Rechtsprechung
BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 20.09 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 20.09
- BVerfG, 24.07.2009 - 2 BvR 1317/09
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 69.08
Auszug aus BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 20.09
In diesen Verfahren hat der Senat inzwischen die Anträge des Antragstellers mit Beschluss vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 69.08 und 1 WB 74.08 - als unzulässig verworfen.Die Beschwerdeakten des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 169/09 und 293/09 - und die Akten der abgeschlossenen Verfahren des Antragstellers BVerwG 1 WB 69.08, 1 WB 74.08, 1 WB 80.08 und 1 WB 16.09 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
Die gleiche Entscheidung hat der Senat auch bereits in dem früheren Verfahren des Antragstellers hinsichtlich der Zuerkennung der individuellen Förderperspektive A 12 in der Perspektivkonferenz für das Jahr 2006 getroffen (Beschluss vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 69.08 und 1 WB 74.08 -), auf die der Antragsteller hingewiesen worden ist.
- BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06
Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum; …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 20.09
Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine - gerichtlich isoliert angreifbaren - Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209, vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 -sowie zuletzt vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 - juris Rn. 18 bis 24). - BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 80.08
Auszug aus BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 20.09
Die Beschwerdeakten des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 169/09 und 293/09 - und die Akten der abgeschlossenen Verfahren des Antragstellers BVerwG 1 WB 69.08, 1 WB 74.08, 1 WB 80.08 und 1 WB 16.09 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen. - BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 44.07
Antragsfrist; Maßnahme; Perspektivkonferenz.
Auszug aus BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 20.09
Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine - gerichtlich isoliert angreifbaren - Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209, vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 -sowie zuletzt vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 - juris Rn. 18 bis 24). - BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 34.05
Perspektivkonferenz; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; eigene Rechte; …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 20.09
Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine - gerichtlich isoliert angreifbaren - Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209, vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 -sowie zuletzt vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 - juris Rn. 18 bis 24).
- BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 61.13
Dienstliche Maßnahme; Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz; Perspektivkonferenz; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (vgl. z.B. Beschluss vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 - Rn. 14 m.w.N.; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Juli 2009 - 2 BvR 1317/09 -). - BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 72.09
Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer …
Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (vgl. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209, vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71, vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 -, vom 7. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 22.09 - und vom 30. September 2009 - BVerwG 1 WB 29.09 -). In diesen drei Fällen kann - im Rahmen der Prüfung der Verwendungsentscheidung - gegebenenfalls auch überprüft werden, ob die Zuerkennung der individuellen Förderperspektive rechtmäßig war, wenn diese Förderperspektive für die Verwendungsentscheidung erheblich gewesen sein sollte (Beschluss vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 -).
- BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 15.12
Dienstliche Maßnahme; nicht-dienstpostengerechte Verwendung; Zustimmung der …
Maßgeblich ist, ob die jeweilige Maßnahme oder Entscheidung bereits für sich genommen unmittelbar die Rechte des Soldaten berührt (vgl. Beschluss vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 -).
- BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22
Mitbetrachtung im Rahmen der kontinuierlichen Potenzialbetrachtung der …
In dieser Entscheidung wird ausgeführt, dass die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO sind, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 28. April 2009 - 1 WB 20.09 - Rn. 14 m. w. N.; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Juli 2009 - 2 BvR 1317/09 -). - BVerwG, 27.02.2014 - 1 WB 48.13
Anspruch eines Bundeswehroffiziers des Heeres auf Fortbestand seiner …
Es kann vorliegend offenbleiben, ob die Ergebnisse der Personalauswahlkonferenz "Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe - Fliegerisches Personal", wenn sie - wie im Fall des Antragstellers - die Zuordnung zum "Reservepersonal fliegerischer Dienst" feststellen, dienstliche Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 WBO (hier in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) darstellen (…bejahend für die Zuordnung zum "Nicht-Zukunftspersonal" Beschluss vom 6. Februar 2014 - BVerwG 1 WB 35.13 - Rn. 22 ff.) oder ob sie - ähnlich wie die Ergebnisse von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive (vgl. hierzu z. B. Beschluss vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 - Rn. 13 ff m.w.N.) - gerichtlich nicht selbstständig anfechtbar sind, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren. - BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 36.14
Anknüpfung an den Geburtsjahrgang als bedarfsbezogenes Kriterium für …
a) Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209 und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 - Rn. 14 m.w.N.). - BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 41.14
Anspruch eines Heeresfliegers auf Fortbestand seiner Verpflichtung zur …
Zum anderen meint der Hinweis auf den Rechtsschutz bezogen auf konkrete Verwendungsentscheidungen ersichtlich nicht die Entpflichtung von der fliegerischen Inübunghaltung, sondern die Besetzung konkreter Dienstposten - hier insbesondere solche mit fliegerischer Tätigkeit -, für die sich der Antragsteller für geeignet hält (vgl. zu den entsprechenden Fragen im Zusammenhang mit dem Rechtsschutz gegen die Ergebnisse von Perspektivkonferenzen z.B. BVerwG, Beschluss vom 28. April 2009 - 1 WB 20.09 - Rn. 17). - BVerwG, 12.07.2013 - 1 WDS-VR 17.13
Zuordnung eines Berufssoldaten zum Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe …
Es kann vorliegend offen bleiben, ob die Ergebnisse der Personalauswahlkonferenz "Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe" dienstliche Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) darstellen oder ob sie - ähnlich wie die Ergebnisse von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive (vgl. für diese Beschluss vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 - Rn. 13 ff. m.w.N.) - gerichtlich nicht selbständig anfechtbar sind, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren. - BVerwG, 12.07.2013 - 1 WDS-VR 16.13
Anspruch eines Soldaten der Heeresfliegertruppe auf zukünftige Zuordnung zum …
Es kann vorliegend offen bleiben, ob die Ergebnisse der Personalauswahlkonferenz "Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe" dienstliche Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) darstellen oder ob sie - ähnlich wie die Ergebnisse von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive (vgl. für diese Beschluss vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 - Rn. 13 ff. m.w.N.) - gerichtlich nicht selbstständig anfechtbar sind, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren. - BVerwG, 18.05.2010 - 1 WB 71.09
Anfechtung der Mitteilung der individuellen Förderperspektive eines …
Die Ergebnisse der Beratung von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine gerichtlich angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (vgl. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209, vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71, vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 -und zuletzt vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 72.09 -). - BVerwG, 07.07.2009 - 1 WB 22.09
- BVerwG, 23.11.2012 - 1 WDS-VR 8.12
Zuordnung und Versetzung eines Heeresfliegerfeldwebels und Kompaniefeldwebels zum …
Redaktioneller Hinweis
Die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.