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   BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 20.18   

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https://dejure.org/2018,45340
BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 20.18 (https://dejure.org/2018,45340)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.2018 - 1 WB 20.18 (https://dejure.org/2018,45340)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 2018 - 1 WB 20.18 (https://dejure.org/2018,45340)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Korrektur einer Versetzungsverfügung ins Ausland bei einem Berufssoldaten

  • rewis.io

    Nachträgliche Korrektur von Versetzungsverfügungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 19 Abs. 1 S. 3
    Rückwirkende Korrektur einer Versetzungsverfügung ins Ausland bei einem Berufssoldaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 30.11.2017 - 1 WB 35.16

    Aufhebung einer Kommandierung; gesundheitliche Eignung

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 20.18
    Die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte erstreckt sich auch auf den "actus contrarius" einer Kommandierung oder Versetzung, d.h. auf deren teilweise oder völlige Aufhebung, insbesondere durch Rücknahme nach § 48 VwVfG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. November 2017 - 1 WB 35.16 - juris Rn. 19) oder nachträgliche Korrektur wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 42 VwVfG.

    Nach der Rechtsprechung des Senats erledigen sich Kommandierungen und Versetzungen in truppendienstlicher Hinsicht grundsätzlich mit Ablauf des maßgeblichen Zeitraums (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. November 2017 - 1 WB 35.16 - juris Rn. 19 und vom 31. Januar 2018 - 1 WB 39 .17 - juris Rn. 15).

    Das Bundesministerium der Verteidigung musste bei der Aufhebungsentscheidung den finanziellen Interessen des Antragstellers kein ausschlaggebendes Gewicht beimessen, weil bei der Rücknahme von Maßnahmen, die nicht die Gewährung von Geld- oder Sachleistungen betreffen, der Vertrauensschutz insoweit nicht in Form des Bestandsschutzes, sondern grundsätzlich nur über einen Ausgleichsanspruch gemäß § 48 Abs. 3 VwVfG erfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. November 2017 - 1 WB 35.16 - juris Rn. 38 m.w.N.).

  • BVerwG, 11.01.2000 - 11 VR 4.99

    Fristversäumnis bei Aussetzungsantrag; Planfeststellung; Auslegung eines

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 20.18
    Denn sie dient lediglich der Klarstellung des von Anfang an erkennbar Gewollten (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1979 - 3 C 75.78 - Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 65 S. 48 f. und Beschluss vom 11. Januar 2000 - 11 VR 4.99 - Buchholz 316 § 42 VwVfG Nr. 4 S. 2).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 20.18
    b) Allerdings kann die vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr durchgeführte 2. Korrektur in eine Rücknahme nach § 48 Abs. 1 VwVfG umgedeutet werden (vgl. zur Umdeutung BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 ).
  • BVerwG, 23.10.1985 - 7 B 193.85

    Offensichtliche Unrichtigkeiten - Berichtigungsfähigkeit - Erlaß des

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 20.18
    Die Unrichtigkeit muss sich jedermann aufdrängen, der in die Lage der Beteiligten versetzt wird (BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 1985 - 7 B 193.85 - Buchholz 316 § 42 VwVfG Nr. 3 S. 2).
  • BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 75.78

    Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten in einem Verwaltungsakt - Berichtigung

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 20.18
    Denn sie dient lediglich der Klarstellung des von Anfang an erkennbar Gewollten (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1979 - 3 C 75.78 - Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 65 S. 48 f. und Beschluss vom 11. Januar 2000 - 11 VR 4.99 - Buchholz 316 § 42 VwVfG Nr. 4 S. 2).
  • BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67

    Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 20.18
    Denn auch ansonsten können Verwaltungsakte mit Dauerwirkungen sowohl für den gesamten Zeitraum ihrer Wirksamkeit als auch nur für Teile dieses Zeitraums angefochten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1967 - 1 C 43.67 - BVerwGE 28, 202 und Beschluss vom 5. Januar 2012 - 8 B 62.11 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 39 Rn. 13).
  • BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 20.18
    Ist die Erledigung dagegen bereits vor Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten, so ist der Beschwerdeführer gehalten, seine Klage auf einen finanziellen Ausgleich unmittelbar beim zuständigen (Verwaltungs- oder ordentlichen) Gericht zu erheben, das - neben den übrigen Voraussetzungen des Schadensersatz-, Ausgleichs- oder Erstattungsanspruchs - inzident die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme bzw. der Unterlassung überprüft (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juli 2011 - 1 WB 13.11 - jurion Rn. 21 und vom 31. Januar 2018 - 1 WB 39 .17 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 05.01.2012 - 8 B 62.11

    Unerlaubtes Glücksspiel; Untersagung; Untersagungsverfügung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 20.18
    Denn auch ansonsten können Verwaltungsakte mit Dauerwirkungen sowohl für den gesamten Zeitraum ihrer Wirksamkeit als auch nur für Teile dieses Zeitraums angefochten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1967 - 1 C 43.67 - BVerwGE 28, 202 und Beschluss vom 5. Januar 2012 - 8 B 62.11 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 39 Rn. 13).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 20.18
    Das berechtigte Interesse an der Feststellung kann sich nach der Rechtsprechung des Senats aus einer fortdauernden faktischen Grundrechtsbeeinträchtigung, aus einem Rehabilitierungsinteresse, aus einer Wiederholungsgefahr oder aus der Absicht ergeben, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 13.13

    Mietzuschuss; Wohnraum; Notwendigkeit; Anerkennung; Mietspiegel; Mietobergrenze;

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 20.18
    Dabei wird voraussichtlich zu berücksichtigen sein, dass Mietobergrenzen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unter Fürsorge- wie Vertrauensschutzaspekten auch dazu dienen, den Betroffenen bei Abschluss des Mietvertrages Klarheit darüber zu verschaffen, ob und inwieweit er mit einem Mietzuschuss rechnen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2015 - 2 C 13.13 - Buchholz 240 § 54 BBesG Nr. 4 Rn. 13).
  • VG Düsseldorf, 28.10.2021 - 14 L 2046/21

    Aufhebung einer zuvor erteilten Befreiung von der Schutzhelmpflicht für

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. November 2018 - 1 WB 20/18 -, juris, Rn. 22; näher: J. Müller, in: BeckOK VwVfG, Bader/Ronellenfitsch, 52. Edition, Stand: 01.04.2021, § 48 Rn. 87 ff.; Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsverfahrensgesetz, Stand: Juli 2020, § 48 Rn. 194 f.; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 52 Rn. 175 ff.
  • VGH Bayern, 14.11.2019 - 20 ZB 19.1010

    Abfallrechtliche Anordnung der Entfernung und Verwertung eines Autos

    Sie ist "offenbar", wenn sich der Irrtum aus dem Zusammenhang des Verwaltungsakts oder aus den Vorgängen bei seiner Bekanntgabe ergibt bzw. wenn er sich jedermann aufdrängt, der in die Lage der Beteiligten versetzt wird (BVerwG, B.v. 29.11.2018 - 1 WB 20.18 - BeckRS 2018, 34688).
  • BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 18.18

    Heimatnahe Versetzung; unzulässige Antragsänderung; Berufstätigkeit der Ehefrau

    Daher kann eine Versetzungsverfügung rückwirkend auch nur dann korrigiert werden, wenn damit keine Rückwirkung der verhaltenssteuernden Wirkung verbunden ist, wenn also rückwirkend die Versetzung an einen Dienstort ausgesprochen wird, an dem der Betroffene faktisch in der Vergangenheit Dienst geleistet hat (BVerwG, Beschluss vom 29. November 2018 - 1 WB 20.18 - juris Rn. 13).
  • VG Schleswig, 17.01.2019 - 12 A 250/14

    Zeitlicher Ausgleich für in den Jahren 2011 bis 2014 geleisteten

    Der angegriffene Teil muss in der Weise abtrennbar sein, dass die Verfügung im Übrigen ohne Änderung ihres Inhalts in rechtmäßiger und sinnvoller Weise bestehen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.09.2018 - 6 C 6/17 juris Rn. 24 - und vom 29.11.2018 - 1 WB 20/18 - juris Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2023 - 3 Kart 3/22
    In Betracht kommt eine Teilbarkeit aber auch in zeitlicher Hinsicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. November 2018 - 1 WB 20/18, juris Rn. 12).
  • VG Köln, 27.05.2020 - 23 K 4237/19
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. November 2018 - 1 WB 20/18 -, juris, Rn. 13, m.w.N.
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