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   KG, 06.01.1995 - 1 W 7563/93   

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https://dejure.org/1995,3807
KG, 06.01.1995 - 1 W 7563/93 (https://dejure.org/1995,3807)
KG, Entscheidung vom 06.01.1995 - 1 W 7563/93 (https://dejure.org/1995,3807)
KG, Entscheidung vom 06. Januar 1995 - 1 W 7563/93 (https://dejure.org/1995,3807)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2255
    Aufhebung eines Testaments bei Änderungen an einer durch Kohlepapier gefertigten Durchschrift

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine mittels Kohlepapier gefertigte Durchschrift als eigenhändiges Testament; Vornahme von Änderungen an der Durchschrift eines Testaments; Aufhebung des Testaments durch dessen Veränderung; Vornahme von Änderungen an einem Testament in der Absicht seiner Aufhebung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2255
    Voraussetzungen für die Annahme des Widerrufs eines Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1099
  • FGPrax 1995, 73
  • FamRZ 1995, 897
  • Rpfleger 1995, 417
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 22.04.2020 - 2 Wx 84/20

    Das zerrissene Testament - Wer wird Erbe, wenn nur eines von zwei Originalen

    Daher unterliegt es der freien, nicht durch die Vermutungsregelung des § 2255 S. 2 BGB gebundenen Beurteilung, ob der Erblasser die Absicht hatte, auch dass in der anderen, gleichlautenden Urschrift niedergelegte Testament zu widerrufen (vgl. Staudinger/Baumann BGB, (2018) § 2255 Rn. 21; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.08.2017, 8 W 71/16; KG Berlin, Beschluss vom 06.01.1995, 1 W 7563/93; OLG München, Beschluss vom 21.12.2006, 31 Wx 71/06; MünchKomm-Sticherling, BGB, 8. Aufl. 2020, § 2255 Rn. 15).
  • OLG Stuttgart, 16.08.2017 - 8 W 71/16

    Widerruf eines dem eingesetzten Erben in Urschrift übergebenen Testaments durch

    Vernichtet oder verändert der Erblasser von mehreren Testamentsurschriften nur eine, so greift § 2255 Satz 1 BGB schon vom Wortlaut her nicht ein (KG FamRZ 1995, 897; OLG München FamRZ 2008, 643 ; Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2255 BGB , Rdnr. 3).

    Liegen mehrere Urkunden vor, so ist ein Widerruf nur dann anzunehmen, wenn nach den Einzelumständen und freier Beweiswürdigung kein Zweifel über einen Aufhebungswillen des Erblassers besteht (KG FamRZ 1995, 897 ; Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2255 BGB , Rdnr. 13).

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