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   OLG Naumburg, 26.05.2010 - 1 W 27/10   

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OLG Naumburg, 26.05.2010 - 1 W 27/10 (https://dejure.org/2010,15848)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.05.2010 - 1 W 27/10 (https://dejure.org/2010,15848)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - 1 W 27/10 (https://dejure.org/2010,15848)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 485 Abs. 1; ZPO § 494a
    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Bei Zurückweisung des Antrags trägt der Antragsteller die Kosten! (IBR 2010, 1405)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bremen, 12.09.2003 - 2 W 69/03

    Verfahren bei Fehlen einer Kostenentscheidung des die Anordnung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.05.2010 - 1 W 27/10
    Ist § 321 ZPO vorliegend grundsätzlich anwendbar, so gilt dies auch für die Frist aus § 321 Abs. 2 ZPO (HansOLG Bremen, Beschluss vom 12.9.2003 - 2 W 69/03 - [z.B. OLGR 2003, 491]; hier: zitiert nach juris).
  • BGH, 07.12.2010 - VIII ZB 14/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Umdeutung einer unzulässigen einseitigen

    In diesem Falle wäre im selbständigen Beweisverfahren aber (ebenfalls) eine Kostenentscheidung zu Lasten des Antragstellers zu treffen (so zutreffend die überwiegende Auffassung, vgl. etwa OLG Hamburg, MDR 1998, 242, 243 mwN; OLG Frankfurt am Main, MDR 1998, 128; OLG Karlsruhe, MDR 2000, 975, 976; KG, GE 2001, 1602; OLG Stuttgart, BauR 1995, 278, 279; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Mai 2010 - 1 W 27/10, juris; offen gelassen in BGH, Urteil vom 7. Oktober 1982 - III ZR 148/81, NJW 1983, 284 unter III).
  • OLG Nürnberg, 03.11.2021 - 8 W 3833/21

    Kostenentscheidung bei Zurückweisung eines unzulässigen Antrags auf Einleitung

    Eine solche Anfechtung mit der sofortigen Beschwerde wäre statthaft gewesen (§ 569 Abs. 1 Nr. 2 ZPO; vgl. OLG Naumburg, BeckRS 2010, 23744).
  • OLG Naumburg, 16.03.2016 - 12 W 16/16

    Gerichtliche Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung: Einwendung einer

    Zwar lässt eine offensichtlich aus der Luft gegriffene Einwendung nicht gebührenrechtlicher Art das Recht und die Pflicht des Rechtspflegers zur Festsetzung im Verfahren nach § 11 RVG ausnahmsweise bestehen (z.B. OLG Frankfurt, JurBüro 2011, 33).
  • OLG Saarbrücken, 16.12.2016 - 2 W 6/16

    Selbstständiges Beweisverfahren: Voraussetzungen einer isolierten

    Daneben wird eine isolierte Kostenentscheidung entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO bzw. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO in der Rechtsprechung auch dann für zulässig gehalten, wenn der Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens von dem Antragsteller zurückgenommen (vgl. BGH, MDR 2005, 227; KG, MDR 1996, 968; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 1150) oder durch das Gericht als unzulässig zurückgewiesen wird (vgl. OLG Naumburg, JurBüro 2011, 33, 34; OLG Celle, NJW-RR 2010, 1676; OLG Karlsruhe, MDR 2000, 975; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 91 Rn. 13 "Selbständiges Beweisverfahren" mwN; im Erg.
  • OLG Bamberg, 13.01.2016 - 3 W 121/15

    Ergänzung eines selbständigen Beweisverfahrensbeschlusses mit Kostenentscheidung

    Es ist kein sachlicher Grund dafür ersichtlich, dass dem mit einem unzulässigen Verfahren überzogenen Gegner eine Kostenentscheidung analog § 91 ZPO zu versagen wäre (OLG Naumburg, JurBüro 2011, S. 33; OLG Bremen, Beschluss vom 12.09.2003, Az.: 2 W 69/03; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2014, S. 767; Schulz in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage, § 91 Rnr. 25).
  • OLG Naumburg, 10.01.2017 - 12 W 2/17

    Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung: Einwendung der vereinbarten Abrechnung

    Zwar lässt eine offensichtlich aus der Luft gegriffene Einwendung nicht gebührenrechtlicher Art das Recht und die Pflicht des Rechtspflegers zur Festsetzung im Verfahren nach § 11 RVG ausnahmsweise bestehen (z.B. OLG Frankfurt, JurBüro 2011, 33).
  • OLG Köln, 07.11.2012 - 5 W 36/12

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

    Die zulasten des Antragsgegners entstehende Lücke, wenn der Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens als unzulässig zurückgewiesen wird, ist vielmehr durch den Rückgriff auf § 91 ZPO zu schließen (vergleiche OLG Celle JurBüro 2011, 33 f.; OLG Celle, NJW-RR 2010, 1676 f., jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Naumburg, 24.08.2012 - 3 WF 174/12

    Zulässigkeit einer Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

    Zwar ist dem Antragsteller insoweit zuzugestehen, dass eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des § 494 a ZPO und sofern der Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens nicht als unzulässig zurückgewiesen worden ist - beide Fälle liegen hier nicht vor - eine Kostenentscheidung nicht veranlasst ist (Zöller/Herget, ZPO , 29. Auflage, § 490 Rn 5 und § 91 Rn 13; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Mai 2010 - 1 W 27/10 -).
  • OLG Naumburg, 23.08.2012 - 3 WF 174/12

    Selbstständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit einer Kostenentscheidung

    Zwar ist dem Antragsteller insoweit zuzugestehen, dass eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des § 494 a ZPO und sofern der Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens nicht als unzulässig zurückgewiesen worden ist - beide Fälle liegen hier nicht vor - eine Kostenentscheidung nicht veranlasst ist (Zöller/Herget, ZPO, 29. Auflage, § 490 Rn 5 und § 91 Rn 13; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Mai 2010 - 1 W 27/10 -).
  • LG Bayreuth, 17.09.2021 - 43 OH 14/21

    Unzulässigkeit eines Beweisverfahrens bei Beweiserhebung in der Hauptsache

    Abweichend vom Grundsatz, dass die Kosten eines Beweissicherungsverfahrens zu den Kosten des Rechtsstreits gehören, so dass über sie nicht besonders entschieden zu werden braucht, ist nach herrschender, überzeugender Ansicht eine Kostenentscheidung außerhalb des Anwendungsbereichs des § 494a ZPO dann veranlasst, wenn im selbständigen Beweisverfahren das Gesuch des Antragstellers als unzulässig zurückgewiesen wird, da es insoweit an einem sich anschließenden Hauptsacheverfahren fehlt, in dem die Kostenentscheidung getroffen werden könnte (vgl. Schreiber in MüKo ZPO, 6. Auflage 2000, Rn. 33; OLG Köln BeckRS 2013, 01568; OLG Naumburg JurBüro 2011, 33; OLG Celle NJW-RR 2010, 1676; OLG Köln BauR 2009, 1623; OLG Karlsruhe MDR 2000, 975; OLG Frankfurt aM MDR 1998, 128; OLG Stuttgart BauR 1995, 278; OLG Schleswig JurBüro 1975, 824).
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   OLG Hamm, 10.03.2010 - 1 W 27/10   

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https://dejure.org/2010,43483
OLG Hamm, 10.03.2010 - 1 W 27/10 (https://dejure.org/2010,43483)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.03.2010 - 1 W 27/10 (https://dejure.org/2010,43483)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. März 2010 - 1 W 27/10 (https://dejure.org/2010,43483)
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   OLG Düsseldorf, 02.08.2010 - I-1 W 27/10   

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https://dejure.org/2010,82709
OLG Düsseldorf, 02.08.2010 - I-1 W 27/10 (https://dejure.org/2010,82709)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.08.2010 - I-1 W 27/10 (https://dejure.org/2010,82709)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. August 2010 - I-1 W 27/10 (https://dejure.org/2010,82709)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.10.1993 - II ZR 255/92

    Umfang eines Zeugnisverweigerungsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2010 - 1 W 27/10
    Es ist nicht statthaft, den Zeugen im Hinblick darauf, dass für ihn eine Konfliktlage eintreten könnte, erst gar nicht zu befragen (BGH, NJW 1994, S. 197 m.w.N.).
  • OLG Celle, 11.01.2016 - 13 W 58/15

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts gem. § 384 Nr. 2 ZPO

    a) Grundsätzlich ist das Zeugnisverweigerungsrecht zwar nur auf die Beantwortung bestimmter Fragen beschränkt; diese sind dem Zeugen zunächst zu stellen, bevor im Einzelfall über die Berechtigung zur Zeugnisverweigerung entschieden werden kann (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08, 2 BvR 1193/08, juris Tz. 20, 28 f.; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1993 - II ZR 255/92, juris Tz. 9 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. August 2010 - 1 W 27/10, juris Tz. 9 f.; OLG Köln, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 19 W 19/08, juris Tz. 15; Ignor/Bertheau, a. a. O. Rdnr. 19; Ahrens, der Beweis im Zivilprozess, Kapitel 35 Rdnr. 2, 11).
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   OLG Braunschweig, 29.07.2011 - 1 W 27/10   

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OLG Braunschweig, 29.07.2011 - 1 W 27/10 (https://dejure.org/2011,87955)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29.07.2011 - 1 W 27/10 (https://dejure.org/2011,87955)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29. Juli 2011 - 1 W 27/10 (https://dejure.org/2011,87955)
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