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   OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 1 W 4/08   

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https://dejure.org/2008,10433
OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 1 W 4/08 (https://dejure.org/2008,10433)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.02.2008 - 1 W 4/08 (https://dejure.org/2008,10433)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 1 W 4/08 (https://dejure.org/2008,10433)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Vorläufige Prüfung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens bei einem Arzthaftungsprozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) in einem Arzthaftungsprozess bei schlüssiger Darlegung der nicht von vorn herein offensichtlich nicht zu beweisenden anspruchsbegründenden Behauptungen; Verringerte Anforderungen an die Schlüssigkeit vorgebrachter medizinischer ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 118 Abs. 2 Satz 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 114; ZPO § 118
    Keine Einholung eines Sachverständigengutachtens im Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 118 Abs. 2 Satz 3
    Erforderlichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens im PKH-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1373
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 16.12.2005 - 1 W 2878/05

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld wegen einer fehlerhaften ärztlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 1 W 4/08
    Ob die Einholung von Gutachten im PKH-Verfahren weitergehend auch dann zulässig sein kann, wenn der zeitliche und materielle Aufwand gering und der Streitwert hoch ist (so OLG München, OLGR 1997, 34 und Beschluss vom 16.12.2005 - 1 W 2878/05), kann offenbleiben, weil diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall ersichtlich nicht gegeben sind.
  • BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93

    Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 1 W 4/08
    Beweiserleichterungen kommen insoweit grundsätzlich nur mit der Maßgabe in Betracht, dass nicht dokumentierte Behandlungsschritte als nicht geschehen anzusehen sind (BGHZ 129, 6 = NJW 1995, 1611; NJW 1993, 2375; Geiß/Greiner, Arzthaftungsrecht, 5. Auflage, B, RN 202).
  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 26/92

    Schlußfolgerungen aus nicht dokumentierter Kontrolluntersuchung auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 1 W 4/08
    Beweiserleichterungen kommen insoweit grundsätzlich nur mit der Maßgabe in Betracht, dass nicht dokumentierte Behandlungsschritte als nicht geschehen anzusehen sind (BGHZ 129, 6 = NJW 1995, 1611; NJW 1993, 2375; Geiß/Greiner, Arzthaftungsrecht, 5. Auflage, B, RN 202).
  • LG Stuttgart, 09.01.2018 - 19 T 434/17

    Prozesskostenhilfe für einen Räumungsschutzantrag des Wohnungsmieters

    Der für die Erfolgsaussicht anzulegende Prüfungsmaßstab ist summarischer Natur, so dass sich eine Beweisaufnahme über entscheidungserhebliches Tatsachenvorbringen im Prozesskostenhilfe-Bewilligungsverfahren regelmäßig verbietet (OLG Stuttgart VersR 2008, 1373).
  • OLG Dresden, 01.11.2018 - 4 W 868/18

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess hinsichtlich eines ärztlichen

    Angesichts dessen ist es auch nicht zu beanstanden, wenn das Landgericht in diesem eng begrenzten Ausnahmebereich von einer auch im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren jedenfalls in gewissem Umfang möglichen Beweisantizipation ausgeht und es angesichts der dokumentierten Befunde als offensichtlich ansieht, dass die Behauptung, die Werte seien unzutreffend, nicht erweislich sein wird (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 26. November 2012, - 1 W 62/12 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 W 4/08 -, Rn. 15, juris).
  • OLG Dresden, 15.07.2021 - 4 U 284/21

    1. Dem Zahnarzt steht grundsätzlich nach der fehlerhaften Eingliederung von

    Der Senat kann angesichts dessen für das Prozesskostenhilfeverfahren die Richtigkeit dieser Behauptung nicht zugrundelegen; vielmehr ist im Wege der auch in Arzthaftungssachen zulässigen Beweisantizipation (Senat, Beschluss vom 01. November 2018 - 4 W 868/18 -, Rn. 8, juris; vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 26. November 2012, - 1 W 62/12 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 W 4/08 -, Rn. 15, juris) davon auszugehen, dass das dem Beklagten zustehende Nachbesserungsrecht noch fortbesteht.
  • OLG Dresden, 09.01.2019 - 4 W 1160/18

    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei durch eine

    Nur wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, liefe es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem weniger Bemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (Senat Beschluss vom 01. November 2018 - 4 W 868/18 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 1 W 749/07 -, Rn. 3, juris; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 26. November 2012, - 1 W 62/12 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 W 4/08 -, Rn. 15, juris).
  • LG Karlsruhe, 14.11.2008 - 6 O 36/05

    Zivilprozessrecht: Vereinbarkeit von Wahrheitspflicht und Nemo-tenetur-Grundsatz

    Auch und gerade im Zivilprozess ist die Führung eines Indizienbeweises möglich und daher zulässig (Laumen, in: Baumgärtel/Laumen/Prütting, Hbd Beweislast, 2. Aufl. 2009, § 2 Rn 14 ff, § 13 Rn 1; im Kern auch OLG Karlsruhe Beschl. v. 14.01.2008 [1 W 4/08], S. 7 f. in diesseitigem Verfahren).
  • OLG München, 30.07.2013 - 1 W 1157/12

    Einholung eines Sachverständigengutachtens im Prozesskostenhilfeverfahren

    Für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 118 Abs. 2 Satz 3 ZPO ist daher Voraussetzung, dass der zeitliche und materielle Aufwand für die Erhebung des Sachverständigenbeweises gering, die hinreichende Erfolgsaussicht zweifelhaft und der Streitwert hoch ist (OLG München, Az. 1 W 2878/05 vom 16.12.2005; OLG Schleswig BeckRS 2009, 01524; OLG Stuttgart VersR 2008, 1373 ).
  • LG Münster, 16.12.2019 - 11 O 183/19
    Der für die Erfolgsaussicht anzulegende Prüfungsmaßstab ist summarischer Natur, so dass sich eine Beweisaufnahme über entscheidungserhebliches Tatsachenvorbringen im Prozesskostenhilfe-Bewilligungsverfahren regelmäßig verbietet (OLG Stuttgart VersR 2008, 1373).
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