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   BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 20.09   

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BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 20.09 (https://dejure.org/2009,75787)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2009 - 1 WB 20.09 (https://dejure.org/2009,75787)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2009 - 1 WB 20.09 (https://dejure.org/2009,75787)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 69.08
    Auszug aus BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 20.09
    In diesen Verfahren hat der Senat inzwischen die Anträge des Antragstellers mit Beschluss vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 69.08 und 1 WB 74.08 - als unzulässig verworfen.

    Die Beschwerdeakten des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 169/09 und 293/09 - und die Akten der abgeschlossenen Verfahren des Antragstellers BVerwG 1 WB 69.08, 1 WB 74.08, 1 WB 80.08 und 1 WB 16.09 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Die gleiche Entscheidung hat der Senat auch bereits in dem früheren Verfahren des Antragstellers hinsichtlich der Zuerkennung der individuellen Förderperspektive A 12 in der Perspektivkonferenz für das Jahr 2006 getroffen (Beschluss vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 69.08 und 1 WB 74.08 -), auf die der Antragsteller hingewiesen worden ist.

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 20.09
    Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine - gerichtlich isoliert angreifbaren - Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209, vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - sowie zuletzt vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 - juris Rn. 18 bis 24).
  • BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 80.08
    Auszug aus BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 20.09
    Die Beschwerdeakten des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 169/09 und 293/09 - und die Akten der abgeschlossenen Verfahren des Antragstellers BVerwG 1 WB 69.08, 1 WB 74.08, 1 WB 80.08 und 1 WB 16.09 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
  • BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 44.07

    Antragsfrist; Maßnahme; Perspektivkonferenz.

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 20.09
    Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine - gerichtlich isoliert angreifbaren - Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209, vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - sowie zuletzt vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 - juris Rn. 18 bis 24).
  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 34.05

    Perspektivkonferenz; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; eigene Rechte;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 20.09
    Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine - gerichtlich isoliert angreifbaren - Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209, vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - sowie zuletzt vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 - juris Rn. 18 bis 24).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 61.13

    Dienstliche Maßnahme; Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz; Perspektivkonferenz;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (vgl. z.B. Beschluss vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 - Rn. 14 m.w.N.; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Juli 2009 - 2 BvR 1317/09 -).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 72.09

    Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer

    Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (vgl. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209, vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71, vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 - , vom 7. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 22.09 - und vom 30. September 2009 - BVerwG 1 WB 29.09 -).

    In diesen drei Fällen kann - im Rahmen der Prüfung der Verwendungsentscheidung - gegebenenfalls auch überprüft werden, ob die Zuerkennung der individuellen Förderperspektive rechtmäßig war, wenn diese Förderperspektive für die Verwendungsentscheidung erheblich gewesen sein sollte (Beschluss vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 -).

  • BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 15.12

    Dienstliche Maßnahme; nicht-dienstpostengerechte Verwendung; Zustimmung der

    Maßgeblich ist, ob die jeweilige Maßnahme oder Entscheidung bereits für sich genommen unmittelbar die Rechte des Soldaten berührt (vgl. Beschluss vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 -).
  • BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22

    Mitbetrachtung im Rahmen der kontinuierlichen Potenzialbetrachtung der

    In dieser Entscheidung wird ausgeführt, dass die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO sind, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 28. April 2009 - 1 WB 20.09 - Rn. 14 m. w. N.; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Juli 2009 - 2 BvR 1317/09 -).
  • BVerwG, 27.02.2014 - 1 WB 48.13

    Anspruch eines Bundeswehroffiziers des Heeres auf Fortbestand seiner

    Es kann vorliegend offenbleiben, ob die Ergebnisse der Personalauswahlkonferenz "Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe - Fliegerisches Personal", wenn sie - wie im Fall des Antragstellers - die Zuordnung zum "Reservepersonal fliegerischer Dienst" feststellen, dienstliche Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 WBO (hier in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) darstellen (bejahend für die Zuordnung zum "Nicht-Zukunftspersonal" Beschluss vom 6. Februar 2014 - BVerwG 1 WB 35.13 - Rn. 22 ff.) oder ob sie - ähnlich wie die Ergebnisse von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive (vgl. hierzu z. B. Beschluss vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 - Rn. 13 ff m.w.N.) - gerichtlich nicht selbstständig anfechtbar sind, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren.
  • BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 36.14

    Anknüpfung an den Geburtsjahrgang als bedarfsbezogenes Kriterium für

    a) Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209 und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 - Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 41.14

    Anspruch eines Heeresfliegers auf Fortbestand seiner Verpflichtung zur

    Zum anderen meint der Hinweis auf den Rechtsschutz bezogen auf konkrete Verwendungsentscheidungen ersichtlich nicht die Entpflichtung von der fliegerischen Inübunghaltung, sondern die Besetzung konkreter Dienstposten - hier insbesondere solche mit fliegerischer Tätigkeit -, für die sich der Antragsteller für geeignet hält (vgl. zu den entsprechenden Fragen im Zusammenhang mit dem Rechtsschutz gegen die Ergebnisse von Perspektivkonferenzen z.B. BVerwG, Beschluss vom 28. April 2009 - 1 WB 20.09 - Rn. 17).
  • BVerwG, 12.07.2013 - 1 WDS-VR 17.13

    Zuordnung eines Berufssoldaten zum Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe

    Es kann vorliegend offen bleiben, ob die Ergebnisse der Personalauswahlkonferenz "Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe" dienstliche Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) darstellen oder ob sie - ähnlich wie die Ergebnisse von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive (vgl. für diese Beschluss vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 - Rn. 13 ff. m.w.N.) - gerichtlich nicht selbständig anfechtbar sind, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren.
  • BVerwG, 12.07.2013 - 1 WDS-VR 16.13

    Anspruch eines Soldaten der Heeresfliegertruppe auf zukünftige Zuordnung zum

    Es kann vorliegend offen bleiben, ob die Ergebnisse der Personalauswahlkonferenz "Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe" dienstliche Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) darstellen oder ob sie - ähnlich wie die Ergebnisse von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive (vgl. für diese Beschluss vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 - Rn. 13 ff. m.w.N.) - gerichtlich nicht selbstständig anfechtbar sind, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren.
  • BVerwG, 18.05.2010 - 1 WB 71.09

    Anfechtung der Mitteilung der individuellen Förderperspektive eines

    Die Ergebnisse der Beratung von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine gerichtlich angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (vgl. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209, vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71, vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 - und zuletzt vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 72.09 -).
  • BVerwG, 07.07.2009 - 1 WB 22.09
  • BVerwG, 23.11.2012 - 1 WDS-VR 8.12

    Zuordnung und Versetzung eines Heeresfliegerfeldwebels und Kompaniefeldwebels zum

Redaktioneller Hinweis

  • Die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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