Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.07.2008 - 1 W 99/08 - 19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2011
OLG Saarbrücken, 14.07.2008 - 1 W 99/08 - 19 (https://dejure.org/2008,2011)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.07.2008 - 1 W 99/08 - 19 (https://dejure.org/2008,2011)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Juli 2008 - 1 W 99/08 - 19 (https://dejure.org/2008,2011)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2011) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Verfügungsantrag ohne vorausgehende Abmahnung -Im Fall besonderer Dringlichkeit, kann die Notwendigkeit einer vorherigen Abmahnung des Wettbewerbers zur Vermeidung derKostenbelastung gemäß § 93 ZPO entfallen.

  • openjur.de

    Kostenentscheidung im Wettbewerbsverfahren: Kostentragungspflicht bei Unzumutbarkeit einer Abmahnung vor einem Verfügungsantrag

  • LawCommunity.de

    Einstweilige Verfügung ohne vorherige Abmahnung

  • Telemedicus

    Prozesskosten trotz sofortigen Anerkenntnisses

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kostenlast der einstweiligen Verfügung auch ohne vorherige Abmahnung

  • JurPC

    Veranlassung zur Klageerhebung ohne vorherige Abmahnung des Wettbewerbers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veranlassung zur Klageerhebung ohne vorherige Abmahnung des Wettbewerbers i.F.e. wettbewerbswidrigen Verhaltens; Kostentragungspflicht i.F.e. sofortigen einstweiligen Verfügung ohne vorherige Abmahnung des Wettbewerbers

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Klageerhebung ohne vorherige Abmahnung des Wettbewerbers

  • kanzlei.biz

    Veranlassung zur Klageerhebung ohne vorherige Abmahnung des Wettbewerbers

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 93; ; ZPO § 99 Abs. 2; ; ZPO § 318; ; ZPO § 569; ; ZPO § 572 Abs. 1; ; ZPO § 572 Abs. 1 Satz 2; ; UWG § 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93; ZPO § 99 Abs. 2; UWG § 12 Abs. 1
    Veranlassung zur Klageerhebung ohne vorherige Abmahnung des Wettbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ausnahmsweise Zulässigkeit eines Verfügungsantrags ohne vorherige Abmahnung

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Einstweilige Verfügung auch ohne vorherige Abmahnung möglich

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abmahnung ausnahmsweise entbehrlich

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Auszüge)

    In dringenden Fällen ist Abmahnung vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens nicht notwendig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Einstweilige Verfügung auch ohne vorherige Abmahnung möglich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2008, Dok. 281
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bremen, 30.03.1987 - 2 W 8/87
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2008 - 1 W 99/08
    Nach der in der Rechtsprechung und der rechtswissenschaftlichen Literatur herrschenden Auffassung ist gegen ein Endurteil über die Kosten, das im Verfahren der einstweiligen Verfügung auf einen sog. Kostenwiderspruch der Verfügungsbeklagten ergangen ist, die sofortige Beschwerde entsprechend § 99 Abs. 2 ZPO statthaft (Zöller-Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., Rdnr. 11 zu § 925 ZPO; Musielak-Huber, ZPO, 6. Aufl., Rdnr. 9 zu § 925 ZPO; Thomas-Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., Rdnr. 4 zu § 925 ZPO; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 5. Aufl., Kap. 55, Rdnr. 12; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 893; OLG Bremen NJW-RR 1988, 625; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 105; OLG Stuttgart OLGR 1999, 329; Senatsentscheidungen vom 30.11.2004 in der Sache 1 W 265/04-43- und vom 21.5.2007 in der Sache 1 W 19/07-4-).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.1986 - 15 W 12/85
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2008 - 1 W 99/08
    Nach der in der Rechtsprechung und der rechtswissenschaftlichen Literatur herrschenden Auffassung ist gegen ein Endurteil über die Kosten, das im Verfahren der einstweiligen Verfügung auf einen sog. Kostenwiderspruch der Verfügungsbeklagten ergangen ist, die sofortige Beschwerde entsprechend § 99 Abs. 2 ZPO statthaft (Zöller-Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., Rdnr. 11 zu § 925 ZPO; Musielak-Huber, ZPO, 6. Aufl., Rdnr. 9 zu § 925 ZPO; Thomas-Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., Rdnr. 4 zu § 925 ZPO; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 5. Aufl., Kap. 55, Rdnr. 12; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 893; OLG Bremen NJW-RR 1988, 625; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 105; OLG Stuttgart OLGR 1999, 329; Senatsentscheidungen vom 30.11.2004 in der Sache 1 W 265/04-43- und vom 21.5.2007 in der Sache 1 W 19/07-4-).
  • OLG Koblenz, 28.08.1996 - 3 W 496/96

    Zulässigkeit eines auf eine Kostenentscheidung beschränkten Widerspruchs; Erlass

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2008 - 1 W 99/08
    Nach der in der Rechtsprechung und der rechtswissenschaftlichen Literatur herrschenden Auffassung ist gegen ein Endurteil über die Kosten, das im Verfahren der einstweiligen Verfügung auf einen sog. Kostenwiderspruch der Verfügungsbeklagten ergangen ist, die sofortige Beschwerde entsprechend § 99 Abs. 2 ZPO statthaft (Zöller-Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., Rdnr. 11 zu § 925 ZPO; Musielak-Huber, ZPO, 6. Aufl., Rdnr. 9 zu § 925 ZPO; Thomas-Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., Rdnr. 4 zu § 925 ZPO; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 5. Aufl., Kap. 55, Rdnr. 12; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 893; OLG Bremen NJW-RR 1988, 625; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 105; OLG Stuttgart OLGR 1999, 329; Senatsentscheidungen vom 30.11.2004 in der Sache 1 W 265/04-43- und vom 21.5.2007 in der Sache 1 W 19/07-4-).
  • OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - 4 W 16/14

    Sofortiges Anerkenntnis: Veranlassung der Klage des Geschädigten gegen den

    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens entspricht dem Wert des mit der Beschwerde verfolgten Kosteninteresses und damit dem Gesamtbetrag der erstinstanzlichen Verfahrenskosten (Gerichtkosten und außergerichtliche Kosten der Parteien, SaarlOLG, Beschl. v. 14. Juli 2008 - 1 W 99/08 - 19, juris Rn. 15, insoweit in OLGR 2008, 807 f. nicht abgedruckt).
  • LG Augsburg, 27.11.2008 - 4 T 3745/08

    Integritätsspitze sofort fällig - Sechs Monate Behaltefrist keine

    Beschwerdewert: Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens entspricht dem Wert des mit der Beschwerde verfolgten Kosteninteresses und damit dem Gesamtbetrag der erstinstanzlichen Verfahrenskosten (Gerichtkosten und außergerichtliche Kosten der Parteien: vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.07.2008, 1 W 99/08 - 19, 1 W 99/08).
  • KG, 17.11.2008 - 23 W 49/08
    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens entspricht dem Wert des mit der Beschwerde verfolgten Kosteninteresses und damit dem Gesamtbetrag der erstinstanzlichen Verfahrenskosten (Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten der Parteien; vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 1 W 99/08 , OLGR Saarbrücken 2008, 807 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht