Rechtsprechung
OLG Schleswig, 05.01.2009 - 1 W 57/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- MIR - Medien Internet und Recht
"Kennst Du mich noch?" - Zur Streitwertbemessung im Fall des E-Mail-Spam und zur Zurechnung von eigenen, die Beeinträchtigung verstärkenden, Handlungen des Unterlassungsgläubigers zu Lasten des Unterlassungschuldners.
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 3 ZPO, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, § 34 BDSG
Streitwertfestsetzung: Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails
- Telemedicus
Streitwertfestsetzung bei Unterlassung der Zusendung von E-Mails
- webshoprecht.de
Zum Streitwert bei unerwünscht zugesandten Werbe-E-Mails
- JurPC
Streitwert bei Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails
- aufrecht.de
Streitwert bei Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails
- kanzlei.biz
Streitwert bei Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails
- info-it-recht.de
Streitwert bei E-Mail-Spam betragt 4500 Euro
- judicialis
ZPO § 3
- kanzlei.biz
Streitwert bei Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 3 ZPO
Bei unaufgeforderter Zusendung von Werbe-E-Mails gilt ein Streitwert von 4.500,00 EUR - damm-legal.de (Rechtsprechungsübersicht)
Gerichtliche Streitwerte bei Abwehr unerwünschter Werbe-E-Mails (Spam)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 3 ZPO
Zum Streitwert für datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Streitwert bei unerwünscht zugesandten Werbe-E-Mails
- wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)
Streitwert bei Belästigungen durch E-Mail-Werbung]
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)
Berechnung des Streitwertes eines Unterlassungsbegehrens bei E-Mail-Spam
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)
Berechnung des Streitwertes eines Unterlassungsbegehrens bei E-Mail-Spam
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Streitwert bei SMS-Mitteilung über eingegangene (unaufgeforderte) E-Mail
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Streitwert bei SMS-Mitteilung über eingegangene (unaufgeforderte) E-Mail
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Streitwert bei unerwünschter E-Mail-Werbung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Streitwert bei E-Mail-Spam 4.500,- EUR
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)
Streitwert bei Belästigungen durch E-Mail-Werbung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Streitwert bei E-Mail-Spam 4.500,- EUR
Besprechungen u.ä.
- shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)
Was man bei der Neukundenwerbung beachten muss
Verfahrensgang
- LG Kiel, 21.10.2008 - 2 O 233/08
- OLG Schleswig, 05.01.2009 - 1 W 57/08
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 160 (Ls.)
- MMR 2009, 215 (Ls.)
- MIR 2009, Dok. 022
- afp 2009, 131
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 17.10.2013 - 6 U 95/13
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Unterlassung der …
Zum Teil wird zur Begründung angeführt, es müsse auch die Breitenwirkung und das häufige Erscheinen solcher Zusendungen berücksichtigt werden (z.B. OLG Schleswig, JurBüro 2009, 256, wohl auch KG…, Beschluss vom 27.2.2007, 21 W 7/07 [nicht veröffentlicht], zit. nach OLG Schleswig, aaO.). - AG Düsseldorf, 10.07.2012 - 29 C 2193/12
Unterlassungsanspruch wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten …
Auch der Abschreckungseffekt für die Zukunft ist zu berücksichtigen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 05.01.2009, Az.: 1 W 57/08, zitiert nach Juris). - LG Lübeck, 10.07.2009 - 14 T 62/09
Keine Notwendigkeit der Einrichtung eines Spamfilters gegen unerwünschte …
Zum anderen muss der Adressat zum Durchlesen, Sortieren und ggf. Löschen seines elektronischen Briefkastens Zeit aufwenden (vgl. Landgericht Berlin, JurBüro 2003, Seite 143; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht JurBüro 2009, Seite 256 f.). - AG Hamburg, 29.12.2011 - 17b C 66/11 Maßgeblich ist, dass nicht nur die Belästigung im Einzelfall durch das notwendige Durchlesen, Sortieren und Löschen der E-Mails, sondern auch die Breitenwirkung und das häufige Erscheinen solcher Zusendungen, die in ihrer Gesamtheit das Ausmaß der Belästigung erst bestimmen, zu berücksichtigen sind (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 05.01.2009, 1 W 57/08, zitiert nach juris).
- AG Westerstede, 30.09.2009 - 21 C 52/09 Dem vom Kläger zitierten Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 05.01.2009 (1 W 57/08) lässt sich nichts für eine örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Westerstede im vorliegenden Rechtsstreit entnehmen.