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   BVerwG, 30.07.2020 - 1 WB 20.19   

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https://dejure.org/2020,20818
BVerwG, 30.07.2020 - 1 WB 20.19 (https://dejure.org/2020,20818)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.2020 - 1 WB 20.19 (https://dejure.org/2020,20818)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 1 WB 20.19 (https://dejure.org/2020,20818)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Erfolgloses Wahlanfechtungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zurückweisung eines Wahlanfechtungsantrags gegen die Wahl zum Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim Bundesministerium der Verteidigung; Nichtvorliegen der erforderlichen Anzahl von fünf wirksamen Anfechtungserklärungen; Beschränkung der Anfechtungsberechtigten auf aktiv ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wahl zum Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim Verteidigungsministerium

  • datev.de (Kurzinformation)

    Anfechtung der Wahl zum Gesamtvertrauenspersonenausschuss erfolglos

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wahl zum Gesamtvertrauenspersonenausschuss muss nicht wiederholt werden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.11.2017 - 1 WB 30.16

    Abberufung als Mitglied; Abberufung als Sprecher des

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2020 - 1 WB 20.19
    Antragsbefugt ist nach § 52 Abs. 1 SBG allerdings nur eine Gruppe von wenigstens fünf wahlberechtigten Personen, die gemeinsam die Gültigkeit der Wahl anfechten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. November 2017 - 1 WB 30.16 - BVerwGE 160, 247 Rn. 29 ff. und vom 17. Dezember 2018 - 1 WB 34.18 - Buchholz 450.1 § 1 WBO Nr. 2 Rn. 14).
  • BVerwG, 15.07.1975 - I WB 72.73

    Wehrbeschwerdeverfahren - Vertretungsbefugnis - Förmliche truppendienstliche

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2020 - 1 WB 20.19
    Dies ist bei Hauptmann ... nicht der Fall, so dass der von ihm gezeichnete Antrag nicht wirksam gewesen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 1975 - 1 WB 72.73 - BVerwGE 53, 53 zur früheren Rechtslage ohne Verweisungsnorm).
  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 WRB 1.20

    Beschwerdeform; Beschwerdefrist; Beweiswürdigung; Rechtsbeschwerdebegründung;

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2020 - 1 WB 20.19
    Denn die von Hauptmann ... in Kopie und später im Original vorgelegten unterschriebenen Vollmachten enthielten in ihrem Text zugleich eigene Anfechtungserklärungen der Antragsteller zu 1, 2, 4, 5 und 6. Da der Antragsteller zu 3 seine Wahlanfechtung später zurückgenommen hat, kommt es nicht mehr darauf an, dass seine nur durch einfache E-Mail abgegebene Erklärung - wie im Hinweisschreiben des Gerichts vom 27. Mai 2020 ausgeführt - ohnedies formunwirksam gewesen sein dürfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 2 WRB 1.20 - Rn. 14 zu § 6 Abs. 2 WBO).
  • BVerwG, 17.12.2018 - 1 WB 34.18

    Individualbeschwerde; Kosten der Wahl; Kostenübernahme durch die Dienststelle;

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2020 - 1 WB 20.19
    Antragsbefugt ist nach § 52 Abs. 1 SBG allerdings nur eine Gruppe von wenigstens fünf wahlberechtigten Personen, die gemeinsam die Gültigkeit der Wahl anfechten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. November 2017 - 1 WB 30.16 - BVerwGE 160, 247 Rn. 29 ff. und vom 17. Dezember 2018 - 1 WB 34.18 - Buchholz 450.1 § 1 WBO Nr. 2 Rn. 14).
  • BVerwG, 30.04.2020 - 1 WRB 1.19

    Streit um die Zulassung als Wahlbewerber zur Wahl des

    Beim Senat ist ein Verfahren zur Anfechtung der Wahl des 8. GVPA anhängig (BVerwG 1 WB 20.19 ).

    Denn beim Senat ist derzeit ein Verfahren zur Anfechtung dieser Wahl anhängig (BVerwG 1 WB 20.19 ).

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