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   KG, 11.09.2001 - 1 W 315/01   

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https://dejure.org/2001,2616
KG, 11.09.2001 - 1 W 315/01 (https://dejure.org/2001,2616)
KG, Entscheidung vom 11.09.2001 - 1 W 315/01 (https://dejure.org/2001,2616)
KG, Entscheidung vom 11. September 2001 - 1 W 315/01 (https://dejure.org/2001,2616)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuungsverfahren; Gerichtsgutachten; Psychische Krankheit; Anfechtung eines Beweisbeschlusses; Beschwerde gegen Beweisbeschluss

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerde gegen Begutachtungsanordnung

  • Judicialis

    FGG § 19; ; FGG § 68 b Abs. 1; ; FGG § 68 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 19 § 68 b Abs. 1 § 68 Abs. 3
    Anfechtung eines Beweisbeschlusses zur Begutachtung des Betroffenen im Betreuungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 944
  • FGPrax 2002, 63
  • FamRZ 2002, 970
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06

    Zulässigkeit der Beschwerde des Betroffenen gegen die Anordnung der medizinischen

    Das Oberlandesgericht sieht sich an einer solchen Entscheidung allerdings durch den Beschluss des Kammergerichts vom 11. Februar 2001 (FamRZ 2002, 970) gehindert.

    Daraus lässt sich jedoch nicht - mit dem Kammergericht - der Schluss ziehen, dann müsse im Interesse der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes zumindest die der späteren - unanfechtbaren - Untersuchungs- und Vorführungsanordnung vorausgehende Verfügung des Gerichts, ein Gutachten über die Betreuungsbedürftigkeit einzuholen, mit der Beschwerde angreifbar sein (KG FamRZ 2002, 970, 971; vgl. auch KG FamRZ 2001, 311, 312).

  • OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06

    Betreuungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Untersuchungs- und Vorführungsanordnung

    Die Diskussion, ob bereits die Entscheidung, ein Gutachten zur Betreuungsnotwendigkeit einzuholen, gesondert mit der Beschwerde anfechtbar ist (so KG FamRZ 2001, 311; 2002, 970) oder ob es sich dabei um eine unanfechtbare Zwischenentscheidung handelt (BayObLG FamRZ 1996, 499; 2000, 249; FGPrax 2001, 78; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 1019; OLG Hamm, FamRZ 1997, 440; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1441) kann vorliegend dahinstehen.
  • OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06

    Unanfechtbarkeit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der gerichtlichen

    Die in der Rechtsprechung bislang von dem KG (FGPrax 2000, 237 sowie FGPrax 2002, 63) vertretene gegenteilige Auffassung gibt dem Senat keinen Anlass, von seinem Standpunkt abzurücken.

    An einer solchen Entscheidung sieht sich der Senat jedoch durch den bereits angeführten Beschluss des Kammergerichts vom 11.02.2001 (KGR 2002, 39 = FGPrax 2002, 63 = FamRZ 2002, 970 = BtPrax 2002, 78) gehindert, der auf eine weitere Beschwerde hin ergangen ist.

  • OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04

    Sorgerechtsregelungsverfahren: Anfechtung einer Anordnung über die Einholung

    Sie greifen - für sich allein betrachtet - grundsätzlich nicht in erheblicher Weise in die Rechte der Verfahrensbeteiligten ein, da sie bei der Anordnung eines medizinischen bzw. psychologischen Sachverständigengutachtens vom Betroffenen kein bestimmtes Verhalten verlangen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233 und FamRZ 2000, 1441, 1442; BayOLG, FamRZ 2000, 249 f; erkennender Senat, FamRZ 1997, 1019; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 1993, 442; a.A. KG, FamRZ 2002, 970 und FamRZ 2001, 311).

    Entgegen den Bedenken des Kammergerichts (FamRZ 2001, 311 und FamRZ 2002, 970) wird durch die Versagung der Beschwerdemöglichkeit gegen die Beweisanordnung auch nicht effektiver Rechtsschutz versagt, indem die Beteiligten auf die Anfechtung der Endentscheidung verwiesen werden.

  • OLG München, 12.12.2005 - 33 Wx 144/05

    Keine selbständige Anfechtung der Begutachtungsanordnung im Betreuungsverfahren -

    Es handelt sich hierbei nur um eine Zwischenverfügung, die als solche noch nicht erheblich in Rechte des Betroffenen eingreift (OLG Stuttgart FGPrax 2003, 72; BayObLG FamRZ 2001, 707 und FamRZ 2003, 189 [Ls.]; OLG-Report Köln 2001, 326; OLG Hamm FamRZ 1997, 440; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1019; a. A. Kammergericht FamRZ 2002, 970).
  • KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00

    Betreuungsverfahren - Gutachten nur bei Anhaltspunkten für eine psychische

    (bestätigt KG 1 W 315/01 , B.v.11.09.2001, FamRZ 2002, 970).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 427/02

    Betreuung: Unanfechtbarkeit von Maßnahmen im Betreuungsanordnungsverfahren

    Der vom 1. Senat des Kammergerichts in 2 jüngeren Entscheidungen (v. 12.9.2000 - FGPrax 2000, 239 - und v. 11.9.2001 - KGRep 2002, 39 = FGPrax 2002, 63 = FamRZ 2002, 970 = NJW-RR 2002, 944) vertretenen gegenteiligen Auffassung vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 428/02

    Anfechtung von Zwischenentscheidungen

    Der vom 1. Senat des Kammergerichts in 2 jüngeren Entscheidungen (v. 12.9.2000 - FGPrax 2000, 239 - und v. 11.9.2001 - KGRep 2002, 39 = FGPrax 2002, 63 = FamRZ 2002, 970 = NJW-RR 2002, 944) vertretenen gegenteiligen Auffassung vermag der Senat nicht zu folgen.
  • KG, 24.11.2009 - 1 W 412/09

    Betreuerbestellungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Zwischenverfügung über die

    Insoweit kam es nicht auf die Statthaftigkeit der Erstbeschwerde an, weil dies im Rahmen der weiteren Beschwerde selbständig zu beurteilen ist (Senat, Beschluss vom 11. September 2001 - 1 W 315/01 - FGPrax 2002, 63).
  • BayObLG, 01.09.2004 - 3Z BR 162/04

    Keine Beschwerde gegen Anordnung der Begutachtung im Betreuungsverfahren

    Sie wäre nur dann rechtswidrig, wenn nach dem Inhalt der Akten, den bisher angestellten Ermittlungen und dem Ergebnis der persönlichen Anhörung des Betroffenen keinerlei Anhalt für die Annahme bestünde, er leide an einer psychischen Krankheit (vgl. KG FGPrax 2000, 237/238; KG FamRZ 2002, 970/972).
  • KG, 22.07.2003 - 1 AR 2/03

    Betreuungsverfahren: Abgabe eines grundlos eingeleiteten Verfahrens an das

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