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   BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 12.15   

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BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 12.15 (https://dejure.org/2015,21489)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.2015 - 1 WB 12.15 (https://dejure.org/2015,21489)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 (https://dejure.org/2015,21489)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 3 S 1 WBO, § 21 Abs 2 S 1 WBO, § 44a S 1 VwGO
    Unterlassen einer Stellenausschreibung; Dienstpostenbesetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 3 S 1 WBO, § 21 Abs 2 S 1 WBO, § 44a S 1 VwGO
    Unterlassen einer Stellenausschreibung; Dienstpostenbesetzung

  • Wolters Kluwer

    Benachteiligung eines Berufssoldaten bei der Dienstpostenbesetzung aufgrund zu langer Bearbeitungszeiten

  • rewis.io

    Unterlassen einer Stellenausschreibung; Dienstpostenbesetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 17 Abs. 3 S. 1; WBO § 21 Abs. 2 S. 1
    Benachteiligung eines Berufssoldaten bei der Dienstpostenbesetzung aufgrund zu langer Bearbeitungszeiten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 49.13

    Dienstliche Maßnahme; Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit;

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 12.15
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 21 m.w.N.).

    Gleiches folgt schließlich - prozessrechtlich - aus der gemäß § 23a Abs. 2 WBO im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 1 WB 4.12 - BVerwGE 145, 102 Rn. 21) Vorschrift des § 44a Satz 1 VwGO, wonach Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen nur gleichzeitig mit dem gegen die jeweilige Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelf geltend gemacht werden können (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 31).

  • BVerwG, 26.02.2015 - 1 WB 1.15

    Versetzungsantrag eines Berufssoldaten zum Zwecke der Familienzusammenführung;

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 12.15
    Der Senat hat diesen Antrag mit Beschluss vom 26. Februar 2015 - 1 WB 1.15 - mit der Begründung als unzulässig verworfen, dass die Antragstellerin insoweit nicht beschwert ist.

    Die Beschwerdeakte des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - Az.: 285/15 -, die Akten des abgeschlossenen Verfahrens BVerwG 1 WB 1.15 und der weiteren noch anhängigen Verfahren der Antragstellerin BVerwG 1 WB 6.15 und BVerwG 1 WB 7.15 sowie die Personalgrundakte der Antragstellerin lagen dem Senat bei der Beratung vor.

  • BVerwG, 14.01.2010 - 6 P 10.09

    Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung.

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 12.15
    Eine Pflicht zur Ausschreibung ergebe sich aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 2010 - 6 P 10.09 - sowie aus § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG und Art. 33 Abs. 2 GG.

    Eine Verpflichtung zur Ausschreibung von Dienstposten folgt schließlich auch nicht aus § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG; vielmehr setzt dieser Mitbestimmungstatbestand voraus, dass eine Ausschreibungspflicht an anderer Stelle normiert ist, begründet aber selbst keine Ausschreibungspflicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 6 P 10.09 - BVerwGE 136, 29 LS 1 und Rn. 12 ff.).

  • BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 7.14

    Bestimmtheit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Förderliche Verwendung;

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 12.15
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nach geltendem Recht für die Besetzung militärischer Dienstposten keine Ausschreibungspflicht besteht (vgl. - auch zum Folgenden - zuletzt BVerwG, Beschluss vom 25. September 2014 - 1 WB 7.14 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 90 Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 12.15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass die durch sie begünstigte Soldatin eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihr zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; sie müsste es vielmehr hinnehmen, von dem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn die Antragstellerin bei der Stellenbesetzung ihr gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 39 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 4.12

    Akteneinsicht; Auswahlentscheidung; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 12.15
    Gleiches folgt schließlich - prozessrechtlich - aus der gemäß § 23a Abs. 2 WBO im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 1 WB 4.12 - BVerwGE 145, 102 Rn. 21) Vorschrift des § 44a Satz 1 VwGO, wonach Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen nur gleichzeitig mit dem gegen die jeweilige Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelf geltend gemacht werden können (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 31).
  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 6.15
    Auszug aus BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 12.15
    Die Beschwerdeakte des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - Az.: 285/15 -, die Akten des abgeschlossenen Verfahrens BVerwG 1 WB 1.15 und der weiteren noch anhängigen Verfahren der Antragstellerin BVerwG 1 WB 6.15 und BVerwG 1 WB 7.15 sowie die Personalgrundakte der Antragstellerin lagen dem Senat bei der Beratung vor.
  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 7.15
    Auszug aus BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 12.15
    Die Beschwerdeakte des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - Az.: 285/15 -, die Akten des abgeschlossenen Verfahrens BVerwG 1 WB 1.15 und der weiteren noch anhängigen Verfahren der Antragstellerin BVerwG 1 WB 6.15 und BVerwG 1 WB 7.15 sowie die Personalgrundakte der Antragstellerin lagen dem Senat bei der Beratung vor.
  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 7.15

    Weitere Beschwerde wegen Untätigkeit; Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen

    Den hiergegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 11. März 2015, mit dem sich die Antragstellerin in der Sache lediglich gegen das Fehlen eines förmlichen Bewerbungsverfahrens bzw. einer Stellenausschreibung für den Dienstposten eines ... Feldwebel wandte, hat der Senat mit Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - als unzulässig verworfen.

    Nachdem die Bevollmächtigten der Antragstellerin (im Verfahren 1 WB 1.15 und 1 WB 12.15) mit Schriftsätzen vom 12. Mai und 20. Mai 2015 erklärt haben, insoweit nicht bevollmächtigt zu sein, hat der Senat das Vorlageschreiben vom 24. Februar 2015 der Antragstellerin unter dem 26. Mai 2015 nochmals persönlich zugestellt.

    Die Beschwerdeakte des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - Az.: 1262/14 -, die Akten des Verfahrens BVerwG 1 WB 6.15 und der abgeschlossenen Verfahren BVerwG 1 WB 1.15 und BVerwG 1 WB 12.15 sowie die Personalgrundakte der Antragstellerin haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Soweit die Antragstellerin die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Besetzung des Dienstpostens ... Feldwebel und ggf. ihre Versetzung auf den Dienstposten begehrt, ist der Antrag unzulässig, weil der Senat in dieser Sache bereits rechtskräftig mit Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - entschieden hat (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 121 VwGO).

    In diesem Wehrbeschwerdeverfahren hat der Senat mit dem Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - rechtskräftig in der Sache entschieden (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 121 VwGO).

  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 6.15

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen Untätigkeit; Frist

    Den hiergegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 11. März 2015 hat der Senat mit Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - als unzulässig verworfen.

    Die Bevollmächtigten der Antragstellerin (in den Verfahren BVerwG 1 WB 1.15 und BVerwG 1 WB 12.15) haben mit Schriftsätzen vom 12. Mai und 20. Mai 2015 erklärt, dass sie in dem vorliegenden Verfahren nicht bevollmächtigt seien.

    Die Beschwerdeakte des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - Az.: 193/15 -, die Akten des Verfahrens BVerwG 1 WB 7.15 und der abgeschlossenen Verfahren BVerwG 1 WB 1.15 und BVerwG 1 WB 12.15 sowie die Personalgrundakte der Antragstellerin haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Gegenstand des vorangegangenen Beschwerdeverfahrens war vorliegend (nur) der Versetzungsantrag vom 7. April 2014; der Antrag vom 2. Juni 2014, auf den Dienstposten eines ... Feldwebel versetzt zu werden, ist bzw. war Gegenstand der Parallelverfahren BVerwG 1 WB 7.15 und BVerwG 1 WB 12.15.

  • BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 77.19

    "erwünschte" bzw "wünschenswerte" Anforderungskriterien; Anforderungsprofil;

    Dem Planungsbogen kommt auf diese Weise die gleiche Funktion zu wie einer Stellenausschreibung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 67.19 - juris Rn. 24), die anders als im Beamtenrecht (§ 8 BBG, § 4 BLV) im Recht der Soldaten nicht vorgeschrieben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - NZWehrr 2015, 257 ).
  • BVerwG, 10.12.2021 - 1 WB 34.21

    Erfolgreicher Konkurrentenstreit um eine A 16-Stelle

    Dem Planungsbogen und den darin enthaltenen Anforderungen des Dienstpostens kommt die gleiche Funktion zu wie einer Stellenausschreibung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. April 2020 - 1 WB 67.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 101 Rn. 24 und vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 32), die anders als im Beamtenrecht (§ 8 BBG, § 4 BLV) im Recht der Soldaten nicht vorgeschrieben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - NZWehrr 2015, 257 ).
  • BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 71.19

    Antrag in einem Wehrbeschwerdeverfahren auf gerichtliche Entscheidung in einem

    Der Planungsbogen erfüllt damit insoweit die gleiche Funktion wie eine Stellenausschreibung, die anders als im Beamtenrecht (§ 8 BBG, § 4 BLV) im Recht der Soldaten nicht vorgeschrieben ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - NZWehrr 2015, 257 ).
  • BVerwG, 01.06.2021 - 1 W-VR 3.21

    Konkurrentenstreit um einen A-16-Dienstposten, Antrag auf Erlass einer

    Der Planungsbogen erfüllt damit insoweit die gleiche Funktion wie eine Stellenausschreibung, die anders als im Beamtenrecht (§ 8 BBG, § 4 BLV) im Recht der Soldaten nicht vorgeschrieben ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - NZWehrr 2015, 257 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.06.2021 - 1 W-VR 5.21

    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines

    Der Planungsbogen erfüllt damit insoweit die gleiche Funktion wie eine Stellenausschreibung, die anders als im Beamtenrecht (§ 8 BBG, § 4 BLV) im Recht der Soldaten nicht vorgeschrieben ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - NZWehrr 2015, 257 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 67.19

    Anforderungsprofil; Bewerbungsverfahrensanspruch; Bundeswehrkrankenhaus;

    Der Planungsbogen erfüllt damit insoweit die gleiche Funktion wie eine Stellenausschreibung, die anders als im Beamtenrecht (§ 8 BBG, § 4 BLV) im Recht der Soldaten nicht vorgeschrieben ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - NZWehrr 2015, 257 ).
  • BVerwG, 14.12.2017 - 1 WB 16.17

    Verwendungsentscheidung nach der Auswahlkonferenz; Akteneinsichts- und

    Zwar besteht für die Besetzung militärischer Dienstposten keine Ausschreibungspflicht (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2014 - 1 WB 7.14 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 90 Rn. 17 und vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 22.20

    Vergabe von Gesundheitsziffern im Rahmen einer flugmedizinischen Begutachtung

    Die Art und Weise der Verfahrensbehandlung stellt für sich genommen keinen statthaften Beschwerdegegenstand dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.02.2021 - 3 ZB 20.615

    Anspruch auf Beförderung und Schadenersatz wegen Nichtbeförderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2018 - 6 B 462/18

    Herstellen einer verlässlichen Grundlage für einen Leistungsvergleich auf der

  • BVerwG, 07.06.2018 - 1 WB 9.18

    Kein isoliertes Auskunftsrecht für Soldaten über zurückliegende

  • BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 17.15

    Berücksichtigung beim Auswahlverfahren; höherwertiger Dienstposten; Frist;

  • BVerwG, 21.07.2021 - 1 WB 5.21

    Konkurrentenstreit eines Berufssoldaten mit der Befähigung zum Richteramt um die

  • BVerwG, 21.07.2021 - 1 WB 4.21

    Konkurrentenstreit eines Berufssoldaten mit der Befähigung zum Richteramt um die

  • BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 62.19

    Wehrbeschwerdeverfahren in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2018 - 6 A 2115/16
  • BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 23.20

    Beurteilung für Reservedienstleistende; Verhalten von Vorgesetzten;

  • BVerwG, 02.06.2017 - 1 WDS-VR 3.17

    Auskunftsbegehren eines Berufssoldaten gegenüber dem Bundesministerium der

  • BVerwG, 31.08.2017 - 1 WB 46.16

    Festlegung der Dauer einer für die Erstellung einer Laufbahnbeurteilung

  • BVerwG, 25.04.2023 - 1 WB 70.22

    Antrag eines Soldaten auf gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache wegen

  • BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 36.21

    Antrag eines Soldaten auf gerichtliche Entscheidung bzgl. Weisungen zur

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