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   BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 2.07   

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BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 2.07 (https://dejure.org/2008,24180)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2008 - 1 WB 2.07 (https://dejure.org/2008,24180)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 1 WB 2.07 (https://dejure.org/2008,24180)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    SLV § 40 Abs. 1; WBO § 17 Abs. 1
    Laufbahn; Zulassung; Aufstiegslaufbahn; "Seiteneinsteiger".

  • Bundesverwaltungsgericht

    SLV § 40 Abs. 1
    Aufstiegslaufbahn; Laufbahn; Zulassung; "Seiteneinsteiger"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 935 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 9.05

    Zulassung; Laufbahnzulassung; charakterliche Eignung; Eignung; Prognose;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 2.07
    Sie ist vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung, für die gemäß § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 17 Abs. 1, Abs. 3 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten - hier zum Bundesverwaltungsgericht - eröffnet ist (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 60.04 - Buchholz 252 § 20 SBG Nr. 1 und vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 9.05 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 1 ).

    Nach mehrfacher Mitteilung des Bundesministers der Verteidigung in vergleichbaren Verfahren (u.a. BVerwG 1 WB 60.04, BVerwG 1 WB 9.05 und BVerwG 1 WB 25.05) kann eine nachträgliche Zulassung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen, wenn der Antrag der Antragstellerin in der Sache erfolgreich wäre.

    Dies gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 24. Januar 2006 a.a.O. m.w.N. und vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 25.05 -).

  • BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04

    Befugnisse der gewählten Soldaten eines Personalrates in einer nach § 49 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 2.07
    Sie ist vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung, für die gemäß § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 17 Abs. 1, Abs. 3 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten - hier zum Bundesverwaltungsgericht - eröffnet ist (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 60.04 - Buchholz 252 § 20 SBG Nr. 1 und vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 9.05 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 1 ).

    Nach mehrfacher Mitteilung des Bundesministers der Verteidigung in vergleichbaren Verfahren (u.a. BVerwG 1 WB 60.04, BVerwG 1 WB 9.05 und BVerwG 1 WB 25.05) kann eine nachträgliche Zulassung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen, wenn der Antrag der Antragstellerin in der Sache erfolgreich wäre.

  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 25.05
    Auszug aus BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 2.07
    Nach mehrfacher Mitteilung des Bundesministers der Verteidigung in vergleichbaren Verfahren (u.a. BVerwG 1 WB 60.04, BVerwG 1 WB 9.05 und BVerwG 1 WB 25.05) kann eine nachträgliche Zulassung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen, wenn der Antrag der Antragstellerin in der Sache erfolgreich wäre.

    Dies gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 24. Januar 2006 a.a.O. m.w.N. und vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 25.05 -).

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 2.07
    Damit fehlt für den Bereich der "gesonderten" Betrachtung der Bewerber nach Anlage 1 Nr. 4 der Auswahlrichtlinie eine nachvollziehbare - schriftlich festgelegte oder ständig praktizierte - Verfahrensgestaltung, die dem Senat eine tatsächlich wirksame Überprüfung der Auswahlentscheidung ermöglichen könnte (zu diesem Erfordernis verfahrensrechtlicher Regelungen oder Vorkehrungen bei Auswahlentscheidungen Beschluss vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07

    Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz;

    Außenwirkung gegenüber dem Soldaten erlangen diese Verwaltungsvorschriften mittelbar über den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (stRspr, vgl. Beschluss vom 29. Januar 2008 BVerwG 1 WB 2.07 ).
  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 32.08
    Die Zulassungsentscheidung stellt vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung dar, für die gemäß § 17 Abs. 1 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten - hier im Anschluss an den Beschwerdebescheid des Bundesministers der Verteidigung zum Bundesverwaltungsgericht (§ 21 Abs. 1 WBO) - eröffnet ist (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 9.05 - und vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 2.07 - DokBer 2008, 171).

    Nach mehrfacher Mitteilung des Bundesministers der Verteidigung in vergleichbaren Verfahren (vgl. dazu im Einzelnen Beschluss vom 29. Januar 2008 a.a.O.) kann eine nachträgliche Zulassung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen, wenn der Antrag des Antragstellers in der Sache erfolgreich wäre.

    Dies gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (Beschlüsse vom 24. Januar 2006 a.a.O., vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 25.05 - und vom 29. Januar 2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 8.08

    Beschwerdefrist; Weiterleitungspflicht der unzuständigen Behörde; Benachteiligung

    Eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist rechtlich zulässig und könnte aufgrund einer Ausnahmegenehmigung erfolgen, wenn der Antragsteller in der Sache erfolgreich wäre (vgl. Beschlüsse vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 25.06 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 2 sowie zuletzt vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 2.07 - m.w.N.).
  • BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 23.16

    Laufbahneignung; Sperrfrist

    Diese Möglichkeit besteht nur im Wege der Ausnahme im Bereich der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2008 - 1 WB 2.07 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 4 und vom 29. April 2008 - 1 WB 13.07 - Buchholz 449.2 § 23 SLV 2002 Nr. 1 Rn. 16).
  • BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 1.08

    Antragsfrist; Beschwerdefrist; Einlegung des Antrags auf gerichtliche

    Hat der Bundesminister der Verteidigung oder eine von ihm beauftragte Stelle das Ermessen in Verwaltungsvorschriften wie hier den Richtlinien für das Studium von Offizieranwärtern und Offizieren der Marine an öffentlichen Fachhochschulen vom 17. Januar 2005 gebunden, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob diese unter dem Blickwinkel des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) eingehalten worden sind (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 29. Januar 2008 BVerwG 1 WB 2.07 DokBer 2008, 171).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 5.07

    Anhörung der Vertrauensperson bzw. des Personalrats (in Gestalt der zur

    Ein zunächst abgelehnter Bewerber für die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes kann nach erfolgreicher Beschwerde oder erfolgreichem Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit einer Ausnahmegenehmigung grundsätzlich nachträglich bzw. rückwirkend zur Laufbahn zugelassen werden (stRspr, vgl. zuletzt Beschluss vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 2.07 - m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 13.07

    Erledigung; Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes.

    Denn während ein zunächst abgelehnter Bewerber für die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes nach erfolgreicher Beschwerde oder erfolgreichem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegebenenfalls rückwirkend zur Laufbahn zugelassen werden kann (vgl. zuletzt Beschluss vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 2.07 -), scheidet - wie der Bundesminister der Verteidigung mit Schreiben vom 17. April 2008 bestätigt hat - aufgrund des organisatorischen Ablaufs und der Stoffdichte der Ausbildung eine Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes aus, sobald die Ausbildung des jeweiligen Offizieranwärterjahrgangs (Nr. 944 ff. ZDv 20/7) begonnen hat (vgl. dazu bereits Beschluss vom 10. März 2004 - BVerwG 1 WB 47.03 -).
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