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   OLG München, 20.08.2001 - 1 W 2066/01   

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https://dejure.org/2001,7877
OLG München, 20.08.2001 - 1 W 2066/01 (https://dejure.org/2001,7877)
OLG München, Entscheidung vom 20.08.2001 - 1 W 2066/01 (https://dejure.org/2001,7877)
OLG München, Entscheidung vom 20. August 2001 - 1 W 2066/01 (https://dejure.org/2001,7877)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notanwalt; Anwaltszwang; Säumnis in der Berufungsverhandlung; Verwerfung der Berufung; Nichteinlegung eines Rechtsmittels

  • Judicialis

    BGB § 839 Abs. 3; ; ZPO § 78 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 3; ZPO § 78b
    Prozessuale Erfordernisse im Amtshaftungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 724
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 24.03.2011 - I ZA 1/11

    Anwaltszwang im Verfahren der sofortigen Beschwerde bzw. der Anhörungsrüge nach

    Im Fall der ablehnenden Entscheidung über die begehrte Beiordnung eines Notanwalts nach § 78b Abs. 2 ZPO kann für eine Anhörungsrüge die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht verlangt werden, da es der Partei nicht gelungen ist, einen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt zu finden und sie folglich nicht in der Lage ist, sich anwaltlich vertreten zu lassen (vgl. für den Fall der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 78b Abs. 2 ZPO: OLG München, Beschluss vom 20. August 2001 - 1 W 2066/01, MDR 2002, 724; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 78b Rn. 7; Musielak/Weth, ZPO, 7. Aufl., § 78b Rn. 11).
  • OLG Nürnberg, 30.01.2023 - 8 W 3449/22

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts

    Anwaltszwang besteht selbstverständlich nicht (vgl. OLG München, BeckRS 2001, 30200075).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2023 - 6 W 69/23

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Notanwalts; Nachweis ausreichender

    Anwaltszwang besteht selbstverständlich nicht (vgl. OLG München, Beschluss vom 20.08.2001 - 1 W 2066/01, MDR 2002, 724, juris).
  • OVG Sachsen, 25.01.2019 - 5 E 520/18

    Zum Anwaltszwang vor dem Oberverwaltungsgericht beim Antrag auf einen Notanwalt

    Denn wenn ein Beteiligter keinen vertretungsbereiten Rechtsanwalt finden konnte, ist er auch nicht in der Lage, sich bei der Beschwerde gegen die abgelehnte Beiordnung eines Notanwalts anwaltlich vertreten zu lassen (so BGH, Beschl. v. 24. März 2011 - I ZA 1/11 -, juris Rn. 3; OLG München, Beschl. v. 20. August 2001 - 1 W 2066/01 -, juris Rn. 2).
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