Rechtsprechung
KG, 21.12.1984 - 1 W 5496/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1985, 154
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2017 - 7 Ta 222/16
Berücksichtigung privater Krankenversicherungsbeiträge bei der Bestimmung des …
Dabei ist grundsätzlich entscheidend, ob der zu gewährende Versicherungsschutz dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, mögen auch die Beiträge höher sein als die der öffentlichen Kassen (KG, Beschluss vom 21. Dezember 1984 - 1 W 5496/83 - juris;… Wieczorek/Schütze , ZPO, 4. Aufl. 2015, § 850e Rn. 11; a. A. LG Berlin, Beschluss vom 20. März 1994 - 81 T 483/93 - juris). - LG Stuttgart, 10.05.2012 - 19 T 353/11
Einkommenspfändung: Berücksichtigung privater Krankenversicherungsbeiträge
Den Begriff des "Rahmens des Üblichen" hat die Rechtsprechung in den zurückliegenden Jahrzehnten - teilweise durchaus unterschiedlich - konkretisiert (LG Hannover, Beschluss v. 25.04.1983 - 11 T 76/83; Kammergericht, Beschluss v. 21.12.1984 - 1 W 5496/83; LG Hannover, Beschluss v. 07.10.1986 - 11 T 168/86; LG Berlin, Beschluss v. 30.03.1994 - 81 T 483/93 - alle zitiert nach juris;… Lüke in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl. 1999, § 850e Rn. 11 m. weiteren Rechtsprechungsnachweisen in Fußn. 16 f.).Zugleich hat die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang mehrheitlich darauf erkannt, dass eine Begrenzung der i.R.v. § 850e Nr. 1 Satz 2 lit. b) ZPO abzuziehenden Beträge auf die an seinem realen Einkommen bemessenen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung allenfalls dann sachlich gerechtfertigt wäre, wenn ein Schuldner hierfür einen der gesetzlichen Krankenversicherung gleichwertigen Versicherungsschutz erlangen würde (KG a.a.O. - RPfleger 1985, 154).