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   BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 22.95   

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https://dejure.org/1995,7765
BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 22.95 (https://dejure.org/1995,7765)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.1995 - 1 WB 22.95 (https://dejure.org/1995,7765)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 1995 - 1 WB 22.95 (https://dejure.org/1995,7765)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Wechsel der Zuständigkeit für die Beurteilung eines Berufssoldaten wegen Befangenheit des nächsten Disziplinarvorgesetzten - Anforderungen an die Beurteilung eines Berufssoldaten - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldaten: Befangenheit des Beurteilenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 110.90

    Überprüfung des Handelns von Dienststellen und Vorgesetzten auf Mißstände und

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 22.95
    Die Beschwerde des Antragstellers vom 4. August 1993 gegen die Ablehnung seines Antrags auf Wechsel der Zuständigkeit für die Beurteilung wies der InspH mit Beschwerdebescheid vom 19. November 1993 unter Hinweis auf den Beschluß des Senatsvom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 110.90 - mit der Begründung zurück, die Beschwerde sei unzulässig, weil das dafür erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehle.

    Für einen gesonderten gerichtlichen Antrag wegen dieser Frage besteht kein berechtigtes Interesse (Beschluß vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 110.90 -).

  • BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 49.13

    Dienstliche Maßnahme; Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit;

    Der Senat hat bisher lediglich entschieden, dass für einen gesonderten Antrag auf Feststellung der Besorgnis der Befangenheit das erforderliche berechtigte Interesse (§ 43 Abs. 1 VwGO) oder das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn bzw. sobald der Soldat Beschwerde gegen die Beurteilung oder Stellungnahme erhoben hat, in deren Rahmen die genannte Inzidentprüfung stattfindet (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 110.90 - und vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 22.95 - Buchholz 236.1 § 29 SG Nr. 2 = NZWehrr 1996, 67).
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