Rechtsprechung
OLG Naumburg, 29.12.2011 - 1 W 29/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 38 GKG, § 139 ZPO, § 377 ZPO, § 409 ZPO
Verhängung einer Verzögerungsgebühr: Verschulden der betroffenen Partei; Kausalität für die eingetretene Verzögerung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Verschulden einer Partei für die Ansetzung eines weiteren Termins zur mündlichen Verhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 38
Verschulden einer Partei für die Ansetzung eines weiteren Termins zur mündlichen Verhandlung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Anspruch auf vorherige Terminabsprache!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sachverständiger hat keinen Anspruch auf vorherige Terminabstimmung! (IBR 2012, 1283)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 17.08.2011 - 9 O 1187/09
- OLG Naumburg, 29.12.2011 - 1 W 29/11
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1838
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Celle, 13.08.2007 - 2 W 70/07
Verhängung einer Verzögerungsgebühr wegen Herbeiführen der Notwendigkeit der …
Auszug aus OLG Naumburg, 29.12.2011 - 1 W 29/11
Dabei kann offen bleiben, ob im Falle der Säumnis die Verhängung einer Verzögerungsgebühr grundsätzlich ausscheidet (so OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1406), oder ob § 38 GKG auch dann zur Anwendung kommen kann, wenn eine Partei von der Möglichkeit Gebrauch macht, in die Säumnis zu fliehen (so OLG Celle, MDR 2007, 1345). - BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 911/00
Keine Verletzung verfassungsrechtlich garantierter Rechte durch Verhängung von …
Auszug aus OLG Naumburg, 29.12.2011 - 1 W 29/11
Diese Praxis darf aber nicht dazu führen, dass Sachverständige schon dann als entschuldigt angesehen werden, wenn diese Abstimmung im Einzelfall nicht möglich war (vgl. für den Fall eines Zeugen: BVerfG, NJW 2002, 955). - OLG Hamm, 21.02.1995 - 20 W 5/95
Auszug aus OLG Naumburg, 29.12.2011 - 1 W 29/11
Dabei kann offen bleiben, ob im Falle der Säumnis die Verhängung einer Verzögerungsgebühr grundsätzlich ausscheidet (so OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1406), oder ob § 38 GKG auch dann zur Anwendung kommen kann, wenn eine Partei von der Möglichkeit Gebrauch macht, in die Säumnis zu fliehen (so OLG Celle, MDR 2007, 1345).
- OLG Frankfurt, 09.06.2011 - 1 W 30/11
Zulässigkeit der Untätigkeitsbeschwerde
10 1. Zwar erachtet des Senat mit einer aus verfassungsrechtlichen Gründen im Vordringen befindlichen Auffassung eine Untätigkeitsbeschwerde bei Vorliegen besonderer Umstände als an sich statthaft (…Senat, Beschl. v. 15.12.2006 - 1 W 58/06 - NJW 2007, 852 [juris Rn. 4]; Beschl. v. 31.05.2011 - 1 W 29/11 -, amtl.Bei dieser Voraussetzung handelt es sich um eine solche der Zulässigkeit der Beschwerde (vgl. Senat, Beschl. v. 15.12.2006, a.a.O. [juris Rn. 5]; Beschl. v. 31.05.2011, a.a.O.).
- OLG Brandenburg, 09.08.2012 - 2 W 2/12
Staatshaftungsrecht: Nichtvornahme des Erlasses einer rechtswidrigen …
Nach Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs (11 AR 3/11 Landgericht Potsdam) nebst Zurückweisung einer daraufhin erhobenen Beschwerde durch das Brandenburgische Oberlandesgericht (1 W 29/11) hat die 4. Kammer des Landgerichts mit Beschluss vom 20. Januar 2012 der sofortigen Beschwerde zur Versagung der Prozesskostenhilfe nicht abgeholfen und die Sache dem Senat zur Entscheidung vorgelegt.