Rechtsprechung
   BVerwG, 20.10.2017 - 1 WB 21.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,43893
BVerwG, 20.10.2017 - 1 WB 21.17 (https://dejure.org/2017,43893)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.2017 - 1 WB 21.17 (https://dejure.org/2017,43893)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 2017 - 1 WB 21.17 (https://dejure.org/2017,43893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,43893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Verfahren; Berücksichtigung der Bedeutung der Streitsache für den Beschwerdeführer; Besetzung eines herausgehobenen Auslandsdienstpostens

  • rewis.io

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Verfahren; Berücksichtigung der Bedeutung der Streitsache für den Beschwerdeführer; Besetzung eines herausgehobenen Auslandsdienstpostens

  • datenbank.nwb.de

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.11.2016 - 1 WB 32.16

    Notwendigkeit der Hinzuziehung des Bevollmächtigten nach Abhilfeentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2017 - 1 WB 21.17
    Für die Beurteilung der Notwendigkeit ist dabei auf den Zeitpunkt der Bevollmächtigung abzustellen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2011 - 1 WB 51.11 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 3 Rn. 19 f., vom 5. August 2015 - 1 WB 14.15 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 5 Rn. 39 und vom 18. November 2016 - 1 WB 32.16 - juris Rn. 29).

    Dieser Ablauf war für den Antragsteller in dem maßgeblichen Zeitpunkt der Bevollmächtigung nicht vorauszusehen und ist deshalb ohne Einfluss auf die Beurteilung der Notwendigkeit für die Hinzuziehung seiner Rechtsanwälte (insoweit im Unterschied zu der Fallgestaltung in BVerwG, Beschluss vom 18. November 2016 - 1 WB 32.16 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 05.08.2015 - 1 WB 14.15

    Personalakte; Gesundheitsunterlagen; Akteneinsicht; Vollmacht; Abhilfe; Abhilfe

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2017 - 1 WB 21.17
    II Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, über den der Senat gemäß § 16a Abs. 5 Satz 3 und 4 WBO in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter entscheidet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. September 2009 - 1 WB 31.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 1 Rn. 16 f. und vom 5. August 2015 - 1 WB 14.15 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 5 Rn. 21 m.w.N.), hat Erfolg.

    Für die Beurteilung der Notwendigkeit ist dabei auf den Zeitpunkt der Bevollmächtigung abzustellen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2011 - 1 WB 51.11 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 3 Rn. 19 f., vom 5. August 2015 - 1 WB 14.15 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 5 Rn. 39 und vom 18. November 2016 - 1 WB 32.16 - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 04.09.2014 - 1 WB 50.13

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2017 - 1 WB 21.17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2009 - 1 WB 61.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 2 Rn. 18 und vom 4. September 2014 - 1 WB 50.13 - juris Rn. 11 m.w.N.) ist die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Verfahren unter Würdigung der jeweiligen Verhältnisse vom Standpunkt einer verständigen Partei aus zu beurteilen.
  • BVerwG, 21.12.2011 - 1 WB 51.11

    Wehrbeschwerdeverfahren; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2017 - 1 WB 21.17
    Für die Beurteilung der Notwendigkeit ist dabei auf den Zeitpunkt der Bevollmächtigung abzustellen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2011 - 1 WB 51.11 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 3 Rn. 19 f., vom 5. August 2015 - 1 WB 14.15 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 5 Rn. 39 und vom 18. November 2016 - 1 WB 32.16 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 20.12.2010 - 1 WB 9.10
    Auszug aus BVerwG, 20.10.2017 - 1 WB 21.17
    Diese Kostengrundentscheidung, die eine Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten darstellt, ist im vorliegenden Verfahren zugrundezulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 WB 9.10 - Rn. 13).
  • BVerwG, 08.12.2009 - 1 WB 61.09

    Bestandskraft; Bevollmächtigter; Erstattungsfähigkeit; Fürsorge;

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2017 - 1 WB 21.17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2009 - 1 WB 61.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 2 Rn. 18 und vom 4. September 2014 - 1 WB 50.13 - juris Rn. 11 m.w.N.) ist die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Verfahren unter Würdigung der jeweiligen Verhältnisse vom Standpunkt einer verständigen Partei aus zu beurteilen.
  • BVerwG, 28.09.2009 - 1 WB 31.09

    Beschwerdeverfahren; Kostengrundentscheidung; Antrag auf gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2017 - 1 WB 21.17
    II Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, über den der Senat gemäß § 16a Abs. 5 Satz 3 und 4 WBO in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter entscheidet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. September 2009 - 1 WB 31.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 1 Rn. 16 f. und vom 5. August 2015 - 1 WB 14.15 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 5 Rn. 21 m.w.N.), hat Erfolg.
  • BVerwG, 21.06.2018 - 1 WB 13.18

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen

    Diese Kostengrundentscheidung, die eine Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten darstellt, ist im vorliegenden Verfahren zugrundezulegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2010 - 1 WB 9.10 - Rn. 13 und vom 20. Oktober 2017 - 1 WB 21.17 - NZWehrr 2018, 35 ).

    Auf eine solche Kausalität kommt es für die Erstattungsfähigkeit einer Rechtsanwaltsvergütung grundsätzlich nicht an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 2017 - 1 WB 21.17 - NZWehrr 2018, 35 ).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 WB 12.19

    Notwendige Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen

    Diese Kostengrundentscheidung, die eine Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten darstellt, ist im vorliegenden Verfahren zugrundezulegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2010 - 1 WB 9.10 - Rn. 13 und vom 20. Oktober 2017 - 1 WB 21.17 - NZWehrr 2018, 35 ).

    Maßgeblich ist vielmehr allein die Notwendigkeit der Hinzuziehung im Sinne des § 16a Abs. 3 WBO; liegt diese - wie hier - vor, so sind die aufgrund der Beauftragung und Tätigkeit des Rechtsanwalts entstandenen Kosten für den Antragsteller erstattungsfähig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 2017 - 1 WB 21.17 - NZWehrr 2018, 35 ).

  • BVerwG, 22.05.2018 - 1 WB 22.17

    Abhilfe; Aufhebung; Besetzung des Gerichts; Einstellung des Verfahrens;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2009 - 1 WB 61.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 2 Rn. 18 und vom 20. Oktober 2017 - 1 WB 21.17 - NZWehrr 2018, 35 = juris Rn. 18 m.w.N.) ist die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Verfahren unter Würdigung der jeweiligen Verhältnisse vom Standpunkt einer verständigen Partei aus zu beurteilen.
  • BVerwG, 17.12.2018 - 1 WB 34.18

    Individualbeschwerde; Kosten der Wahl; Kostenübernahme durch die Dienststelle;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2009 - 1 WB 61.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 2 Rn. 18 und vom 20. Oktober 2017 - 1 WB 21.17 - NZWehrr 2018, 35 = juris Rn. 18) ist die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Verfahren unter Würdigung der jeweiligen Verhältnisse vom Standpunkt einer verständigen Partei aus zu beurteilen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht