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   OVG Saarland, 27.07.2006 - 1 W 33/06   

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https://dejure.org/2006,10494
OVG Saarland, 27.07.2006 - 1 W 33/06 (https://dejure.org/2006,10494)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27.07.2006 - 1 W 33/06 (https://dejure.org/2006,10494)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 1 W 33/06 (https://dejure.org/2006,10494)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Erforderlichkeit einer medizinisch-psychologischen Begutachtung für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach ihrer Entziehung wegen Unfallflucht - hier verneint

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vorläufige Erteilung einer Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort als Eignungszweifel für die Neuerteilung; Abhängigkeit der Neuerteilung von dem Beibringen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ; ...

  • Judicialis

    VwGO § 123 Abs. 1; ; FeV § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 4; ; FeV § 13; ; FeV § 16 Abs. 1; ; FeV § 17 Abs. 1; ; FeV § 20 Abs. 2; ; StGB § 69 Abs. 2 Nr. 3

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis begründet allein ihre Entziehung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort bei der gebotenen Gesamtschau keine Eignungszweifel, die die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung rechtfertigen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    MPU ist manchmal unangemessen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    MPU - Immer zu Recht verlangt?

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.01.2003 - 1 BvR 866/00

    Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund eines einmalig festgestellten

    Auszug aus OVG Saarland, 27.07.2006 - 1 W 33/06
    Vielmehr müssen der Entscheidung über die Anforderung tatsächliche Feststellungen zugrunde gelegt werden, die einen Eignungsmangel als nahe liegend erscheinen lassen so zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, ein medizinisch-psychologisches Gutachten über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu fordern, BVerfG, Beschlüsse vom 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69, und vom 30.1.2003 - 1 BvR 866/00 -, Blutalkohol (2004) Bd. 41, 459.
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus OVG Saarland, 27.07.2006 - 1 W 33/06
    Vielmehr müssen der Entscheidung über die Anforderung tatsächliche Feststellungen zugrunde gelegt werden, die einen Eignungsmangel als nahe liegend erscheinen lassen so zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, ein medizinisch-psychologisches Gutachten über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu fordern, BVerfG, Beschlüsse vom 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69, und vom 30.1.2003 - 1 BvR 866/00 -, Blutalkohol (2004) Bd. 41, 459.
  • VG Minden, 11.07.1984 - 3 K 1444/83

    Kraftfahreignung; Trunkenheit am Steuer; Rückfall; Straßenverkehr

    Auszug aus OVG Saarland, 27.07.2006 - 1 W 33/06
    Dies allein begründet jedoch nach dem Dafürhalten des Senats jedenfalls inzwischen keine Zweifel an der Kraftfahreignung der Antragstellerin in einem Maß, das die Forderung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis rechtfertigt ebenso im Falle eines einmaligem Trunkenheitsdelikt, bei dem die Voraussetzungen des § 13 FeV nicht vorliegen, Hentschel, a.a.O., FeV § 20 Rz. 1, S. 1350, unter Hinweis auf VG Minden, Urteil vom 11.7.1984 - 3 K 1444/83 -.
  • OLG Dresden, 12.05.2005 - 2 Ss 278/05

    Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit; Entziehung

    Auszug aus OVG Saarland, 27.07.2006 - 1 W 33/06
    Dies ist nach der Rechtsprechung angesichts der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung ab 1.300,-- EUR anzunehmen so OLG Dresden, Beschluss vom 12.5.2005 - 2 Ss 278/05 -, DAR 2005, 459 = NJW 2005, 2633, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.1974 - XIII A 1310/73
    Auszug aus OVG Saarland, 27.07.2006 - 1 W 33/06
    Ein für ein Absehen von dieser Verzichtsmöglichkeit notwendiger sachlicher Anlass vgl. OVG Münster, Urteil vom 11.4.1974 - XIII A 1310/73 -, NJW 1974, 1964, ist nicht dargelegt und nicht ersichtlich, so dass der vorläufigen Neuerteilung der Fahrerlaubnis alten Rechts (§ 76 Nr. 11a. FeV) an die Antragstellerin nichts entgegensteht.
  • VGH Bayern, 07.05.2001 - 11 B 99.2527

    Voraussetzungen einer Gutachtenanforderung bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Saarland, 27.07.2006 - 1 W 33/06
    Dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7.5.2001 - 11 B 99.2527 - ZfSch 2001, 523, lagen Strafbefehle von 1995 wegen Unfallflucht und von 1996 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr sowie ein Bußgeldbescheid von 1994 wegen einer innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung zugrunde; in der Entscheidung heißt es: "Die von der Kl. begangenen drei Verkehrsverstöße haben bereits jeder für sich allein betrachtet nicht unerhebliches Gewicht und sind in ihrer Gesamtheit geeignet, Zweifel an der Fahreignung der Kl. zu wecken." In dem Beschluss des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25.7.2001 - 10 S 614/00 - ZfSch 2002, 103, gründet die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auf einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Nötigung und eines daraus abgeleiteten besonderen Aggressionspotentials.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Saarland, 27.07.2006 - 1 W 33/06
    Dieser andauernde außergewöhnlich hohe Zeitaufwand infolge der verweigerten Neuerteilung der Fahrerlaubnis rechtfertigt es, die Antragstellerin, an deren gegenwärtiger Fahreignung nach den Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine begründeten Zweifel bestehen, auch unter Berücksichtigung der berechtigten öffentlichen Interessen an der Sicherheit des Straßenverkehrs nicht auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu verweisen vgl. zum funktionalen Zusammenhang zwischen Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Oktober 2005, § 123 Rz. 82 ff., und Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rz. 202 ff.; speziell zur vorläufigen Wiedererteilung der Fahrerlaubnis Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, FeV § 20 Rz. 4, S. 1351; Kirchner, Die neue Fahrerlaubnisverordnung, 1. Aufl. 2002, § 20 Rz. 25, und Finkelnburg/Jank, a.a.O., Rz. 1286 ff.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2001 - 10 S 614/00

    Fahreignungsgutachten nach Fahrerlaubnisentziehung wegen erheblicher Straftat

    Auszug aus OVG Saarland, 27.07.2006 - 1 W 33/06
    Dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7.5.2001 - 11 B 99.2527 - ZfSch 2001, 523, lagen Strafbefehle von 1995 wegen Unfallflucht und von 1996 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr sowie ein Bußgeldbescheid von 1994 wegen einer innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung zugrunde; in der Entscheidung heißt es: "Die von der Kl. begangenen drei Verkehrsverstöße haben bereits jeder für sich allein betrachtet nicht unerhebliches Gewicht und sind in ihrer Gesamtheit geeignet, Zweifel an der Fahreignung der Kl. zu wecken." In dem Beschluss des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25.7.2001 - 10 S 614/00 - ZfSch 2002, 103, gründet die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auf einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Nötigung und eines daraus abgeleiteten besonderen Aggressionspotentials.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2017 - 10 S 746/17

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlichen Fahrerlaubnisentziehung;

    Denn es besteht im Übrigen Einigkeit, dass der Einholung eines Gutachtens jedenfalls dann regelmäßig nichts entgegen steht, wenn zur Unfallflucht - wie vorliegend - weitere erschwerende Umstände wie etwa eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit hinzukommen (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 27.07.2006 - 1 W 33/06 - SVR 2007, 113; Himmelreich/Mahlberg, DAR 2011, 288, 290), die von der Beklagten - wie oben ausgeführt - neben der Unfallflucht ebenfalls im Rahmen der Bewertung des Gewichts der Eignungszweifel Berücksichtigung gefunden haben.
  • VG Saarlouis, 03.06.2009 - 10 L 354/09

    Vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

    Sie vertritt, gestützt auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27.7.2006 (Az.: 1 W 33/06) die Ansicht, dass ihr einmaliger Verstoß gegen die Strafvorschrift des § 142 StGB ohne erschwerende Umstände aufgrund des Zeitablaufs bzw. der endenden Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis keine Zweifel an ihrer Fahreignung (mehr) begründe, die die Anforderung einer MPU rechtfertigen könnten.

    Jedenfalls wir die Antragsgegnerin im Rahmen ihrer diesbezüglichen Überprüfung des der strafrechtlichen Verurteilung der Antragstellerin zugrunde liegenden Sachverhalts, wie er sich aus den Akten des betreffenden Strafverfahrens ergibt, die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in dessen Beschluss vom 27.07.2006 (Az.: 1 W 33/06) zu berücksichtigen haben; danach hat in Fällen der vorliegenden Art, speziell bei einem nur einmaligen Fehlverhalten, eine eingehende Einzelfallprüfung unter Beachtung der vom Oberverwaltungsgericht herausgearbeiteten Gesichtspunkte zu erfolgen und ist die Anordnung zur Beibringung eines MPU-Gutachtens dann entsprechend zu begründen.

  • VG Saarlouis, 14.03.2007 - 10 L 300/07

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erst nach Beibringung eines

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.07.2006, 1 W 33/06; vgl. auch Bay. VGH München, Urteil vom 07.05.2001, 11 B 99.2527, wonach § 13 Nr. 2 c, d FeV nur bei einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK ab 1, 6 Promille eine die Ermessensentscheidung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 b FeV ausschließende Spezialvorschrift ist; jeweils zitiert nach juris.

    Beschluss vom 27.07.2006, 1 W 33/06, zitiert nach juris.

  • VG Saarlouis, 27.01.2010 - 10 K 1653/09

    Anordnung medizinisch-psychologischer Untersuchung vor Neuerteilung der

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.07.2006, 1 W 33/06, m.w.N.
  • VG München, 08.09.2008 - M 6a S 08.3679

    Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr; Entziehung der Fahrerlaubnis;

    Wegen der weit reichenden Anordnungsmöglichkeit des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV und des damit verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen bedarf es vor der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung einer eingehenden Einzelfallprüfung (OVG Saarlouis vom 27.7.2006 1 W 33/06; AV München vom 11.6.2008, Az.: 6b S 08.1670 und vom 25.4.2007, Az.: M 6a S 07.598).
  • VG München, 25.02.2010 - M 1 S 10.301

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Straftaten mit Anhaltspunkten für ein hohes

    Wegen der weit reichenden Anordnungsmöglichkeit des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 FeV und des damit verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen bedarf es vor der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung einer eingehenden Einzelfallprüfung (vgl. noch zur insoweit gleichen Vorgängervorschrift des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV: OVG Saarlouis vom 27.7.2006, Az. 1 W 33/06; VG München vom 18.11.2008, Az. M 6a S 08.4161, vom 11.6.2008, Az. 6b S 08.1670 und vom 25.4.2007, Az. M 6a S 07.598).
  • VG München, 10.07.2009 - M 6b S 09.1453

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Straftaten mit Anhaltspunkten für hohes

    Wegen der weit reichenden Anordnungsmöglichkeit des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 FeV und des damit verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen bedarf es vor der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung einer eingehenden Einzelfallprüfung (vgl. noch zur insoweit gleichen Vorgängervorschrift des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV: OVG Saarlouis vom 27.7.2006 1 W 33/06; VG München vom 18.11.2008, Az.: M 6a S 08.4161, vom 11.6.2008, Az.: 6b S 08.1670 und vom 25.4.2007, Az.: M 6a S 07.598).
  • VG München, 03.11.2009 - M 1 S 09.4435
    Wegen der weit reichenden Anordnungsmöglichkeit des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 FeV und des damit verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen bedarf es vor der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung einer eingehenden Einzelfallprüfung (vgl. noch zur insoweit gleichen Vorgängervorschrift des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV: OVG Saarlouis vom 27.7.2006 1 W 33/06; VG München vom 18.11.2008, Az.: M 6a S 08.4161, vom 11.6.2008, Az.: 6b S 08.1670 und vom 25.4.2007, Az.: M 6a S 07.598).
  • VG München, 21.11.2008 - M 6b S 08.4039

    Entzug der Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen und Untersagung des Führens

    Wegen der weit reichenden Anordnungsmöglichkeit des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV und des damit verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen bedarf es vor der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung einer eingehenden Einzelfallprüfung (OVG Saarlouis vom 27.7.2006 1 W 33/06; VG München vom 11.6.2008, Az.: 6b S 08.1670 und vom 25.4.2007, Az.: M 6a S 07.598).
  • VG München, 25.11.2008 - M 6a S 08.3025

    Entzug der Fahrerlaubnis; wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche

    Wegen der weit reichenden Anordnungsmöglichkeit des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV und des damit verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen bedarf es vor der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung einer eingehenden Einzelfallprüfung (OVG Saarlouis vom 27.7.2006 1 W 33/06; VG München vom 11.6.2008, Az.: 6b S 08.1670 und vom 25.4.2007, Az.: M 6a S 07.598).
  • VG München, 18.11.2008 - M 6a S 08.4161

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Straftaten mit Anhaltspunkten für hohes

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