Weitere Entscheidung unten: KG, 13.02.2007

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   KG, 13.03.2007 - 1 W 74/07   

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KG, 13.03.2007 - 1 W 74/07 (https://dejure.org/2007,10390)
KG, Entscheidung vom 13.03.2007 - 1 W 74/07 (https://dejure.org/2007,10390)
KG, Entscheidung vom 13. März 2007 - 1 W 74/07 (https://dejure.org/2007,10390)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit im Verfahren über den Kostenansatz

  • Judicialis

    GKG § 66; ; GKG § 69a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 66 § 69a
    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit im Verfahren über den Kostenansatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Außerordentliche Beschwerde im Verfahren über Kostenansatz?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus KG, 13.03.2007 - 1 W 74/07
    Der Senat hat im Hinblick auf die parallele Regelung § 29a FGG die Auffassung vertreten, dass für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine Notwendigkeit mehr besteht, mit der außerordentlichen Beschwerde einen Rechtsbehelf außerhalb des geschriebenen Rechts zuzulassen, weil der Gesetzgeber mit dem Anhörungsrügengesetz in den einzelnen Verfahrensordnungen ein förmliches Verfahren zur instanzinternen Behebung eines grundrechtsrelevanten Verfahrensfehlers, nämlich der Verletzung des rechtlichen Gehörs vorgesehen hat und nach dem Gesetzgebungsauftrag des BVerfG vom 30. April 2003 (NJW 2003, 1924) die von der Rechtsprechung bis dahin teilweise außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffenen außerordentlichen Rechtsbehelfe den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit nicht genügten (Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2004 - 1 W 238 und 239/04; FGPrax 2005, 66).

    Aus den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit folgt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen (BVerfG, NJW 2003, 1924, 1928).

  • BFH, 30.11.2005 - VIII B 181/05

    Generelle Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde seit

    Auszug aus KG, 13.03.2007 - 1 W 74/07
    Zwischenzeitlich wird die Statthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde von der Rechtsprechung überwiegend verneint (BFH, NJW 2006, 861; BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2005 - 9 B 9/05 -, Juris; Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 5 B 92/05, Juris; BAG, NJW 2005, 3231, 3232; OLG München, FGPrax 2006, 109; OLG Jena, FGPrax 2006, 115; OLG Hamm, FGPrax 2006, 154, 155; a.A. OLG München, FGPrax 2005, 278).

    Die Einführung zusätzlicher Rechtsschutzmöglichkeiten durch eine höhere Instanz ist demnach dem Gesetzgeber vorbehalten (BFH, NJW 2006, 861, 863).

  • OLG München, 25.07.2005 - 33 Wx 4/05

    Greifbare Gesetzwidrigkeit der Beschwerdeentscheidung bei Versagung des

    Auszug aus KG, 13.03.2007 - 1 W 74/07
    Zwischenzeitlich wird die Statthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde von der Rechtsprechung überwiegend verneint (BFH, NJW 2006, 861; BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2005 - 9 B 9/05 -, Juris; Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 5 B 92/05, Juris; BAG, NJW 2005, 3231, 3232; OLG München, FGPrax 2006, 109; OLG Jena, FGPrax 2006, 115; OLG Hamm, FGPrax 2006, 154, 155; a.A. OLG München, FGPrax 2005, 278).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus KG, 13.03.2007 - 1 W 74/07
    Der BGH hat die außerordentliche Beschwerde im Zivilprozess seither für unzulässig gehalten (BGH, NJW 2002, 1577; BauR 2006, 1019; NJW-RR 2006, 1184, 1185).
  • BVerwG, 08.12.2005 - 5 B 92.05

    Verwerfung der "außerordentlichen Beschwerde" eines Beschwerdeführers;

    Auszug aus KG, 13.03.2007 - 1 W 74/07
    Zwischenzeitlich wird die Statthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde von der Rechtsprechung überwiegend verneint (BFH, NJW 2006, 861; BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2005 - 9 B 9/05 -, Juris; Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 5 B 92/05, Juris; BAG, NJW 2005, 3231, 3232; OLG München, FGPrax 2006, 109; OLG Jena, FGPrax 2006, 115; OLG Hamm, FGPrax 2006, 154, 155; a.A. OLG München, FGPrax 2005, 278).
  • BAG, 08.08.2005 - 5 AZB 31/05

    Außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus KG, 13.03.2007 - 1 W 74/07
    Zwischenzeitlich wird die Statthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde von der Rechtsprechung überwiegend verneint (BFH, NJW 2006, 861; BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2005 - 9 B 9/05 -, Juris; Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 5 B 92/05, Juris; BAG, NJW 2005, 3231, 3232; OLG München, FGPrax 2006, 109; OLG Jena, FGPrax 2006, 115; OLG Hamm, FGPrax 2006, 154, 155; a.A. OLG München, FGPrax 2005, 278).
  • BGH, 08.05.2006 - II ZB 10/05

    Anwendbarkeit der Vorschriften über die Wiederaufnahme auf Beschlüsse;

    Auszug aus KG, 13.03.2007 - 1 W 74/07
    Der BGH hat die außerordentliche Beschwerde im Zivilprozess seither für unzulässig gehalten (BGH, NJW 2002, 1577; BauR 2006, 1019; NJW-RR 2006, 1184, 1185).
  • OLG München, 21.02.2006 - 32 Wx 14/06

    Beteiligtenfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung des

    Auszug aus KG, 13.03.2007 - 1 W 74/07
    Zwischenzeitlich wird die Statthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde von der Rechtsprechung überwiegend verneint (BFH, NJW 2006, 861; BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2005 - 9 B 9/05 -, Juris; Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 5 B 92/05, Juris; BAG, NJW 2005, 3231, 3232; OLG München, FGPrax 2006, 109; OLG Jena, FGPrax 2006, 115; OLG Hamm, FGPrax 2006, 154, 155; a.A. OLG München, FGPrax 2005, 278).
  • OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 469/05

    Ausschluss der Anfechtung der als Nebenentscheidung ergangenen Kostenentscheidung

    Auszug aus KG, 13.03.2007 - 1 W 74/07
    Zwischenzeitlich wird die Statthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde von der Rechtsprechung überwiegend verneint (BFH, NJW 2006, 861; BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2005 - 9 B 9/05 -, Juris; Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 5 B 92/05, Juris; BAG, NJW 2005, 3231, 3232; OLG München, FGPrax 2006, 109; OLG Jena, FGPrax 2006, 115; OLG Hamm, FGPrax 2006, 154, 155; a.A. OLG München, FGPrax 2005, 278).
  • KG, 07.12.2004 - 1 W 238/04

    Betreuervergütungsverfahren: Unstatthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde

    Auszug aus KG, 13.03.2007 - 1 W 74/07
    Der Senat hat im Hinblick auf die parallele Regelung § 29a FGG die Auffassung vertreten, dass für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine Notwendigkeit mehr besteht, mit der außerordentlichen Beschwerde einen Rechtsbehelf außerhalb des geschriebenen Rechts zuzulassen, weil der Gesetzgeber mit dem Anhörungsrügengesetz in den einzelnen Verfahrensordnungen ein förmliches Verfahren zur instanzinternen Behebung eines grundrechtsrelevanten Verfahrensfehlers, nämlich der Verletzung des rechtlichen Gehörs vorgesehen hat und nach dem Gesetzgebungsauftrag des BVerfG vom 30. April 2003 (NJW 2003, 1924) die von der Rechtsprechung bis dahin teilweise außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffenen außerordentlichen Rechtsbehelfe den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit nicht genügten (Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2004 - 1 W 238 und 239/04; FGPrax 2005, 66).
  • BVerwG, 21.07.2005 - 9 B 9.05

    Rechtmittel gegen Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts

  • OLG Jena, 27.03.2006 - 9 W 112/06

    Keine außerordentliche Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

  • BGH, 09.03.2006 - VII ZB 8/06

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH

  • OLG München, 06.07.2010 - 10 U 2142/10

    Verspätete Angebote aus der Restwertbörse sind nicht relevant - Geschädigter muss

    Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Widerrufsfrist hatte der Beklagte lediglich Teilzahlungen über insgesamt 7.267,50 EUR erbracht und 3.543,06 [jeweils bei mehreren Streitgegenständen; n. v.]; KG KGR 2007, 466 [teilbarer Streitgegenstand], Wieczorek/Schütze/Gerken a.a.O. § 522 Rz. 85; Schellenberg MDR 2005, 510 [513 unter 12.13: für mehrere Berufungen]; Eichele/Hirtz/Oberheim a.a.O. Kap. XIV Rz. 74 f.; Thomes/Putzo/Reichold a.a.O. § 522 Rz. 21; Vossler MDR 2006, 722 [723 f. -teilbarer Streitgegenstand]; Zöller/Heßler a.a.O. § 522 Rz, 42).
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   KG, 13.02.2007 - 1 W 74/07   

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KG, Entscheidung vom 13.02.2007 - 1 W 74/07 (https://dejure.org/2007,28827)
KG, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 1 W 74/07 (https://dejure.org/2007,28827)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 1 W 74/07
    Der Senat hat im Hinblick auf die parallele Regelung § 29a FGG die Auffassung vertreten, dass für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine Notwendigkeit mehr besteht, mit der außerordentlichen Beschwerde einen Rechtsbehelf außerhalb des geschriebenen Rechts zuzulassen, weil der Gesetzgeber mit dem Anhörungsrügengesetz in den einzelnen Verfahrensordnungen ein förmliches Verfahren zur instanzinternen Behebung eines grundrechtsrelevanten Verfahrensfehlers, nämlich der Verletzung des rechtlichen Gehörs vorgesehen hat und nach dem Gesetzgebungsauftrag des BVerfG vom 30. April 2003 (NJW 2003, 1924) die von der Rechtsprechung bis dahin teilweise außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffenen außerordentlichen Rechtsbehelfe den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit nicht genügten (Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2004 - 1 W 238 und 239/04; FGPrax 2005, 66).

    Aus den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit folgt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen (BVerfG, NJW 2003, 1924, 1928).

  • BFH, 30.11.2005 - VIII B 181/05

    Generelle Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde seit

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 1 W 74/07
    Zwischenzeitlich wird die Statthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde von der Rechtsprechung überwiegend verneint (BFH, NJW 2006, 861; BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2005 - 9 B 9/05 -, Juris; Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 5 B 92/05, Juris; BAG, NJW 2005, 3231, 3232; OLG München, FGPrax 2006, 109; OLG Jena, FGPrax 2006, 115; OLG Hamm, FGPrax 2006, 154, 155; a.A. OLG München, FGPrax 2005, 278).

    Die Einführung zusätzlicher Rechtsschutzmöglichkeiten durch eine höhere Instanz ist demnach dem Gesetzgeber vorbehalten (BFH, NJW 2006, 861, 863).

  • BGH, 08.05.2006 - II ZB 10/05

    Anwendbarkeit der Vorschriften über die Wiederaufnahme auf Beschlüsse;

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 1 W 74/07
    Der BGH hat die außerordentliche Beschwerde im Zivilprozess seither für unzulässig gehalten (BGH, NJW 2002, 1577; BauR 2006, 1019; NJW-RR 2006, 1184, 1185).
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