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   BVerwG, 19.05.1992 - 1 WB 137.91   

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BVerwG, 19.05.1992 - 1 WB 137.91 (https://dejure.org/1992,2970)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1992 - 1 WB 137.91 (https://dejure.org/1992,2970)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1992 - 1 WB 137.91 (https://dejure.org/1992,2970)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrrecht - Sonderurlaub - Nebentätigkeitsgenehmigung

Papierfundstellen

  • DÖV 1992, 928
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 46.95

    Recht der Soldaten: Voraussetzungen für den Anspruch auf Verlängerung eines

    Die Beurteilung der Frage, ob ein wichtiger Grund für die Gewährung des Sonderurlaubs gegeben ist, unterliegt der gerichtlichen Nachprüfung in vollem Umfange (Beschlüsse vom 26. Oktober 1973 - BVerwG 1 WB 85.73 - (BVerwGE 46, 173 (f.)) m.w.N. und vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - (ZBR 1992, 310 = DÖV 1992, 928)).

    Handelt es sich um einen längeren Urlaub, so können die persönlichen Belange des Soldaten - hier an der Erhaltung der Arztpraxis seiner Ehefrau - als wichtiger Grund im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 1 SUrlV das dienstliche Interesse an der Dienstleistung des Soldaten nur dann überwiegen, wenn sich der Soldat in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche und nicht von ihm zu vertretende Zwangslage darstellt (vgl. Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - (a.a.O.), vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 - und vom 16. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 49.92 -).

  • BVerwG, 21.03.2013 - 1 WB 24.12

    Sonderurlaub; Wichtiger Grund; Weltumsegelung; Dreijähriger Sonderurlaub;

    Die Frage, ob ein wichtiger Grund für die Gewährung von Sonderurlaub anzunehmen ist, unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1973 - BVerwG 1 WB 85.73 - BVerwGE 46, 173, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - ZBR 1992, 310 und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - Buchholz 236.12 § 9 Nr. 1 = NZWehrr 1996, 162 m.w.N.; vgl. ferner - auch zum Folgenden - Beschlüsse vom 28. Juni 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 5.07 - Buchholz 449.3 § 9 SUV Nr. 8, Rn. 23 m.w.N. und vom 9. Februar 2012 - BVerwG 1 WDS-VR 10.11, 11.11, 12.11 - Rn. 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.07.1999 - 1 WB 37.99

    Gewährung von Sonderurlaub für einen Berufssoldaten unter Wegfall der Geldbezüge

    Die Frage, ob ein wichtiger Grund für die Gewährung von Sonderurlaub anzunehmen ist, unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1973 - BVerwG 1 WB 85.73 - <BVerwGE 46, 173 [f.]>, vom 19. März 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - <ZBR 1992, 310 = DÖV 1992, 928> und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - m.w.N.).

    Handelt es sich - wie im vorliegenden Fall - um einen besonders langen, sich über einen Zeitraum von zwei Jahren erstreckenden Sonderurlaub, können die persönlichen Belange des Soldaten als wichtiger Grund nur dann anerkannt werden, wenn er sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als eine wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1989 - BVerwG 1 WB 161.88 - , vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - , vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -).

  • BVerwG, 24.08.1993 - 1 WB 56.93

    Urlaubsrecht - Sonderurlaub - Kassenärztliche Praxis - Zulassung

    Je länger der beantragte Sonderurlaub ist, um so stärker wird das öffentliche Interesse an der vollen Dienstleistung berührt, um so höhere Anforderungen sind demgemäß an die Gewichtigkeit und Schutzwürdigkeit des geltend gemachten Urlaubsgrundes zu stellen (Beschluß vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 -).

    Handelt es sich um einen längeren Urlaub, wie hier im Verfahren in der Hauptsache um fünf Jahre und neun Monate, können die persönlichen Belange des Soldaten - d.h. hier sein Interesse, schon jetzt einen Zivilberuf aufzunehmen - als wichtiger Grund im Sinne des § 13 SUrlV nur dann anerkannt werden, wenn der Soldat sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -, vom 19. Mai 1992 -BVerwG 1 WB 137.91 -, vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 - und vom 16. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 49.92 -).

  • BVerwG, 17.06.1992 - 1 WB 46.92

    Anspruch eines Soldaten auf Sonderurlaub - Vorbereitung des Berufswechsels eines

    Je länger der beantragte Sonderurlaub ist, um so stärker wird das öffentliche Interesse an der vollen Dienstleistung berührt und um so höhere Anforderungen sind demgemäß an die Gewichtigkeit und Schutzwürdigkeit des geltend gemachten Urlaubsgrundes zu stellen (Beschluß vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 -).

    Handelt es sich um einen längeren Urlaub, wie hier im Verfahren in der Hauptsache um sechs Monate, können die persönlichen Belange des Soldaten - d.h. hier sein Interesse an der Vorbereitung bzw. Aufnahme eines Zivilberufs - als wichtiger Grund im Sinne von § 13 SUrlV nur dann anerkannt werden, wenn der Soldat sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 - und vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 -).

  • BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 59.99

    Gewährung von Urlaub unter Wegfall der Besoldung im Falle des Vorliegens eines

    Die Frage, ob ein wichtiger Grund für die Gewährung von Sonderurlaub anzunehmen ist, unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1973 - BVerwG 1 WB 85.73 - <BVerwGE 46, 173>, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - <ZBR 1992, 310 = DÖV 1992, 928> und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - m.w.N.).

    Handelt es sich - wie im vorliegenden Fall - um einen besonders langen, sich über einen Zeitraum von fast zwei Jahren erstreckenden Sonderurlaub, können die persönlichen Belange des Soldaten als wichtiger Grund nur dann anerkannt werden, wenn er sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als eine wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1989 - BVerwG 1 WB 161.88 - , vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - , vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - , vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 36.99 -).

  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 101.94

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags eines Zeitsoldaten -

    Je länger der beantragte Sonderurlaub ist, um so stärker wird das öffentliche Interesse an der vollen Dienstleistung, um so höhere Anforderungen sind demgemäß an die Gewichtigkeit und Schutzwürdigkeit des geltend gemachten Urlaubsgrundes zu stellen (Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - und vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - <BVerwGE 93, 389 [391]> m.w.N.).

    Handelt es sich - wie im vorliegenden Fall - um einen Urlaub von mehr als einem Jahr, können persönliche Belange des Soldaten nur dann als wichtiger Grund im Sinne des § 13 SUrlV anerkannt werden, wenn dieser sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 -, vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 -, vom 16. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 49.92 - und vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - <BVerwGE 93, 389 [391]>).

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 64.00

    Tätigkeit bei der Deutschen Stabskompanie und Versorgungskompanie - Beantragung

    Die Frage, ob ein wichtiger Grund für die Gewährung von Sonderurlaub vorliegt, ist gerichtlich in vollem Umfang nachprüfbar (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1973 - BVerwG 1 WB 85.73 - <BVerwGE 46, 173 [f.]>, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - <ZBR 1992, 310 = DÖV 1992, 928 >, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - < Buchholz 236.12 § 9 Nr. 1 = NZWehrr 1996, 162> m.w.N. und vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - ).

    Handelt es sich - wie im vorliegenden Fall - um einen besonders langen, sich über den Zeitraum eines Jahres erstreckenden Sonderurlaub, können die persönlichen Belange des Soldaten als wichtiger Grund nur dann anerkannt werden, wenn er sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich - aus objektiver Sicht - als eine wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1989 - BVerwG 1 WB 161.88 - , vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - , vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - , vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 56.98 -, vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 59.99 -).

  • BVerwG, 25.07.2000 - 1 WB 71.00

    Gewährung von Sonderurlaub - Wegfall von Geldbezügen und von Sachbezügen -

    Die Frage, ob ein wichtiger Grund für die Gewährung von Sonderurlaub vorliegt, ist gerichtlich in vollem Umfang nachprüfbar (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1973 - BVerwG 1 WB 85.73 - <BVerwGE 46, 173 [f.]>, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - <ZBR 1992, 310 = DÖV 1992, 928 >, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - < Buchholz 236.12 § 9 Nr. 1 = NZWehrr 1996, 162> m.w.N. und vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - ).

    Handelt es sich - wie im vorliegenden Fall - um einen besonders langen, sich über den Zeitraum eines Jahres erstreckenden Sonderurlaub, können die persönlichen Belange des Soldaten als wichtiger Grund nur dann anerkannt werden, wenn er sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich - aus objektiver Sicht - als eine wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1989 - BVerwG 1 WB 161.88 - , vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - , vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - , vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 56.98 -, vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - und vom 9. Dezember 1999 BVerwG 1 WB 59.99 -).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 36.99

    Gewährung von Sonderurlaub - Gerichtliche Nachprüfbarkeit der Annahme eines

    Die Frage, ob ein wichtiger Grund für die Gewährung von Sonderurlaub anzunehmen ist, unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1973 - BVerwG 1 WB 85.73 - <BVerwGE 46, 173 [f.]>, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - <ZBR 1992, 310 = DÖV 1992, 928> und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - m.w.N.).

    Handelt es sich - wie im vorliegenden Fall - um einen besonders langen, sich über einen Zeitraum von zwei Jahren erstreckenden Sonderurlaub, können die persönlichen Belange des Soldaten als wichtiger Grund nur dann anerkannt werden, wenn er sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als eine wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1989 - BVerwG 1 WB 161.88 - , vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - , vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -).

  • BVerwG, 19.12.1996 - 1 WB 110.96

    Gewährung von Sonderurlaub zur Weiterführung der Zahnarztpraxis seiner Ehefrau

  • VG Saarlouis, 20.06.2014 - 2 L 453/14

    Anspruch eines Beamten auf Sonderurlaub zur Fortführung einer

  • VG Gelsenkirchen, 10.02.2011 - 12 L 1551/10

    Sonderurlaub, privates Arbeitsverhältnis, Pflichtenkollision, nichtiger Grund,

  • BVerwG, 16.07.1992 - 1 WB 49.92

    Einberufung zur Eignungsübung bei der Bundeswehr - Antrag auf Entlassung aus dem

  • BVerwG, 28.06.2007 - 1 WDS-VR 5.07
  • BVerwG, 21.04.1993 - 1 WB 48.92

    Entsendung ins Ausland - Konsortium von Privatfirmen - Sonderurlaub -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2013 - 1 B 28/13

    Anspruch eines Beamten auf Verlängerung eines nach § 13 Abs. 1 SUrlV bewilligten

  • BVerwG, 09.02.2012 - 1 WDS-VR 10.11

    Antrag auf Verlängerung der befristeten Beurlaubung eines Oberstleutnants zur

  • VG Kassel, 27.08.2007 - 1 G 1005/07

    Beamtenrecht: Sonderurlaub für einen kommunalen Wahlbeamten zur beruflichen

  • VG Osnabrück, 28.08.2018 - 3 B 51/18

    Sonderurlaub

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.1996 - 4 S 2959/94

    Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung - keine dauernde Aneinanderreihung der

  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2009 - 1 L 1366/08

    Urlaub, Beurlaubung, Ehe, Verlobte, Verlöbnis, Familie, Kind, Sonderurlaub,

  • VG Göttingen, 03.05.2004 - 3 B 140/04

    Beurlaubungsgrund; juristischer Vorbereitungsdienst; Nebentätigkeit;

  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 32.05
  • VG Hannover, 19.08.2004 - 6 A 2412/03

    Außergewöhnliche Beeinträchtigung; Beeinträchtigung; Belastungssituation;

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