Weitere Entscheidung unten: KG, 10.07.2007

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 30.11.2007 - 1 W 193/07 - 40   

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https://dejure.org/2007,15749
OLG Saarbrücken, 30.11.2007 - 1 W 193/07 - 40 (https://dejure.org/2007,15749)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.11.2007 - 1 W 193/07 - 40 (https://dejure.org/2007,15749)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. November 2007 - 1 W 193/07 - 40 (https://dejure.org/2007,15749)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Briefkopfangabe von Rechtsanwälten "zugelassen beim OLG und LG"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von erstinstanzlichen Kosten eines Rechtsstreits; Übereinstimmende Erklärung über die Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache; Allgemeine Grundsätze des Kostenrechts; Erfordernis der Zulassung eines ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Werbung - Zur Angabe "zugelassen am LG und OLG"

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 49

    §§ 2, 3 UWG
    Werbung - Zur Angabe "zugelassen am LG und OLG"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Anwaltswerbung - Werbung mit Universalzulassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 176
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 22.06.2012 - 6 U 4/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts mit der Zulassung "auch" am

    Die Revision ist mit Blick auf die Abweichung von der Entscheidung des OLG Saarbrücken (GRUR-RR 08, 176) gem. § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zuzulassen.
  • KG, 14.06.2013 - 5 W 119/13

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei einer Rechtsanwaltswerbung zur Zulassung an

    Die am unteren Rand der Homepage eines Rechtsanwalts - nach Herunterscrollen - im Abschnitt "Impressum" unter anderem auffindbare, in kleiner Schrift gehaltene und nicht hervorgehobene Angabe "zugelassen an allen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten - sowie am Kammergericht Berlin" ist nicht als irreführende Werbung (mit einer Selbstverständlichkeit) zu beurteilen (Fortführung von bzw. Abgrenzung zu OLG Saarbrücken, 30. November 2007, 1 W 193/07, GRUR-RR 2008, 176; OLG Köln, 22. Juni 2012, 6 U 4/12, WRP 2012, 1454; entgegen OLG Bremen, 20. Februar 2013, 2 U 5/13, WRP 2013, 933).(Rn.8) (Rn.9).

    Sonach liegt im Streitfall keine unzulässige, irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten vor (im Ergebnis ebenso: OLG Saarbrücken GRUR-RR 2008, 176; anders bei solcher Werbung im Briefkopf: OLG Köln WRP 2012, 1454; wohl strenger als hier : OLG Bremen, Beschl. v. 20.02.2013 - 2 U 5/13).

  • LG Aschaffenburg, 20.11.2008 - 1 HKO 159/08

    Wettbewerbsverstoß: Hinweis auf die Vertretungsbefugnis bei allen Amts-, Land-

    Demgegenüber betrachte das Saarländische Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 30.11.2007 Az. 1 W 193/07 - 40, den Hinweis "zugelassen am LG und OLG" nicht einmal als Wettbewerbshandlung i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, es sei dementsprechend zweifelhaft, ob diese Angabe objektiv geeignet sei, die Stellung eines Rechtsanwalts im Wettbewerb mit anderen Anwaltskanzleien zu fördern.

    Dennoch geht die Kammer aus anderen Gründen davon aus, dass die Erheblichkeitsschwelle des § 3 UWG im Zusammenhang mit dem angegriffenen Briefkopf der Beklagten nicht überschritten ist und letztlich - trotz der Detailabweichungen im konkreten Einzelfall - die Überlegungen relevant sind, die auch der Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 30.11.2007 (GRUR-RR 2008, 176/177) zugrunde gelegt worden sind.

  • LG Aschaffenburg, 30.10.2008 - 1 HKO 159/06

    Der Rechtsanwalt darf in die Irre führen

    Demgegenüber betrachte das Saarländische OLG in seinem Beschluss vom 30.11.2007 Az. 1 W 193/07 - 40, den Hinweis "zugelassen am LG und OLG" nicht einmal als Wettbewerbshandlung i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, es sei dementsprechend zweifelhaft, ob diese Angabe objektiv geeignet sei, die Stellung eines Rechtsanwalts im Wettbewerb mit anderen Anwaltskanzleien zu fördern.

    Dennoch geht die Kammer aus anderen Gründen davon aus, dass die Erheblichkeitsschwelle des § 3 UWG im Zusammenhang mit dem angegriffenen Briefkopf der Beklagten nicht überschritten ist und letztlich - trotz der Detailabweichungen im konkreten Einzelfall - die Überlegungen relevant sind, die auch der Entscheidung des Saarländischen OLG vom 30.11.2007 (GRUR-RR 2008, 176/177) zugrunde gelegt worden sind.

  • LG Frankenthal, 05.08.2008 - 1 HKO 27/08
    Erforderlich ist jedoch stets, dass die beanstandete Wettbewerbshandlung tatsächlich geeignet ist, wettbewerblich geschützte Interessen der Marktteilnehmer zu beeinträchtigen, und die zu erwartenden Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Schwere der Verletzungshandlung, ihre Dauer, die Anzahl der Betroffenen, eine eventuelle Nachahmungsgefahr oder sonstige Umstände so erheblich erscheinen, dass ihnen kein Bagatellcharakter mehr beigemessen werden kann vgl. OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2008, 176 m.w.N.) Wenn ein Mandant die Kanzlei der Verfügungsbeklagten nur wegen des streitgegenständlichen Hinweises auf deren umfassende Auftretungsberechtigung beauftragt, dann ist dies durchaus geeignet, wettbewerblich geschützte Interessen der Marktteilnehmer zu beeinträchtigen.

    Dort wurde nämlich (GRUR-RR 2008, 176, 177) der Bagatelicharakter des - unzutreffenden - Hinweises "zugelassen am Landgericht und Oberlandesgericht Saarbrücken" damit begründet, dieser Hinweis sei eher geeignet, sich nachteilig auf die Einschätzung der Kanzlei des Verfügungsbeklagten auszuwirken, als Werbeeffekte zu ihren Gunsten zu entfalten, weil dieser Hinweis zu der Fehlvorstellung veranlassen könne, die Verfügungsbeklagten seien ausschließlich am Oberlandesgericht und am Landgericht zugelassen und dürfen deshalb im Gegensatz zu anderen Anwälten, die keine entsprechenden besonderen Angaben zu ihrer Zulassung machten, nicht bei allen ordentlichen Gerichten Deutschlands auftreten.

  • LG Dresden, 05.09.2008 - 42 HKO 227/08

    Der Rechtsanwalt darf nicht in die Irre führen

    Diese (vom OLG Saarbrücken im Beschluss vom 30.11.2007 - 1 W 193/07 = GRUR-RR 2008, 176 angestellte) Erwägung setzt jedoch voraus, dass der angesprochene Verkehrs kreis die Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts kennt.

    Der Verweis des Verfügungsbeklagten auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 30.11.2007 - 1 W 193/07 - verfängt auch insoweit nicht.

  • AnwG Tübingen, 19.12.2008 - A 3/08

    "Zugelassen bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten"

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass im zitierten Beschl. des Saarländischen OLG v. 30.11.2007 - 1 W 193/07- der verfügungsbeklagte RA auf dem Briefkopf "nur" angegeben hatte: "Zugelassen am OLG und LG Dresden".
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Rechtsprechung
   KG, 10.07.2007 - 1 W 193/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12424
KG, 10.07.2007 - 1 W 193/07 (https://dejure.org/2007,12424)
KG, Entscheidung vom 10.07.2007 - 1 W 193/07 (https://dejure.org/2007,12424)
KG, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 1 W 193/07 (https://dejure.org/2007,12424)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Gebühr für Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung nach Verlust im Bereich des Gerichts; Unrichtige Sachbehandlung; Nichterhebung von Kosten bei leichtem Verfahrensverstoß

  • Judicialis

    GKG § 21; ; GKG-KV 2110

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 21 Abs. 1 Satz 1
    Gebühr für Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung nach Verlust im Bereich des Gerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.09.1962 - VII ZR 20/62

    Annahme einer unrichtigen Behandlung i.S.d. § 7 Gerichtskostengesetz (GKG)

    Auszug aus KG, 10.07.2007 - 1 W 193/07
    Eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG ist gegeben, wenn das Gericht gegen eine eindeutige gesetzliche Norm verstoßen hat und dies offen zu Tage tritt oder wenn dem Gericht ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (BGH NJW 1962, 2107; BfH/NV 2005, 2012 f.; Beschluss vom 21.08.2006 - VE 1/06 - juris).

    Soweit die Bezirksrevisorin dazu die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW 1962, 2107) anführt, wonach "nicht jeder kleine Fehler die Nichterhebung der Kosten" rechtfertige, verhilft dies der Beschwerde nicht zum Erfolg.

  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 217/04

    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Unklarheiten bei der

    Auszug aus KG, 10.07.2007 - 1 W 193/07
    Vielmehr wird grundsätzlich ein schwerer Verfahrensverstoß verlangt, um zu verhindern, dass es zu einer Kette nicht endender Nichterhebungsverfahren kommt (BGH MDR 2005, 956).
  • OLG Dresden, 11.08.2009 - 3 W 790/09

    Gerichtsgebühren für die neue Erteilung einer auf dem Postweg verloren gegangenen

    Die von der Kammer herangezogene Entscheidung des Kammergerichts vom 10.07.2007 - 1 W 193/07 (KGR 2007, 928) besagt nichts anderes.
  • OLG Frankfurt, 01.06.2022 - 18 W 18/21

    Keine Erstattungspflicht für sog. "Verhaftungsgehilfen"

    Insoweit gelten die im Fall des wortgleichen § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG anzuwendenden Grundsätze (vgl. zu diesem BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - XII ZR 217/04, juris; KG Berlin, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 1 W 193/07, juris Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - I-10 W 96/12, juris Rn. 9; vgl. BeckOK KostR/Herrfurth, 37. Ed. 1.4.2022, GvKostG § 7 Rn. 6).
  • KG, 30.06.2009 - 9 W 161/08

    Notargebühren: Weitere Ausfertigung einer vollstreckbaren Urkunde nach Verlust

    Es gelten hier die Grundsätze, wie sie für den Verlust von Urteilsausfertigungen entwickelt worden sind: Eine unrichtige Sachbehandlung i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 1 GKG wird nur bei einem (offensichtlichen) Fehler von Angehörigen staatlicher Rechtspflege angenommen (KG, Beschluss vom 5.09.2009 - 1 W 373/07 unter Hinweis auf KG, Beschluss vom 10.07.2007 - 1 W 193/07, AGS 2007, 639 = KGR 2007, 928).
  • KG, 05.05.2009 - 1 W 373/07

    Gerichtskostenansatz für die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung

    (Ergänzung zu Senat, Beschluss vom 10. Juli 2007, 1 W 193/07).
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