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   BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 21.05   

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BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 21.05 (https://dejure.org/2005,66402)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.2005 - 1 WB 21.05 (https://dejure.org/2005,66402)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 2005 - 1 WB 21.05 (https://dejure.org/2005,66402)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 21.05
    Die Anfechtung einer Versetzungsverfügung erfasst grundsätzlich sowohl die Weg- als auch die Zuversetzung (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255 [f.]>, vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 - und vom 14. Juli 2004 - BVerwG 1 WB 16.04 -).

    Allerdings darf die für die Versetzungsentscheidung zuständige Stelle von der jederzeitigen Versetzbarkeit des Soldaten sowie davon ausgehen, dass ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - und vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 -).

    Erst wenn die mit einer Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können, darf das grundsätzlich vorrangige Interesse des Dienstherrn, den Soldaten dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, im Rahmen des dienstlich Möglichen ausnahmsweise hintangestellt werden (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 - ZBR 1996, 395>, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - , vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 - und vom 14. Juli 2004 - BVerwG 1 WB 16.04 - m.w.N.).

  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01

    Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 21.05
    Allerdings darf die für die Versetzungsentscheidung zuständige Stelle von der jederzeitigen Versetzbarkeit des Soldaten sowie davon ausgehen, dass ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - und vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 -).

    Erst wenn die mit einer Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können, darf das grundsätzlich vorrangige Interesse des Dienstherrn, den Soldaten dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, im Rahmen des dienstlich Möglichen ausnahmsweise hintangestellt werden (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 - ZBR 1996, 395>, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - , vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 - und vom 14. Juli 2004 - BVerwG 1 WB 16.04 - m.w.N.).

  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82

    Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis -

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 21.05
    Die Anfechtung einer Versetzungsverfügung erfasst grundsätzlich sowohl die Weg- als auch die Zuversetzung (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255 [f.]>, vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 - und vom 14. Juli 2004 - BVerwG 1 WB 16.04 -).

    Das dienstliche Bedürfnis für eine Zuversetzung liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - , vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 11.02 - m.w.N.; Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 i.d.F. vom 11. August 1998 - im Folgenden: Versetzungsrichtlinien).

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 21.05
    Vielmehr entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 (217(>, vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [26]> und vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 43.04 - m.w.N.).

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - und vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 43.04 -).

  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 43.04

    Besetzung des vom Antragsteller begehrten Dienstpostens - Bewirtschaftung von

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 21.05
    Vielmehr entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 (217(>, vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [26]> und vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 43.04 - m.w.N.).

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - und vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 43.04 -).

  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96

    Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 21.05
    Allerdings darf die für die Versetzungsentscheidung zuständige Stelle von der jederzeitigen Versetzbarkeit des Soldaten sowie davon ausgehen, dass ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - und vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 -).
  • BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99

    Jederzeitige Versetzbarkeit von Soldaten zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 21.05
    Auch die Ortsgebundenheit der Ehefrau des Antragstellers aufgrund ihrer freiberuflichen Tätigkeit am Wohnsitz in A. und gegebenenfalls dort vorhandenes Wohneigentum vermögen nach ständiger Rechtsprechung des Senats keinen Rechtsanspruch darauf zu begründen, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - , vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 68.00 -, vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - und vom 13. November 2003 - BVerwG 1 WB 40.03 -).
  • BVerwG, 13.11.2003 - 1 WB 40.03

    Umdeutung des Antrags der Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Vorrang des

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 21.05
    Auch die Ortsgebundenheit der Ehefrau des Antragstellers aufgrund ihrer freiberuflichen Tätigkeit am Wohnsitz in A. und gegebenenfalls dort vorhandenes Wohneigentum vermögen nach ständiger Rechtsprechung des Senats keinen Rechtsanspruch darauf zu begründen, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - , vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 68.00 -, vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - und vom 13. November 2003 - BVerwG 1 WB 40.03 -).
  • BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 21.95

    Recht der Soldaten: Versetzung bei Erkrankung der Ehefrau, Umstrittenheit des

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 21.05
    Erst wenn die mit einer Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können, darf das grundsätzlich vorrangige Interesse des Dienstherrn, den Soldaten dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, im Rahmen des dienstlich Möglichen ausnahmsweise hintangestellt werden (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 - ZBR 1996, 395>, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - , vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 - und vom 14. Juli 2004 - BVerwG 1 WB 16.04 - m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 24.01

    Verwendung eines Berufssoldaten - Voraussetzungen für die Besetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 21.05
    Denn Fragen der militärischen Zweckmäßigkeit unterliegen inhaltlich keiner gerichtlichen Nachprüfung (stRspr.: u.a Beschlüsse vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 - m.w.N., vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 48.00 -, vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 98.00 - und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - ZBR 2002, 183> m.w.N.).
  • BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 8.97

    Recht der Soldaten - Anspruch auf Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten

  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 48.00

    Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Antrag auf Aussetzung einer Vollziehung -

  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 98.00

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung;

  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 68.00
  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

  • BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 55.03

    Anspruch einer Soldatin auf Zeit auf eine bestimmte Verwendung - Anspruch eines

  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 22.05

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 11.02

    Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung; Soldatische Kernpflichten

  • BVerwG, 04.12.1995 - 1 WB 106.95

    Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten -

  • BVerwG, 02.02.2015 - 1 WDS-VR 3.14

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung; Krankheit; einstweiliger Rechtsschutz

    Deshalb verlangen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Personalführung, Soldaten und Soldatinnen nicht über eine längere Zeit in einer z.b.V.-Verwendung zu belassen, sondern sie sobald wie möglich auf einen dienstgradgerechten STAN-Dienstposten zu versetzen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. September 2005 - 1 WB 21.05 - Rn. 30 m.w.N. und vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - juris Rn. 20).

    Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 22. September 2005 - 1 WB 21.05 - Rn. 27 m.w.N.; ebenso Nr. 5 Buchst. a der Versetzungsrichtlinien).

  • BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 31.11

    Kriterien für ein dienstliches Bedürfnis einer Wegversetzung und Zuversetzung

    Deshalb verlangen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Personalführung, Soldaten und Soldatinnen nicht über eine längere Zeit in einer z.b.V.-Verwendung zu belassen, sondern sie so bald wie möglich auf einen dienstgradgerechten STAN-Dienstposten zu versetzen (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 21.05 - Rn. 30 m.w.N.).

    Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 21.05 - Rn. 27 m.w.N.; ebenso Nr. 5 Buchst. a der Versetzungsrichtlinien).

  • BVerwG, 08.02.2016 - 1 WDS-VR 10.15

    Anordnungsgrund; Auswahlentscheidung; Einstweilige Anordnung;

    Vielmehr handelt es sich bei diesem Auswahlgrund ausschließlich um eine personalwirtschaftliche und organisatorische Erwägung, die nur bei Querversetzungen zwischen Dienstposten, die der gleichen Besoldungshöhe angehören, zulässig sein kann; insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Notwendigkeit, einen bisher auf einem "dienstpostenähnlichen Konstrukt" verwendeten Soldaten auf einem Dienstposten der Stärke- und Ausrüstungsnachweisung zu etatisieren, ein dienstliches Bedürfnis für eine (Quer-)Versetzung rechtfertigen kann (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. September 2005 - 1 WB 21.05 - Rn. 30, vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - juris Rn. 20 und vom 2. Februar 2015 - 1 WDS-VR 3.14 - Rn. 27).
  • BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07

    Versetzungsentscheidung; Festsetzung des Dienstantritts.

    Vielmehr wird der in Kenntnis der Vororientierung eingelegte Rechtsbehelf zulässig, wenn die förmliche Versetzungsverfügung dem betroffenen Soldaten bekannt gegeben wird (Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2 = NZWehrr 2003, 212 und vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 21.05 -).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 40.13

    Anforderungen an die Verfristung einer Wehrbeschwerde gegen einen

    Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 21.05 - Rn. 27 m.w.N.; ebenso Nr. 5 Buchst. a der Versetzungsrichtlinien).
  • BVerwG, 07.05.2013 - 1 WDS-VR 14.13

    Anforderungen an die "Querversetzung" eines Soldaten auf einen Dienstposten der

    Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 21.05 - Rn. 27 und vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 31.11 - Rn. 21; ebenso Nr. 5 Buchst. a der Versetzungsrichtlinien).
  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 22.05
    Dieser Antrag ist Gegenstand des beim Senat anhängigen Verfahrens BVerwG 1 WB 21.05.
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