Rechtsprechung
   KG, 21.12.1984 - 1 W 5496/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,14376
KG, 21.12.1984 - 1 W 5496/83 (https://dejure.org/1984,14376)
KG, Entscheidung vom 21.12.1984 - 1 W 5496/83 (https://dejure.org/1984,14376)
KG, Entscheidung vom 21. Dezember 1984 - 1 W 5496/83 (https://dejure.org/1984,14376)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,14376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1985, 154
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2017 - 7 Ta 222/16

    Berücksichtigung privater Krankenversicherungsbeiträge bei der Bestimmung des

    Dabei ist grundsätzlich entscheidend, ob der zu gewährende Versicherungsschutz dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, mögen auch die Beiträge höher sein als die der öffentlichen Kassen (KG, Beschluss vom 21. Dezember 1984 - 1 W 5496/83 - juris; Wieczorek/Schütze , ZPO, 4. Aufl. 2015, § 850e Rn. 11; a. A. LG Berlin, Beschluss vom 20. März 1994 - 81 T 483/93 - juris).
  • LG Stuttgart, 10.05.2012 - 19 T 353/11

    Einkommenspfändung: Berücksichtigung privater Krankenversicherungsbeiträge

    Den Begriff des "Rahmens des Üblichen" hat die Rechtsprechung in den zurückliegenden Jahrzehnten - teilweise durchaus unterschiedlich - konkretisiert (LG Hannover, Beschluss v. 25.04.1983 - 11 T 76/83; Kammergericht, Beschluss v. 21.12.1984 - 1 W 5496/83; LG Hannover, Beschluss v. 07.10.1986 - 11 T 168/86; LG Berlin, Beschluss v. 30.03.1994 - 81 T 483/93 - alle zitiert nach juris; Lüke in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl. 1999, § 850e Rn. 11 m. weiteren Rechtsprechungsnachweisen in Fußn. 16 f.).

    Zugleich hat die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang mehrheitlich darauf erkannt, dass eine Begrenzung der i.R.v. § 850e Nr. 1 Satz 2 lit. b) ZPO abzuziehenden Beträge auf die an seinem realen Einkommen bemessenen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung allenfalls dann sachlich gerechtfertigt wäre, wenn ein Schuldner hierfür einen der gesetzlichen Krankenversicherung gleichwertigen Versicherungsschutz erlangen würde (KG a.a.O. - RPfleger 1985, 154).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht