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   KG, 28.08.2012 - 1 W 80/12   

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https://dejure.org/2012,25299
KG, 28.08.2012 - 1 W 80/12 (https://dejure.org/2012,25299)
KG, Entscheidung vom 28.08.2012 - 1 W 80/12 (https://dejure.org/2012,25299)
KG, Entscheidung vom 28. August 2012 - 1 W 80/12 (https://dejure.org/2012,25299)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 12 Abs 1 S 1 GBO, § 12c Abs 4 S 1 GBO, § 3 Nr 1 Buchst h RPflG, § 8 Abs 1 RPflG, Art 1 Abs 1 GG
    Grundbuchverfahren: Zuständigkeit für Erinnerungen gegen Entscheidungen eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Grundbuchamts; Einsichtsrecht eines Journalisten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Funktionelle Zuständigkeit für die Entscheidung über Erinnerungen gegen Entscheidungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Grundbuchamts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 12; GBO § 12c; RPflG § 3; RPflG § 8
    Funktionelle Zuständigkeit für die Entscheidung über Erinnerungen gegen Entscheidungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Grundbuchamts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchverfahren: Über Erinnerung entscheidet Rechtspfleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einsichtsrecht der Presse ins Grundbuch! (IMR 2013, 1026)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2012, 682
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 25.01.2011 - 34 Wx 160/10

    Grundbuchsache: Entscheidungszuständigkeit für Anträge auf Änderung einer

    Auszug aus KG, 28.08.2012 - 1 W 80/12
    Der Senat schließt sich der im Vordringen befindlichen Auffassung an, dass über Erinnerungen gegen Entscheidungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Grundbuchamts nicht der Richter, sondern der Rechtspfleger zu entscheiden hat (vgl. OLG München, 25. Januar 2011, 34 Wx 160/10, FGPrax 2011, 68).(Rn.5).

    An die Stelle des Richters ist jedoch gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. h RPflG der Rechtspfleger getreten, dem durch diese Vorschrift die Geschäfte in Grundbuchsachen in vollem Umfang übertragen worden sind (OLG München, FGPrax 2011, 68, m.w.N.; so jetzt auch Demharter, GBO, 28. Aufl., § 12c, Rdn. 11).

  • OLG München, 23.02.2011 - 34 Wx 61/11

    Grundbuchverfahren: Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten auf Grundbucheinsicht

    Auszug aus KG, 28.08.2012 - 1 W 80/12
    Dies führt nicht zur Aufhebung im Beschwerdeverfahren (OLG München, BeckRS 2011, 07262).
  • KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01

    Grundbucheinsicht durch Pressevertreter

    Auszug aus KG, 28.08.2012 - 1 W 80/12
    Dabei reicht regelmäßig das Vorbringen sachlicher Gründe aus, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (Senat, Beschluss vom 19. Juni 2001 - 1 W 132/01 - NJW 2002, 223, 224 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus KG, 28.08.2012 - 1 W 80/12
    Das Zugangsinteresse der Presse hat Vorrang, wenn es um Fragen geht, die die Öffentlichkeit wesentlich angehen und wenn die Recherche der Aufbereitung einer ernsthaften und sachbezogenen Auseinandersetzung dient (BVerfG, NJW 2001, 503, 506).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.2013 - 3 W 47/12

    Grundbucheinsicht: Benachrichtigung des Grundstückseigentümers über eine der

    An die Stelle des Richters ist jedoch gemäß § 3 Nr. 1 h RPflG der Rechtspfleger getreten, dem durch diese Vorschrift die Geschäfte in Grundbuchsachen in vollem Umfang übertragen worden sind (KG Berlin, RPfleger 2012, 682; OLG München, FG Prax 2011, 68 m. w. N.; Demharter, GBO, 28. Auflage, § 12 c, Rdnr. 11).
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