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   KG, 01.04.2003 - 1 W 260/02   

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https://dejure.org/2003,6893
KG, 01.04.2003 - 1 W 260/02 (https://dejure.org/2003,6893)
KG, Entscheidung vom 01.04.2003 - 1 W 260/02 (https://dejure.org/2003,6893)
KG, Entscheidung vom 01. April 2003 - 1 W 260/02 (https://dejure.org/2003,6893)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 44a; BNotO §§ 14 Abs. 2, 15 Abs. 2
    Berichtigung einer offensichtlichen Unrichtigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdefähige Entschließung eines Notars; Verweigerung der Urkundsberichtigung durch den Notar; Ablehnung der Berichtigung wegen Antragszurückweisung durch das Grundbuchamt; Offensichtliche Unrichtigkeit

  • Judicialis

    BeurkG § 44a; ; BNotO § 14 Abs. 2; ; BNotO § 15 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berichtigung einer Urkunde durch den Notar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Berichtigungspflicht bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.01.2002 - IX ZR 434/00

    Pflicht des Notars zur Nachbesserung einer inhaltlich fehlerhaften Beurkundung

    Auszug aus KG, 01.04.2003 - 1 W 260/02
    Aus der von dem Beteiligten zu 1) angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, 1655 im Anschluss an BGH NJW 1994, 1472) folgt nichts anderes.
  • BGH, 15.04.1994 - V ZR 175/92

    Beweiskraft einer Notarurkunde bei fehlender Unterzeichnung handschriftlicher

    Auszug aus KG, 01.04.2003 - 1 W 260/02
    Zudem beeinträchtigen handschriftliche Einschaltungen oder Änderungen ohne den in § 44a Abs. 1 S. 1 BeurkG vorgesehenen Zusatz gemäß § 419 ZPO den Beweiswert der Urkunde (vgl. BGH DNotZ 1995, 28).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1997 - 3 Wx 483/97

    Untätigkeit des Notars - Beschwerde

    Auszug aus KG, 01.04.2003 - 1 W 260/02
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine solche Entscheidung angenommen werden kann, wenn der Notar auf das gestellte Begehren andauernd untätig bleibt (vgl. dazu OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1138 und Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - 1 W 238/01).
  • BGH, 08.03.1956 - III ZR 265/54

    Zulassung der Revision in Urteilsberichtigung

    Auszug aus KG, 01.04.2003 - 1 W 260/02
    Dieser für § 319 ZPO geltende Grundsatz (vgl. dazu BGHZ 20, 188, 192; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 319 Rn. 5) ist auch auf die vergleichbare Formulierung des Beurkundungsgesetzes anzuwenden.
  • BGH, 10.02.1994 - IX ZR 109/93

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Vorlage der Vollmachtsurkunde im Original; Umfang

    Auszug aus KG, 01.04.2003 - 1 W 260/02
    Aus der von dem Beteiligten zu 1) angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, 1655 im Anschluss an BGH NJW 1994, 1472) folgt nichts anderes.
  • OLG Frankfurt, 14.03.1996 - 20 W 74/96

    Nachträgliche Berichtigung der Urkunde wegen eines Schreibfehlers

    Auszug aus KG, 01.04.2003 - 1 W 260/02
    Insoweit bedarf es keiner Entscheidung, ob in einem solchen Fall der Ausschluss des Rechtsmittels aus entsprechender Anwendung des § 319 Abs. 3 ZPO oder der für die Protokollberichtigung nach § 164 ZPO geltenden Grundsätze folgt (vgl. OLG Frankfurt, DNotZ 1997, 79 zu dem bis 1998 geltenden Recht; ferner Keidel/Winkler, BeurkG, 14. Aufl., § 44a Rn. 34; Eylmann/Vaasen/Limmer, BNotO und BeurkG, § 44a BeurkG Rn. 18; Reithmann, DNotZ 1999, 27, 29).
  • BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88

    Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus KG, 01.04.2003 - 1 W 260/02
    Vorliegend hat der Notar die Ablehnung verfahrensrechtlich begründet und nicht nach sachlicher Prüfung das Vorhandensein einer offensichtlichen Unrichtigkeit verneint (vgl. BGH NJW 1989, 1281).
  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 6/80

    Zur Eigenschaft einer notariellen Eigenurkunde als öffentliche Urkunde

    Auszug aus KG, 01.04.2003 - 1 W 260/02
    Für eine Eigenurkunde fehlt es jedenfalls an einer ausdrücklichen Vollmacht der Beteiligten zur Ergänzung oder Änderung ihrer Erklärungen an den Notar (vgl. dazu BGHZ 78, 36).
  • BGH, 14.11.2002 - III ZR 87/02

    Haftung des Angestellten eines Urkundsnotars

    Auszug aus KG, 01.04.2003 - 1 W 260/02
    Das gilt unabhängig vom Umfang der Vollmacht, denn deren Gebrauch liegt außerhalb des notariellen Tätigkeitsbereichs (vgl. BGH NJW 2003, 578, 579).
  • BFH, 23.01.2013 - I R 1/12

    Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrages zur Begründung einer

    aa) Der Begriff der offensichtlichen Unrichtigkeit erfasst nicht nur offensichtliche Schreibfehler, sondern auch andere Auslassungen und Unvollständigkeiten, wenn sie versehentlich erfolgt sind und sich aus dem Gesamtzusammenhang der Beurkundung ergeben, wobei diese Umstände grundsätzlich auch außerhalb der Urkunde liegen können (Limmer in Eylmann/Vaasen, Bundesnotarordnung, Beurkundungsgesetz, 3. Aufl., § 44a BeurkG Rz 14; s. auch Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 1. April 2003  1 W 260/02, Zeitschrift für die Notarpraxis 2004, 77).
  • OLG Frankfurt, 20.11.2009 - 20 W 500/05

    Notarielles Beurkundungsverfahren: Rechtsmittel gegen die Berichtigung einer

    Limmer (Eylmann/Vaasen, BNotO/BeurkG, § 44 a, Rn. 18) stellt fest, dass man im Fall der erfolgten Berichtigung ähnlich wie bei § 319 ZPO gegen die Berichtigung des Urteils die Beschwerde nach § 15 BNotO wird zulassen müssen, ohne dies zu konkret zu begründen Offen gelassen wurde die Frage vom Kammergericht sowie vom Senat (KG Berlin ZNotP 2004, 74 ff., Senat FGPrax 1996, 160).
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