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   OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 6/09 (EnWG)   

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https://dejure.org/2009,1277
OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 6/09 (EnWG) (https://dejure.org/2009,1277)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.11.2009 - 1 W 6/09 (EnWG) (https://dejure.org/2009,1277)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. November 2009 - 1 W 6/09 (EnWG) (https://dejure.org/2009,1277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines pauschalierten Investitionsfaktors im vereinfachten Verfahren der Bestimmung der Erlösobergrenzen

  • Judicialis

    ARegV § 9 Abs. 1; ; EnWG § 21a Abs. 5 S. 1; ; EnWG § 21a Abs. 6 S. 1 Nr. 2; ; EnWG § 21a Abs. 6 S. 2 Nr. 5

  • sachsen-anhalt.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung eines pauschalierten Investitionsfaktors im vereinfachten Verfahren der Bestimmung der Erlösobergrenzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Netzentgeltkalkulation nach StromNEV/GasNEV

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 34/07

    Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 6/09
    Ob der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 14.8.2008 ( KVR 34/07 [ z.B. BB 2008, 1853 ]; hier: zitiert nach juris ) u.U. einen abweichenden Standpunkt zur Berücksichtigung einzelner Kostenarten vertreten habe, könne für den vorliegenden Fall dahinstehen, weil die Ausgangsentscheidung bestandskräftig geworden und damit für die Bestimmung des Ausgangsniveaus allein maßgeblich sei.

    Ob die Ausgangsentscheidung der Beschwerdegegnerin sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( z.B. Beschluss vom 14.8.2008 - KVR 34/07 - [ z.B. BB 2008, 1853 ]; hier: zitiert nach juris ) befindet, bedarf keiner Entscheidung.

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07

    Rheinhessische Energie

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 6/09
    Ob der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 14.8.2008 ( KVR 34/07 [ z.B. BB 2008, 1853 ]; hier: zitiert nach juris ) u.U. einen abweichenden Standpunkt zur Berücksichtigung einzelner Kostenarten vertreten habe, könne für den vorliegenden Fall dahinstehen, weil die Ausgangsentscheidung bestandskräftig geworden und damit für die Bestimmung des Ausgangsniveaus allein maßgeblich sei.

    Ob die Ausgangsentscheidung der Beschwerdegegnerin sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( z.B. Beschluss vom 14.8.2008 - KVR 34/07 - [ z.B. BB 2008, 1853 ]; hier: zitiert nach juris ) befindet, bedarf keiner Entscheidung.

  • BGH, 07.11.2006 - KVR 19/06

    Kostenverteilung nach Rechtsbeschwerderücknahme

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 6/09
    Die Entscheidung über die Kostentragung im Beschwerdeverfahren beruht auf § 90 Satz 1 und Satz 3 EnWG (BGH in NJW-RR 2007, 616 f.).
  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 6/09
    Er hat die Grenzen einer solchen Regelung festzusetzen (Ausmaß) und anzugeben, welchem Ziel die Regelung dienen soll (Zweck) (BVerfGE 2, 307 ff.(334); 23, 62 ff. (72)).
  • BVerfG, 30.01.1968 - 2 BvL 15/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 6/09
    Er hat die Grenzen einer solchen Regelung festzusetzen (Ausmaß) und anzugeben, welchem Ziel die Regelung dienen soll (Zweck) (BVerfGE 2, 307 ff.(334); 23, 62 ff. (72)).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 6/09
    Nach der sog. "Vorhersehbarkeitsformel" muss der Bürger aus dem Gesetz ersehen können, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Rechtsverordnungen haben können (BVerfGE 1, 14 ff. (60); 41, 251 ff. (266); 56, 1 ff. (12).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 6/09
    Nach allgemeinen Verfassungsgrundsätzen muss der Gesetzgeber alle wichtigen Fragen in dem ermächtigenden Gesetz selbst klären und kann sie nicht dem Verordnungsgeber übertragen ( BVerfGE 78, 249, 272; BVerfGE 80, 1, 20 ).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 6/09
    Nach allgemeinen Verfassungsgrundsätzen muss der Gesetzgeber alle wichtigen Fragen in dem ermächtigenden Gesetz selbst klären und kann sie nicht dem Verordnungsgeber übertragen ( BVerfGE 78, 249, 272; BVerfGE 80, 1, 20 ).
  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 7.99

    Abrundung; Bestimmtheit; Bindung an die Auslegung des Landesrechts;

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 6/09
    Der Bürger muss wissen, mit welchen Regelungen durch Verordnung er zu rechnen hat (BVerwGE 111, 143 ff. (150)).
  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 6/09
    Nach der sog. "Vorhersehbarkeitsformel" muss der Bürger aus dem Gesetz ersehen können, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Rechtsverordnungen haben können (BVerfGE 1, 14 ff. (60); 41, 251 ff. (266); 56, 1 ff. (12).
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

  • BVerfG, 28.02.1993 - 2 BvR 196/92

    Vertrauensschutz des Strafgefangenen in den Vollzugsort

  • BVerfG, 28.04.2009 - 1 BvR 224/07

    Ermächtigungsgrundlage für Sperrbezirksverordnungen verfassungsrechtlich

  • OLG Stuttgart, 04.03.2010 - 202 EnWG 22/08

    Vereinfachtes Verfahren der Anreizregulierung: Berücksichtigung eines

    Denn andernfalls würde ein verwaltungsrechtlicher Herstellungsanspruch contra legem geschaffen und sie wegen der Verletzung einer Auskunftspflicht, die auch nach zivilrechtlichen Grundsätzen in der Regel keinen Erfüllungsanspruch eröffnet, sondern nur auf einen Anspruch auf den Ersatz des negativen Interesses ausgerichtet ist, so gestellt, als wäre die Rechtslage eine andere gewesen (vgl. aber Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt Kartellsenat, Beschluss vom 05. November .2009 -1 W 6/09 (EnWG), bei juris Rz. 74 ff.).

    Dem trägt die Vorgehensweise der Beschwerdegegnerin Rechnung (vgl. zur Bestimmung des Ausgangsniveaus auch Senatsbeschlüsse vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09; s. ferner Brandenburgisches OLG, a.a.O., bei juris Rz. 34 ff.; OLG Naumburg - Kartellsenat, Beschluss vom 05. November 2009 - 1 W 6/09 (EnWG), bei juris Rz. 74 ff.).

    Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin und des OLG Naumburg (Beschl. v. 05.11.2009, 1 W 6/09 (EnWG) - Rdnrn. 52 ff. in "Juris") ist § 9 ARegV mit den Vorgaben des § 21 a EnWG vereinbar und findet dort eine hinreichende, den Anforderungen von Art. 80 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes genügende Ermächtigungsgrundlage.

    Der Senat sieht sich auch durch die gegenläufige Rechtstauffassung des OLG Naumburg (s. Beschluss vom 05. November 2009 - 1 W 6/09 (EnWG), bei juris Rz. 51 ff.) nicht veranlasst, von seiner Rechtsprechung abzugehen.

  • OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 2/09

    Anreizregulierung für Stromnetzbetreiber: Festsetzung der Erlösobergrenze im

    Daraus ergibt sich schon, dass die Einbeziehung des pauschalisierten Investitionszuschlags von vornherein nur für das Regelverfahren vorgesehen war (so im Ergebnis auch OLG Naumburg, Beschluss vom 5.11.2009, 1 W 6/09 (EnWG), wenn auch mit anderer Begründung).

    Deshalb erscheint es ausgeschlossen, bereits für das erste Jahr der ersten Regulierungsperiode deren Anpassung zu beanspruchen (zweifelnd auch OLG Naumburg, Beschlüsse vom 5.11.2009, 1 W 1/09 (EnWG) und 1 W 6/09 (EnWG).

    Da die von ihr behauptete Kostensteigerung für die Beschaffung von Verlustenergie in diesen beiden Jahren höher als diejenige von 2006 auf 2007 war, begründet dies die Vermutung, dass ihre dadurch verursachte Belastung nicht derart erheblich gewesen sein kann, dass sie unzumutbar wäre (so auch OLG Naumburg, Beschluss vom 5.11.2009, 1 W 6/09 (EnWG).

    Diesen Anforderungen genügt § 9 ARegV nicht (im Ergebnis ebenso, wenn auch mit anderer Begründung OLG Naumburg, Beschlüsse vom 5.11.2009 (1 W 6/09 (EnWG) und 1 W 1/09 (EnWG).

  • OLG Celle, 25.11.2010 - 13 VA 10/09

    Rechtmäßigkeit des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors; Begriff des

    Mit dem sektoralen Produktivitätsfaktor des § 9 ARegV hat der Verordnungsgeber ein Element eingeführt, das von der Ermächtigungsgrundlage des Gesetzgebers in § 21 a Abs. 6 Satz 1 EnWG nicht gedeckt ist (ebenso: OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 53 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 51 f.; a. A.: OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 63 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 48 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI-3 Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 103 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 11 W 3/09 (Kart), zitiert nach juris, Tz. 39).

    Bei der Aufnahme des § 25 ARegV in den Katalog der im vereinfachten Verfahren nicht anwendbaren Vorschriften des § 24 Abs. 3 ARegV durch die Änderung der Anreizregulierungsverordnung vom 8. April 2008 handelt es lediglich um eine Klarstellung der bislang schon geltenden Rechtslage (BR-Drucks. 24/08 S. 8; OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 50 ff. und Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 45 ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 38 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 11 W 3/09, S. 9 f.; offen gelassen in OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 75).

    Eine Anpassung der Erlösobergrenze kann mithin nur während der laufenden Regulierungsperiode in Betracht kommen, nicht aber bereits für das erste Jahr der ersten Regulierungsperiode (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 68; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009, 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 40; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 27 f.; a. A.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI - 3 Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 81 f.).

    Erst die Änderung der Gesamtbelastung könnte überhaupt eine Korrektur rechtfertigen, nicht dagegen die isolierte Betrachtung eines einzelnen Kostenpunktes (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 71; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 48; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 38).

  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 202 EnWG 19/09

    Regulierung des Entgelts für den Netzzugang: Festlegung der Erlösobergrenze im

    Die Festlegung eines generellen sektoralen Produktivitätsfaktors durch den Verordnungsgeber in § 9 ARegV und seine Aufnahme in die Regulierungsformel (Anlage 1 zu § 7 ARegV) findet in § 21a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EnWG eine ausreichende, den Anforderungen von Art. 80 Abs. 1 des Grundgesetzes genügende Ermächtigungsgrundlage und verstößt auch sonst nicht gegen die Vorgaben von § 21a EnWG (Abweichung von OLG Naumburg, Beschl. v. 05.11.2009, 1 W 6/09 (EnWG)).

    Daran ändert sich auch dann nichts, wenn die zuständige Landesregulierungsbehörde vor dieser Änderung in einem Rundschreiben die Ansicht vertreten hat, ein Investitionszuschlag könne gewährt werden (Anschluss an OLG Naumburg, Beschl. v. 05.11.2009, 1 W 6/09 (EnWG)).

    Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin und des OLG Naumburg (Beschl. v. 05.11.2009, 1 W 6/09 (EnWG) - Rdnrn. 52 ff. in "Juris") ist § 9 ARegV mit den Vorgaben des § 21 a EnWG vereinbar und findet dort eine hinreichende, den Anforderungen von Art. 80 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes genügende Ermächtigungsgrundlage.

  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 202 EnWG 3/09

    Energierechtliches Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von

    Die Festlegung eines generellen sektoralen Produktivitätsfaktors durch den Verordnungsgeber in § 9 ARegV und seine Aufnahme in die Regulierungsformel (Anlage 1 zu § 7 ARegV) findet in § 21a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EnWG eine ausreichende, den Anforderungen von Art. 80 Abs. 1 des Grundgesetzes genügenden Ermächtigungsgrundlage und verstößt auch sonst nicht gegen die Vorgaben von § 21a EnWG (Abweichung von OLG Naumburg, Beschl. v. 05.11.2009, 1 W 6/09 (EnWG)).

    Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin und des OLG Naumburg (Beschl. v. 05.11.2009, 1 W 6/09 (EnWG) - Rdnrn. 52 ff. in "Juris") ist § 9 ARegV mit den Vorgaben des § 21 a EnWG vereinbar und findet dort eine hinreichende, den Anforderungen von Art. 80 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes genügende Ermächtigungsgrundlage.

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 3 Kart 184/09

    Behandlung von Erlösen aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen und

    Dass die Regulierungsbehörde mit Blick auf höchstrichterliche Grundsatzentscheidungen und eine etwaig von ihr abgegebene Gleichbehandlungszusage verpflichtet sein könnte, auch eine bestandskräftige Entgeltgenehmigung nach den Grundsätzen der §§ 48, 49 VwVfG nachträglich abzuändern, rechtfertigt ebenfalls keine andere Beurteilung (siehe dazu auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2010, Az. 202 EnWG 3/09, S. 19; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.11.2009, Az. 1 W 6/09 (EnWG), RN 42, zitiert nach juris).

    Die Vorgaben des § 21a Abs. 5 S. 1 und § 21a Abs. 4 S. 6 EnWG finden auf ihn schon keine Anwendung (ebenso OLG Stuttgart, a.a.O., Az. 202 EnWG 3/09, S. 31; Az. 202 EnWG 19/09, S. 14; a.A. OLG Naumburg, Beschluss vom 05.11.2009, Az. 1 W 6/09 (EnWG), juris RN 52, 58ff; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.03.2010, Az. 16 Kart 34/09, juris R. 68).

  • OLG Celle, 19.08.2010 - 13 VA 23/09

    Anpassung der Erlösobergrenzen wegen gestiegener Kosten für Verlustenergie;

    Mit dem sektoralen Produktivitätsfaktor des § 9 ARegV hat der Verordnungsgeber ein Element eingeführt, das von der Ermächtigungsgrundlage des Gesetzgebers in § 21 a Abs. 6 Satz 1 EnWG nicht gedeckt ist (ebenso: OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 53 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 51 f.; a. A.: OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 63 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 48 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI-3 Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 103 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 11 W 3/09 (Kart), derzeit noch nicht veröffentlicht).

    Eine Anpassung der Erlösobergrenze kann daher nur während der laufenden Regulierungsperiode in Betracht kommen, nicht aber bereits für das erste Jahr der ersten Regulierungsperiode (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 68; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009, 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 40; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 27 f.; a. A.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI - 3 Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 81 f.).

    Erst die Änderung der Gesamtbelastung könnte überhaupt eine Korrektur rechtfertigen, nicht dagegen die isolierte Betrachtung eines einzelnen Kostenpunktes (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 71; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 48; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 38).

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 200/09

    Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode;

    Dass die Regulierungsbehörde mit Blick auf höchstrichterliche Grundsatzentscheidungen und eine etwaig von ihr abgegebene Gleichbehandlungszusage verpflichtet sein könnte, auch eine bestandskräftige Entgeltgenehmigung nach den Grundsätzen der §§ 48, 49 VwVfG nachträglich abzuändern, rechtfertigt ebenfalls keine andere Beurteilung (s. dazu auch OLG Stuttgart, a.a.O., S. 19; OLG Naumburg, Beschluss vom 5.11.2009, Az. 1 W 6/09 (EnWG), Rn 42, zitiert nach juris).

    Die Vorgaben des § 21a Abs. 5 Satz 1 und § 21a Abs. 4 Satz 6 EnWG finden auf ihn schon keine Anwendung (ebenso OLG Stuttgart, a.a.O.; Az. 202 EnWG 3/09, S. 31; 202 EnWG 19/09, S. 14; a.A. OLG Naumburg, Beschluss vom 5.11.2009, Az. 1 W 6/09 (EnWG), zitiert nach juris, Rn 52, 58 ff.).

  • OLG Celle, 19.08.2010 - 13 VA 9/09

    Anpassung der Erlösobergrenzen wegen gestiegener Kosten für Verlustenergie;

    Eine Anpassung der Erlösobergrenze kann mithin nur während der laufenden Regulierungsperiode in Betracht kommen, nicht aber bereits für das erste Jahr der ersten Regulierungsperiode (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 68; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009, 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 40; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 -202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 27 f.; a. A.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI - 3 Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 81 f.).

    Erst die Änderung der Gesamtbelastung könnte überhaupt eine Korrektur rechtfertigen, nicht dagegen die isolierte Betrachtung eines einzelnen Kostenpunktes (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 -Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 71; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 48; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 38).

    Mit dem sektoralen Produktivitätsfaktor des § 9 ARegV hat der Verordnungsgeber ein Element eingeführt, das von der Ermächtigungsgrundlage des Gesetzgebers in § 21 a Abs. 6 S. 1 EnWG nicht gedeckt ist (ebenso: OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 53 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 51 f.; a. A.: OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 63 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 48 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI-3 Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 103 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 11 W 3/09 (Kart), derzeit noch nicht veröffentlicht).

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 3 Kart 90/09

    Berücksichtigung eines Erweiterungsfaktors i.R.d. Gewährung eines pauschalierten

    Insoweit mache sie sich die Ausführungen des Oberlandesgerichts Naumburg in seinem Beschluss vom 05.11.2009, Az. 1 W 6/09 (EnWG) zu Eigen.

    Dass die Regulierungsbehörde mit Blick auf höchstrichterliche Grundsatzentscheidungen und eine etwaig von ihr abgegebene Gleichbehandlungszusage verpflichtet sein könnte, auch eine bestandskräftige Entgeltgenehmigung nach den Grundsätzen der §§ 48, 49 VwVfG nachträglich abzuändern, rechtfertigt ebenfalls keine andere Beurteilung (siehe dazu auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2010, Az. 202 EnWG 3/09, S. 19; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.11.2009, Az. 1 W 6/09 (EnWG), RN 42, zitiert nach juris).

    Die Vorgaben des § 21 a Abs. 5 Satz 1 und § 21 a Abs. 4 Satz 6 EnWG finden auf ihn schon keine Anwendung (ebenso OLG Stuttgart, a.a.O., Az. 202 EnWG 3/09, S. 31; Az. 202 EnWG 19/09, S. 14; a.A. OLG Naumburg, Beschluss vom 05.11.2009, Az. 1 W 6/09 (EnWG), juris RN 52, 58ff; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.03.201, Az. 16 Kart 34/09, juris RN 68).

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2010 - 3 Kart 209/09

    Beschwerde des Betreibers eines Stromverteilernetzes gegen die Festsetzung der

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 166/09

    Bestimmung der Erlösobergrenze des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2011 - 3 Kart 185/09
  • OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 7/09

    Ansatz eines generellen sektoralen Produktivitätsfaktors im Rahmen der

  • OLG Schleswig, 25.03.2010 - 16 Kart 34/09

    Bestimmung des maßgeblichen Kostenniveaus bei der Ermittlung der Erlösobergrenzen

  • OLG Celle, 19.08.2010 - 13 VA 25/09

    Anpassung der Erlösobergrenzen wegen gestiegener Kosten für Verlustenergie;

  • OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 1/09

    Netzentgelte: (Nicht-)Berücksichtigung der Kostensteigerung für die Beschaffung

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Kart 112/09

    Anspruch des Betreibers eines Elektirzitätsverteilernetzes auf Anpassung des

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - 3 Kart 206/09

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für den Betrieb eines Stromverteilernetzes

  • OLG Celle, 22.06.2010 - 13 VA 25/09

    Ermittlung des Ausgangsniveaus für die Erlösobergrenze im vereinfachten

  • OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 4/09

    Netzentgelte: Erlösobergrenze im vereinfachten Verfahren; Ermächtigungsgrundlage

  • OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 3/09

    Netzentgelte: Ermittlung der Erlösobergrenze im vereinfachten Verfahren;

  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 8/09

    Anreizregulierung für Energieversorgungsnetze: Durchführung des

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 3 Kart 205/09

    Behandlung von Erlösen aus der Auflösung von Netzanschlusskostenbeiträgen;

  • OLG Frankfurt, 08.06.2010 - 11 W 3/09

    Energiewirtschaft: Antrag auf Anpassung der Erlösobergrenze durch Einbeziehung

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 100/09
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 51/09

    Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode;

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2010 - 3 Kart 227/09

    Bestimmung der Erlösobergrenzen von zwei Elektrizitätsverteilernetzen durch die

  • OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 1/09

    Bestimmung des Ausgangsniveaus und Ausgleich von Mehr- oder Mindererlösen in

  • OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 11 W 4/09

    Vereinfachte Elektrizitätsnetzentgeltgenehmigung: Zwingende Folgeanpassung der

  • OLG Jena, 21.07.2010 - 2 Kart 11/09

    Bestimmung des Ausgangsniveaus für die erste Regulierungsperiode im Rahmen der

  • OLG Düsseldorf, 19.05.2010 - 3 Kart 91/09

    Zulässigkeit eines der in die jährlichen Erlösobergrenzen einbezogenen

  • OLG München, 25.11.2010 - Kart 17/09

    Gasnetzentgeltregulierung: Berücksichtigung von Erlösen aus der Auflösung von

  • OLG Stuttgart, 25.03.2010 - 202 EnWG 20/09

    Energiewirtschaft: Ermittlung der Erlösobergrenze

  • OLG München, 02.09.2010 - Kart 5/09

    Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang Gas: Anpassung der Erlösobergrenze in

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 3 Kart 182/09

    Feststellung des Ausgangsniveaus für die Erlösobergrenzen eines Netzbetreibers im

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2010 - 3 Kart 50/09

    Festsetzung der Erlösobergrenzen des Betreibers eines Gasverteilernetzes im

  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 21/08

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für Strom durch die Landesregulierungsbehörde:

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Kart 128/09

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für die erste Regulierungsperiode

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 3 Kart 10/10

    Genehmigung eines Investitionsbudgets für den Betreiber eines Hochspannungsnetzes

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 3 Kart 22/10

    Kriterien für die Genehmigung eines Investitionsbudgets eines

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - 3 Kart 253/09

    Kriterien für die Genehmigung eines Investitionsbudgets eines

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2010 - 3 Kart 204/09

    Genehmigung von Höchstnetzentgelte für ein Stromverteilernetz durch die

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Kart 1/09

    Berücksichtigung der Eigenkapitalverzinsung, eines pauschalierten

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2010 - 3 Kart 138/09

    Feststellung des Ausgangsniveaus für die Erlösobergrenzen eines Netzbetreibers im

  • OLG Koblenz, 19.08.2010 - W 91/09

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für die erste Regulierungsperiode;

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.01.2009 - 1 W 6/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,986
OLG Koblenz, 20.01.2009 - 1 W 6/09 (https://dejure.org/2009,986)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.01.2009 - 1 W 6/09 (https://dejure.org/2009,986)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 1 W 6/09 (https://dejure.org/2009,986)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,986) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Entbehrlichkeit des Abhilfeverfahrens; Beendigung eines Vertrages über das Vermitteln von Lottospielen nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages der Bundesländer

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 49

  • rechtsportal.de

    EG-Vertrag Art. 49
    Entbehrlichkeit des Abhilfeverfahrens; Beendigung eines Vertrages über das Vermitteln von Lottospielen nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages der Bundesländer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Gesellschaft wird vorläufig wieder die Vermittlung von Lottospielen im Internet ermöglicht

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    OLG Koblenz ermöglicht einzelnen Gesellschaft Angebot von Lottospielen

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Verbot der Internetvermittlung der Teilnahme an staatlichen Glücksspiellotterien

  • heise.de (Pressebericht)

    Lottospielen im Internet bleibt legal

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Online-Lotto

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Vermittlung von Lottospielen im Internet

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Tipp 24 darf weiterhin die Internetvermittlung von Lottospielen betreiben

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Vermittlung von Lottospielen im Internet auch nach dem 01.01.2009 erlaubt

  • blogspot.com (Pressemitteilung)

    Noch rechtzeitig für den Jackpot:Oberlandesgericht Koblenz ermöglicht wieder die Vermittlung von Lottospielen im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vermittlung von Lottospielen im Internet auch nach dem 01.01.2009 erlaubt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vermittlung von Lottospielen im Internet ermöglicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Noch rechtzeitig für den Jackpot: Vermittlung von Lottospielen im Internet zulässig - Richter haben Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit eines generellen Internetvermittlungsverbots zur Bekämpfung der Spielsucht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 261
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08

    Rechtmäßigkeit der Regelungen zum Glücksspiel im Land Berlin

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.2009 - 1 W 6/09
    Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 22. August 2008 (VG 35 A 15.08) auf die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit - Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit - des generellen Internetvermittlungsverbots bei Lotterien mit nicht mehr als zwei Gewinnentscheidungen pro Woche und Klassenlotterien erkannt.
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.2009 - 1 W 6/09
    ee) Schließlich könnte die Antragsgegnerin zur Begründung der Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - heranziehen.
  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 261/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Zulässigkeit der Veranstaltung von Sportwetten

    Dieser Einschätzung neigen teilweise auch Gerichte zu, die das im Glücksspielstaatsvertrag fortgeschriebene staatliche Glücksspielmonopol, das in der Rechtsprechung wesentlich häufiger thematisiert wird als das Internetverbot, als gemeinschaftsrechtswidrig oder zumindest bedenklich ansehen (a.A. allerdings OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2009 - 1 W 6/09 - Juris-Rn 27 ff.).
  • OLG Stuttgart, 07.09.2022 - 4 W 75/22

    Kündigung eines Privatschulvertrags nach Drohungen und Vorwürfen der Eltern

    Angesichts des nahenden Schulbeginns am 12.09.2022 und den nachvollziehbar geschilderten schweren Nachteilen für die Töchter der Beschwerdeführer bei einer späteren Entscheidung handelt es sich um einen Eilfall, bei dem im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes und zur Vermeidung einer Verzögerung eine Entscheidung des Beschwerdegerichts ohne vorherige Durchführung eines Abhilfeverfahrens entschieden werden kann (vgl. OLG Koblenz, ZfWG 2009, 25; VGH BW, NVwZ-RR 1991, 166 zu § 148 VwGO; OLG Naumburg, BeckRS 2014, 19295).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 93/07

    Verbot des Glücksspiels im Internet

    Dieser Einschätzung neigen teilweise auch Gerichte zu, die das im Glücksspielstaatsvertrag fortgeschriebene staatliche Glücksspielmonopol, das in der Rechtsprechung wesentlich häufiger thematisiert wird als das Internetverbot, als gemeinschaftsrechtswidrig oder zumindest bedenklich ansehen (a.A. allerdings OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2009 - 1 W 6/09 - Juris-Rn 27 ff.).
  • LG Koblenz, 17.03.2009 - 4 HKO 177/08
    Die durch Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 20.01.2009, Az. 1 W 6/09 , erlassene einstweilige Verfügung wird aufgehoben und der Antrag auf deren Erlass (auch) hinsichtlich der Antragstellerin zu 1) zurückgewiesen.

    den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 20.01.2009, Az. 1 W 6/09 , aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.

  • OLG Koblenz, 23.09.2009 - 1 U 349/09

    Geschäftsbesorgungsvertrag über die Vermittlung von Spielaufträgen über das

    Es bestehen, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 W 6/09 - dargelegt hat, erhebliche Bedenken, ob diese innerstaatliche Regelung mit Art. 49 EG-Vertrag vereinbar ist.
  • OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 11 W 8/09

    Erlaubnispflichtigkeit der Vermittlung öffentlicher Glücksspiele

    Auch der Umstand, dass die Antragsgegnerin die Schnittstelle inzwischen abgeschaltet hat, ist nicht als konkludente Kündigungserklärung gegenüber der Antragstellerin zu 1. auszulegen, da es dazu einer hinreichend deutlichen Erklärung bedurft hätte, den Kooperationsvertrag insgesamt endgültig beenden zu wollen (ebenso OLG Koblenz, Beschluss vom 20.1.2009 - 1 W 6/09 unter 2.1 a, Anlage BF 6).
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