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   OLG Schleswig, 03.09.2007 - 1 W 37/07   

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https://dejure.org/2007,6926
OLG Schleswig, 03.09.2007 - 1 W 37/07 (https://dejure.org/2007,6926)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.09.2007 - 1 W 37/07 (https://dejure.org/2007,6926)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. September 2007 - 1 W 37/07 (https://dejure.org/2007,6926)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenberechnung im Wege der Mehrkostenmethode bei einer Klagerücknahme; Quotelung der Kosten bei teilweiser Klagerücknahme

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269 Abs. 3
    Kostenentscheidung nach Teilklagerücknahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Teilweise Klagerücknahme: Kosten nach der Mehrkostenmethode

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 18 O 156/07
  • OLG Schleswig, 03.09.2007 - 1 W 37/07

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 353
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Frankfurt, 28.09.2016 - 18 U 5/14

    Jörg Kachelmann wurde vorsätzlich wahrheitswidrig der Vergewaltigung bezichtigt

    Danach waren dem obsiegenden Kläger nach teilweiser Klagerücknahme unter Anwendung der sog. Mehrkostenmethode (vgl. OLG Schleswig, Beschluss v. 3.9.2007 - 1 W 37/07, MDR 2008, 353) die Kosten des zurückgenommenen Teils im Rahmen der einheitlichen Kostenentscheidung aufzuerlegen.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 24 U 56/11

    Rechte des Mieters bei Abweichung von der vertraglich vereinbarten Fläche

    Zum selben Ergebnis gelangt man, wenn man bei einer Teilklagerücknahme die Kostenquote dadurch ermittelt, dass die Mehrkosten, die auf den zurückgenommenen Teil entfallen, errechnet und diese in das Verhältnis zu den tatsächlich entstandenen Kosten gesetzt werden (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 03.09.2007 - 1 W 37/07, OLGR 2008, 89).
  • OLG Celle, 14.01.2013 - 1 U 61/12

    Ansprüche des Teilnehmers einer Lehranalyse im Rahmen einer psychotherapeutischen

    Insoweit ergibt sich die Kostenquote aus dem Verhältnis der Mehrkosten, die auf den zurück genommenen Betrag entfallen, zu den tatsächlich entstandenen Kosten (ebenso OLG Schleswig, Beschluss vom 3. September 2007 - 1 W 37/07, zitiert nach juris m.w.N.).
  • OLG München, 03.03.2023 - 6 W 1491/22

    Werkqualität von Datenschutzerklärungen

    In einem solchen Fall, der hier vorliegt, ist es vorzugswürdig, zunächst zu errechnen, welche Kosten - fiktiv - entstanden wären, wenn der Kläger von vornherein nur einen beschränkten Antrag gestellt hätte, und den sich so ergebenden Betrag mit den tatsächlich entstandenen Kosten zu vergleichen (sogenannte Mehrkostenmethode, vgl. OLG Hamm, NJOZ 2014, 1076; OLG Schleswig BeckRS 2008, 02363; Jaspersen, in: BeckOK ZPO, 46.
  • LG Kiel, 16.03.2018 - 8 O 106/16

    Alleinhaftung des Vordermanns bei starkem Abbremsen

    Bei teilweiser Klagrücknahme wird die Kostenquote nach der sog. Mehrkostenmethode ermittelt (vgl. OLG Schleswig, MDR 2008, 353).
  • OLG Naumburg, 26.06.2014 - 1 U 110/13

    Gehörsrüge im Zivilprozess: Fehlendes rechtliches Gehör vor der

    Der Senat folgt im Grundsatz der sogenannten Mehrkostenmethode (dazu OLG Schleswig Beschluss vom 3.9.2007 - 1 W 37/07 - [OLGR 2008, 89]; hier: zitiert nach juris - allerdings für eine teilweise Klagerücknahme in erster Instanz), wonach die Mehrkosten betragsmäßig zu ermitteln sind und in das Verhältnis zu den tatsächlich angefallenen Kosten gesetzt werden (vgl. dazu das Rechenbeispiel bei Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht, 10. Aufl., S. 94).
  • VG München, 17.02.2015 - M 24 K 14.2259

    Asylfolgeantrag, zielstaatsbezogene Gründe, Aufenthaltserlaubnis, syrischer

    Zwar kann dies nicht sachgerecht sein, wenn sich eine anwaltlich Terminsgebühr aus einem anderen Streitwert berechnet als die anwaltliche Verfahrensgebühr und die Gerichtskosten (vgl. OLG Schleswig B. v. 3.9.2007 - 1 W 37/07, juris m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 04.04.2022 - 7 W 10/22

    Quotenberechnung nach teilweiser Klagerücknahme und Teilunterliegen

    Die Kostenquote ist vielmehr dadurch zu ermitteln, dass die Mehrkosten, die auf den zurückgenommenen Teil entfallen, errechnet und diese in das Verhältnis zu den tatsächlich entstandenen Kosten gesetzt werden (sog. Mehrkostenmethode, vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 03.09.2007, 1 W 37/07, MDR 2008, 353).
  • VG München, 09.12.2013 - M 24 K 13.1725

    Androhung der Rückführung heraus aus der Europäischen Union (nach Nigeria), nicht

    Zwar kann dies nicht sachgerecht sein, wenn sich eine anwaltlich Terminsgebühr aus einem anderen Streitwert berechnet als die anwaltliche Verfahrensgebühr und die Gerichtskosten (vgl. OLG Schleswig B.v. 3.9.2007 - 1 W 37/07, juris m.w.N.).
  • LG Ravensburg, 07.08.2023 - 5 T 22/23

    Statthaftes Rechtsmittel gegen eine Kostenentscheidung in einem Ergänzungsurteil

    Zu § 269 Abs. 3 ZPO: AG Düsseldorf, Urteil vom 4. Mai 2023 - 37 C 209/22 -, Rn. 7, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 3. September 2007 - 1 W 37/07 -, Rn. 6, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. Juli 2008 - 10 WF 125/08 -, Rn. 14, juris ; AG Köln, Urteil vom 25. August 2022 - 120 C 30/22 -, Rn. 11, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 4. April 2022 - 7 W 10/22 -, Rn. 6, juris; OLG Köln, Urteil vom 10. März 2020 - I-4 U 219/19 -, Rn. 167, juris.
  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 30.03.2010 - 4 Ca 4165/09
  • AG Königs Wusterhausen, 13.04.2023 - 4 C 4468/22

    Kostenverteilung bei Rücknahme einer Nebenforderung

  • VG Magdeburg, 13.11.2020 - 8 A 299/19

    Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen der Landesbeamten;

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   OLG Zweibrücken, 15.10.2007 - 1 W 37/07   

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OLG Zweibrücken, 15.10.2007 - 1 W 37/07 (https://dejure.org/2007,14472)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.10.2007 - 1 W 37/07 (https://dejure.org/2007,14472)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. Oktober 2007 - 1 W 37/07 (https://dejure.org/2007,14472)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall mit einem Polizeiwagen im Hinblick auf die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Pflichten des Fahrers eines unter Einsatz von Blaulicht und Martinshorn bei rotem Ampellicht in eine ...

  • Judicialis

    ZPO § 114 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Unfallverursachung durch Polizeifahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.1974 - VI ZR 207/73

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unter Inanspruchnahme von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.10.2007 - 1 W 37/07
    Durch den - hier gegebenen - Einsatz von Martinshorn und Blaulicht an dem Polizeiwagen wird zwar dessen Wegerecht herbeigeführt (vgl. § 38 Abs. 1 Satz 2 StVO; BGHZ 63, 327; KG VM 1998, 14+90).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2011 - 4 W 108/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Schmerzensgeldklage

    (Vergleiche zur eingeschränkten Prüfung der Höhe eines geltend gemachten Schmerzensgeldes bei der Prozesskostenhilfeprüfung auch Motzer in Münchener Kommentar, ZPO , 3. Auflage 2008, § 114 ZPO Rn. 66; OLG Köln - 27. Senat - VersR 1989, 519 ; OLG Köln - 11. Senat - OLGR 1996, 176; OLG Köln - 13. Senat - Beschluss vom 06.05.1998 - 13 W 52/97 -, Rn. 8, zitiert nach Juris; OLG Celle, OLGR 2001, 162; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.10.2007 - 1 W 37/07 -, Rn. 8, zitiert nach Juris; OLG Köln - 5. Senat - Beschluss vom 05.09.2008 - 5 W 44/08 -, Rn. 3, zitiert nach Juris.).
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