Rechtsprechung
KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 20 GBO, § 29 GBO, § 516 Abs 1 BGB, § 1804 S 1 BGB, § 1908i Abs 1 S 1 BGB
Antrag auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Anforderungen an den Nachweis der Entgeltlichkeit der Verfügung des Betreuers - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 516, 1804, 1908i; GBO §§ 20, 29
Nachweis der Entgeltlichkeit des Betreuerhandelns im Grundbuchverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahren des Grundbuchamts bei Veräußerung von Grundeigentum durch den Betreuer zu einem Kaufpreis von 80% des ermittelten Verkehrswerts und der Genehmigung durch das Betreuungsgericht
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Schenkungsverbot für Betreuer; Nachweis der Entgeltlichkeit bei der Grundstücksveräußerung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Wertbemessung, Schenkungsverbot, Grundstücksgeschäfte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahren des Grundbuchamts bei Veräußerung von Grundeigentum durch den Betreuer zu einem Kaufpreis von 80 % des ermittelten Verkehrswerts und Genehmigung durch das Betreuungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wenn der Betreuer ein Grundstück des Betreuten verkauft ...
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Entgeltlichkeit bei Betreuerverfügung
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Papierfundstellen
- MDR 2012, 654
- FGPrax 2012, 145
- FamRZ 2012, 1165
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Frankfurt, 15.05.2018 - 20 W 38/18
Grundbuch: Nachweis, dass keine Schenkung vorliegt
Deshalb erfasst das Verbot auch das dingliche Erfüllungsgeschäft (vgl. die Nachweise bei KG FGPrax 2012, 145 [KG Berlin 13.03.2012 - 1 W 542/11] ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.08.2016, 12 Wx 3/16, zitiert nach juris).Aus diesen Erwägungen heraus hat mithin auch das Grundbuchamt im Rahmen der Überprüfung der Vertretungsbefugnis des Betreuers die Entgeltlichkeit der Verfügung zu überprüfen (KG FGPrax 2012, 145;… OLG des Landes Sachsen-Anhalt, a.a.O.).
Aus diesen Erwägungen heraus hat mithin das Grundbuchamt grundsätzlich im Rahmen der Überprüfung der Vertretungsbefugnis des Betreuers auch die Entgeltlichkeit der Verfügung zu überprüfen (KG FGPrax 2012, 145;… OLG des Landes Sachsen-Anhalt, a.a.O.; vgl. auch Senat FamRZ 2010, 1762).
Auf Basis dieser einseitigen Erklärungen des Beteiligten zu 1., die materiell-rechtlich keine wirksame Vereinbarung der Vertragsbeteiligten zur Abänderung des notariellen Kaufvertrags vom 18.11.2016 und der darin getroffenen Vertragsabreden darstellen, kann mithin eine Entgeltlichkeit der Aufgabe des Nießbrauchsrechts durch den Beteiligten zu 2. - für die grundsätzlich auch subjektive Beweggründe der Beteiligten bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts zu berücksichtigen wären (vgl. dazu KG FGPrax 2012, 145 [KG Berlin 13.03.2012 - 1 W 542/11] ) - nicht festgestellt werden.
- LG Kassel, 12.10.2012 - 3 T 349/12
Betreuung: Zulässigkeit von Anstandsschenkungen durch einen Betreuer; Betreuung: …
Das Verbot der Schenkung erfasst grundsätzlich sowohl das Verpflichtungs-als auch das Verfügungsgeschäft (KG BtPrax 2012, 123). - OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14
Grundbuch: Auslegung einer Vorsorgevollmacht
Da die Einigung von den Vertragsparteien nicht persönlich abgegeben werden muss, sondern auch von Vertretern erklärt werden kann, ist auch insoweit dem Grundbuchamt die Vertretungsmacht des Vertreters nachzuweisen (vgl. etwa KG FGPrax 2012, 145; OLG Naumburg Rpfleger 2014, 310, je zitiert nach juris).Diesem Zweck widerspräche es, dem Mündel/Betreuten (hier: dem Vollmachtgeber) im Falle einer verbotswidrigen Schenkung auf Bereicherungsansprüche zu verweisen; deshalb erfasst das Verbot das dingliche Erfüllungsgeschäft (vgl. etwa die Nachweise bei KG FGPrax 2012, 145).
- OLG Stuttgart, 30.06.2020 - 8 W 173/20 Diesem Zweck würde es widersprechen, das Mündel bzw. den Betreuten (hier den Vollmachtgeber) im Falle einer verbotswidrigen Schenkung auf Bereicherungsansprüche zu verweisen (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. August 2016 - 12 Wx 3/16; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Mai 2018 - 20 W 38/18; KG Berlin, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).
Die gemischte Schenkung setzt nicht voraus, dass der unentgeltliche Charakter des Geschäfts gegenüber dem entgeltlichen überwiegt (KG, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).
Es steht den Parteien auch grundsätzlich frei, eine objektiv wesentlich geringere Gegenleistung noch als subjektiv gleichwertig anzusehen (BGH, Urteil vom 18. Mai 1990 - V ZR 304/88; KG, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).
Im Grundbuchverfahren sind für den Nachweis, dass die Verfügung eines Betreuers nicht dem Schenkungsverbot unterfällt, in der Regel ähnliche Grundsätze maßgeblich, wie sie bei der Beurteilung der Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers oder befreiten Vorerben maßgebend sind (KG, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).
Dabei hat sich der Grundsatz herausgebildet, dass die Entgeltlichkeit der Verfügung regelmäßig anzunehmen ist, wenn sie auf einem zweiseitigen entgeltlichen Rechtsgeschäft, vornehmlich einem Kaufvertrag beruht und der andere Vertragsteil ein unbeteiligter Dritter ist; das Grundbuchamt ist befugt, Wahrscheinlichkeitserwägungen anzustellen und auf allgemeine Erfahrungssätze zurückzugreifen (KG, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).
- OLG Stuttgart, 29.05.2018 - 8 W 146/18
Begriff der unentgeltlichen Verfügung im Sinne von § 2113 Abs. 2 BGB
In der Rechtsprechung wurde je nach den Umständen des Einzelfalles von Entgeltlichkeit auch dann noch ausgegangen, wenn sich die Parteien auf einen Kaufpreis von 80 % des durch ein Gutachten ermittelten Verkehrswertes geeinigt haben (KG MDR 2012, 654 - allerdings mit betreuungsgerichtlicher Genehmigung). - KG, 12.09.2017 - 1 W 326/17
Grundbucheintragung: Nachweis der Vertretungsmacht durch Vorlage eines …
In diesem Fall ist dem Grundbuchamt die Vertretungsmacht des Vertreters - in der Form des § 29 Abs. 1 S. 1 GBO - nachzuweisen (Senat, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11 - FGPrax 2012, 145, 146; Beschluss vom 3. November 2011 - 1 W 495/10 - FGPrax 2012, 7). - OLG Köln, 03.12.2018 - 2 Wx 372/18
Entgeltlicher Veräußerung durch Vorerben; Anforderungen an die Zulässigkeit der …
Ein allgemeiner Erfahrungssatz besagt zum Beispiel, dass ein Kaufvertrag mit einem unbeteiligten Dritten ein entgeltlicher Vertrag und keine verschleierte Schenkung ist, wenn die Gegenleistung an den Vorerben bzw. Testamentsvollstrecker erbracht wird (vgl. KG FGPrax 2012, 145; OLG München Rpfleger 2012, 250, 251 m.w.N.; OLG München FGPrax 2016, 112; OLG München RNotz 2018, 491; Senat, Beschluss vom 14.11.2018 - 2 Wx 356/18 (n.v.)).