abs. 3; StVZO §§ 12d, 12f

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 87
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2006 - 10 B 10275/06

    Verhältnismäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung bei Teilnahme an einem

    Von daher könnte eine derartige Unverhältnismäßigkeit allenfalls dann angenommen werden, wenn der Betroffene entweder noch während des Fristlaufs gegenüber der Verkehrsbehörde dartut, dass er auf Grund besonderer Gegebenheiten gehindert sei, die ihm gesetzte Frist einzuhalten, und deshalb um deren Verlängerung bitte und sich die Behörde dieser Bitte zu Unrecht verschlossen hätte, oder falls er sich erst nach deren Ablauf meldet, zusätzlich dartut, dass er über diese Unmöglichkeit der Einhaltung der gesetzten Frist für die Teilnahme am Aufbauseminar hinaus außerdem auch noch ohne Verschulden außer Stande gewesen sei, diese Hinderungsgründe fristgerecht vorzubringen, jedoch der Anordnung sobald wie möglich Folge leisten werde bzw. zwischenzeitlich bereits Folge geleistet habe (vgl. zum Ganzen VG Köln, NZV 1988, 199, OVG Saarlouis NZV 1990, 87, VGH Kassel 1993, 87).
  • VG Schleswig, 05.03.2001 - 3 A 289/99

    Fahrerlaubnis, Aufbauseminar, Ordnungswidrigkeit

    Zwar knüpft der gesetzliche Entziehungstatbestand allein an die objektive Fristversäumung an, so dass es grundsätzlich unerheblich ist, ob der Kraftfahrer die Fristversäumung zu vertreten hat (VGH Kassel, Beschluss vom 26.08.1992 - 2 TH 760/92 -, NZV 1993, 87, 87; OVG Saarlouis, Beschluss vom 21.09.1989 - 1 W 144/89 -, NZV 1990, 87, 87; jeweils für § 2 a Abs. 3 StVG; Jagusch/Hentschel, StraßenverkehrsR., 35. Aufl. 1999, § 4 StVG, Rn. 16).

    (vgl. Jagusch/Hentschel, StraßenverkehrsR, aaO, § 4 StVG, Rn. 16, § 2 a StVG, Rn. 15; VG Meiningen, Beschluss vom 04.09.1885, ZfS 1996, 159, 159 für § 2 a StVG; für § 2 a Abs. 3 StVG offengelassen von VGH Kassel, Beschluss vom 26.08.1992, NZV 1993, 87, 87; OVG Saarlouis, Beschluss vom 21.09.1989, NZV 1990, 87, 87).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 5 MB 39/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Versäumung der Frist zur Teilnahme an einem

    § 2a Abs. 3 StVG macht die Rechtsfolge der Führerscheinentziehung nicht von einem Verschulden des Nachschulungspflichtigen an der Versäumung der dafür gesetzten Frist abhängig (OVG Saarlouis, Beschluss vom 21. September 1989 - 1 W 144/89, beckonline.de; vgl. auch Trésoret in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 2a StVG (Stand: 06.01.2020), Rn. 199).
  • VG Saarlouis, 11.06.2018 - 5 L 752/18

    Entzug der Fahrerlaubnis auf Probe wegen der innerhalb der gesetzten Frist nicht

    Die spätere Teilnahme an dem Aufbauseminar lässt die sich aus § 2a Abs. 3 StVG ergebende Verpflichtung der Fahrerlaubnisbehörde, die Fahrerlaubnis zu entziehen, nicht nachträglich entfallen.(OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2012 - 1 S 53.12 - Hess. VGH, Beschluss vom 26.08.1992 - 2 TH 769/92 -, NZV 1993, 87; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.09.1989 - 1 W 144/89 -, NZV 1990, 87).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2012 - 1 S 53.12

    Fahrerlaubnisentziehung; Fahrerlaubnis auf Probe; Aufbauseminar; Anordnung;

    Mit Ablauf der Frist wird die Verpflichtung der Verkehrsbehörde zur Entziehung der Fahrerlaubnis begründet, wobei die spätere Teilnahme an dem Aufbauseminar diese Pflicht nicht nachträglich entfallen lässt (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 26. August 1992 - 2 TH 769/92, NZV 1993, 87; OVG Saarlouis, Beschluss vom 21. September 1989 - 1 W 144/89, NZV 1990, 87).
  • VGH Bayern, 07.11.2011 - 11 CS 11.2109

    Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger

    Die Frage der Rechtmäßigkeit der Teilnahmeanordnung nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG wird im Anfechtungsprozess gegen eine aufgrund von § 2a Abs. 3 StVG ergangene Entziehung der Fahrerlaubnis nicht mehr geprüft (OVG Saarlouis vom 21.9.1989 NZV 1990, 87; OVG Magdeburg vom 8.7.1998 NJW 1999, 442).
  • VG Saarlouis, 16.04.2020 - 5 L 255/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe - sofortige Vollziehbarkeit der Anordnung

    Beschlüsse der Kammer vom 11.06.2018 und vom 17.12.2018, a.a.O.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.09.1989 - 1 W 144/89 -, NZV 1990, 87; Hessischer VGH, Beschluss vom 26.08.1992 - 2 TH 769/92 -, NZV 1993, 87; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2012 -, a.a.O..
  • OVG Saarland, 13.06.1991 - 1 W 56/91

    Aussetzung der Vollziehung von Fahrerlaubnismaßnahmen

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  • VG Braunschweig, 29.07.2003 - 6 B 275/03

    Aufbauseminar; Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; Fristversäumung;

    Da die Anordnung zur Seminarteilnahme wie alle anderen Maßnahme nach § 4 Abs. 3 StVG zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführern und -haltern ausgehen, geboten ist, knüpft der gesetzliche Entziehungstatbestand allein an der (objektiven) Fristversäumung an und setzt ein Verschulden des Betroffenen nicht voraus (vgl. VGH Kassel, Beschl. vom 26.08.1992- 2 TH 760/92, NVZ 1993, 87; OVG Saarlouis, Beschl. vom 21.09.1989 - 1 W 144/89, NZV 1990, 87, jew. zu § 2 a Abs. 3 StVG; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 4 StVG Rn. 16 m. w. Nw.).
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