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   BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 24.15   

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BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 24.15 (https://dejure.org/2016,7403)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.2016 - 1 WB 24.15 (https://dejure.org/2016,7403)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 1 WB 24.15 (https://dejure.org/2016,7403)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2
    Auswahlentscheidung; NATO-Agentur; Nominierung für hauptberufliche Tätigkeit in internationalen Organisationen; truppendienstliche Maßnahme.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2
    Auswahlentscheidung; NATO-Agentur; Nominierung für hauptberufliche Tätigkeit in internationalen Organisationen; truppendienstliche Maßnahme

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 113 Abs 1 S 4 VwGO
    Bewerbung um eine Nominierung gegenüber einer NATO-Agentur

  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung des Art 33 Abs.2 GG (Grundgesetz) bei Nominierungen des Bundesministeriums der Verteidigung für Auswahlentscheidungen einer NATO-Agentur zur Besetzung ihrer Posten im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit mit Soldaten der Bundeswehr und Berurteilung der ...

  • rewis.io

    Bewerbung um eine Nominierung gegenüber einer NATO-Agentur

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2
    Auswahlentscheidung; NATO-Agentur; Nominierung für hauptberufliche Tätigkeit in internationalen Organisationen; truppendienstliche Maßnahme

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2
    Bindungswirkung des Art 33 Abs.2 GG ( Grundgesetz ) bei Nominierungen des Bundesministeriums der Verteidigung für Auswahlentscheidungen einer NATO-Agentur zur Besetzung ihrer Posten im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit mit Soldaten der Bundeswehr und Berurteilung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn Soldaten zur NATO wollen...

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 24.15
    Sie unterliegt als Agentur der NATO, die eine zwischenstaatliche Einrichtung im Sinne des Art. 24 Abs. 1 GG darstellt (BVerfG, Urteil vom 18. Dezember 1984 - 2 BvE 13/83 - BVerfGE 68, 1 ), nicht der Personalhoheit des Bundesministeriums der Verteidigung.
  • BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 24.15
    Das Feststellungsinteresse muss der Antragsteller substantiiert geltend machen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 1 WB 42.09 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 3 Rn. 19 und vom 26. Juli 2011 - 1 WB 13.11 - Rn. 18).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 24.15
    Das erforderliche Feststellungsinteresse kann sich nach der Rechtsprechung des Senats aus einem Rehabilitierungsinteresse, aus einer Wiederholungsgefahr oder aus der Absicht ergeben, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; ein berechtigtes Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 24.15
    Wird das Feststellungsinteresse auf die Absicht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, gestützt, so gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats - übereinstimmend mit der Rechtsprechung der allgemeinen Verwaltungsgerichte zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (vgl. insb. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1989 - 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226 ) - die Einschränkung, dass die Erledigung erst nach Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten sein darf; (nur) in einem solchen Fall entspricht es dem Gedanken der Prozessökonomie, das ursprünglich anhängige Anfechtungs- oder Verpflichtungsbegehren mit dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme bzw. der Unterlassung fortzusetzen, um die im Verfahren vor dem Wehrdienstgericht gewonnenen Erkenntnisse für den nachfolgenden Schadensersatzprozess zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13

    Voraussetzungen für das Interesse eines Berufssoldaten auf Feststellung der

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 24.15
    Wird das Feststellungsinteresse auf die Absicht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, gestützt, so gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats - übereinstimmend mit der Rechtsprechung der allgemeinen Verwaltungsgerichte zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (vgl. insb. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1989 - 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226 ) - die Einschränkung, dass die Erledigung erst nach Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten sein darf; (nur) in einem solchen Fall entspricht es dem Gedanken der Prozessökonomie, das ursprünglich anhängige Anfechtungs- oder Verpflichtungsbegehren mit dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme bzw. der Unterlassung fortzusetzen, um die im Verfahren vor dem Wehrdienstgericht gewonnenen Erkenntnisse für den nachfolgenden Schadensersatzprozess zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.08.2007 - 1 WB 8.07

    Beurlaubung; Bewerbung; NATO; Weiterleitung; ziviler Dienstposten

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 24.15
    Die Benennungs- bzw. Nominierungsentscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung betrifft die dienstliche Verwendung des betroffenen Soldaten (nur) insofern, als mit ihr eine (Vor-)Entscheidung über die Möglichkeit einer zeitweisen Tätigkeit außerhalb der Bundeswehr unter Verzicht auf eine kontinuierliche militärische Dienstleistung getroffen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2007 - 1 WB 8.07 - Rn. 15).
  • BVerwG, 25.06.2015 - 1 WB 27.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 24.15
    Ist die Erledigung dagegen bereits vor Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten, so ist der Beschwerdeführer gehalten, seine Schadensersatzklage unmittelbar beim hierfür zuständigen (Verwaltungs- oder ordentlichen) Gericht zu erheben, das - neben den übrigen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs - inzident die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme bzw. der Unterlassung überprüft; er kann in diesem Fall nicht verlangen, dass vorab über einen Teil der Voraussetzungen des Anspruchs auf Schadensersatz vom vermeintlich "sachnäheren" Wehrdienstgericht entschieden wird (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 WB 27.13 - Buchholz 450.1 § 23 WBO Nr. 1 Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 24.15
    Bescheide des Bundesministeriums der Verteidigung, gegen die - wie hier - nur der Antrag auf Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gemäß § 21 Abs. 1 WBO statthaft ist, bedürfen nach ständiger Rechtsprechung des Senats einer Rechtsbehelfsbelehrung, um die Monatsfrist des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO in Gang zu setzen (z.B. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 59.08 - Rn. 26).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 42.09

    Erledigung der Hauptsache; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 24.15
    Das Feststellungsinteresse muss der Antragsteller substantiiert geltend machen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 1 WB 42.09 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 3 Rn. 19 und vom 26. Juli 2011 - 1 WB 13.11 - Rn. 18).
  • BAG, 06.04.2022 - 5 AZR 325/21

    Bewerbungen für internationale Friedenseinsätze - ZIF-Expertenpool

    Ob es sich bei der Mitgliedschaft im Expertenpool oder einer Sekundierung nach dem Sekundierungsgesetz überhaupt um ein der inländischen Staatsorganisation zuzuordnendes öffentliches Amt (vgl. zum Begriff etwa BAG 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - Rn. 16 mwN, BAGE 155, 29; BVerwG 25. Februar 2016 - 1 WB 24.15 - Rn. 22 mwN) handelt, erscheint zweifelhaft, bedarf aber vorliegend keiner Entscheidung.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - Kart 2/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtswidrige

    Diese Grundsätze entsprechen ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.02.2016 - 1 WB 24/15 , Rn. 31 bei juris; Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 14/12 , Rn. 44, 46, 49 bei juris m.w.N.; Beschluss vom 09.03.2005 - 2 B 111/04 , Rn. 7 bei juris m.w.N.; Urteil vom 27.03.1998 - 4 C 14/96 , Rn. 16 f., 27 bei juris m.w.N.; Beschluss vom 22.01.1996 - 4 B 212/95 , Rn. 7 bei juris m.w.N.; Urteil vom 20.01.1989 - 8 C 30/87 , Rn. 9 bei juris m.w.N.; Urteil vom 18.04.1986 - 8 C 84/84 , Rn. 15 bei juris; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 113 Rn. 87, 118; Riese in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand 41. EL Juli 2021, § 113 Rn. 130).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2020 - Kart 4/19

    Untersagte Fusion von Miba und Zollern: Überprüfung der Entscheidung des

    Wegen einer den geltend zu machenden Schadensersatzanspruch betreffenden Vorfrage darf ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht nicht begonnen werden; ein Anspruch auf den "sachnäheren" Richter besteht nicht (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 25.02.2016, 1 WB 24/15 , Rn. 31 bei juris; Urteil vom 27.03.1998, 4 C 14/96 , Rn. 17 bei juris m.w.N.; Beschluss vom 22.01.1996, 4 B 212/95 , Rn. 7 bei juris m.w.N.; Urteil vom 20.01.1989, 8 C 30/87 , Rn. 9 bei juris m.w.N.; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 113 Rn. 87, 118; Riese in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand 37. EL Juli 2019, § 113 Rn. 130).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - 21 Sa 51/20

    Ausschluss aus dem ZIF-Expertenpool - internationale Friedenseinsätze -

    Allerdings umfasst der Begriff nur solche Funktionen, die der Staatsorganisation der Bundesrepublik Deutschland zuzuordnen sind (BVerwG (Bundesverwaltungsgericht) 25. Februar 2016 - 1 WB 24/15 - Rn. 22 mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - 12 A 2111/19

    Unterlassung der Veröffentlichung und Weitergabe der Ergebnisse des sog. 10.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2018 - 7 C 20.16 -, juris Rn. 51, und vom 20. Juni 2013 - 8 C 10/12 -, juris Rn. 17, sowie Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 WB 24.15 -, juris Rn. 31, OVG NRW, Beschlüsse vom 10. März 2021 - 12 A 82/18 -, juris Rn. 41 f., und vom 15. Mai 2003 - 1 A 3254/02 -, juris Rn. 5.
  • BVerwG, 03.08.2017 - 1 WB 28.16

    Benachteiligungsverbot; Beurteilungsbestimmungen; Größe der Referenzgruppe; Im

    Diese unterliegt als Agentur der NATO, die eine zwischenstaatliche Einrichtung im Sinne des Art. 24 Abs. 1 GG darstellt, nicht der Personalhoheit des Bundesministeriums der Verteidigung; die bei ihr zu besetzenden Stellen bzw. Posten, über die sie im Namen der NATO eigenständige Beschäftigungsverträge abschließt, stellen kein öffentliches Amt im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 WB 24.15 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 72 Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - 1 Kart 2/21
    Diese Grundsätze entsprechen ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.02.2016 - 1 WB 24/15 , Rn. 31 bei juris; Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 14/12 , Rn. 44, 46, 49 bei juris m.w.N.; Beschluss vom 09.03.2005 - 2 B 111/04 , Rn. 7 bei juris m.w.N.; Urteil vom 27.03.1998 - 4 C 14/96 , Rn. 16 f., 27 bei juris m.w.N.; Beschluss vom 22.01.1996 - 4 B 212/95 , Rn. 7 bei juris m.w.N.; Urteil vom 20.01.1989 - 8 C 30/87 , Rn. 9 bei juris m.w.N.; Urteil vom 18.04.1986 - 8 C 84/84 , Rn. 15 bei juris; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 113 Rn. 87, 118; Riese in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand 41. EL Juli 2021, § 113 Rn. 130).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2021 - 12 A 82/18

    Erfolglose Berufung in Bezug auf die Untersagung des Betriebs von Einrichtungen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 7 C 20.16 -, juris Rn. 51, und Beschluss vom 25. Februar 2016- 1 WB 24.15 -, juris Rn. 30, sowie OVG NRW, Beschluss vom 15. Mai 2003 - 1 A 3254/02 -, juris Rn. 5.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.2018 - 3 L 120/14

    Anforderungen an die Darlegung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses im

    Schließlich darf es nicht offenbar aussichtslos erscheinen (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2003 - 1 A 3254/02 -, juris, Rn. 5; BVerwG, Urt. v. 26.04.2018 - 7 C 20.16 -, juris, Rn. 51; BVerwG, Urt. v. 20.06.2013 - 8 C 17.12 -, Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 286 - zitiert nach juris, Rn. 26; BVerwG, Beschl. v. 25.02.2016 - 1 WB 24.15 -, juris, Rn. 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2021 - 12 A 2377/18

    Anspruch auf Gewährung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 7 C 20.16 -, juris Rn. 51, und Beschluss vom 25. Februar 2016- 1 WB 24.15 -, juris Rn. 30, sowie OVG NRW, Beschluss vom 15. Mai 2003 - 1 A 3254/02 -, juris Rn. 5.
  • FG München, 27.07.2023 - 14 K 1448/21

    Einschränkung der gewährten Steuerfreiheit des innergemeinschaftlichen Erwerbs

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