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   BVerwG, 22.07.2009 - 1 WB 15.08   

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BVerwG, 22.07.2009 - 1 WB 15.08 (https://dejure.org/2009,8659)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.2009 - 1 WB 15.08 (https://dejure.org/2009,8659)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 1 WB 15.08 (https://dejure.org/2009,8659)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    SBG § 2 Abs. 6, § 24 Abs. 6 Nr. 3, § 32; WBO § 19 Abs. 1 Satz 2
    Dauerbefehl; Auslandseinsatz; Versammlung der Vertrauenspersonen; Kasernenbereich; Feldlager; Feldlagerordnung; Camp Marmal.

  • Bundesverwaltungsgericht

    SBG § 2 Abs. 6, § 24 Abs. 6 Nr. 3, § 32
    Auslandseinsatz; Camp Marmal; Dauerbefehl; Feldlager; Feldlagerordnung; Kasernenbereich; Versammlung der Vertrauenspersonen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wehrbeschwerderecht - Dauerbefehl; Auslandseinsatz; Versammlung der Vertrauenspersonen; Kasernenbereich; Feldlager; Feldlagerordnung; Camp Marmal

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Auch bei Auslandseinsätzen sind Vertrauenspersonenversammlungen zu bilden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.7.2009)

    Mitspracherechte von Soldaten in Feldlagern im Ausland gestärkt

Papierfundstellen

  • BVerwGE 134, 246
  • DÖV 2010, 331
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.05.2003 - 6 P 16.02

    Schutzzweckgrenze; innerdienstliche Maßnahme; Dienstkraftfahrzeuge; Förderung des

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 1 WB 15.08
    Die Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen muss Zweck der Maßnahme sein; nicht ausreichend ist, dass eine Maßnahme, die in erster Linie andere Zwecke verfolgt, sich nur mittelbar auf den Unfallschutz auswirkt (vgl. zu der Parallelvorschrift des § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG Beschluss vom 19. Mai 2003 - BVerwG 6 P 16.02 - Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 19).

    Die Geschwindigkeitsregelung stellt schließlich eine rein innerdienstliche Maßnahme dar, weil sie sich auf den Verkehr innerhalb des - für Besucher, Firmenvertreter und Ortskräfte nur sehr eingeschränkt zugänglichen (siehe Nr. 3.6 FLgO) - Feldlagers beschränkt (sog. Schutzzweckgrenze; vgl. hierzu Beschluss vom 19. Mai 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 59.05

    Erlass; Befehl; Haar- und Barttracht der Soldaten.

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 1 WB 15.08
    Nach der - auch für das Wehrbeschwerdeverfahren maßgeblichen (Beschluss vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 59.05 - BVerwGE 127, 203 = Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 1 = NZWehrr 2007, 160) - Begriffsbestimmung des § 2 Nr. 2 WStG ist ein Befehl eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt.

    In beiderlei Hinsicht liegt damit ein Handeln im Rahmen einer unmittelbaren (personalen) Vorgesetzten-Untergebenen-Beziehung vor (vgl. zu diesem Erfordernis Urteil vom 26. September 2006 - BVerwG 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1 = Buchholz 449 § 10 SG Nr. 55 = NZWehrr 2007, 79 und Beschluss vom 30. November 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 49.07

    Vertrauensperson; Anhörung zu Personalmaßnahme; Belehrung über Möglichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 1 WB 15.08
    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 23 i.V.m. § 20 SBG hat die Unterlassung der gebotenen Anhörung der Vertrauensperson zu einer Personalentscheidung zwar nicht die Unwirksamkeit der Personalentscheidung zur Folge, führt aber zu ihrer Rechtswidrigkeit; soweit der zuständige Vorgesetzte die Personalentscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen hat, leidet diese infolge der unterlassenen Anhörung an einem Ermessensfehler, weil der Vorgesetzte entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung aus § 23 Abs. 2 Satz 2 SBG das Ergebnis der Anhörung nicht in seine Ermessenserwägungen einbeziehen konnte (vgl. Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2 = NZWehrr 2003, 212, vom 11. Januar 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 7.06 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 4 sowie zuletzt vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 49.07 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 7).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 1 WB 15.08
    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 23 i.V.m. § 20 SBG hat die Unterlassung der gebotenen Anhörung der Vertrauensperson zu einer Personalentscheidung zwar nicht die Unwirksamkeit der Personalentscheidung zur Folge, führt aber zu ihrer Rechtswidrigkeit; soweit der zuständige Vorgesetzte die Personalentscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen hat, leidet diese infolge der unterlassenen Anhörung an einem Ermessensfehler, weil der Vorgesetzte entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung aus § 23 Abs. 2 Satz 2 SBG das Ergebnis der Anhörung nicht in seine Ermessenserwägungen einbeziehen konnte (vgl. Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2 = NZWehrr 2003, 212, vom 11. Januar 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 7.06 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 4 sowie zuletzt vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 49.07 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 7).
  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 1 WB 15.08
    In beiderlei Hinsicht liegt damit ein Handeln im Rahmen einer unmittelbaren (personalen) Vorgesetzten-Untergebenen-Beziehung vor (vgl. zu diesem Erfordernis Urteil vom 26. September 2006 - BVerwG 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1 = Buchholz 449 § 10 SG Nr. 55 = NZWehrr 2007, 79 und Beschluss vom 30. November 2006 a.a.O.).
  • BVerwG, 12.08.2008 - 1 WB 35.07

    Vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes; Repatriierung; Befehl;

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 1 WB 15.08
    Dieser Fortsetzungsfeststellungsantrag ist gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 WBO unabhängig davon zulässig, ob der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat, weil es sich bei der Regelung der Höchstgeschwindigkeit um eine Maßnahme in der Form eines Befehls (Dauerbefehls) handelt (vgl. zum Fortsetzungsfeststellungsantrag bei Befehlen Beschluss vom 12. August 2008 - BVerwG 1 WB 35.07 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 2 = NZWehrr 2009, 69).
  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 29.01

    Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte in Fragen der Einhaltung der Vorschriften

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 1 WB 15.08
    Da es sich um eine sich ständig aktualisierende Daueranordnung bzw. einen Dauerbefehl handelt (siehe oben 1.), ist die dagegen gerichtete Beschwerde an keine Frist gebunden, solange der Soldat davon betroffen ist (stRspr, vgl. Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 29.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 43 = NZWehrr 2001, 246 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.02.2020 - 1 WNB 4.19

    Streit um die vom Truppendienstgericht vorgenommene Auslegung eines Befehls des

    Die behauptete Abweichung von dem Beschluss des Senats vom 22. Juli 2009 - 1 WB 15.08 - (BVerwGE 134, 246) liegt nicht vor (§ 22a Abs. 2 Nr. 2 WBO).

    a) Der Antragsteller macht zutreffend geltend, dass dem Beschluss des Senats der - für die Prüfung der Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung - tragende Rechtssatz zugrunde liegt, dass eine unmittelbar an die Soldaten gerichtete "Anordnung, die keiner weiteren Konkretisierung oder Umsetzung bedarf", eine dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO darstellt, die der Überprüfung durch die Wehrdienstgerichte unterliegt (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 1 WB 15.08 - BVerwGE 134, 246 Rn. 20).

    b) Soweit die Beschwerde geltend macht, das Truppendienstgericht weiche von zwei weiteren in dem Beschluss des Senats vom 22. Juli 2009 - 1 WB 15.08 - (BVerwGE 134, 246 Rn. 23 und 62 f.) aufgestellten Rechtssätzen ab, sind diese Rügen ebenfalls unbegründet.

    Zwar enthält der Beschluss die Rechtssätze, dass dienstliche Maßnahmen im Wege des Fortsetzungsfeststellungsantrags auch dann anfechtbar bleiben, wenn sie sich bis zur gerichtlichen Entscheidung durch Vollzug oder Zeitablauf erledigt haben (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 1 WB 15.08 - BVerwGE 134, 246 Rn. 23), und dass das Unterbleiben der Beteiligung des zuständigen Vertretungsorgans nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz die Rechtswidrigkeit der Maßnahme auch im Verhältnis zu dem betroffenen Soldaten zur Folge hat und für diesen beschwerdefähig ist (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 1 WB 15.08 - BVerwGE 134, 246 Rn. 62 f.).

  • BVerwG, 20.04.2016 - 1 WB 29.15

    Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen;

    Nach ständiger Rechtsprechung muss eine 'Maßnahme', die eine entsprechende Beteiligungspflicht auslöst, darauf abzielen, das Risiko von Gesundheitsschädigungen oder Unfällen innerhalb der Dienststelle oder des Betriebes zu mindern oder einen effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1986 - BVerwG 6 P 8.83 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3, vom 17. Februar 1986 - BVerwG 6 P 21.84 - BVerwGE 74, 28 = Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. 6 und vom 22. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 15.08 - BVerwGE 134, 246 Rn. 30; ...).

    § 24 Abs. 6 Nr. 3 SBG erfasst demnach nicht jede Maßnahme, die Einfluss auf das Wohlbefinden der Beschäftigten haben kann, sondern nur Arbeitsschutzmaßnahmen, die nach gesetzlicher Vorschrift oder freiem Entschluss des Dienststellenleiters ergriffen werden sollen, um die Beschäftigten allgemein zu schützen oder vor konkreten Gefahren zu bewahren, die die Tätigkeit auf bestimmten Arbeitsplätzen mit sich bringt (Beschluss vom 22. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 15.08 - a.a.O.).

  • BVerwG, 12.02.2018 - 1 WNB 8.17

    Einzelverbot gegen Soldaten unterliegt der Beschwerdefrist

    Ausnahmsweise etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des Senats für sogenannte "Daueranordnungen", deren Rechtswirkungen sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen aktualisieren (Definition aus BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 1 WB 15.08 - BVerwGE 134, 246 Rn. 21).

    Der Senat hat bei Erlassen (z.B. des Bundesministeriums der Verteidigung) oder übergeordneten Anordnungen (z.B. des Bundespräsidenten), die sich unmittelbar an eine unbestimmte Vielzahl von Soldatinnen und Soldaten richten und nicht einer zusätzlichen Umsetzung für den einzelnen Soldaten bedürfen, anerkannt, dass sie jederzeit ohne Einhaltung der Anfechtungsfristen aus § 6 Abs. 1 WBO oder aus § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO angefochten werden können, wenn sie täglich neue Rechtswirkungen zeitigen (so zum "Haar- und Barterlass": BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2001 - 1 WB 25.01 - zur Anzug- und Uniformanordnung: BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1982 - 1 WB 56.81 - NZWehrr 1983, 74 = juris Rn. 17, vom 24. Juni 1986 - 1 WB 76.85, 1 WB 80.86 - NZWehrr 1987, 25 = juris Rn. 6 und vom 3. Juli 2001 - 1 WB 29.01 - zu einer Verkehrsregelung in der "Feldlagerordnung für das Camp Marmal": BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 1 WB 15.08 - BVerwGE 134, 246 Rn. 26).

  • BVerwG, 28.10.2009 - 1 WB 11.09

    Soldatenbeteiligung; Personalrat, Gruppe der Soldaten; Gruppenangelegenheit;

    Nach ständiger Rechtsprechung muss eine "Maßnahme", die eine entsprechende Beteiligungspflicht auslöst, darauf abzielen, das Risiko von Gesundheitsschädigungen oder Unfällen innerhalb der Dienststelle oder des Betriebes zu mindern oder einen effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1986 BVerwG 6 P 8.83 Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3, vom 17. Februar 1986 BVerwG 6 P 21.84 BVerwGE 74, 28 = Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. 6 und vom 22. Juli 2009 BVerwG 1 WB 15.08 Rn. 30 ; so auch Gronimus, Die Beteiligungsrechte der Vertrauenspersonen in der Bundeswehr, 6. Aufl. 2009, § 24 Rn. 69).

    § 24 Abs. 6 Nr. 3 SBG erfasst demnach nicht jede Maßnahme, die Einfluss auf das Wohlbefinden der Beschäftigten haben kann, sondern nur Arbeitsschutzmaßnahmen, die nach gesetzlicher Vorschrift oder freiem Entschluss des Dienststellenleiters ergriffen werden sollen, um die Beschäftigten allgemein zu schützen oder vor konkreten Gefahren zu bewahren, die die Tätigkeit auf bestimmten Arbeitsplätzen mit sich bringt (Beschluss vom 22. Juli 2009 BVerwG 1 WB 15.08 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08

    Anspruch eines Berufssoldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche

    Der Begriff "dienstliche Anlagen", den der Gesetzgeber u.a. auch in § 15 Abs. 2 Satz 1 SG (Politische Betätigung) verwendet, ist schon von seinem Wortlaut her inhaltlich umfassender und weitergehender zu verstehen als z.B. der Begriff "umschlossene militärische Anlagen" in § 4 Abs. 3 VorgV oder der Begriff "Kasernenbereich" in § 32 Abs. 2 SBG (vgl. zu letztgenanntem Begriff Beschluss vom 22. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 15.08 - PersV 2009, 424).
  • BVerwG, 01.02.2011 - 1 WB 6.10

    Anhörung der Vertrauensperson; Auslandsverwendung; Repatriierung;

    Zwar ist das Soldatenbeteiligungsgesetz nach der Rechtsprechung des Senats im Ausland grundsätzlich anwendbar (Beschluss vom 22. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 15.08 - BVerwGE 134, 246 = Buchholz 449.7 § 32 SBG Nr. 1).
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