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   OLG München, 25.10.2006 - 1 W 2247/06   

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https://dejure.org/2006,11337
OLG München, 25.10.2006 - 1 W 2247/06 (https://dejure.org/2006,11337)
OLG München, Entscheidung vom 25.10.2006 - 1 W 2247/06 (https://dejure.org/2006,11337)
OLG München, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 1 W 2247/06 (https://dejure.org/2006,11337)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung für ein im Rahmen eines mittlerweile eingestellten Strafverfahrens sichergestelltes Fahrzeug; Hemmung des Fristablaufs für einen Entschädigungsanspruch durch rechtzeitige Einreichung eines Prozesskostenhilfeantrags; Form des Antrags auf Gewährung von ...

  • Judicialis

    StrEG § 13; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrEG § 13; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 14
    Hemmung des Ablaufs der Verjärung nach § 13 StrEG durch PKH-Antrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 09.02.2004 - 9 W 208/03

    Strafverfolgungsentschädigung: Wahrung der Klagefrist durch Antrag auf

    Auszug aus OLG München, 25.10.2006 - 1 W 2247/06
    Ein rechtzeitiger Prozesskostenhilfeantrag hemmt den Fristablauf nach § 13 StrEG entsprechend § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB (Anschluss an KG Berlin Beschluss vom 09.07.2004 - 9 W 208/03).

    Der Senat bejaht diese Frage trotz der ablehnenden Stellungnahmen bei Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. Anh 5 StrEG § 13 Rn 1 und Meyer JurBüro 1992, 217 und schließt sich damit der Auffassung des KG Berlin (Beschluss vom 09.07.2004 - 9 W 208/03) und von Schätzler/Kunz, StrEG 3. Aufl., § 13 Rn 3 an (tendenziell auch OLG Schleswig, Beschluss vom 30.09.1999, Az: 11 W 21/99).

  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 17/88

    Rücktritt des Versicherers von einem Versicherungsverhältnis wegen der Verletzung

    Auszug aus OLG München, 25.10.2006 - 1 W 2247/06
    Der BGH (NJW-RR 1989, 675) hat einen Prozesskostenhilfeantrag zur Wahrung der Ausschlussfrist des § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG genügen lassen.
  • OLG Brandenburg, 12.12.2000 - 11 U 14/00

    Anwendbares Recht bei Weiterveräußerung eines in Deutschland abhanden gekommenen

    Auszug aus OLG München, 25.10.2006 - 1 W 2247/06
    Dies begründet den Vorwurf der Fahrlässigkeit, der nach polnischem Recht den guten Glauben zerstört (hierzu ausführlich OLG Brandenburg VersR 2001, 361; Looschelders/Bottek, VersR 2001, 401; durch Art. 43 EGBGB hat sich an der Rechtslage nichts geändert).
  • OLG Schleswig, 30.09.1999 - 11 W 21/99

    Entschädigung für Nachteile durch rechtmäßige Zwangsmaßnahmen

    Auszug aus OLG München, 25.10.2006 - 1 W 2247/06
    Der Senat bejaht diese Frage trotz der ablehnenden Stellungnahmen bei Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. Anh 5 StrEG § 13 Rn 1 und Meyer JurBüro 1992, 217 und schließt sich damit der Auffassung des KG Berlin (Beschluss vom 09.07.2004 - 9 W 208/03) und von Schätzler/Kunz, StrEG 3. Aufl., § 13 Rn 3 an (tendenziell auch OLG Schleswig, Beschluss vom 30.09.1999, Az: 11 W 21/99).
  • BGH, 24.02.1970 - VI ZR 123/68

    Unterbrechung der Verjährung durch Stellung eines Antrags auf Bestimmung des

    Auszug aus OLG München, 25.10.2006 - 1 W 2247/06
    Nachdem einzelne Regelungen zur Verjährung auf Ausschlussfristen Anwendung finden können (vgl. BGHZ 53, 270, 272 und BGHZ 83, 260, 270), erscheint es geboten, die gesetzliche Wertung des § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB für die Frist des § 13 Abs. 1 StrEG zumindest entsprechend heranzuziehen." .
  • BGH, 24.03.1982 - IVa ZR 303/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Geltendmachung der Aufrechnung im Prozeß

    Auszug aus OLG München, 25.10.2006 - 1 W 2247/06
    Nachdem einzelne Regelungen zur Verjährung auf Ausschlussfristen Anwendung finden können (vgl. BGHZ 53, 270, 272 und BGHZ 83, 260, 270), erscheint es geboten, die gesetzliche Wertung des § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB für die Frist des § 13 Abs. 1 StrEG zumindest entsprechend heranzuziehen." .
  • BGH, 12.11.2014 - IV ZR 161/14

    Grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union:

    Gemäß § 1078 Abs. 1 Satz 2 ZPO müssen die Anträge in deutscher Sprache ausgefüllt und die Anlagen von einer Übersetzung in die deutsche Sprache begleitet sein (vgl. OLG München OLGR 2007, 284; MünchKommZPO aaO Rn. 6; Musielak/Fischer, ZPO 11. Aufl., § 1078 Rn. 2).
  • LG Stuttgart, 26.05.2009 - 15 O 306/08

    Strafverfolgungsentschädigung: Ersatzanspruch für die entgangene Möglichkeit zur

    Die vom beklagten Land angeführten Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte (OLG Celle, Urteil vom 18.3.2003, Az.: 16 U 192/02 - juris; OLG München, Beschluss vom 25.10.2006, Az.: 1 W 2247/06 - juris; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2003, 62) betreffen andere Fallgestaltungen.
  • LAG Sachsen, 15.04.2015 - 4 Ta 264/14

    Kostenlast des Wohnsitzstaates für Übersetzungskosten bei grenzüberschreitender

    Gemäß § 1078 Abs. 1 Satz 2 ZPO müssen die Anträge in deutscher Sprache ausgefüllt und die Anlagen von einer Übersetzung in die deutsche Sprache begleitet sein (vgl. OLG München OLGR 2007, 284; MünchKomm- ZPO a. a. O. Rn. 6; Musielak/Fischer, ZPO 11. Aufl., § 1078 Rn. 2).
  • LAG Sachsen, 15.04.2015 - 4 Ta 313/14

    Kostenlast des Wohnsitzstaates für Übersetzungskosten bei grenzüberschreitender

    Gemäß § 1078 Abs. 1 Satz 2 ZPO müssen die Anträge in deutscher Sprache ausgefüllt und die Anlagen von einer Übersetzung in die deutsche Sprache begleitet sein (vgl. OLG München OLGR 2007, 284; MünchKomm- ZPO aaO. Rn. 6; Musielak/Fischer, ZPO 11. Aufl., § 1078 Rn. 2).
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