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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 12.06.2019 - 1 W 41/19   

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OLG Braunschweig, 12.06.2019 - 1 W 41/19 (https://dejure.org/2019,39022)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12.06.2019 - 1 W 41/19 (https://dejure.org/2019,39022)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - 1 W 41/19 (https://dejure.org/2019,39022)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • notar-drkotz.de

    Miterbeninteresse an umfassender Grundbucheinsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsichtsrecht eines Miterben ins Grundbuch zur Klärung von Ausgleichspflichten nach §§ 2050 ff. BGB

  • rechtsportal.de

    RPflG § 3 Nr. 1 Buchst. h)
    Erinnerung gegen die Versagung von Akteneinsicht

  • rechtsportal.de

    GBO § 12 Abs. 2
    Versagung der Akteneinsicht in ein Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2019, 153
  • FamRZ 2020, 639
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Karlsruhe, 05.09.2013 - 11 Wx 57/13

    Grundbucheinsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten bei Grundstücksveräußerung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.06.2019 - 1 W 41/19
    Das Anliegen des Antragstellers ist vergleichbar mit einem Pflichtteilsberechtigten, dem in der Regel ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 12 GBO in Verbindung mit § 46 GBV zuerkannt wird, wenn er nach dem Tod des im Grundbuch eingetragenen Erblassers seine erbrechtlichen Ansprüche prüfen will (h. M., vgl. OLG München, Beschluss vom 07. November 2012 - 34 Wx 360/12 -, Rn. 8 juris = FamRZ 2013, 1070-1071; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. September 2013 - 11 Wx 57/13 -, Rn. 10 juris = ZEV 2013, 621-623; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Februar 2014 - I-3 Wx 15/14 -, Rn. 12 juris; Beschluss vom 07. April 2015 - I-3 Wx 61/15 -, Rn. 13, 14 juris; LG Stuttgart, Beschluss vom 09. Februar 2005 - 1 T 1/2005 -, Rn. 9 juris; Demharter, GBO 31 , § 12 Rn. 12 a. E.).

    Dem Pflichtteilsberechtigten wird Grundbucheinsicht auch dann gewährt, wenn inzwischen der Erbe oder ein Dritter als Rechtsnachfolger im Grundbuch eingetragen ist, weil es zur Klärung dient, ob Pflichtteilsergänzungsansprüche entstanden sind (OLG München, Beschluss vom 07. November 2012 - 34 Wx 360/12 -, Rn. 8 juris = FamRZ 2013, 1070-1071; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. September 2013 - 11 Wx 57/13 - Rn. 10 juris = ZEV 2013, 621-623).

    Der Erwerber muss es hinnehmen, dass erbrechtliche Beteiligte über die Grundbucheinsicht das Bestehen etwaiger Ansprüche im Zusammenhang mit dem Erbfall prüfen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. September 2013 - 11 Wx 57/13 - Rn. 10 juris = ZEV 2013, 621-623).

    Der Antragsteller muss sich nicht auf seinen Anspruch aus § 2057 BGB gegen seine Schwester B. R. als Miterbin verweisen lassen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 1 W 294/03 -, Rn. 4 juris = MDR 2004, 943-944; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. September 2013 - 11 Wx 57/13 -, Rn. 11 juris).

  • OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Grundbucheinsichtsrecht eines pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.06.2019 - 1 W 41/19
    Das Anliegen des Antragstellers ist vergleichbar mit einem Pflichtteilsberechtigten, dem in der Regel ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 12 GBO in Verbindung mit § 46 GBV zuerkannt wird, wenn er nach dem Tod des im Grundbuch eingetragenen Erblassers seine erbrechtlichen Ansprüche prüfen will (h. M., vgl. OLG München, Beschluss vom 07. November 2012 - 34 Wx 360/12 -, Rn. 8 juris = FamRZ 2013, 1070-1071; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. September 2013 - 11 Wx 57/13 -, Rn. 10 juris = ZEV 2013, 621-623; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Februar 2014 - I-3 Wx 15/14 -, Rn. 12 juris; Beschluss vom 07. April 2015 - I-3 Wx 61/15 -, Rn. 13, 14 juris; LG Stuttgart, Beschluss vom 09. Februar 2005 - 1 T 1/2005 -, Rn. 9 juris; Demharter, GBO 31 , § 12 Rn. 12 a. E.).

    Dem Pflichtteilsberechtigten wird Grundbucheinsicht auch dann gewährt, wenn inzwischen der Erbe oder ein Dritter als Rechtsnachfolger im Grundbuch eingetragen ist, weil es zur Klärung dient, ob Pflichtteilsergänzungsansprüche entstanden sind (OLG München, Beschluss vom 07. November 2012 - 34 Wx 360/12 -, Rn. 8 juris = FamRZ 2013, 1070-1071; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. September 2013 - 11 Wx 57/13 - Rn. 10 juris = ZEV 2013, 621-623).

    Sein berechtigtes Interesse erstreckt sich nicht lediglich auf das Bestandsverzeichnis und die Angaben in Abteilung I des Grundbuchs oder Teile davon, sondern auf die gesamten Eintragungen (vgl. OLG München, Beschluss vom 07. November 2012 - 34 Wx 360/12 -, Rn. 8 juris = FamRZ 2013, 1070-1071).

  • OLG München, 27.02.2019 - 34 Wx 28/19

    Voraussetzungen für erweiterte Grundbucheinsicht bei angeordneter

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.06.2019 - 1 W 41/19
    In diesem Rahmen umfasst das Einsichtsrecht auch die in Bezug genommenen Urkunden (§ 12 Abs. 1 S. 2 GBO) und über § 12 Abs. 3 Nr. 1 GBO in Verbindung mit § 46 GBV den übrigen Inhalt der Grundakten, auch wenn dieser keinen unmittelbaren Bezug zur Grundbucheintragung hat (Demharter GBO 31 , § 12 Rn. 9, 17; Hügel/Wilsch GBO 3 , § 12 Rn. 5; OLG München, Beschluss vom 27. Februar 2019 - 34 Wx 28/19 -, Rn. 12 juris).

    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, die die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (OLG München, Beschluss vom 27. Februar 2019 - 34 Wx 28/19 -, Rn. 16 juris; KG Berlin, Beschluss vom 19. Juni 2001 - 1 W 132/01 -, Rn. 9 juris = NJW 2002, 223 ff.).

    Insofern ist das Interesse an der Grundbucheinsicht mit dem Recht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung abzuwägen (OLG München, Beschluss vom 27. Februar 2019 - 34 Wx 28/19 -, Rn. 14 juris).

  • OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 408/17

    Berechtigtes Interesse an Einsichtnahme in das Grundbuch

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.06.2019 - 1 W 41/19
    Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch im Sinne von § 12 Abs. 1 GBO ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargetan wird, das sich im Unterschied zum rechtlichen Interesse nicht auf ein bereits vorhandenes Recht oder konkretes Rechtsverhältnis stützen muss, sondern auch mit einem (beispielsweise) bloß tatsächlichen, insbesondere wirtschaftlichen Interesse begründet werden kann (OLG Oldenburg, Beschluss vom 30. September 2013 - 12 W 261/13 (GB) -, Rn. 2 juris = RPfleger 2014, 131; OLG München, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 34 Wx 188/18 -, Rn. 11 juris; Beschluss vom 11. Januar 2018 - 34 Wx 408/17 -, Rn. 13 juris; Demharter, GBO 31 , § 12 Rn. 7 ff.).

    Hierin liegt ein anzuerkennendes wirtschaftliches Interesse des Antragstellers (vgl. OLG München, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 34 Wx 408/17 -, Rn. 15 juris).

    Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob durch die Einsichtnahme schutzwürdige Interessen der Eingetragenen oder ihrer Rechtsnachfolger verletzt werden können, um Unbefugten keinen Einblick in deren Rechts- und Vermögensverhältnisse zu gewähren (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 03. Dezember 1998 - 2Z BR 174/98 -, Rn. 13 juris = Rpfleger 1999, 216/217; OLG München, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 34 Wx 408/17 -, Rn. 14 juris; Demharter, GBO 31 , § 12 Rn. 14).

  • KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03

    Grundbuchverfahren: Darlegung des berechtigten Interesses an der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.06.2019 - 1 W 41/19
    Der Antragsteller muss sich nicht auf seinen Anspruch aus § 2057 BGB gegen seine Schwester B. R. als Miterbin verweisen lassen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 1 W 294/03 -, Rn. 4 juris = MDR 2004, 943-944; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. September 2013 - 11 Wx 57/13 -, Rn. 11 juris).
  • KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01

    Grundbucheinsicht durch Pressevertreter

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.06.2019 - 1 W 41/19
    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, die die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (OLG München, Beschluss vom 27. Februar 2019 - 34 Wx 28/19 -, Rn. 16 juris; KG Berlin, Beschluss vom 19. Juni 2001 - 1 W 132/01 -, Rn. 9 juris = NJW 2002, 223 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2015 - 3 Wx 61/15
    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.06.2019 - 1 W 41/19
    Das Anliegen des Antragstellers ist vergleichbar mit einem Pflichtteilsberechtigten, dem in der Regel ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 12 GBO in Verbindung mit § 46 GBV zuerkannt wird, wenn er nach dem Tod des im Grundbuch eingetragenen Erblassers seine erbrechtlichen Ansprüche prüfen will (h. M., vgl. OLG München, Beschluss vom 07. November 2012 - 34 Wx 360/12 -, Rn. 8 juris = FamRZ 2013, 1070-1071; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. September 2013 - 11 Wx 57/13 -, Rn. 10 juris = ZEV 2013, 621-623; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Februar 2014 - I-3 Wx 15/14 -, Rn. 12 juris; Beschluss vom 07. April 2015 - I-3 Wx 61/15 -, Rn. 13, 14 juris; LG Stuttgart, Beschluss vom 09. Februar 2005 - 1 T 1/2005 -, Rn. 9 juris; Demharter, GBO 31 , § 12 Rn. 12 a. E.).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2014 - 3 Wx 15/14

    Grundbucheinsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten auch in Kaufverträge

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.06.2019 - 1 W 41/19
    Das Anliegen des Antragstellers ist vergleichbar mit einem Pflichtteilsberechtigten, dem in der Regel ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 12 GBO in Verbindung mit § 46 GBV zuerkannt wird, wenn er nach dem Tod des im Grundbuch eingetragenen Erblassers seine erbrechtlichen Ansprüche prüfen will (h. M., vgl. OLG München, Beschluss vom 07. November 2012 - 34 Wx 360/12 -, Rn. 8 juris = FamRZ 2013, 1070-1071; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. September 2013 - 11 Wx 57/13 -, Rn. 10 juris = ZEV 2013, 621-623; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Februar 2014 - I-3 Wx 15/14 -, Rn. 12 juris; Beschluss vom 07. April 2015 - I-3 Wx 61/15 -, Rn. 13, 14 juris; LG Stuttgart, Beschluss vom 09. Februar 2005 - 1 T 1/2005 -, Rn. 9 juris; Demharter, GBO 31 , § 12 Rn. 12 a. E.).
  • OLG München, 14.06.2018 - 34 Wx 188/18

    Kein berechtigtes Interesse zur Grundbucheinsicht iSv § 12 Abs. 1 GBO bei bloßer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.06.2019 - 1 W 41/19
    Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch im Sinne von § 12 Abs. 1 GBO ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargetan wird, das sich im Unterschied zum rechtlichen Interesse nicht auf ein bereits vorhandenes Recht oder konkretes Rechtsverhältnis stützen muss, sondern auch mit einem (beispielsweise) bloß tatsächlichen, insbesondere wirtschaftlichen Interesse begründet werden kann (OLG Oldenburg, Beschluss vom 30. September 2013 - 12 W 261/13 (GB) -, Rn. 2 juris = RPfleger 2014, 131; OLG München, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 34 Wx 188/18 -, Rn. 11 juris; Beschluss vom 11. Januar 2018 - 34 Wx 408/17 -, Rn. 13 juris; Demharter, GBO 31 , § 12 Rn. 7 ff.).
  • OLG Oldenburg, 30.09.2013 - 12 W 261/13

    Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Einsicht des Grundbuchs bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.06.2019 - 1 W 41/19
    Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch im Sinne von § 12 Abs. 1 GBO ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargetan wird, das sich im Unterschied zum rechtlichen Interesse nicht auf ein bereits vorhandenes Recht oder konkretes Rechtsverhältnis stützen muss, sondern auch mit einem (beispielsweise) bloß tatsächlichen, insbesondere wirtschaftlichen Interesse begründet werden kann (OLG Oldenburg, Beschluss vom 30. September 2013 - 12 W 261/13 (GB) -, Rn. 2 juris = RPfleger 2014, 131; OLG München, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 34 Wx 188/18 -, Rn. 11 juris; Beschluss vom 11. Januar 2018 - 34 Wx 408/17 -, Rn. 13 juris; Demharter, GBO 31 , § 12 Rn. 7 ff.).
  • LG Stuttgart, 09.02.2005 - 1 T 1/05

    Berechtigtes Interesse an Einsicht in die Grundakten

  • BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 174/98

    Berechtigte Interesse and der Einsicht in die Grundakten einer Vielzahl von

  • OLG Frankfurt, 21.07.2020 - 20 W 80/20

    Berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch

    Es muss dem Antragsteller gestattet sein, selbst zu prüfen, ob es unter Berücksichtigung des Zustandekommens des Geschäfts und der vereinbarten Gegenleistung Anhaltspunkte für eine teilunentgeltliche Übertragung gibt (OLG Karlsruhe NZG 2014, 1426, 1427; OLG Braunschweig FGPrax 2019, 153, 154).

    Daneben besteht ein berechtigtes Interesse für die Einsicht in das Grundbuch auch für einen Miterben für die Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen nach §§ 2050 ff. BGB gegen einen anderen Miterben (OLG Braunschweig FGPrax 2019, 153, 154; OLG Bremen FGPrax 2020, 55).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2022 - 10 S 439/22

    Informationszugang zu einem Kaufvertrag über die Veräußerung einer ehemaligen

    Für eine solche "erweiterte Einsicht" bedarf es einer strengen Prüfung des berechtigten Interesses gerade deswegen, weil derartige Daten eben gerade nicht zum eigentlichen Grundbuchinhalt gehören, dessen Publizität § 12 Abs. 1 GBO sicherstellt (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.06.2019 - 1 W 41/19 - juris Rn. 21; OLG München, Beschlüsse vom 27.02.2019 - 34 Wx 28/19 - juris Rn. 14 und vom 17.10.2016 - 34 Wx 287/16 - juris Rn. 10; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.01.2020 - 5 W 84/19 - juris Rn. 8).
  • OLG Saarbrücken, 03.11.2021 - 5 W 58/21

    Beschränkt sich der Vortrag eines Miterben auf den rechtlichen Hinweis, dass zur

    Zwar kann ein Miterbe nach verbreiteter Ansicht ein Recht auf Einsicht in das Grundbuch bzw. - wie hier - in den Grundakten enthaltene Veräußerungsverträge haben, wenn sein Gesuch der Klärung von Ausgleichspflichten nach §§ 2050 ff. BGB dient (OLG Braunschweig, FamRZ 2020, 639; OLG München, NJW-RR 2018, 335; BeckOK GBO/Wilsch, a.a.O., § 12 Rn. 58; ähnlich bei möglichen Pflichtteilsansprüchen OLG München, FamRZ 2012, 147; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2016, 338; OLG Frankfurt, ErbR 2021, 138).

    Besondere Anforderungen an die Substantiierung werden hier im Allgemeinen zwar nicht gestellt; Voraussetzung ist aber, dass aufgrund einer nachvollziehbaren Darlegung solche Ansprüche zumindest "möglich" erscheinen (OLG Braunschweig, FamRZ 2020, 639; OLG München, NJW-RR 2018, 335; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 18. März 2020 - 12 Wx 11/20, juris).

  • OLG Bremen, 07.02.2020 - 3 W 1/20

    Beschwerde gegen die Versagung von Akteneinsicht

    Erforderlich ist ein nachvollziehbarer Vortrag von Tatsachen, so dass dem Grundbuchamt daraus die Überzeugung von der Berechtigung des geltend gemachten Interesses verschafft wird, also mehr als die bloße Behauptung von Tatsachen und mehr als ein pauschaler Vortrag (OLG Braunschweig Beschluss vom 12. Juni 2019, 1 W 41/19, Rdnr.14 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.09.2019 - 1 W 41/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,47671
OLG Frankfurt, 26.09.2019 - 1 W 41/19 (https://dejure.org/2019,47671)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.09.2019 - 1 W 41/19 (https://dejure.org/2019,47671)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. September 2019 - 1 W 41/19 (https://dejure.org/2019,47671)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 19.12.2019 - III ZB 69/19

    Beiordnung eines Notanwalts und Gewährung von Prozesskostenhilfe für das

    Der Antrag des Antragstellers vom 28. November 2019 auf Beiordnung eines Notanwalts und Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren gegen den Beschluss des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26. September 2019 - 1 W 41/19 und 1 W 42/19 - wird abgelehnt.
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   OLG Frankfurt, 27.09.2019 - 1 W 41/19   

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https://dejure.org/2019,47255
OLG Frankfurt, 27.09.2019 - 1 W 41/19 (https://dejure.org/2019,47255)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.09.2019 - 1 W 41/19 (https://dejure.org/2019,47255)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. September 2019 - 1 W 41/19 (https://dejure.org/2019,47255)
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