Rechtsprechung
   BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 15.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,6362
BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 15.12 (https://dejure.org/2013,6362)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.2013 - 1 WB 15.12 (https://dejure.org/2013,6362)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 1 WB 15.12 (https://dejure.org/2013,6362)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,6362) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    WBO § 17 Abs. 3 Satz 1; Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung "Dienstpostengerechte Verwendung von Soldatinnen und Soldaten" vom 1. August 2011
    Dienstliche Maßnahme; nicht-dienstpostengerechte Verwendung; Zustimmung der zuständigen personalbearbeitenden Stelle.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WBO § 17 Abs. 3 Satz 1
    Dienstliche Maßnahme; Zustimmung der zuständigen personalbearbeitenden Stelle; nicht-dienstpostengerechte Verwendung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 3 S 1 WBO
    Dienstliche Maßnahme; nicht-dienstpostengerechte Verwendung; Zustimmung der zuständigen personalbearbeitenden Stelle

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung der Entscheidung der zuständigen personalbearbeitenden Stelle über die Zustimmung gemäß Nr. 2 des Erlasses "Dienstpostengerechte Verwendung von Soldatinnen und Soldaten" vom 1. August 2011 als dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 S. 1 WBO

  • rewis.io

    Dienstliche Maßnahme; nicht-dienstpostengerechte Verwendung; Zustimmung der zuständigen personalbearbeitenden Stelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Qualifizierung der Entscheidung der zuständigen personalbearbeitenden Stelle über die Zustimmung gemäß Nr. 2 des Erlasses "Dienstpostengerechte Verwendung von Soldatinnen und Soldaten" vom 1. August 2011 als dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 S. 1 WBO

  • rechtsportal.de

    Qualifizierung der Entscheidung der zuständigen personalbearbeitenden Stelle über die Zustimmung gemäß Nr. 2 des Erlasses "Dienstpostengerechte Verwendung von Soldatinnen und Soldaten" vom 1. August 2011 als dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 S. 1 WBO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht-dienstpostengerechte Verwendung eines Soldaten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 14.12

    Konkurrentenstreit um die Besetzung des nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 15.12
    Hiergegen wendet sich der Antragsteller mit seinem Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 22. Februar 2012, der Gegenstand des Parallelverfahrens BVerwG 1 WB 14.12 ist.

    Der Bundesminister der Verteidigung - PSZ I 7 (jetzt: R II 2) - legte die hier gegenständliche Beschwerde vom 8. März 2012 - gleichzeitig mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Auswahlentscheidung vom 13. Februar 2012 (BVerwG 1 WB 14.12) - mit seiner Stellungnahme vom 21. März 2012 dem Senat vor.

    Zur Begründung führt der Antragsteller - ergänzend zu der Beschwerde vom 8. März 2012 und seinem Vortrag im Verfahren BVerwG 1 WB 14.12 - insbesondere aus:.

    Die Verfahrensakten des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: .../12 und .../12, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, und die Gerichtsakten des Parallelverfahrens BVerwG 1 WB 14.12 sowie des abgeschlossenen Verfahrens BVerwG 1 WDS-VR 2.12 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Für die Zeit ab der Neubesetzung des Dienstpostens mit Oberst i.G. (zum damaligen Zeitpunkt: Oberstleutnant i.G.) S. bemisst sich der Rechtsschutz des Antragstellers in der Hauptsache nach seinem Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 22. Februar 2012 gegen die Auswahlentscheidung des Abteilungsleiters Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (PSZ) im Bundesministerium der Verteidigung vom 13. Februar 2012, der Gegenstand des Parallelverfahrens BVerwG 1 WB 14.12 ist.

    Der vorläufige Rechtsschutz gegen die Auswahlentscheidung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens BVerwG 1 WB 14.12 war Gegenstand des durch Rücknahme beendeten Verfahrens BVerwG 1 WDS-VR 2.12.

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 15.12
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2 m.w.N.).

    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2003 a.a.O.).

    Für den Erlass "Dienstpostengerechte Verwendung von Soldatinnen und Soldaten" gilt daher nichts anderes als für die - die ursprüngliche Personalverfügung regelnden - "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" (Versetzungsrichtlinien) vom 3. März 1988 (VMBl S. 76, zuletzt geändert durch Erlass vom 9. Juni 2009 ), nämlich dass der Soldat die Einhaltung der dort festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften verlangen und ggf. durch das Wehrdienstgericht überprüfen lassen kann (vgl. z.B. Beschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2).

  • BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 85.99

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 13

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 15.12
    Der Senat hat zu einer dem Erlass "Dienstpostengerechte Verwendung von Soldatinnen und Soldaten" ähnlichen Regelung in dem bis 1999 geltenden Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung - P II 1 - über "Auswahlverfahren für die Beförderung/Einweisung von Offizieren" vom 12. Februar 1997 entschieden, dass die dort vorgesehene Zuerkennung von Punkten für die Wahrnehmung einer Tätigkeit auf einem höherwertigen Dienstposten (sog. HDP-Punkte) bzw. die Ablehnung einer solchen Zuerkennung keine anfechtbare Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO darstelle, weil es sich hierbei um eine künftige Beförderungs- oder Einweisungsentscheidungen lediglich vorbereitende, Rechte des Soldaten noch nicht unmittelbar berührende Maßnahme handele (Beschluss vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 85.99 -).
  • BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 20.09
    Auszug aus BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 15.12
    Maßgeblich ist, ob die jeweilige Maßnahme oder Entscheidung bereits für sich genommen unmittelbar die Rechte des Soldaten berührt (vgl. Beschluss vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 -).
  • BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11

    Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 15.12
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. zuletzt Beschluss vom 23. Oktober 2012 - BVerwG 1 WB 59.11 - juris Rn. 27 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08

    Eignung; Verwendung; Verwendungsaufbau; Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung.

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 15.12
    Die diesbezügliche Ermessensentscheidung des Vorgesetzten kann vom Wehrdienstgericht nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 VwGO; Beschluss vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - Rn. 29 ).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 42.09

    Erledigung der Hauptsache; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 15.12
    § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO in der seit 1. Februar 2009 geltenden Fassung verlangt zwar nicht mehr die (hier vorliegende) Stellung eines förmlichen Feststellungsantrags; der Antragsteller muss aber das Feststellungsinteresse substantiiert geltend machen (stRspr, z.B. Beschluss vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 42.09 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 3 = NZWehrr 2010, 161 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 15.12
    Insoweit kommt dem vorliegenden Verfahren eine eigenständige Bedeutung zu; es bezieht sich nicht bloß auf eine Folgemaßnahme, die sich aus der Auswahlentscheidung über die Neubesetzung des Dienstpostens ergibt und die von dem Rechtsschutz gegen die Auswahlentscheidung mitumfasst wäre (siehe dazu Beschluss vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 39.09 - Rn. 20 ).
  • BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 15.12
    Ein berechtigtes Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (vgl. z.B. Beschluss vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 - Rn. 19).
  • BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 38.13

    Bewertung einer Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten eines Berufssoldaten

    Mit Beschluss vom 26. Februar 2013 - BVerwG 1 WB 15.12 - verpflichtete der Senat den Bundesminister der Verteidigung, eine Entscheidung über die Zustimmung der zuständigen personalbearbeitenden Stelle gemäß Nr. 2 des Erlasses "Dienstpostengerechte Verwendung von Soldatinnen und Soldaten" vom 1. August 2011 zu dieser zusätzlichen Tätigkeit des Antragstellers herbeizuführen; diese Zustimmung erteilte das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr mit Bescheid vom 21. Juni 2013.

    Die mit dem Beschluss des Senats vom 26. Februar 2013 - BVerwG 1 WB 15.12 - ausgesprochene Verpflichtung, eine Zustimmung zu der nicht dienstpostengerechten Verwendung des Antragstellers zu erteilen, habe als solche auf die Würdigung der hier strittigen dienstlichen Beurteilung keinen Einfluss.

    Vom 18. März 2011 bis 7. März 2012 nahm er vertretungsweise die Aufgaben des zunächst erkrankten und Ende Oktober 2011 verstorbenen Leiters der Gruppe ... wahr; zu dieser Tätigkeit erteilte das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - aufgrund einer entsprechenden Verpflichtung durch den Beschluss des Senats vom 26. Februar 2013 (BVerwG 1 WB 15.12) - mit Bescheid vom 21. Juni 2013 nachträglich die Zustimmung gemäß Nr. 2 des Erlasses "Dienstpostengerechte Verwendung von Soldatinnen und Soldaten".

  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 55.13

    Vorübergehende Übertragung von Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens;

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist zwar die Entscheidung über die Zustimmung zu einer nicht-dienstpostengerechten Verwendung für den betroffenen Soldaten eine nach § 17 Abs. 1 und 3 WBO anfechtbare dienstliche Maßnahme (vgl. - auch zum Folgenden - Beschlüsse vom 26. Februar 2013 - BVerwG 1 WB 15.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 86 Rn. 34 ff. und vom 30. April 2013 - BVerwG 1 WB 37.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 66 Rn. 17 ff.).

    Die "reguläre", von der personalbearbeitenden Stelle verfügte Verwendung des betroffenen Soldaten, hier des Beigeladenen, bleibt unverändert; erteilt (oder versagt) wird in dem in Nr. 2 des Erlasses geregelten Melde- und Zustimmungsverfahren lediglich das Einverständnis der personalbearbeitenden Stelle mit einer vorübergehenden, von der verfügten "regulären" Verwendung abweichenden (nicht-dienstpostengerechten) Übertragung von Aufgaben (vgl. im Einzelnen Beschlüsse vom 26. Februar 2013 a.a.O. Rn. 40 f. und vom 30. April 2013 a.a.O. juris Rn. 20 f. ).

  • BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 14.20

    Nicht dienstpostengerechte Verwendung; Erledigung durch Versetzung

    Eine anfechtbare Maßnahme i.S.v. § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO ist zum einen die Entscheidung der zuständigen personalbearbeitenden Stelle über die Zustimmung zu der nicht dienstpostengerechten Verwendung des Antragstellers (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 1 WB 15.12 - juris Rn. 34).

    Zum anderen ist aber auch die wegen ihrer Dauer zustimmungsbedürftige Entscheidung, den Antragsteller nicht dienstpostengerecht zu verwenden und von den Aufgaben seines Amtes zu entbinden, eine solche Maßnahme (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 1 WB 15.12 - juris Rn. 15 ff.), die hier in Gestalt der Entscheidung der ... der Bundeswehr vom 16. September 2019 statthafter Gegenstand von Beschwerde und Antrag ist.

    Es ist nämlich nicht ausgeschlossen, dass damit der Eindruck entsteht, er sei den Anforderungen seines bisherigen Dienstpostens nicht gerecht geworden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 1 WB 15.12 - Rn. 24).

  • BVerwG, 30.04.2013 - 1 WB 37.12

    Nicht-dienstpostengerechte Verwendung; Zustimmung der zuständigen

    Der Entscheidung über die Zustimmung zu einer nicht-dienstpostengerechten Verwendung kommt danach die Qualität einer eigenständigen truppendienstlichen Maßnahme zu (vgl. hierzu und zum Folgenden näher Beschluss vom 26. Februar 2013 - BVerwG 1 WB 15.12 - Rn. 33 ff.).

    Für die hier in Rede stehende nachträgliche Erteilung ist jedoch nicht von der Frage auszugehen, wie die zuständige personalbearbeitende Stelle zum damaligen Zeitpunkt entschieden hätte, wenn sie eine Entscheidung in der Sache getroffen hätte (vgl. hierzu und zum Folgenden bereits Beschluss vom 26. Februar 2013 - BVerwG 1 WB 15.12 - Rn. 47).

  • BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.17

    Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsbeitrag nach Abschluss einer besonderen

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 und vom 26. Februar 2013 - 1 WB 15.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 86 Rn. 35).
  • BVerwG, 08.04.2016 - 1 WDS-VR 11.15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung einer nicht-dienstpostengerechten

    Eine derartige Ermessensentscheidung stellt eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung dar (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 1 WB 15.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 86 Rn. 26).
  • BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 14.12
    Die Verfahrensakten des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: .../12 und .../12, die Unterlagen des Auswahlverfahrens, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, und die Gerichtsakten des Parallelverfahrens BVerwG 1 WB 15.12 sowie des abgeschlossenen Verfahrens BVerwG 1 WDS-VR 2.12 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht