Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 18.09.2008 - 1 W 66/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1492
OLG Oldenburg, 18.09.2008 - 1 W 66/08 (https://dejure.org/2008,1492)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.09.2008 - 1 W 66/08 (https://dejure.org/2008,1492)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. September 2008 - 1 W 66/08 (https://dejure.org/2008,1492)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1492) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Glücksspielwerbung: Aufforderung zum Erwerb eines Mehrwochenlottoscheins als Aufforderungswerbung; Verbot der Lottowerbung im Internet

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 1 GlüStV; § 5 Abs. 3 GlüStV; § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG; § 12 Abs. 2 UWG
    Vorliegen einer Aufforderungswerbung durch den Aufruf "vor Beginn der Urlaubszeit an den Mehrwochenschein zu denken" auf einem Werbemittel; Rechtmäßigkeit des Internetverbots für Lotto; Widerlegbarkeit der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG; Eingriff in die durch ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Im Internet darf nicht für Lotto geworben werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Aufforderungswerbung durch den Aufruf "vor Beginn der Urlaubszeit an den Mehrwochenschein zu denken" auf einem Werbemittel; Rechtmäßigkeit des Internetverbots für Lotto; Widerlegbarkeit der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG; Eingriff in die durch ...

  • kanzlei.biz

    Aufforderungswerbung für Mehrwochenschein vor Beginn der Urlaubszeit unzulässig

  • Judicialis

    GlüStV § 5 Abs. 3; ; GlüStV § 6 Abs. 1; ; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; UWG § 4 Nr. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Glücksspiel: Verbotene Aufforderungswerbung; Verbot von Internetwerbung für Lotto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3; 4 Nr. 11, § 5 Abs. 1, Abs. 3 GlüStV
    "Denken Sie daran … vor dem Urlaub LOTTO zu spielen” ist verbotene Glücksspielwerbung

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Lotto-Werbung im Internet ist Wettbewerbsverstoß

  • hoeller.info (Zusammenfassung)

    Verbot der Internetwerbung der niedersächsischen Lottogesellschaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 67
  • MMR 2008, 778 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.11.1976 - I ZR 86/75

    Schutzfilme und Tauchmassen, die dazu dienen, Fleisch und Fleischwaren länger

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.09.2008 - 1 W 66/08
    Denn jedenfalls ist der "unclean hands" Einwand stets ausgeschlossen, wenn durch den verfolgten Verstoß zugleich Interessen der Allgemeinheit geltend gemacht werden (BGH GRUR 1977, 494, 497 - DERMATEX. KG GRUR 2000, 93, 94 - Zugabeverstoß. Köhler a.a.O.).
  • BGH, 02.07.1971 - I ZR 43/70

    Kopplung im Kaffeehandel

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.09.2008 - 1 W 66/08
    nämlich dann, wenn sich der Antragsteller bei beiderseitiger Abhängigkeit der Wettbewerbsverstöße zu seinem eigenen Verhalten in Widerspruch setzen würde (BGH GRUR 1971, 582, 584 - Kopplung im Kaffeehandel. Köhler in Hefermehl / Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 11 Rn. 2.39).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.09.2008 - 1 W 66/08
    Entscheidend ist, ob ein durchschnittlich informierter, verständiger und aufmerksamer Durchschnittsverbraucher (vgl. zum Verbraucherleitbild BGH, Urt. v. 20.10.1999 - I ZR 167/97, GRUR 2000, 619, 621 = WRP 2000, 517 - OrientTeppichmuster) eine Substitution ernsthaft in Betracht zieht (Köhler/Piper aaO § 2 Rdn. 24).".
  • KG, 16.02.1999 - 5 U 9177/97

    Anspruch auf Unterlassung der Zugabe zu einer Ware oder Leistung im

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.09.2008 - 1 W 66/08
    Denn jedenfalls ist der "unclean hands" Einwand stets ausgeschlossen, wenn durch den verfolgten Verstoß zugleich Interessen der Allgemeinheit geltend gemacht werden (BGH GRUR 1977, 494, 497 - DERMATEX. KG GRUR 2000, 93, 94 - Zugabeverstoß. Köhler a.a.O.).
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.09.2008 - 1 W 66/08
    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis setzt voraus, dass sich die Streitbeteiligten auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt betätigen (BGH GRUR 2001, 78 - Falsche Herstellerpreisangabe. 2002, 828, 829 - Lottoschein).
  • KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08

    Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis

    Trotz äußerlich unterschiedlicher Angebote und Leistungen sowie der andersartigen rechtlichen Konstruktion der jeweiligen Dienstleistungen bieten beide Parteien wirtschaftlich im Ergebnis jedoch letztlich dasselbe an (vgl. dazu auch OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67, 69).

    Es geht nämlich bei den zu beachtenden Einschränkungen der Werbung für den Bereich des Glückspiels gemäß § 5 GlüStV unter Berücksichtigung des Regelungszwecks des GlüStV um die Bekämpfung der Spielsucht und damit um Aspekte der Volksgesundheit und des auch aus Sozialstaatsgründen im Interesse der Allgemeinheit liegenden Schutzes Suchtabhängiger vor Ausbeutung (OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67, 69).

    Sie dienen dem Schutz der Spieler und Spielinteressenten vor Glücksspielsucht; zu diesem Zweck setzen sie dem Werbeauftreten von Anbietern öffentlichen Glückspiels auf dem Markt Grenzen (vgl. OLG München, GRUR-RR 2008, 310, 311; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67 f.).

    Die Rechtsansicht des Landgerichts, der Werbebegriff in § 5 Abs. 3 GlüStV sei einschränkend dahin auszulegen, das ein Internetauftritt mit überwiegend informativem Charakter davon nicht erfasst sei, findet deshalb weder im Wortlaut, noch in der Systematik des Gesetzes eine Stütze (so auch OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67, 68).

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - 2 U 37/18

    Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung eines mit dem An- und Verkauf von

    Der Einwand, die Klägerin handele in gleicher Weise wettbewerbswidrig wie die Beklagten ("Unclean hands-Einwand"), ist im vorliegenden Fall nicht zulässig, weil das hier in Rede stehende Irreführungsverbot zumindest auch das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb berührt (BGH, GRUR 1977, 494, 497 - DERMATEX; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67, 69 - Mehrwochenschein vor Urlaub; BGH, GRUR 1998, 1039, 1040 - Fotovergrößerungen; BGH, GRUR 2002, 703 - Vossius & Partner; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2015, 217 - Ostsee-Ressort; Köhler/Bornkamm, UWG, 36. Aufl., § 11 Rz. 2.39 i.V.m. Rz. 0.11).

    Daher ist den Beklagten der "Unclean hands-Einwand" von vornherein verwehrt (BGH, GRUR 1967, 430, 432 - Grabsteinaufträge I; BGH, GRUR 1977, 494, 497 - DERMATEX; OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 410; OLG Oldenburg GRUR-RR 2009, 67, 69; OLG Düsseldorf, a.a.O., Rz. 36; OLG Celle WRP 2015, 1238 Rz. 17; Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 11 Rz. 2.39).

  • KG, 30.03.2009 - 24 U 168/08

    Wettbewerbsverstoß: Antragsbefugnis gewerblicher Spielvermittler; Unlautere

    Trotz äußerlich unterschiedlicher Angebote und Leistungen sowie der andersartigen rechtlichen Konstruktion der jeweiligen Dienstleistungen bieten beide Parteien wirtschaftlich im Ergebnis jedoch letztlich dasselbe an (vgl. dazu auch OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67, 69).

    Es geht nämlich bei den zu beachtenden Einschränkungen der Werbung für den Bereich des Glückspiels gemäß § 5 GlüStV unter Berücksichtigung des Regelungszwecks des GlüStV um die Bekämpfung der Spielsucht und damit um Aspekte der Volksgesundheit und des auch aus Sozialstaatsgründen im Interesse der Allgemeinheit liegenden Schutzes Suchtabhängiger vor Ausbeutung (OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67, 69).

    Sie dienen dem Schutz der Spieler und Spielinteressenten vor Glücksspielsucht; zu diesem Zweck setzen sie dem Werbeauftreten von Anbietern öffentlichen Glückspiels auf dem Markt Grenzen (vgl. OLG München, GRUR-RR 2008, 310, 311; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht