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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.05.2001 - 1 W 41/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17665
OLG Hamburg, 17.05.2001 - 1 W 41/00 (https://dejure.org/2001,17665)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.05.2001 - 1 W 41/00 (https://dejure.org/2001,17665)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 1 W 41/00 (https://dejure.org/2001,17665)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Beschwere gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfegesuchs; Vorhandensein von Vermögenswerten, die in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse keinen Niederschlag gefunden haben; Gesteigerte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 276 § 536
    Zum Gebrauch eines Bankschließfaches

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 02.03.2016 - 26 U 18/15

    Haftung einer Bank bei Gelddiebstahl aus Schließfächern: Pflicht zur Durchführung

    Insbesondere gebietet die Qualifizierung dieses Vertrages als Mietvertrag im Sinne der § 535 ff. BGB (so schon RG, Urt. v. 16.5.1933, VII 50/33, RGZ 141, 99 [101]; ihm nachfolgenden die h.M: Wiedenkaff in Palandt, BGB, 75. Aufl. 2016, Einf v § 535 Rdnr. 19 a.E.; Emmerich in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, Vorbem zu § 535 Rdnr. 60) nicht, das Bestehen ungeschriebener Obhutspflichten gemäß §§ 241 Abs. 2, 242 BGB von vornherein zu verneinen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.2.2012, 24 U 193/11, Rdnr. 37 zit. nach Juris; OLG Hamburg, Beschl. v. 17.5.2001, 1 W 41/00, Rdnr. 5 f. zit. nach Juris; RG, Urt. v. 16.5.1933, VII 50/33, RGZ 141, 99 [102]; RG, Urt. v. 18.10.1911, III 482/10, RGZ 77, 336 [338]).

    Das OLG Hamburg hat im Jahre 2001 entschieden, dass der "Vermieterin des Schrankfaches die Sicherung der Anlage selbst sowie die ... Überwachung des Zugangs zu ihr" obliege (OLG Hamburg, Beschl. v. 17.5.2001, 1 W 41/00, Rdnr. 5 f. zit. nach Juris).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.09.2000 - 1 W 41/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12780
OLG Köln, 12.09.2000 - 1 W 41/00 (https://dejure.org/2000,12780)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.09.2000 - 1 W 41/00 (https://dejure.org/2000,12780)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. September 2000 - 1 W 41/00 (https://dejure.org/2000,12780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1454
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 13.07.1998 - 4 W 129/98

    Voraussetzungen einer Ausgleichszahlung zugunsten des Inhabers eines

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2000 - 1 W 41/00
    Die Pflegebedürftigkeit der Klägerin stellt ein subjektives Ausübungshindernis dar, das nicht zum Erlischen des dinglichen Rechts führt (OLG Köln MDR 1995, 464 (465); OLG Celle NZM 1998, 929).
  • OLG Köln, 17.05.1991 - 2 W 76/91
    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2000 - 1 W 41/00
    Dies gilt um so mehr, wenn das Wohnrecht älteren Personen bestellt wird, bei denen schon aufgrund ihres Lebensalters mit Krankheit oder Pflegebedürftigkeit gerechnet werden muss (OLG FamRZ 1991, 1432 (1433).
  • OLG Köln, 06.02.1995 - 2 W 21/95

    Grenzen der Beschränkung der Nutzung eines Wohnrechts - Wohnrecht, Nutzung,

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2000 - 1 W 41/00
    Die Pflegebedürftigkeit der Klägerin stellt ein subjektives Ausübungshindernis dar, das nicht zum Erlischen des dinglichen Rechts führt (OLG Köln MDR 1995, 464 (465); OLG Celle NZM 1998, 929).
  • BGH, 20.03.1981 - V ZR 152/79

    Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Versorgungsabreden

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2000 - 1 W 41/00
    Die Rechtsprechung hat einen Anspruch auf Ersatz nicht gezogener Nutzungen aus einem Wohnrecht nur dann angenommen, wenn der Verpflichtete mit dem Grundstücksübertragungsvertrag zugleich Pflegeleistungen oder Unterhaltszahlungen übernommen hat (BGH DB 1981, 1614 (1615); NJW-RR 1981, 451; OLG Hamm MDR 1996, 1040 (1041).
  • OLG Hamm, 29.02.1996 - 22 U 84/95

    Pflegeverpflichtung im Übergabevertrag

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2000 - 1 W 41/00
    Die Rechtsprechung hat einen Anspruch auf Ersatz nicht gezogener Nutzungen aus einem Wohnrecht nur dann angenommen, wenn der Verpflichtete mit dem Grundstücksübertragungsvertrag zugleich Pflegeleistungen oder Unterhaltszahlungen übernommen hat (BGH DB 1981, 1614 (1615); NJW-RR 1981, 451; OLG Hamm MDR 1996, 1040 (1041).
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