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   KG, 13.03.2012 - 1 W 747/11   

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https://dejure.org/2012,7787
KG, 13.03.2012 - 1 W 747/11 (https://dejure.org/2012,7787)
KG, Entscheidung vom 13.03.2012 - 1 W 747/11 (https://dejure.org/2012,7787)
KG, Entscheidung vom 13. März 2012 - 1 W 747/11 (https://dejure.org/2012,7787)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Notare Bayern PDF, S. 43

    BGB §§ 1643 Abs. 2 Satz 2, 1822 Nr. 2
    Erforderlichkeit der familiengerichtlichen Genehmigung bei selektiver Erbausschlagung durch die Eltern

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1643 Abs 2 S 2 BGB, § 1822 Nr 2 BGB
    Selektive Erbausschlagung der Eltern für ihre Kinder: Erforderlichkeit einer familiengerichtlichen Genehmigung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1643, 1822
    Erforderlichkeit einer familiengerichtlichen Genehmigung bei selektiver Erbausschlagung für minderjährige Kinder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer familiengerichtlichen Genehmigung bei selektiver Ausschlagung der Erbschaft der Kinder durch die Eltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1643 Abs. 2 S. 2; BGB § 1822 Nr. 2
    Erfordernis familiengerichtlicher Genehmigung selektiver Erbausschlagung für 3 von 4 Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Keine selektive Erbausschlagung für Kinder ohne Genehmigung des Familiengerichts

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Bei selektiver Ausschlagung von Eltern für minderjährige Kinder muss Familiengericht genehmigen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Erbausschlagung für Kinder

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Selektive Erbausschlagung: Genehmigung entgegen dem Gesetz erforderlich!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Selektive Erbausschlagung: Genehmigung entgegen dem Gesetz für erforderlich gehalten!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 976
  • FGPrax 2012, 165
  • FamRZ 2012, 1167
  • Rpfleger 2012, 533
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.01.2011 - XII ZB 240/10

    Beschwerde im Betreuungsverfahren: Beschränkung des Beschwerdegegenstands durch

    Auszug aus KG, 13.03.2012 - 1 W 747/11
    Das ergibt sich aus dem Wesen des Rechtsmittelverfahrens, das notwendigerweise keine andere Angelegenheit betreffen darf als diejenige, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung gewesen ist (BGH, FGPrax 2011, 78).
  • BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05

    Anfechtung der Ausschlagung der Annahme der Erbschaft durch den

    Auszug aus KG, 13.03.2012 - 1 W 747/11
    Im Erbscheinsverfahren ist der Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln; ob ein bereits erteilter Erbschein unrichtig und daher nach § 2361 BGB einzuziehen ist, muss ohne Rücksicht auf Vorbringen und Anträge der Beteiligten entschieden werden (BGH, NJW 2006, 3353, 3354).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2004 - 14 Wx 73/03

    Entlassung des Testamentsvollstreckers: Vorzeitige Nachlassauseinandersetzung als

    Auszug aus KG, 13.03.2012 - 1 W 747/11
    Das Amtsgericht war daher zur Einziehung des Erbscheins unter Rückgabe des Verfahrens anzuweisen, da das Beschwerdegericht selbst die Einziehung nicht anordnen darf (OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1282; vgl. auch J.Mayer in MünchKomm-BGB, 5.Aufl., Rdn. 46 zu § 2361 BGB m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.06.2018 - 11 WF 112/18

    Genehmigungsbedürftigkeit der Erbausschlagung für einen Minderjährigen

    Des Weiteren soll im Fall der sog. selektiven Erbausschlagung eine Genehmigung erforderlich sein (so etwa OLG Hamm, Beschluss vom 13.12.2013 - 15 W 374/13, NJW-RR 2014, 779; KG Berlin, Beschluss vom 13.03.2012 - 1 W 747/11 -).
  • OLG Hamm, 13.12.2013 - 15 W 374/13

    Voraussetzungen der familiengerichtlichen Genehmigung der Ausschlagung einer

    Der Senat schließt sich insoweit der ganz h.A. an, nach welcher der Ausnahmetatbestand des § 1643 Abs. 2 S.2 BGB nicht eingreift, wenn Eltern bei mehreren Abkömmlingen nur für einen Teil derselben die Ausschlagung erklären (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 747/11 - = FGPrax 2012, 165 = RPfleger 2012, 533 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.08.2021 - 10 W 49/21

    Erbschaft; Ausschlagung; Genehmigung des Familiengerichts; Kostenentscheidung

    Da dem Gesetzgeber die in den vergangenen Jahren in Rechtsprechung und Literatur vertretenen unterschiedlichen Ansichten zur Frage einer einschränkenden Auslegung des § 1643 Abs. 2 S. 2 BGB bei werthaltigem Nachlass und / oder selektiver Ausschlagung (beispielhaft OLG Naumburg, FamRZ 2007, 1047; OLG Frankfurt, FamRZ 2012, 664 f.; KG Berlin, FamRZ 2012, 1167 ff. und ZEV 2020, 152 ff.; OLG Köln, Beschlüsse vom 26.04.2012, II-12 UF 10/12 und II-12 UF 21/12, FamRZ 2012, 1832 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 2014, 779 f. und NJW 2018, 3526 ff.; Staudinger/Heilmann (2020) BGB § 1643, Rn. 38; MüKoBGB/Huber, 8. Aufl. 2020, BGB § 1643 Rn. 23-25; BeckOK BGB/Veit, 58. Ed. 1.5.2021, BGB § 1643 Rn. 11-13.2; Sagmeister, ZEV 2012, 121 ff.; Eue, ZEV 2018, 624 ff.; Keim, ZEV 2020, 393 ff.; Becker, FamRB 2020, 36 ff.) nicht entgangen sein können, spricht die fehlende inhaltliche Änderung des § 1643 BGB gegen die Annahme, dieser könne aus Sicht des Gesetzgebers lückenhaft sein.
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